On 09.04.19 11:33, Florian Lohoff wrote:

In Österreich ist es explizit erwähnt - In Deutschland kann man die Definition
des verkehrsberuhigten Bereich so interpretieren. Wenn das nicht für den
Fahrenden sondern den ruhenden und erschließenden Verkehr ist kann IMHO da kein
quer oder Durchgangsverkehr erlaubt sein.

Gegenbeispiel:

https://osm.org/go/0GwAqppMc?m=

Hier ist die Gutenbergstraße durchgehen verkehrsberuhigt, auch über die Wittekindstraße hinweg. D.h. auf der Wittekindstraße steht da in beiden Richtungen ca. 10m vor der Kreuzung ein blaues Schild, man muss (in der erlebten Praxis eher: müsste) dort also einmal auf Schrittgeschwindigkeit runter,
aber es ist klar zur Durchfahrt gedacht.

Inwieweit so eine Konstruktion sinnvoll ist sei jetzt mal dahingestellt ...



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hartmut

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