Re: [FYI] Pressefreiheit.

2005-10-02 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Saturday 01 October 2005 20:07, Florian Weimer wrote:

> Für mich sieht das (nach zugegebenermaßen oberflächlicher Prüfung) so
> aus, als ob Cicero seinen Lesern einfach gutes Material bieten wollte,
> völlig in dem Bewußtsein, daß dies negative Folgen für die Arbeit des
> BKA und der deutschen Dienste haben kann. Gerade weil das BKA und
> andere Behörden so weitgehende Befugnisse zur Überwachung von Bürgern
> besitzen, muß absolut sichergestellt sein, daß aus diesen Behörden
> keine Daten lecken, weil wir sonst der Unschuldsvermutung ade sagen
> können und bereits ein Ermittlungsverfahren allein einer öffentlichen
> Hinrichtung gleichkommt (wenn die betroffene Person nur ein bißchen
> Medieninteresse weckt).
>
> Wer sagt uns, daß Cicero nicht einfach zur Auflagensteigerung
> genüßlich aus Dienstakten zitiert, ohne daß die Sachlage ein solches
> Vorgehen rechtfertigen würde? Mag sein, daß man als Journalist
> vertrauliche Informationen wie das BKA-Dossier braucht, um seine
> Arbeit zu machen, aber dann muß man sich auch die Zeit nehmen, um den
> Bezug zur eigenen Quelle zu verwischen. Alle beteiligten hätten das im
> vorligenden Fall wesentlich entspannter gesehen. Für den Leser wirkt
> das Ergebnis sicherlich weitaus weniger spannend, und als Journalist
> bekommt man dadurch vielleicht den ultimativen Kick, aber an den
> genannten Fakten (und ihrer Nachprüfbarkeit für den Leser!) ändert
> sich nichts.
>
> Ein bißchen kommt das mir so vor wie die Geschichte vom leeten
> Cracker, der per Social Engineering Zugang zu Firmengeheimnissen
> erhält, damit gegenüber seiner Peer Group prahlt, und dann eben
> verknackt wird. Warum soll esJournalisten anders ergehen, wenn sie
> letztlich das gleiche machen? Sind sie Bürger erster Klasse mit mehr
> Rechten als wir?

Also, natuerlich hat das BKA (wie auch andere Behoerden) ein gewisses 
(legitimes) Interesse daran, bestimmte Dinge geheim zu halten. Die Presse hat 
aber auch ein legitimes Interesse daran, Dinge ans Tageslicht zu zerren. Eine 
"Schere im Kopf" der Journalisten ist dabei nicht aus der Sicht des GG nicht 
vorgesehen. Die Journalisten muessen (in der Theorie) keine Abwaegung leisten 
(in der Praxis leider doch; siehe dieser Fall).

Das eigentliche Problem ist aber m.E. folgendes:

Wenn eine Behoerde etwas legitimerweise geheimhalten und diese Geheimhaltung 
auch durchsetzen moechte, muss sie zunaechst diese Geheimhaltung tatsaechlich 
durch eigene organisatorische Sorgfalt ermoeglichen und auch die Qualitaet 
dieser Geheimschutz-Vorkehrungen staendig ueberpruefen.

Ein wichtiges Prinzip ist dabei das "Need to know"-Prinzip. Je wichtiger das 
Geheimnis, desto weniger Leute duerfen eingeweiht werden.

Irgendwo stand, dass bei dem hier zur Debatte stehenden Geheimdossier knapp 
Dreihundert Beamte rechtmaessig Zugang hatten. Dreihundert Leute! Musste das 
denn wirklich sein?

Warum wundert man sich, dass bei einem derartig grossen Mitwisserkreis etwas 
heraussickert?

Niemand kann sich darueber beschweren, wenn Behoerden im Innenbereich 
strikteste organisatorische und technische Massnahmen treffen, um ihre 
legitimen Geheimnisse wirksam zu schuetzen.

Was hier und in anderen aehnlich gelagerten Faellen ablaeuft, ist, dass man 
einerseits erst mal organisatorisch-technisch mit Geheimnissen herumschludert 
(andere Faelle hatten verschwundene Notebooks, abhandengekommene HDDs usw. im 
Repertiore der Fakten), um dann andererseits die unangenehmen Folgen der 
eigenen Schludrigkeit durch Einschuechterung von Journalisten etc. pp. zu 
begrenzen oder sogar zu kompensieren.

In gewisser Weise kann man sagen, dass Schilly versucht, eine Rechtslage 
herbeizureden, die die Schludrigkeit von Behoerden belohnt, frei nach dem 
Motto: "Macht ja nichts, wenn Euch mal das eine oder andere 'MOST 
SECRET'-Dossier herausflutscht, wir sorgen schon dafuer, dass niemand sich 
traut, darueber zu berichten".

Auf diese Weise spannt man mitwissend gewordene Jounalisten auf hoechst 
illegitime Weise zur Wahrung von Amtsgeheimnissen ein.

--AHH


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[FYI] Pressefreiheit.

2005-10-01 Diskussionsfäden Axel H Horns


"[...] Zeitungsleute und Fernsehjournalisten, wütete Schily, hätten nicht nur 
Machtmissbrauch betrieben und seine Regierung kaputtgeschrieben, sie 
beanspruchten auch in dreister Weise, sich "außerhalb der Gesetze" zu 
stellen, indem sie ständig und kritisch Interna aus der Regierung 
verbreiteten und sich Unterlagen aus dunklen Quellen beschafften: "Bei uns 
ist es nicht mehr möglich am Ministerium, auch mal ein Brainstorming zu 
machen, ein Papier erarbeiten zu lassen, ohne dass dann gleich sich das 
jemand schnappt."

Der Minister sah geradezu die Machtfrage berührt: "Wir lassen uns nicht das 
Recht des Staates nehmen, seine Gesetze durchzusetzen." Mit geduldigen 
Erklärungen, drohte Schily, sei es nun nicht mehr getan: "Ich werde mich 
dafür einsetzen, dass wir die Diskretion im Staat da, wo sie notwendig ist, 
auch durchsetzen." Wegen "Beihilfe zum Geheimnisverrat" seien alle 
Journalisten zu verfolgen, die sich geheime Papiere wie "eine Trophäe" 
ansteckten und damit die Arbeit des Staates behinderten: "Stichwort 
'Cicero'". [...]"

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[FYI] „Hütchenspiele“ auf focus.de - Datenschutz im Zeitalter des Internet

2005-09-15 Diskussionsfäden Axel H Horns
15.09.05
„Hütchenspiele“ auf focus.de - Datenschutz im Zeitalter des Internet



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[FYI] Das FBI macht sich Sorgen über Skype.

2005-08-11 Diskussionsfäden Axel H Horns


Ein Forschungsprojekt in den USA untersucht Möglichkeiten, übers Netz geführte 
Telefonate abzuhören. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Möglichkeit, 
Anonymisierungs-Server zu überlisten. Die Forschung wird staatlich 
finanziert.

