On Tue, Apr 09, 2019 at 10:35:29AM +0200, Volker Schmidt wrote:
> > Deshalb halte ich auch die default routing Tags für Deutschland 1) für den
> > Verkehrsberuhigten Bereich für falsch. Der Satz
> > "... überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktionen haben."
> > sagt das es eigentlich wie "access=destination" zu behandeln ist.
> >
> 
> Fuer Oesterreich scheint das korrekt zu sein, fuer DE gilt das nicht.
> Wikipedia <https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsberuhigter_Bereich> sagt:
> " ... in der Wohnstraße <https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnstra%C3%9Fe> in
> Österreich (*bei demselben Verkehrszeichen!*) ein Durchfahrtsverbot..."

In Österreich ist es explizit erwähnt - In Deutschland kann man die Definition
des verkehrsberuhigten Bereich so interpretieren. Wenn das nicht für den
Fahrenden sondern den ruhenden und erschließenden Verkehr ist kann IMHO da kein
quer oder Durchgangsverkehr erlaubt sein. 
 
> Bleibt das Problem: wie  kann ich eine Verkehrsberuhigte Strasse in DE, wo
> jeder durchfahren darf, aber nur mti Schrittgeschwindigkeit und Prioritaet
> fuer Fussgenger uusw, fuer einen routing algorithm verdaubar machen?

highway=living_street

Alles gesagt. 

> access=destination ist eine tagging-Kruecke dafuer, und maxspeed=5 (oder 7
> oder 3) eine andere.
> Uebrigens mit access=destination muesste man immer auch maxspeed=xx setzen,
> sonst duerften Anlieger da drin so schnell fahren wie sie wollen.
> ... und mit access=destination muesste man immer auch bicycle=yes setzen,
> sonst werden auch Fahrraeder drum herum geroutet.
> Ich denke, dass von beiden Kruecken maxspeed=5 (oder 7 oder 3) die bessere
> ist.

access=destination setzt du ja nur wenn da wirklich ein Schild steht. 1) 2)

Und Zeichen 325 soll nach der Verwaltungsvorschrift mit keinerlei
weiteren Zeichen eingeschränkt werden:

        "5      V.
        Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten 
Bereichen
        keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken 
bestimmten
        Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern 
durch
        Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann."

Deshalb hat meine Heimatgemeinde auch die Verkehrsberuhigten Bereiche in der
Innenstadt zu Zone 20 gemacht weil im Verkehrsberuhigten Bereich keine
"Parkraumbewirtschaftung" erlaubt ist, was eben genau an dieser Regel hängt das
keine weiteren Schilder aufgestellt werden sollen.

Flo

1) Dazu kommt das ein access=* in 95% der Fälle falsch ist - Es gibt nach StVO 
kein Schild was "access=*" einschränkt. Das maximale ist Zeichen 250 und das ist
ein vehicle=no - Damit sind aber immer noch Fußgänger erlaubt was bei access=no
nicht wäre.
2) Access restrictions sollten nur getagged werden wo sie explizit beschildert 
werden. OSM ist
eine Faktensammlung keine "Sammlung von gefühlten fakten"
-- 
Florian Lohoff                                                 f...@zz.de
        UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away

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