Am 23.02.2014 03:26, schrieb Robin Schwab:
> Ein grösserer Haken ist wohl die Verlinkung der Bilder. Ich bin kein
> Jurist, aber nach meinem Verständnis würde z.B. die englisiche Wikipedia
> kein in der Schweiz gehostetes Bild einbinden wollen. Damit stellt sich
> die Frage nach dem Nutzen eines solchen alternativ-commons.

genau das ist der Punkt. Wenn die WMF die Bilder von Alternative Commons
nutzt (einbindet, verlinkt), dann macht sie sich in den USA strafbar,
auch wenn die Bilder gar nicht dort liegen.

Dadurch, dass sie die Inhalte aktiv nutzt und mit ihren eigenen
verbindet und damit ein Gesamtwerk produziert, welches auf ihren Servern
in den USA abrufbar ist, ist sie ein Mitstörer der in den USA
geltendmachbaren Urheberrechten.

/Manuel
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