Das FBI macht sich Sorgen über Skype. Das Internettelefonie-Programm erlaubt 
es zwei Computernutzern über das Voice over Internet Protocol (VoIP) 
miteinander zu telefonieren - am herkömmlichen Telefonnetz vorbei. Was für 
den normalen Konsumenten eine kostengünstige wenn nicht gar kostenlose 
Alternative zum herkömmlichen Telefon darstellt, ist für die Bundespolizisten 
in den USA ein potentieller "Schutzraum für Kriminelle, Terroristen und 
Spione".

Am vergangenen Freitag legte die Federal Communications Commission der USA 
deshalb fest, dass einige VoIP-Betreiber ihre Angebote abhörbar machen 
müssen. Gleichzeitig finanziert die nationale Forschungsgesellschaft NSF, 
vergleichbar der Deutschen Forschungsgemeinschaft, jetzt ein Projekt, mit dem 
das VoIP-Lauschen noch effektiver gemacht werden soll. Anonymisierungs-Tools 
aus dem Netz sollen durch die Forschungsergebnisse ihren Schrecken für die 
Fahnder verlieren.

[...]

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Und was sagt der Datenschutzbeauftragte?

2005-08-07 Diskussionsfäden Axel H Horns
http://www.r-archiv.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1985

Bluetooth und die eingebaute Bluetooth-Verschluesselung sind bekanntlich 
absolut sicher!

--AHH

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Wednesday 13 July 2005 18:47, Rigo Wenning wrote:

> Das kam aus dem IDEA-Patent und bei ABS. Man nehme eine Logik und
> verdrahte sie hart mit Kupfer. Das melde man an als Patent an. Kann man
> nun die Logik auch gegen Leute durchsetzen, die sie in Software
> benutzen? Bei ABS meine ich den Steuerungsalgorithmus. Wenn er z.B. in
> Bildschirmen zum flackern verwendet würde, ist dann das ABS patent
> verletzt, nur weil es einen algorithmus zum kybernetischen Stottern
> braucht?

Man kann sowas im Grunde nur an konkreten Anspruchswortlauten diskutieren. 

Wegen der "Erbsenzaehlerei" - siehe mein anderes Posting von heute.

"Bei ABS meine ich den Steuerungsalgorithmus" - dann muesstest Du einen 
meinetwegen fiktiven Anspruch vorlegen, an dem wir das diskutieren koennen.

Ich hatte in meinem anderen Posting dargestellt, dass grundsaetzlich alle 
Merkmale des Claims sich in der Verletzungsform wiederfinden muessen - mit 
den Sonderfaellen Aequivalenz und mittelbare Verletzung.

Keine Bedenken bestuenden z.B. wenn die "Drehverzoegerungs-Schaltvorrichtung" 
im von phm zitierten ABS-Anspruch in einer Verletzungsform durch einen 
"Mikroprozessor + geeignete I/O Schnittstelle + Software" realisiert werden 
wuerde.

Wenn man einen "Kupferdraht"-Claim hat und realisiert nur eine Teilmenge 
seiner Merkmale in der Verletzungsform - sei diese Verletzungsform nun auch 
Hardware oder aber alternativ Mikroprozessor + Software - dann muss man 
pruefen, ob die Bedingung fuer mittelbare Patentverletzung erfuellt ist:

DE-PatG § 10 Abs. 1:

"Das Patent hat ferner die Wirkung, daß es jedem Dritten verboten ist, ohne 
Zustimmung des Patentinhabers im Geltungsbereich dieses Gesetzes anderen als 
zur Benutzung der patentierten Erfindung berechtigten Personen Mittel, die 
sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, zur Benutzung der 
Erfindung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten oder zu liefern, wenn 
der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß diese 
Mittel dazu geeignet und bestimmt sind, für die Benutzung der Erfindung 
verwendet zu werden."

Ich wiederhole:"Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung 
beziehen" .

Die mittelbare Patentverletzung erfasst also grundsaetzlich erst einmal einen 
viel weiteren Bereich an Verletzungshandlungen als die direkte 
Patentverletzung, da die Verletzungsform keinesfalls _alle_ Merkmale des 
Anspruches verkoerpern muss.

Als Kompensation dieser Breite wird gegenueber der direkten Patentverletzung 
ein zusaetzliches subjektives Tatbestandsmerkmal eingefuehrt, durch das sich 
ein potentieller Verletzer ggfs. exculpieren kann:

"wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß 
diese Mittel dazu geeignet und *bestimmt* sind, für die Benutzung der 
Erfindung verwendet zu werden"

--AHH

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Wednesday 13 July 2005 01:24, Rigo Wenning wrote:

> D.h. der Anspruch aus der dampfenden Schleuder gilt auch gegen den
> nichtdampfenden Zentraldenker. Das ist eine Methode, die seit dem
> ABS-Urteil oder sogar schon  früher funktioniert hat.

Aehh ... was?

Der Patentverletzungsprozess ist zuallererst eine reine Erbsenzaehlerei:

1. Der geltend gemachte Patentanspruch wird einer sogenannten 
"Markmalsanalyse" unterzogen, d.h. er wird in elementare sematische Aussagen 
aufgespalten, die durchnumeriert aufgelistet werden.

2. Fuer jeden Listenposten wird nachgesehen, ob fuer die behauptete 
Verletzungsform die jeweilige elementare semantische Aussage zutrifft.

3. Wenn alle Listenposten als zutreffend abgehakt worden sind, erkennt der 
Richter auf (wortsinngemaesse) Patentverletzung.

Wenn es dabei bei einzelnen Listenposten hapert, kann der Patentinhaber 
insbesondere versuchen zu argumentieren, 

- es laege trotz der Diskrepanzen bei einzelnen der elementaren semantischen 
Aussagen eine sogenannte "aequivalente Patentverletzung" vor, und/oder

- die als zutreffend abgehakten Listenposten konstituieren zusammengenommen 
einen Fall der mittelbaren Patentverletzung.

Ich verstehe, offen gesagt, nicht was hier die Unterscheidung "dampfende 
Schleuder" vs. "nichtdampfender Zentraldenker" konkret bedeuten soll.

--AHH

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Wednesday 13 July 2005 16:09, Rigo Wenning wrote:

> Wenn man die Wirkungsweise schützt, schützt es dann auch gegen eine
> Implementierung in einem Universalrechner (vulgo Softwarepatent?)

Ein Patent monopolisiert bei einer computer-implementierten Erfindung die 
Funktionalitaet, also die Wirkungen, von Software, die auf einem Prozessor 
ablaeuft. Das Patent fragt in der Regel nicht danach, ob die Funktionalitaet 
auf einem PC oder mittels eines embedded processors etc. erbracht wird, es 
sei denn, der Anspruchswortlaut sagt etwas anderes.

Niemand hat bestritten, dass der (kommerzielle) Umgang mit Software eine 
mittelbare Patentverletzung konstituieren kann, wenn die Software dafuer 
bestimmt und geeignet ist, auf einem Prozessor so abzulaufen, dass dabei 
Funktionalitaeten bzw. Wirkungen auftreten, die vom Schutzbereich des 
Patentanspruches erfasst werden.

