Tobias Wendorff schrieb:

> Bedenke, dass solche Texte aber nicht unbedingt mit der realen
> Schöpfungshöhe und Schutzfähigkeit übereinstimmen müssen.
Komisches Argument. Es geht hier um Kartengrundlagen, die weitaus 
detailreicher sind, als so manches Geschmiere, für dessen Verwendung im 
Internet zahlen mussten - rechtskräftig verurteilt.

> 
>> Also: Gegenstände der amtlichen Entscheidung (Grenzen der ausgewiesenen 
>> Flächen nebst Eigenschaften) abmalen, Straßen, Gebäude etc. jedoch nicht.
> 
> Das sehe ich bei B-Plänen nicht gegeben.
> 
> Bei rechtsverbindlichen Plänen liegt ja gerade die Anordnung von
> Flächen, Häusern und Straßen im allgemeinen und amtlichen Interesse.
Ich teile diese Ansicht weiterhin nicht. Die Lage und Form der Häuser 
z.B. ist regelmäßig NICHT Gegenstand des B-Plans - wohl Baugrenzen.
Weiterhin: Alles was durch den B-Plan geregelt ist kann weiter genutzt 
werden, was nur Kartengrundlage zur Orientierung ist jedoch nicht.
Wir werden da wohl unterschiedlicher Meinung bleiben, auch wenn das 
jetzt noch x-mal hin und her geht.

Gruß
nk

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