Klar gibt es das. Wege die mit Schild 252 versehen sind und keine Ausnahme 
haben dürfen von Motorfahrzeugen nicht befahren werden. Da die Polizei und die 
Rettung in D allerdings überall hin fahren dürfen, ausser vielleicht 
irgendwelchen Militärgeländen, dürfen aber diese dort fahren. Ich verstehe 
unter diesem Zeichen motor_vehicle=no.

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Martin Koppenhoefer [mailto:dieterdre...@gmail.com] 
Gesendet: Donnerstag, 6. August 2015 10:36
An: Openstreetmap allgemeines in Deutsch
Betreff: Re: [Talk-de] regionale mappingregen - Deutsche Inseln e.g.



sent from a phone

> Am 06.08.2015 um 07:55 schrieb Michael Paulmann 
> <michael.paulm...@hft-stuttgart.de>:
> 
> Dann gibt es also gar nie einen Fall in dem motor_vehicle=no richtig ist. 
> Rettung und Polizei darf überall fahren. 


doch, es gibt einerseits Stellen, wo Polizei und Rettung nicht ohne weiteres 
fahren darf (div. Militärgelände, da dürfen aber dann allerdings ggf. Militärs 
fahren), und es gibt Stellen wo es aus Sicherheitsgründen verboten ist zu 
fahren. Ich halte es prinzipiell nicht für nötig, Sonderrechte der Polizei und 
des Rettungsdienstes dort abzubilden, wo es um legalen access geht. M.E. reicht 
es da aus, physisch möglichen access richtig abzubilden (was wir bisher auch 
noch nicht überall sauber hinbekommen).


> D.h. es gibt überhaupt kein motor_vehicle=no obwohl es das in der STVO schon 
> gibt.


wieso gibt es das in der STVO? Sind da nicht auch die Ausnahmen und 
Einschränkungen (zumindest teilweise) definiert?

Gruß 
Martin 
_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an