Die (von mir kritisierten) Versuche, die vom Case-Law des EPA ebenso wie vom 
BGH bereits akzeptierten Programmproduktansprueche in die EU-RiLi 
aufzunehmen, stellen einen (meiner Meinung nach ungeeigneten) Versuch dar, 
sich aus den subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der mittelbaren 
Patentverletzung herauszumogeln und gleichzeitig auch gewisse Probleme bei 
der grenzueberschreitenden Verfolgung von entsprechenden 
Verletzungshandlungen zu vermeiden.

Eine Beurteuling einer Patentverletzung durch Software setzt m.E. stets 
voraus, dass der dazugehoerige Prozessor mitgedacht wird, denn nur in bezug 
auf den Prozessor ist es ueberhaupt moeglich, die Funktionalitaet bzw. die 
Wirkungen objektiv zu bestimmen.

Von der Funktionalitaet bzw. den Wirkungen abgeloeste linguistische Aspekte 
des Softwarecodes spielen weder bei der Patenterteilung noch bei der 
Patentverletzung irgend eine Rolle.

--AHH

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Wednesday 13 July 2005 16:58, Rigo Wenning wrote:

> The technical contribution shall be assessed by consideration of the
> difference between the state of the art and the scope of the patent
> claim considered as a whole, which must comprise technical features,
> irrespective of whether or not these are accompanied by non-technical
> features.

Gemeint ist, dass man von der Gesamtheit der Merkmale eines Patentanspruches 
diejenigen abzieht, die nicht neu sind, und die verbleibenden Merkmale 
daraufhin untersucht, ob sie eine "technical contribution" liefern, die nicht 
naheliegend ist.

Bei einem Patentanspruch im "1-Click-Amazon"-Stil wird man den Computer als 
aus dem Stand der Technik bekannt voraussetzen koennen. Der Computer kann 
also nichts zur "technical contribution" beitragen. Wenn der verbleibende 
Unterschied darin besteht, zur Erhoehung der Bequemlichkeit des Kunden einen 
kommerziellen Aspekt auf 1 Mausklick statt auf n Mausklicks abzubilden, 
sollte das i.d.R. keine "technical contribution" liefern koennen --> keine 
Patentfaehigkeit.

Man kann also dem Gegenstand eines Patentanspruches gefahrlos einen "technical 
character" zusprechen, denn er wird ja durch einen Elektrizitaet in Waerme 
umwandelnden Computer etc verkoerpert. Damit wird die beanspruchte Erfindung 
aber noch nicht automatisch patentfaehig, wenn der "technical 
contribution"-Test scheitert.

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-13 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Wednesday 13 July 2005 17:19, PILCH Hartmut wrote:

> Nein: computer-implementierte Geschaeftsmethoden sind laut EPA-Doktrin
> (Controlling Pension Benefits System 2000, Leitsaetze habe ich hier
> bereits zitiert) grundsaetzlich patentfaehige Erfindungen.  Wie alle
> patentfaehigen Erfindungen muessen sie aber noch zusaetzlich "im Rahmen
> des erfinderischen Schrittes ein technisches Problem loesen", m.a.W.
> "einen technischen Beitrag leisten".

Ich wuerde sagen: Diese computer-implementierten Geschaeftsmethoden sind 
zunaechst einmal prima facie Erfindungen im Sinne des Patentrechts, und zwar 
solche mit durchaus technischem Charakter (weil Computer drin vorkommt).

Dagegen ist m.E. nichts einzuwenden.

Die Patentfaehigkeit scheitert dann regelmaessig an dem "technical 
contribution"-Test. Wenn man den "technical contribution"-Test in die 
Pruefung auf das Vorhandensein eines erfinderischen Schrittes hineinfrickelt, 
steht in der Begruendung fuer die Zurueckweisung der entsprechenden 
Patentanmeldung dann, dass die Erfindung zwar einen technischen Charakter 
hat, aber leider keinen erfinderischen Schritt aufweist.

Warum ist das so wichtig, woran eine Patentanmeldung auf eine 
computer-implementierte Geschaeftsmethode scheitert?

Kein Patent ist kein Patent.

--AHH

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-09 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Saturday 09 July 2005 17:53, Florian Weimer wrote:

> Ich will keine Patente anmelden. Warum soll ich mich dann mit
> Patentrecht auseinandersetzen? Warum soll ich mir den Kopf darüber
> zerbrechen, was patentierbar ist und was nicht?

Aeh ... das hatte ich auch gar nicht erst angenommen. Aber politisch mitreden 
ueber die Grenzziehung zwischen patentfaehigen Erfindungen und nicht 
patentfaehigen sonstigen Neuerungen moechtest Du ja wohl offensichtlich 
schon? Ich meinte ja nur, dass schon dafuer gewisse Kenntnisse hilfreich sein 
koennten ...

> Die relevante Frage für mich ist, ob mir die kostenlose Nutzung meiner
> ureigenen geistigen Schöpfungen untersagt werden kann. 

"Ureigenste geistige Schoepfung" ist wohl nur das linguistische Gewebe. Die 
dahinterliegenden realweltlichen Loesungsansaetze koennen u.U. Patente 
dritter verletzen, die diese Loesungen schon _zeitlich vor deiner 
Programmiertaetigkeit_ zum Patent angemeldet haben.

> Diese Frage 
> dreht sich nun mal allein um die Verletzung. Ob das Patent als
> Softwarepatent erteilt wurde oder nicht, spielt, soweit ich das sehe,
> in diesem Zusammenhang keine große Rolle.
>
> > Wieviel real exisistierende Programme gibt es, die "sich rein um
> > abstrakte Probleme der digitalen Welt" drehen? Ohne I/O, ohne
> > Wechselwirkung mit der "realen Welt"?
>
> Meine Programme helfen meist bei Problemen, die wir ohne Computer gar
> nicht oder nicht in dieser Form hätten. Bei den besseren Programmen
> ist nicht einmal festgelegt, wie das Problem aussieht -- es handelt
> sich um einen Baustein, den andere bei ihrer Arbeit einsetzen können.
> Natürlich braucht es genau dafür eine wohldefinierte Schnittstelle zur
> Außenwelt, aber das ist in der Praxis bloß ein anderen Prozeß irgendwo
> im Netz. Bis das ganze dann jemand zu Gesicht bekommt, ist es noch ein
> langer Weg.
>
> Intern macht solche Software natürlich jede Menge I/O, um Daten
> beständig zu speichern, aber das ist bloß ein leidiges
> Implementierungsdetail und für die angebotene Funktionalität völlig
> zweitrangig. Sicherlich ist es ein technischer Effekt, wenn
> Billig-IDE-Platten nach einer Woche Dauerbetrieb mit einem gewissen
> Programm kaputt sind, aber das ist keineswegs beabsichtigt (wirklich!)
> und kann auch kaum die Technizität des Gesamtsystems belegen.

Die RiLi meine mit dem Ansatz des Erfordernisses eines neuen und 
erfinderischen "technischen Beitrages" hier eine brauchbare Trennlinie ziehen 
zu koennen.

