>> Ich habe hier jetzt erstmal ein paar "Access-Private" getagt, um diese
>> "20?-Routen" zukünftig zu verhindern.

> Das scheint mir auch keine besonders gute Idee. Das sperrt auch
> nichtmotorisierten Verkehr aus. Jetzt hat also ein Problem, wer
> Fußgängerrouting betreiben oder Freizeitkarten rendern will.


hmm.. wenn ich es mir recht überlege, dann stimmt das leider sogar.
Denn es handelt sich um Feldwege zwischen Ackerflächen.
Im Gegensatz zu Bayern, wo irgendwie alles was sind Ortschaft ist zum Wald  
gezählt wird und damit unter das allgemeine Waldbetretungsrecht fällt,  
unterscheidet das hessische Forstgesetz zwischen Wirtschaftswegen im Forst  
und Wirtschaftswegen im Feld.
Strenggenommen dürfen dort- weil auch nicht als Wanderweg oder sonstwie "als  
öffentlich" beschildert (und der motorisierte Verkehr mit "250er - Land- und  
Forstwirtschaft frei), keine Radfahrer und Fußgänger durch.

In der Praxis kümmert sich jedoch niemand, weil's eine gängige Abkürzung  
zwischen zwei Ortsteilen ist. Was bringen eigentlich Rechtsvorschriften, die  
keiner kennt, niemand durchsetzt und nur Diskussionen wie diese befeuern?

-jha-



_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an