Frederik Ramm <frede...@remote.org> writes:

> Zu den Zeiten, zu denen ich den Weg frequentiere, ist aber kein 
> Badebetrieb. Ich ignoriere also die Einbahnstrasse und fahre sommers wie 
> winters in beiden Richtungen ueber K;

Ich hoffe, du fährst dort wenigstens extrem umsichtig, sprich: langsam.

> Das waere also auch ein Punkt, dass man vermerkt, *warum* irgendwo eine 
> Verkehrseinschraenkung ist, damit der Nutzer statt blindem Gehorsam 
> selbst entscheiden kann, ob er findet, dass diese Beschraenkung fuer ihn 
> gilt.

Der Nutzer hat da nichts zu entscheiden, die Regeln gelten einfach.

> (Ein hypothetisches "Tempolimit 20 wegen Laermschutz" sollte z.B.
> einen Radler nicht davon abhalten, 30 zu fahren, denn er macht ja
> keinen Laerm.)

Da Radfahern keine Tachometer vorgeschrieben sind, ist das mit
Tempolimits für Radfahrer so eine Sache.  Soweit ich weiß, können
Radfahrer bei Geschwindigkeitskontrollen nicht belangt werden; sollte
aber etwas passieren, ist die Frage interessant, ob die Geschwindigkeit
angepasst war oder nicht.

> Natuerlich ist das alles total illegal, und man muss sich selbst dann an 
> eine Vorschrift halten, wenn sie absurd ist; aber ich finde es im Sinne 
> der Staerkung der Eigenverantwortlichkeit des Individuums tatsaechlich 
> hoechst erstrebenswert, solche Dinge zu erfassen und zu dokumentieren.

Ich habe auch nichts dagegen, die Dinge zu dokumentieren.

-- 
Karl Eichwalder

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