Norbert Kück schrieb:
> 
> Sven Anders schrieb:
> 
>> Hintergrund der gemeinfreiheit von Gesetzen und Verordnungen ist ja gerade 
>> das 
>> alle Bürger Zugang zu Gesetzen bekommen sollen (und nicht nur die die es 
>> bezahlen können).
 >
> Und was sagt das jetzt sagen? Die Inhalte der Gesetze, Verordnungen und 
> sogar Verwaltungsvorschriften SIND zugänglich - für jedermann und 
> kostenfrei. Damit ist der Zweck erfüllt - die beliebige Weiternutzung 
> von Bestandteilen, die nicht einmal Gegenstand der Vorschriften sind, 
> ist nicht Gegenstand dieses Informationsbedarfs.

Das ist nicht das, was § 5 Abs. 1 UrhG aussagt. Dieser Paragraph sagt:
Gesetze (...) haben keinerlei Urheberrecht und man darf damit machen,
was man will.

Aber eine mögliche Ausnahme: Am Beispiel einer Karte als direkte,
primäre Amtliche Bekanntmachung, könnte zusätzlich der Schutz als
analoge Datenbank stehen.

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