Johann H. Addicks wrote:

>>> Ich habe hier jetzt erstmal ein paar "Access-Private" getagt, um
>>> diese "20?-Routen" zukünftig zu verhindern.
> 
>> Das scheint mir auch keine besonders gute Idee. Das sperrt auch
>> nichtmotorisierten Verkehr aus. Jetzt hat also ein Problem, wer
>> Fußgängerrouting betreiben oder Freizeitkarten rendern will.
> 
> 
> hmm.. wenn ich es mir recht überlege, dann stimmt das leider sogar.
> Denn es handelt sich um Feldwege zwischen Ackerflächen.
> Im Gegensatz zu Bayern, wo irgendwie alles was sind Ortschaft ist zum
> Wald gezählt wird und damit unter das allgemeine Waldbetretungsrecht
> fällt, unterscheidet das hessische Forstgesetz zwischen
> Wirtschaftswegen im Forst und Wirtschaftswegen im Feld.

> Strenggenommen dürfen dort- weil auch nicht als Wanderweg oder
> sonstwie "als öffentlich" beschildert (und der motorisierte Verkehr
> mit "250er - Land- und Forstwirtschaft frei), keine Radfahrer und
> Fußgänger durch.

Zu "Wirtschaftswegen im Feld" finde ich jetzt auf die Schnelle nichts im
hessischen Waldrecht - kannst Du mir die Stelle nennen? Es sollte mich
sehr wundern, wenn das Betreten von Feldwegen verboten wäre. Ohne
ausdrückliches Verbot gilt erst einmal die Bestimmung des §7 Abs. 1
HENatG:

"Jeder darf im Außenbereich (§ 35 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom
23. September 2004 [BGBl. S. 2415], zuletzt geändert durch Gesetz vom
21. Juni 2005 [BGBl. I S. 1818]) die Flur und die Gewässerufer auf
Straßen und Wegen sowie ungenutzte Grundflächen zum Zwecke der Erholung
auf eigene Gefahr betreten. Entsprechendes gilt für das Reiten und
Kutschfahren auf Straßen und Wegen. Vorschriften des öffentlichen
Rechts, die das Betreten der Flur in weiterem Umfang gestatten oder die
die Betretungsbefugnis einschränken, bleiben unberührt."

Keine Rede ist dort allerdings vom Radfahren - aber da müsste man dann
wissen, ob im Einzelfall eine wegerechtliche Widmung auch für den
Radverkehr vorliegt. Selbst wenn diese fehlt, könnte es sich für
Radfahrer immer noch um einen "tatsächlich öffentlichen Weg" handeln,
der dann mit "bicycle=permissive" am besten beschrieben wäre.

Gruß,
Mark

-- 
Wolle man die vom Kläger für angemessen erachteten Sicherheits-
maßstäbe anlegen, könne der Reiseveranstalter seiner Verkehrs-
sicherungspflicht nur genügen, wenn er seine Gäste in Gummizellen
unterbrächte (...) (AG München, Pressemitteilung)


_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an