Moin,

Am 21. März 2010 13:35 schrieb Norbert Kück <[email protected]>:
> am 21.03.2010 10:19 schrieb Falk Zscheile:
>> Das ist das Problem mit dem Begriff Eigentum. Er wird in verschiedenen
>> Gesetzen unterschiedlich gebraucht.
> Einspruch! In deutschen Gesetzen meint Eigentum immer nur Eigentum im
> Sinne des § 903 BGB. Das Problem entsteht in unserem Kopf. Wir machen
> uns nicht immer klar, dass der Staat mal hoheitlich und mal als
> juristische Person nach bürgerlichem Recht handelt.
>
Auf gar keinen Fall. Auch Art. 14 GG spricht von Eigentum und meint
damit viel mehr als das BGB. Aber das ist hier jetzt OT. Wir können
darüber aber gern per E-Mail weiter diskutieren.


> Fazit:
> Die Küstenline hat eine bekannte Definition, die Kreisgrenze eine
> andere, uns nicht (zumindest nicht in jedem Einzelfall) bekannte. Beide
> können deckungsgleich sein, müssen es aber nicht und sind es ganz sicher
> nicht flächendeckend.
> Beide Linien ohne sicheres Wissen zusammen zu schmeißen ist schlicht
> Datenvernichtung.
>
Das beschreibt unseren derzeitigen Wissensstand und den daraus
folgenden Umgang mit den Daten auch aus meiner Sicht zutreffend.

Gruß, Falk

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