Am 16.09.2011 13:40, schrieb [email protected]:
Mir wäre - als Geograph - sehr daran gelegen, wenn ihr den Begriff der
"Siedlungsgeographie" aus dieser Diskussion herauslassen könnte. Die
Siedlungsgeographie ist ein Forschungszweig der Geographie und beschäftigt sich mit der
Siedlung als solches (Lage, Morphologie, Genese und Funktion) und deren Einflüsse und
Verflechtungen mit ihrem umgebenden Raum, nicht aber mit administrativen oder
raumordnerischen Grenzziehungen. Das ist eben Teil der Raumordnung (auf der dann die
Raumplanung aufsetzt).
OSM erfasst geographische Daten. Relevant ist dabei nur der
Realitätsbezug. Raumordnungsdaten haben dabei ebenso Platz, wie
Siedlungsdaten.
Generell ist auch der Begriff der "Siedlung" hier falsch gewählt. Denn: "Als
Siedlung wird jede Form der menschlichen Niederlassung bezeichnet. Eine Siedlung besteht in der
Regel aus einer oder einer Gruppe von Behausungen. Der Siedlungsbegriff umfasst den Lagerplatz
einer Jägergruppe genauso wie die Millionenstadt, den Einzelhof ebenso wie das Stadtdorf, die
Tankstelle ebenso wie die Ferienhauskolonie." (Borsdorf/Bender 2010: Allgemeine
Siedlungsgeographie).
Ich kann nicht feststellen, dass dieser Begriff von uns falsch verwendet
wurde. Schaue Dir /place/ (in seiner node Form) an, und Du wirst
feststellen, dass /place/ die Erfassung nach deiner Buchdefinition
vollständig inklusiv ermöglicht. Zu einem, wie auch immer gearteten
place-polygon passt die Beschreibung natürlich nicht mehr.
Alle Orte, auf die deine Definition passt, werden in OSM mit einem place
node erfasst. Das ist aber nicht exklusiv. Zu behaupten /place/ würde
__nur__ Siedlungen erfassen, wäre "falsch". Auch deswegen ist es Unsinn
mit einem place-polygon wie auch immer geartete Siedlungsgrenzen
erfassen zu wollen.
Die einzige Grenze, die die Siedlungsgeographie kennt (und interessiert), ist die
Gemarkung (das jedoch nicht im rechtlichen, sondern im strukturellen Sinne). Demnach ist
die Gemarkung die der Siedlung "begrenzendes, versteintes Gebiet". Die
Gemarkung besteht dabei aus der Siedlung und der ihr zugehörigen Wirtschaftsfläche,
welche wiederum aus der Flur besteht, die ihrerseits wiederum aus Flurstücken und
Parzellen (also Besitzflächen) zusammengesetzt ist.
Die Gemarkung hat immer einen Rechtssinn! Entweder einen historischen
oder einen noch aktuellen. Ohne einen entweder historisch begründeten
oder aktuellen Rechtssinn gäbe es überhaupt keine Gemarkungsgrenze.
Falls diese in der Siedlungsgeographie von jedem Siedlungsgeographen
individuell umverlegt wird, macht vermutlich _nur_ die Erfassung der
rechtlichen Grenze Sinn, denn die ist in Grundbüchern erwähnt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemarkung
Also, lange Rede, kurzer Sinn: Bleibt bei der Raumordnung! Dankeschön. ;)
Den Wunsch können wir Dir nicht erfüllen, da Martin
Siedlungsflächengrenzen erfasst, und diese Ortsgrenze _keine_
Raumordnungsgrenze ist. OSM ist keine Verbotsbaustelle. Du kannst mit
deinem Wissen ein Angebot machen, /wie/ bestimmte Sachen erfasst werden
sollten. Was Du nicht schaffen dürftest, ist, ein Erfassungsverbot
auszusprechen.
P.S.: Der Begriff "Ortsgrenze" ist weder rechtlich noch wissenschaftlich
definiert.
Eben, womit nochmals klar wäre, dass es nicht einen einzigen
Anhaltspunkt gibt, mit einem place-polygon eine scharfe Grenze zu erfassen.
Nehmt stattdessen "Siedlungsfläche" (im raumordnerischen, nicht
geographischen Sinne). Ich würde übrigens davon abraten, irgendwelche Grenzen außerhalb
von Siedlungs- und Verwaltungsflächen zu definieren. Denn, was wollt ihr dann z.B. mit
Aussiedlerhöfen tun?
Das habe ich versucht - Martin konnte sich mit der "Siedlungsfläche"
nicht anfreunden - er konnte weder der Definition des Bundesamtes für
Statistik, noch der Definition, die in Wikipedia hinterlegt ist, folgen.
Würde mich mal interessieren, wie so eine geographische Ortsgrenze aussieht...
;)
!?
Eine Ortsgrenze ist die Grenze eines Ortes. Soweit könnt ihr ein
Kompositum doch zerlegen, bzw. bilden, je nach Richtung!?
Da es "_die_ Grenze eines Ortes" in konkreter Gestalt nicht gibt, was
ich euch schon die ganze Zeit erkläre, werdet ihr weder eine rechtliche,
noch wiss. Definition dazu finden.
Die Grenzen des Ortes (Kompositum dazu: Ortsgrenzen) gibt es aber:
administrative Grenze (Kompositum dazu: Verwaltungsgrenze)
Siedlungsflächengrenze (ist bereits ein Kompositum)
postalische Grenze (Kompositum dazu: PLZ-Grenze)
etc..
Wenn ich von Ortsgrenze spreche, wäre also die erste Frage von /welcher/
der möglichen Ortsgrenzen ich spreche. Z.B. kann ich aus dem Pool
aller IP-Adressen, einen Teilbereich an einen geographischen Ort
vergeben, dann wären die Bereichsgrenzen Ortsgrenzen, aber eben nicht
geographische, sondern virtuelle. Es gibt dann z.B. einen IP-Bereich
Frankfurt und die nicht-geographischen Grenzen von Frankfurt wären in
diesem Kontext dann z.B. 10.20.x.x - 10.200.x.x.
Es gibt nicht /die/ Ortsfläche. Je nachdem in welchem Kontext und Sinn der
Ortsname gebraucht wird, handelt es sich um völlig andere Flächen. _Alle_
konkreten Flächen (und mehr) sind aber der /Ort/.
jaja. Die von den Verwaltungsgrenzen umschlossenen Flächen würde man
allerdings eher nicht als "Ortsfläche" bezeichnen. Eher als
"Gemeinde", oder was es sonst ist.
Genauso, wie man die "Siedlungsfläche" nicht als "Ortsfläche" bezeichnen
würde!! Das war ja mein Argument - das ist ja gerade was ich schreibe:
"Es gibt nicht /die/ Ortsfläche."
Keine der relevanten Flächen, die in Bezug zu einem Ort stehen,
verdienen die Bezeichnung "Ortsfläche".
Alle relevanten Flächen haben einen speziellen, konkreteren Namen:
Siedlungsfläche, Gemeindefläche, etc.
Demnach gibt es also auch nur: Siedlungsflächengrenze,
Gemeindeflächengrenze, etc.
.. und _nicht_ /die/ /eine/ Ortsgrenze
/place/ mappt den Ort (ausdehnungslos, als node),
und _nicht_ /irgendeine/ der X möglichen scharfen Ortsgrenzen.
Gruß
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