Moin, Florian Gross schrieb: > Mit Blauschild _mußt_ du da fahren, ohne _darfst_ du. > > Ist keine Fahrbahn daneben vorhanden ist das Schild sowieso Blödsinn. > Aber das gehört hier nicht rein und sollte per PM abgehandelt werden. >
nö, weder noch: Ist keine Fahrbahn daneben vorhanden - der Weg also nicht straßenbegleitend - entfällt schlichtweg die Benutzungspflicht mangels Grundlage. Die Begründung als Sonderweg "Radweg" (2. Gebot: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen.) bleibt aber trotzdem bestehen - und somit ist die Verwendung für diesen Zweck durchaus sinnvoll. Alternative wäre sonst nur die notwendige dreifache Anzahl von Schildern (Zeichen 259, 258 und 260/255). Zitat VwV-StVO: "Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen." Gruß Georg _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