--AHH



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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-09 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Saturday 09 July 2005 10:35, Florian Weimer wrote:


> Du solltest als (Mit)werfer der Ambivalenzbereich-Nebelkerze mit
> dieser Kritik etwas zurückhaltender sein. Entweder hast Du das damals
> selbst nicht verstanden, oder Du hast gezielt Desinformation
> betrieben.

Na, na! Ach so, ich vergass: Alles was Euch nicht in den Kram passt, wird als 
"Nebelkerze" gelabelt ...

> > "Gegenstand des Rechtes auf seiner dreifachen Stufe ist eine Erfindung.
> > Sie ist ein Rechtsgut eigener Art. Nicht die konkrete Verkoerperung des
> > Erfindungsgedankens ist das Rechtsobjekt, sondern der ihr zugrunde
> > liegende Gedanke selbst, ein rein ideeller (idealer) Gegenstand. Er
> > bildet das 'Wesen' der Erfindung; in der englischen Rechtssprache ihr
> > 'pith and marrow'. Die Erfindung hat also ihr eigenes Sein, losgeloest
> > von ihren
> > Verkoerperungen." [Hermann Jsay, Patentgesetz und Gesetz betreffend den
> > Schutz von Gebrauchsmustern, Berlin: Verlag von Franz Vahlen, 6. Auflage,
> > 1932, Seite 36.]
>
> Das deckt sich nicht mit den EPO-Richtlinien:
> | But if a computer program is capable of bringing about, when running
> | on a computer, a further technical effect going beyond these normal
> | physical effects, it is not excluded from patentability, irrespective
> | of whether it is claimed by itself or as a record on a carrier. This
> | further technical effect may be known in the prior art.
>
> (Guidelines for Examination, Part C, Section 2.3.6)

Die "Guidelines" sind verwaltungsinterne Anweisungen ohne Gesetzeskraft. Sie 
werden bloss zur Unterrichtung der oeffentlichkeit veroeffentlicht.

Im der Tat meine ich, dass sich die Autoren der Guidelines, die tagtaeglich im 
Jargon der Patentansprueche arbeiten und denken, hier selbst ein Bein 
gestellt haben: Deutlicher waere gewesen, sie haetten sich ausgedrueckt wie 
"... an invention implemented by this software ...".

--AHH

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-09 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Saturday 09 July 2005 10:10, Florian Weimer wrote:

> Blocksatz involviert "processing data which represent physical
> entities", denn es geht um Maße wie Buchstabenbreite, Zeilenlänge und
> so weiter. Nach den EPO-Empfehlungen deutet das bereits auf einen
> technischen Charakter und folglich Patentierbarkeit hin.

Die RiLi forderte nicht bloss "technischen Charakter", sondern einen neuen und 
erfinderischen "technischen Beitrag". Das ist ein wichtiger Unterschied!

> Außerdem handelt es sich letztlich nur um eine Software-Realisierung
> eines technischen Verfahrens, das früher mit richtigen Bleilettern
> praktiziert wurde. Nach Deiner bisherigen Argumentation ("Extrawurst")
> müßte schon allein aus Konsistenzgründen ein Patentschutz möglich
> sein.

Hä?

Sprache wohl eher gegen das Vorliegen des erforderlichen erfinderischen 
Schrittes.

--AHH

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-09 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Saturday 09 July 2005 09:38, Florian Weimer wrote:

> Das ist die amerikanische Rechtfertigung. Im europäischen Raum wird
> das Recht auf den Schutz einer Erfindung AFAIK weniger ökonomisch
> begründet, sondern eher mit dem Naturrecht auf (geistiges) Eigentum.

Glaub ich nicht. Diskutieren koennte man IMHO in diesem Zusammenhang wohl nur 
ueber das Urheber- und Erfinderpersoenlichkeitsrecht.

--AHH

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-09 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Saturday 09 July 2005 01:14, Martin Schröder wrote:

> Doch. "Rechtssicherheit/Harmonisierung". Das hört sich für mich
> immer an wie "Was einmal Recht war, kann jetzt nicht Unrecht
> sein". Und ich kann mich nicht erinnern, daß irgendein
> prominenter Richtlinienbefürworter eine Garbage Collection bei
> den erteilten SWPats gefordert hat.

Einfach so mal eben "Garbage Collection" zu machen, waere grundgesetzwidrig, 
da die Eigentumsgarantie verletzend. Ein Nichtigkeitsverfahren zu eroeffnen, 
steht jedermann frei.

--AHH

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-09 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Saturday 09 July 2005 00:40, Martin Schröder wrote:

> IIRC sind mathematische Formeln nicht erfindbar, sondern nur
> entdeckbar -- deshalb nicht patentierbar. Programme sind (mehr
> oder weniger komplexe) mathematische Formeln.

Das ist ein Irrtum. Computerprogramme sind - in diesem Bilde - automatisch 
operationalisierbare Formeln, die auf Maschinen laufen, die mit der uebrigen 
"realen Welt" zur Loesung konkreter Aufgabenstellungen physikalische 
Interaktion treiben koennen.

--AHH

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-09 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Friday 08 July 2005 23:40, Florian Weimer wrote:

> Und das interessiert mich, ehrlich gesagt, nicht die Bohne. 

Den Eindruck habe ich auch. Wen interessiert hier ueberhaupt was? Wenn es 
beispielsweise um Details der Spam-Abwehr geht, koennen einige der 
Diskussionsteilnehmer hier mit Wonne in die tiefsten Tiefen irgendwelcher 
RFCs abtauchen und bis zum Umfallen ultrasophistische Fragen der 
Internet-Technologie diskutieren.

Sobald es aber um die Zumutung geht, sich in fremde Dekgebaeude ausserhalb des 
"Geekdom" (zum Bleistift: Patentrecht) hineinzudenken, faellt die Klappe 
herunter: "Interessiert mich nicht, ich habe eh' meine Meinung."

> Die für mich interessante Frage ist, ob ein pures Stück Software,
> welches sich rein um abstrakte Probleme der digitalen Welt (fernab
> jeglicher Steuer- und Regelungstechnik), Patente verletzen kann. Dies
> scheint derzeit der Fall zu sein, und das ist schlichtweg absurd,
> wenn man die Entstehung solcher Software verfolgt.

Wieviel real exisistierende Programme gibt es, die "sich rein um abstrakte 
Probleme der digitalen Welt" drehen? Ohne I/O, ohne Wechselwirkung mit der 
"realen Welt"?

--AHH

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-09 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Friday 08 July 2005 23:33, Florian Weimer wrote:

> Wieso? Programmieren ist größtenteils eine nichterfinderische
> Tätigkeit. Warum sollten Patente dabei eine Rolle spielen?

Im Patentrecht geht es nicht ums Programmieren, sondern ums Erfinden. das 
Erfinden kann am Schreibtisch mit Papier & Bleistift, unter der Dusche, im 
Auto oder aber beispielsweise auch beim Programmieren passieren.

Ausserdem kann man im Zuge des Programmierens Patentverletzungssituationen 
herbeifuehren.

> Sicherlich könnte man das auch erreichen, in dem man die
> Erfindungshöhe deutlich nach oben schraubt. Aber das scheint mir nicht
> finanzierbar zu sein.

