Norbert Kück schrieb: > > Sven Anders schrieb: > >> Hintergrund der gemeinfreiheit von Gesetzen und Verordnungen ist ja gerade >> das >> alle Bürger Zugang zu Gesetzen bekommen sollen (und nicht nur die die es >> bezahlen können). > > Und was sagt das jetzt sagen? Die Inhalte der Gesetze, Verordnungen und > sogar Verwaltungsvorschriften SIND zugänglich - für jedermann und > kostenfrei. Damit ist der Zweck erfüllt - die beliebige Weiternutzung > von Bestandteilen, die nicht einmal Gegenstand der Vorschriften sind, > ist nicht Gegenstand dieses Informationsbedarfs.
Das ist nicht das, was § 5 Abs. 1 UrhG aussagt. Dieser Paragraph sagt: Gesetze (...) haben keinerlei Urheberrecht und man darf damit machen, was man will. Aber eine mögliche Ausnahme: Am Beispiel einer Karte als direkte, primäre Amtliche Bekanntmachung, könnte zusätzlich der Schutz als analoge Datenbank stehen. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

