>> Ich habe hier jetzt erstmal ein paar "Access-Private" getagt, um diese >> "20?-Routen" zukünftig zu verhindern.
> Das scheint mir auch keine besonders gute Idee. Das sperrt auch > nichtmotorisierten Verkehr aus. Jetzt hat also ein Problem, wer > Fußgängerrouting betreiben oder Freizeitkarten rendern will. hmm.. wenn ich es mir recht überlege, dann stimmt das leider sogar. Denn es handelt sich um Feldwege zwischen Ackerflächen. Im Gegensatz zu Bayern, wo irgendwie alles was sind Ortschaft ist zum Wald gezählt wird und damit unter das allgemeine Waldbetretungsrecht fällt, unterscheidet das hessische Forstgesetz zwischen Wirtschaftswegen im Forst und Wirtschaftswegen im Feld. Strenggenommen dürfen dort- weil auch nicht als Wanderweg oder sonstwie "als öffentlich" beschildert (und der motorisierte Verkehr mit "250er - Land- und Forstwirtschaft frei), keine Radfahrer und Fußgänger durch. In der Praxis kümmert sich jedoch niemand, weil's eine gängige Abkürzung zwischen zwei Ortsteilen ist. Was bringen eigentlich Rechtsvorschriften, die keiner kennt, niemand durchsetzt und nur Diskussionen wie diese befeuern? -jha- _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de