Hä? Was hat das mit der Finanzierbarkeit zu tun?

> Außerdem ist es kaum wünschenswert, Köpfe, die 
> den notwendigen Überblick über die Materie besitzen, großenteils der
> industriellen Wertschöpfung zu entziehen.

Was soll denn die "industrielle Wertschoepfung" sein?

--AHH

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-09 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Friday 08 July 2005 22:23, Gert Doering wrote:

> Ich sehe bei "Hammer und Schrauben"-Erfindungen durchaus eine gewisse
> Rechtfertigung - der Forschungsaufwand ist viel groesser, und das Ergebnis
> dann abzukupfern ist sehr einfach.  Aber welche Softwarepatent ist das
> Ergebnis von "vielen Jahren Forschung"?

Ein neues Handover-Verfahren fuer den Mobilfunk oder ein voellig neues 
Verschluesselungsverfahren, um nur 2 Beispiele zu nennen.

--AHH

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-08 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Friday 08 July 2005 09:23, PILCH Hartmut wrote:

> Das Patent "schuetzt" nicht eine Idee sondern genau das, was beansprucht
> wird.

Nein. Patenrecht ist Immaterialgueterrecht.

Ich versuche, der juristischen Begrifflichkeit genuege zu tun. Obwohl 
Jura-Sprech dem ersten Anschein nach der normalen (deutschen) Sprache 
entlehnt zu sein scheint, ist es doch eine Fachsprache mit vielen 
Bedeutungsnuancen (nicht nur im Immaterialgueterrecht!), die sich einem 
alltagssprachlichen Verstaendnis verweigern.

Beispielsweise versuche ich immer wieder zu erklaeren, dass laut Patentgesetz 
nur *Erfindungen* patentierbar sind. Erfindungen gehoeren zu den 
Immaterialguetern. Gartenschlaeuche, Chemikalien und Software sind nicht 
patentierbar. Es kann aber passieren, dass eine Erfindung sich in Gestalt 
eines verbesserten Gartenschlauches, einer bestimmten neuen Chemikalie oder 
eins verbesserten Systemes bestehend aus Prozessor + Software manifestiert. 
So kommt es, dass der (kommerzielle) Umgang mit Gartenschlaeuchen, 
Chemikalien und Software im realen Leben dazu fuehren kann, dass man wegen 
Patentverletzung verklagt wird.

Obwohl Software als solche nicht patentierbar ist - niemand wuerde das 
bestreiten - kann man eine (mittelbare) Patentverletzung begehen, indem man 
(kommerziell) mit Software umgeht.

Diese Dialektik sollte man erstmal verstanden haben, bevor man mitreden will.

"Gegenstand des Rechtes auf seiner dreifachen Stufe ist eine Erfindung. Sie 
ist ein Rechtsgut eigener Art. Nicht die konkrete Verkoerperung des 
Erfindungsgedankens ist das Rechtsobjekt, sondern der ihr zugrunde liegende 
Gedanke selbst, ein rein ideeller (idealer) Gegenstand. Er bildet das 'Wesen' 
der Erfindung; in der englischen Rechtssprache ihr 'pith and marrow'. Die 
Erfindung hat also ihr eigenes Sein, losgeloest von ihren 
Verkoerperungen." [Hermann Jsay, Patentgesetz und Gesetz betreffend den 
Schutz von Gebrauchsmustern, Berlin: Verlag von Franz Vahlen, 6. Auflage, 
1932, Seite 36.]

--AHH

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-08 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Thursday 07 July 2005 21:18, Thomas BOHN wrote:

> Wieso braucht eigentlich nur Software einen doppelten Schutz? I

Das Problem ist ein Scheinproblem, denn das Urheberrecht einerseits und das 
Patentrecht andererseits haben unterschiedliche Schutzgegenstaende.

Nehmen wir mal ein unverfaengliches Beispiel: Einen Kotfluegel (Ersatzteil) 
fuer ein Personen-KFZ.

Der Designer sieht an dem Kotfluegel nut die aeussere Form, und sein 
Arbeitgeber (Autofabrik) monopolisiert das Design, indem ein Geschmacksmuster 
darauf eingetragen wird.

In der Konstruktionsabteilung entschliesst man sich, den Kotfluegel mit einem 
elektrostatischen Spezialverfahren zu lackieren, welches durch ein Patent 
monopolisiert ist.

Ausserdem will man die Einbaukosten des Kotfluegels auch im Reparaturfall 
minimieren, so dass man sich fuer eine Auspraegung des Kotfluegelteils mit 
einer daran angebrachten Snap-in-Befestigungeinrichtung zum Montieren des 
Teils  an der Karosserie entschliesst, die durch ein Gebrauchsmuster 
monopolisiert ist.

Dies sind schon 3 Schutzrechte in bezug auf 1 Kotfluegel, und ich koennte die 
Story problemlos verlaengern.

Festzuhalten ist:

- das Design des Kotfluegels,

- das Lackierverfahren,

- die Snap-in-Verriegelung

sind jeweils durch genau 1 Schutzrecht abgedeckt.

No Problem.

Dessenungeachtet verletzt ein Hersteller, der einfach so diesen Kotfluegel 
herstellt und auf den Markt wirft, in diesem Szenario drei verschiedene 
Schutzrechte.

So ist es auch bei der Software:

Die Software als linguistisches Gewebe ist ausschlisslich durch das 
Urgeberrecht monopolisierbar.

Einzelne Funktionalitaeten der Software bei deren Ausfuehrung auf einem 
Prozessor koennen u.U. als Erfindung Gegenstand von Patenten sein.

Wer beispielsweise unlizensiert ein Handy verkauft, in dem eine abgekupferte 
Software als Firmware abgespeichert ist, riskiert logischerweise sowohl 
Urheberrechts- als auch Patentverletzungen.

Software an sich ist genausowenig wie ein Kotfluegeldesign an sich 
marktfaehig. Die Software ist immer auf einen realen oder virtuellen 
Prozessor hin gerichtet, auf dem sie ausgefuehrt und vorbestimmte 
Funktionalitaeten zeigen soll. Ein Kotfluegeldesign kommt als 
dreidimensionaler Kotfluegel in den Handel. Aus diesem "Plus" an Attributen 
ruehrt jeweil das Potential, nicht nur Design- oder Urheberrechte, sondern 
auch Patente verletzen zu koennen.

--AHH

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-07 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Thursday 07 July 2005 19:48, Rigo Wenning wrote:

> die meisten Stimmen nach der Wahl sagten, dieser unseelige, schlechte
> Text sei nun aus der Welt (letztlich hat sich auch die PPE verweigert,
> weil daraus noch etwas schlimmeres hätte werden können). Jetzt könne
> man endlich anfangen über einen vernünftigen Ausgleich der Werte zu
> diskutieren. Also wird es gerade nicht als ein Ende, sondern als ein
> Neuanfang gesehen. Und da bin ich auf innovative Diskussionen gespannt.
> Bisher hat man die Büchse der Pandora nicht gefunden und daraufhin eine
> tour de force versucht. Das ist schief gegangen. Vielleicht sind ja
> jetzt wieder (nach einer Bedenkzeit) Kompromisse möglich. Im
> Befürworterlager jedenfalls sehe ich die Stimmen Hardliner geschwächt,
> denn sie sind in die Wand gefahren. Vielleicht gibt es auch die Chance,
> -nach dem sich der Rauch des Gefechts etwas verzogen hat- dass FFII und
> andere no-patents Fans sich etwas mehr auf den Sachverstand moderater
> Patent-Experten einlassen.


