Sven Anders schrieb:

> Hintergrund der gemeinfreiheit von Gesetzen und Verordnungen ist ja gerade 
> das 
> alle Bürger Zugang zu Gesetzen bekommen sollen (und nicht nur die die es 
> bezahlen können).
Und was sagt das jetzt sagen? Die Inhalte der Gesetze, Verordnungen und 
sogar Verwaltungsvorschriften SIND zugänglich - für jedermann und 
kostenfrei. Damit ist der Zweck erfüllt - die beliebige Weiternutzung 
von Bestandteilen, die nicht einmal Gegenstand der Vorschriften sind, 
ist nicht Gegenstand dieses Informationsbedarfs.

Gruß
nk

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