Frederik Ramm <frede...@remote.org> writes: > Zu den Zeiten, zu denen ich den Weg frequentiere, ist aber kein > Badebetrieb. Ich ignoriere also die Einbahnstrasse und fahre sommers wie > winters in beiden Richtungen ueber K;
Ich hoffe, du fährst dort wenigstens extrem umsichtig, sprich: langsam. > Das waere also auch ein Punkt, dass man vermerkt, *warum* irgendwo eine > Verkehrseinschraenkung ist, damit der Nutzer statt blindem Gehorsam > selbst entscheiden kann, ob er findet, dass diese Beschraenkung fuer ihn > gilt. Der Nutzer hat da nichts zu entscheiden, die Regeln gelten einfach. > (Ein hypothetisches "Tempolimit 20 wegen Laermschutz" sollte z.B. > einen Radler nicht davon abhalten, 30 zu fahren, denn er macht ja > keinen Laerm.) Da Radfahern keine Tachometer vorgeschrieben sind, ist das mit Tempolimits für Radfahrer so eine Sache. Soweit ich weiß, können Radfahrer bei Geschwindigkeitskontrollen nicht belangt werden; sollte aber etwas passieren, ist die Frage interessant, ob die Geschwindigkeit angepasst war oder nicht. > Natuerlich ist das alles total illegal, und man muss sich selbst dann an > eine Vorschrift halten, wenn sie absurd ist; aber ich finde es im Sinne > der Staerkung der Eigenverantwortlichkeit des Individuums tatsaechlich > hoechst erstrebenswert, solche Dinge zu erfassen und zu dokumentieren. Ich habe auch nichts dagegen, die Dinge zu dokumentieren. -- Karl Eichwalder _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de