Bernd Wurst schrieb: > Aber es ist nicht sinnvoll, über irgendwelche Regelungen die Situation zu > schaffen, dass jeder der naiv etwas ändert theoretisch verklagt oder > gesteinigt werden kann nur weil er entweder zufällig was falsch gemacht hat > oder weil irgend ein Gremium seine Änderung nicht besonders konstruktiv > findet.
Darum geht es nicht. Wenn jedoch jemand wiederholt extrem auffällig wird, also beispielsweise ganze Landkreise ausradiert und selbst nach mehrfacher Aufforderung nicht damit aufhört, sollte man rechtliche Handhabe gegen ihn haben. Es geht hier nicht um die falsch eingezeichnete Straße oder um den verschlimmbesserten Kurvenverlauf sondern um Fälle extremsten Vandalismus. Und das meine ich im Gegensatz zu unserem Bundesrollstuhlfahrer wirklich so! > Einem bekannten, rollstuhlfahrenden Gesetzesentwurf-Schreiber passiert das > momentan recht gerne, dass eigentlich alles was man so tun kann strafbar wird > und man dann inoffiziell dazu sagen, dass man die Rechte die man jetzt hat > natürlich nur gegen "böse" Menschen nutzen wird. Wo wir gerade beim Theman sind: Wie steigert man eigentlich Arschloch? André
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