Rigo, 

Ein Kompromiss ist nur moeglich, wenn beide Seiten dazu bereit sind.

Im Moment sehe ich bei den Patentkritikern keinerlei Kompromissbereitschaft; 
eher im Gegenteil.

1. Ich meine, es ist im Verlaufe des gesamten RiLi-Verfahrens schrittweise 
immer deutlicher geworden, dass die begrifflich aeusserst unscharfe  
Ablehnung von sogenannten "Softwarepatenten" sich in der Praxis cum grano 
salis uebersetzen laesst als grundsaetzliche Ablehnung von Patenten auf CIIs 
bis hin zur Forderung nach Regeln zur Schaffung einer Situation entsprechend 
"Stallman's Utopia". "Stallman's Utopia" ist ein anderer Ausdruck einer 
besonders radikalen Ablehnung von Patenten auf CIIs, denn "Stallman's Utopia" 
ist aequivalent der Ablehnung von Patenten auf computer-implementierbare 
Erfindungen.

http://www.ipjur.com/2005/03/eu-council-big-showdown-on.php3

"I would like to call this approach "Stallman's Utopia": If someone (like Mr. 
Stallman, the creator of the famous GNU GPL copyright license for F/OSS 
software) is fighting for a world where no patent is ever granted which is 
potentially enforceable against anybody commercially tinkering with software, 
then he or she would have to advocate a ban on patents not only on 
computer-implemented inventions but also on computer-implementable 
inventions."

2. Eine grundsaetzliche Ablehnung der Patentierbarkeit von CIIs duerfte meiner 
unmassgeblichen Auffassung nach ausserhalb jeder Kompromisschance liegen.

3. Die Entscheidung des EP, eine RiLi zur *Harmonisierung* der Regeln zur 
Patentierbarkeit von CIIs zu kippen, wird von vielen Patentkritikern 
interpretiert als politisches Signal zur Fortsetzung eines entgrenzten und 
verallgemeinerten Kampfes gegen die Patentierbarkeit von CIIs und fuer die 
Schaffung von Verhaeltnissen gemaess "Stallman's Utopia".

4. Ich vermute, dass die sogenannten "Patentkriege" erst an ihrem Anfang 
stehen; die "Antipatentkrieger" werden aus Bruessel und Strassburg abziehen 
und sich nach Muenchen, Berlin, London, Paris, Warschau ... bewegen, um ihre 
Ziele in nationales Recht umzusetzen bzw. in das EPÜ einzubringen. Die PE aus 
Muenchen ist da ganz deutlich:

http://www.muenchen.de/Rathaus/dir/presse/2005/pressemitteilungen/137244/euswpatente.html

"Bevor das Thema durch die EU-Kommission erneut aufgegriffen wird, dürfte 
jedoch noch einige Zeit vergehen. Unterdessen können die einzelnen Länder 
ihre nationale Gesetzgebung zugunsten von mehr Klarheit und Rechtssicherheit 
verändern, der von allen Bundestagsfraktionen einstimmig verabschiedete 
Antrag bildet hierfür eine geeignete Grundlage."

(Immerhin ist dieser Text noch interpretierbar, da auch die BT-Resolution 
interpretierbar ist - in der BT-Resolution steht auch ein klares Bekenntnis 
zur grundsaetzlichen Patentierbarkeit von CIIs.).

Wie gross das Kompromisspotential bei den Hauptnutzern des Patentsystems im 
Bereich CII im "Ernstfall", also bei Konfrontation mit ernstzunehmenden 
Vorschlaegen fuer  "Mittelwege", waere, entzieht sich allerdings meiner 
Kenntnis.

Es ist auch meine persoenliche Meinung, dass ein grundsaetzliches Verbot der 
Patentierung von CIIs oder gar eine Regelung im Sinne von "Stallman's Utopia" 
voellig inakzeptabel sind.

--AHH

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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-07 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Thursday 07 July 2005 18:35, Neko (Simone Demmel) wrote:

> > aufgrund entgegenstehenden Gesetzeswortlautes illegal, vertritt lediglich
> > eine unbeachtliche Mindermeinung.
>
> Meinst Du jetzt eine Minderheit in Personenzahl oder eine Minderheit an
> finanzkraeftigem Kapital?
>
> Letzteres glaube ich Dir sofort, ersteres wage ich zu bezweifeln.

"Mindermeinung" ist ein Fachbegriff aus der Juristensprache.

Das Gegenteil ist die "herrschende Meinung" ("h.M."). Sie stellt die Meinung 
der nach Stellung und Einfluss gewichteten Mehrheit von Rechtsgelehrten, 
Rechtswissenschaftlern und/oder Rechtsanwendern zu einer bestimmten 
Problematik dar. Ein frisch gebackener Rechtsassessor (auch: ein junger 
Amtsrichter am AG in Hintertupfingen) hat in der Regel keinen Einfluss auf 
die "h.M.", wohingegen ein mit allen Sorten von Wuerden behaengter Ordinarius 
an einer angesehenen juristischen Fakultaet oder ein Richter an einem 
Obergericht haeufig einen sehr grossen Einfluss auf die "h.M." haben.

Wenn man vor Gericht etwas erreichen will, sollte man vorher in etwa die 
"herrschende Meinung" zu der betreffenden Frage kennen, sonst erlebt man u.U. 
boese Ueberraschungen.

In diesem Sinne ist die Auffassung, dass Patente auf CIIs grundsaetzlich 
zulaessig seien, ganz stark "h.M." Die "h.M." sagt freilich auch, dass es 
Sonderfaelle gibt, bei denen CIIs nicht patentfaehig sind, naemlich dann, 
wenn die Technizitaet fuer nicht ausreichend befunden wird.

Die Kriterien der "h.M." in DE, AT, GB oder auch bezueglich des EPÜ 
divergieren etwas hinsichtlich des genauen Grenzverlaufes zwischen 
grundsaetzlicher Patentierbarkeit und ausnahmsweiser nicht-Patentierbarkeit 
wegen nicht ausreichendem Technikbezuges.

Wer (kommerziell) mit Software umgeht, muss das Risiko einer (mittelbaren) 
Patentverletzung in Rechnung ziehen. Vor der Direktive, jetzt, und in 
Zukunft.

Es ist grob fahrlaessig, wenn einzelne in der Softwarebranche taetige 
Patentgegner, die sich gestern im ersten Freudentaumel dem Alkoholkonsum 
hingegeben haben, heute, nach dem Ausschafen des Katers, meinen, sie 
brauechten sich von nun an um erteilte Patente Dritter ueberhaupt nicht mehr 
zu kuemmern.

