Am Freitag 18 Juni 2010, 07:34:47 schrieb Bernd Wurst: > Am Donnerstag 17 Juni 2010, 23:33:47 schrieb Guenther Meyer: > > als Fahrradfahrer bist du verpflichtet, den blau beschilderten Weg zu > > benutzen. Und du darfst dich zurecht aufregen, wenn da irgendwelche > > Fussgaenger im Weg rumstehen. ;-) > > Okay, war unpräzise ausgedrückt: > Wege mit z237 sind IMHO sehr selten und hier in meiner Gegend kenne ich gar > keinen solchen Weg. > Was ich meine, sind Wege mit z240. > bzgl. der Benutzungspflicht gilt hier dasselbe.
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