Am 27.03.19 um 00:08 schrieb Bernhard Weiskopf:
Wenn ein Schild "7" steht, tagge ich "7".
Wenn ein Schild steht, das "Schrittgeschwindigkeit" impliziert, tagge ich 
"walk".

Ich maße mir nicht an zu entscheiden, ob "walk" nun 5 km/h, 6 km/h, 7 km/h, ... 
bedeutet. Das hat weder der Gesetzgeber festgelegt, noch haben das Gerichte einheitlich 
entschieden.

Mal so ausgedrückt:

Was unter 7km/h liegt ist kein Fahren mehr, das ist Rangieren. Viele KFZ
müssen dann schon unterhalb "Leerlauf 1. Gang" betrieben werden und
Zweiradfahrer mit dem Gleichgewicht halten kämpfen - das ist kein
sicheres Fahren mehr.

Das Augenmerk liegt dann nicht mehr bei der Tachonadel sondern darauf
nicht mit der Umgebung zu kollidieren.

Mit diesem Hintergrund gibt es da auch keine Rechtssicherheit mehr durch
Gesetzgeber und Richter in Form eindeutiger Vorschriften und Urteile.
Gewünscht ist die langsamste mögliche Geschwindigkeit die sicher zu
fahren ist. Die ist technisch je nach Fahrzeug und Fahrer individuell
und somit nicht rechtssicher in Form von Messgrößen allgemein
(Fahrzeugtyp unabhängig) zu beschreiben.

7km/h ist daher ein sinnvoller Wert um dieser Thematik gerecht zu
werden. Wenn die Anwendungen dann noch eine Toleranz von 2-3 km/h
erlauben sollte man auf der sicheren Seite sein nicht wegen reiner
Geschwindigkeitsüberschreitung belangt zu werden. Das entbindet nicht
davon jederzeit bremsbereit sein zu müssen und derart vorausschauend zu
fahren dass ein Unfallrisiko minimiert wird. Das Betriebsrisiko bleibt
immer und man wird bei einem Unfall auch bei 1km/h kaum schuldfrei aus
der Sache herauskommen. Wenn man aber seine Konzentration darauf setzt
das Fahrzeug unterhalb der "passiven Mindestgeschwindigkeit" (ohne
schleifende Kupplung, "Zweiradakrobatik",.. ) zu betreiben steigt das
Risiko eines Unfalles wieder an was kaum im Sinne des Gesetzgebers sein
kann.

Garry


_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an