--AHH




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Re: Softwarepatente abgelehnt

2005-07-07 Diskussionsfäden Axel H Horns
On Wednesday 06 July 2005 13:18, Kristian Koehntopp wrote:

> http://blog.koehntopp.de/archives/902-Softwarepatente-Abgelehnt!.html

Was da abgelehnt worden ist, betrifft eine EU-Richtlinie zur *Harmonisierung* 
der Regeln zur Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen.

Es bleibt also auf absehbare Zeit bei den nicht harmonisierten Regeln des 
nationalen und supranationalen Rechtes und, natuerlich, bei den Aussagen des 
EPÜ, was die Praxis des EPA anbetrifft.

Und: Sowohl die Beschwerdekammern des EPA als auch oberste nationale Gerichte 
haben immer wieder festgestellt, dass bei der derzeitigen Rechtslage Patente 
auf CIIs grundsaetzlich zulaessig sind. Wer behauptet, solche Patente seien 
aufgrund entgegenstehenden Gesetzeswortlautes illegal, vertritt lediglich 
eine unbeachtliche Mindermeinung.

Natuerlich steht es jedem frei, rechtspolitisch eine Aenderung des 
Gesetzeswortlautes zu betreiben.

Die Antipatent-Koalitionen haben da aber im Moment ein Problem: Was den 
wichtigsten Player, das EPA, anbetrifft, waere eine Diplomatische Konferenz 
erforderlich (so wichtige Aenderungen kann der Verwaltungsrat nicht 
beschliessen). Aber eine Diplomatische Konferenz ist - zum Glueck - nicht in 
Sicht.

Das EU-Gemeinschaftspatent-Projekt liegt derzeit im Tiefschlaf, und ich sehe 
in Anbetracht der dertig desolaten Lage in der EU nicht, dass etwas so 
heikles wie die Sprachenfrage (an der das Projekt ja gescheitert war) 
erfolgreich angepackt werden kann.

Sicherlich werden die FFII-Leute nach der Bundestagswahl (so diese dann kommt) 
versuchen, eine Revision des DE-PatG zu betreiben.

Aber da dann die Gruenen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr in der 
Regierung sitzen werden, duerfte solch ein Projekt wohl ziemlich duenne 
Aussichten haben.

Schliesslich freue ich mich, dass ich jetzt zugucken darf, wie die 
FFII-Agitation auf die Antipatent-Aktivisten zurueckfaellt:

Immer wieder hat man Patent-Laien wie Journalisten und Politikern (ziemlich 
erfolgreich) eingeredet, die EU-RiLi "fuehre Softwarepatente ein".

Nun, wenn das so waere, koennte sich der FFII-Verein ja jetzt entspannt 
zuruecklehnen und ueber seine Selbstaufloesung nachdenken.

Damit ist aber offenbar wohl nicht zu rechnen. 

Jetzt muss der FFII seinen Anhaengern erklaeren, dass die Lage etwas 
komplizierter ist. Dass naemlich Patente auf computer-implementierte 
Erfindungen seit vielen Jahren integraler Bestandteil des Patentrechtes sind.

Und: Falls FFII jetzt wieder auf die Theorie zurueckzukommen gedenkt, die 
bisherige Praxis der Patentierung computer-implementierter Erfindungen sei 
"illegal"  (entgegen der Entscheidungen hoechster Gerichte und 
Beschwerdekammern), dann kommen sehr bald Gesichtspunkte der Staatsraeson in 
Reichweite. Wird der FFII weiter behaupten (was phm schon mal so gesagt 
hatte), die Rechtsprechung sei Ausdruck von "Rechtsbeugung"?

--AHH




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[FYI] US-Berufungsgericht stoppt "broadcast flag"

2005-05-07 Diskussionsfäden Axel H Horns


US-Berufungsgericht stoppt "broadcast flag"  

Ein US-amerikanisches Berufungsgericht hat eine umstrittene Auflage 
der Fernmeldeaufsicht FCC (Federal Communications Commission) für 
nichtig erklärt. Die FCC hatte vor zwei Jahren entschieden, dass 
Hersteller von Geräten für Videomitschnitte (u.a. DVD- und digitale 
Videorekorder, auch in PCs) ab Juli dieses Jahres ein so genanntes 
"broadcast flag" unterstützen müssten.  

Gegen diese Technik hatte der Bibliotheksverband American Library 
Association geklagt mit der Begründung, die FCC habe mit dieser 
Regulierung ihre Kompetenzen überschritten. Der U.S. Court of Appeals 
for the D.C. Circuit gab der Klage nun statt.  

(06.05.2005)  



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[FYI] LG München: "Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software"

2005-05-02 Diskussionsfäden Axel H Horns
["Die von der Verfügungsbeklagten weitergegebenen Informationen sind 
auch deswegen für die Verfügungsklägerinnen besonders gefährlich, da 
sich - wie aus den entsprechenden Reaktionen zur Berichterstattung 
erkennbar - viele Personen befinden, die einer Geltung der 
Eigentumsrechte an digitalen Inhalten so kritisch gegenüber stehen, 
dass sie für die speziellen Angebote der Firma S(...) besonders 
empfänglich sind." Ahem, soll das heissen, ein kleiner Link koennte 
u.U. in einem anders gelagerten Sachverhalt erlaubt gewesen sein, 
wenn es sich um eine "serioese" Publikation gehandelt haette, bei der 
man haette damit rechnen koennen, dass nur sehr wenige Personen sich 
in der Leserschaft befinden, die einer Geltung der Eigentumsrechte an 
digitalen Inhalten kritisch gegenüber stehen?? Eine abenteuerliche 
Argumentationsweise: Die vermutete Gesinnung der Leserschaft dient 
als Ko-Determinante der Publikationsfreiheit. Hoffentlich geht der 
Heise-Verlag durch alle Instanzen, um dem BGH eine Chance zu geben, 
eine derartige Denke wieder aus der Welt zu schaffen. --AHH]

  

"LG München: 'Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software'
(Urt. v. 07.03.2005 - Az: 21 O 3220/05)


Leitsatz:
1. Die redaktionelle Berichterstattung über eine ausländische, 
urheberrechtswidrige Kopier-Software ist grundsätzlich durch die 
Pressefreiheit gedeckt.

2. Nicht mehr durch die Pressefreiheit gedeckt ist jedoch eine 
direkte Verlinkung mit dem Online-Angebot der Firma, die die 
urheberrechtswidrige Software auch per Download vertreibt 

[...]


In der ersten Zeile des Artikels ist der Herstellername, .(...), als 
Hyperlink ausgestaltet, der auf die Frontpage der Seite (...) gesetzt 
ist, von wo der Nutzer automatisch auf die deutsche Unterseite (...) 
weitergeleitet wird.  

[...]

   IV.  

Der Streitwert war in Höhe von 500.000,-- EUR anzusetzen, wie von den 
Verfügungsklägerinnen beantragt. Zu berücksichtigen waren dabei 
insbesondere die ganz erheblichen Gewinnausfälle, die den 
Verfügungsklägerinnen durch illegale Kopien, gerade auch von Klein- 
und Kleinsthändlern entstehen, wie der Kammer aus einer Fülle anderer 
Verfahren bekannt ist. Zu berücksichtigen war des weiteren, dass auch 
der Angriffsfaktor angesichts der Bedeutung der Verfügungsbeklagten 
und des von ihr betriebenen Online-Informationsdienstes für die 
Information von IT-Interessierten spielt.  

