On Tue, Apr 09, 2019 at 12:11:57PM +0200, Hartmut Holzgraefe wrote:
> Gegenbeispiel:
> 
> https://osm.org/go/0GwAqppMc?m=
> 
> Hier ist die Gutenbergstraße durchgehen verkehrsberuhigt, auch über die
> Wittekindstraße
> hinweg. D.h. auf der Wittekindstraße steht da in beiden Richtungen ca. 10m
> vor der Kreuzung ein blaues Schild, man muss (in der erlebten Praxis eher:
> müsste) dort also einmal auf Schrittgeschwindigkeit runter,
> aber es ist klar zur Durchfahrt gedacht.
> 
> Inwieweit so eine Konstruktion sinnvoll ist sei jetzt mal dahingestellt ...

IMHO dürfte das sogar nicht StVO konform sein bzw nicht konform der
VV StVO.

        4 IV.
                
        Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender Entfernung
        wahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der Einmündung
        in die Hauptverkehrsstraße abzurücken oder beidseitig aufzustellen.

Hier steht das sogar auf der "Hauptverkehrsstraße".

Ich halte die Schilder für rechtswidrig.

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 f...@zz.de
        UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away

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