Die von der Verfügungsbeklagten weitergegebenen Informationen sind 
auch deswegen für die Verfügungsklägerinnen besonders gefährlich, da 
sich - wie aus den entsprechenden Reaktionen zur Berichterstattung 
erkennbar - viele Personen befinden, die einer Geltung der 
Eigentumsrechte an digitalen Inhalten so kritisch gegenüber stehen, 
dass sie für die speziellen Angebote der Firma S(...) besonders 
empfänglich sind."  


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[FYI] WinHEC: HD-Inhalte nur mit straffen DRM-Fesseln

2005-04-27 Diskussionsfäden Axel H Horns


WinHEC: HD-Inhalte nur mit straffen DRM-Fesseln

Nach dem Willen der Unterhaltungsindustrie kommen hochauflösende 
digitale Inhalte nur unter strengen Auflagen auf den Windows-PC. Um 
eine effektive Verschlüsselung der Datenkanäle zu garantieren, nimmt 
Microsoft auf der WinHEC die Hardware-Entwickler und 
Treiberprogrammierer in die Pflicht.  

[...]

Man habe den Studios versprochen, die Sicherheit der Systeme mit 
steigender Prozessorleistung immer weiter hochzuregeln, vom mit 
Windows XP eingeführten Certified Output Protection Protocol (COPP) 
über das für Longhorn vorgesehene Protected Video Path Output 
Protection Management (PVP-OPM) bis hin zum Protected Video Path User 
Accessible Bus (PVP-UAB) mit Hardware-Verschlüsselung und 
Authentifizierung. Von Verhandlungsspielraum war da keine Rede mehr: 
Ohne stets auf dem neuesten Stand gehaltene Verschlüsselung kommen 
keine hochauflösenden Inhalte in den Media Center PC.  

Dabei ist es den Studios nicht nur gelungen, ihre Bedingungen zu 
diktieren, sondern auch deren Einhaltung zu kontrollieren. Für den US-
Markt müssen alle Sicherheitsmaßnahmen von CableLabs zertifiziert 
werden, einer von den Content-Anbietern betriebenen Organisation. 
Solange ein Produkt im Zertifizierungsprozess ist, muss die 
Weiterentwicklung ruhen -- dies werde die Entwicklungsprozesse 
spürbar verlangsamen.  

Da die Verträge mit den Filmstudios vorsehen, dass die Hardware-
Hersteller und Treiberentwickler für Sicherheitslöcher in ihren 
Implementierungen haften, müssen die Treiber auf Anhieb allen 
Anforderungen genügen und gegen Manipulationsmöglichkeiten gefeit 
sein (tamper resistance). Da die Unterhaltungsindustrie der PC-
Industrie keine konkreten Vorgaben gemacht hat, müssen die Entwickler 
ihre eigenen Ziele setzen und auf eine Bestätigung durch die 
Zertifizierungsstelle hoffen.  

Für die Hardware-Hersteller steht einiges auf dem Spiel, nicht nur 
das Logo "Designed for Windows Media Center". Kompromittierte Systeme 
können das Recht auf Wiedergabe verlieren, indem ihr Schlüssel 
gesperrt wird. Dies gelte es, unbedingt zu vermeiden, da Anwender 
andernfalls erdulden müssten, dass ihre teuer erworbene Hardware auf 
einmal nicht mehr läuft.  

In der Fragerunde am Ende des Vortrags stellte sich Seth David Schoen 
von der Electronic Frontier Foundation (EFF) ans Mikrofon und 
wunderte sich über den herrschenden Fatalismus und wollte wissen: 
Warum haben sich Microsoft und die großen PC-Hersteller mit derart 
haarigen Bedingungen abgefunden? Als Antwort konnte Paul Levinthal 
die Anwesenden nur beschwören: Es sei wichtig, dass die PC-Plattform 
nicht von HD-Inhalten ausgeschlossen werde. "I don't know what else 
to say." Wesentlich deutlicher fiel die Botschaft der 
Entwicklergemeinde aus: Auf Seth Schoens Frage folgte spontaner 
Applaus. (ghi/c't)  



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[FYI] CFP: Unheilige Allianzen zum Schutz der Privatsphäre gesucht

2005-04-17 Diskussionsfäden Axel H Horns


CFP: Unheilige Allianzen zum Schutz der Privatsphäre gesucht  

Geht es nach dem US-Publizisten Bill Scannell[1], müssen 
Bürgerrechtler angesichts zunehmender Überwachungsbestrebungen von 
Staat und Wirtschaft mit ungewöhnlichen Partnern für den Erhalt ihrer 
Verfassungsprivilegien kämpfen. "Es bleibt uns nichts anderes übrig, 
als die Führungskraft von Mainstream-Organisationen, Abgeordneten und 
Aktivisten zu vereinen", erklärte der Provokateur am gestrigen 
Freitagabend in seiner Abschlussrede für die Konferenz Computers, 
Freedom & Privacy (CFP[2]) in Seattle. Radikale Positionen seien 
gefragt nach dem Motto: "Jeder Martin Luther King braucht auch einen 
Malcolm X".  

Die CFP-Teilnehmer regte er an, beispielsweise unter Veteranen der 
Geheimdienstszene nach möglichen Verbündeten zu suchen. "Die wissen 
wenigstens, dass ihre Werkzeuge niemals auf uns selbst gerichtet 
werden sollten." Scannell war in Zeiten des Kalten Krieges selbst als 
Abhörexperte in Berlin für einen US-Geheimdienst tätig, wechselte 
nach dem Mauerfall aber gleichsam die Seiten. Der jetzt als Publizist 
tätige Ex-Spion wies im vergangenen Jahr beispielsweise mit einer 
Internet-Kampagne auf die Risiken des inzwischen teilweise auf Eis 
gelegten Regierungsprogramms CAPPS 2[3] zur Reiseverkehrsüberwachung 
aufmerksam. Kürzlich hat er eine neue "Aufklärungsseite" mit dem viel 
sagenden Titel RFID Kills[4] gestartet. Er protestiert damit gegen 
die Pläne der US- Regierung und zahlreicher ihrer Partner 
einschließlich der EU- Mitgliedsstaaten, die kommende 
Passportgeneration mit biometrischen Merkmalen aufzurüsten[5], die 
auf leicht abhörbaren Funkchips gespeichert werden sollen.  

Darüber hinaus denkt Scannell aber auch an Allianzen mit 
"konservativen Christen". Diese würden die Verfassungswerte 
schließlich ebenfalls sehr schätzen, da diesen quasi höhere Weihen 
zuteil geworden seien. Auch an die Akquirierung von Nachwuchskräften 
unter den Jugendlichen sollten die Bürgerrechtler denken, da diese 
aufgrund ihrer künftigen Kaufkraft von Unternehmen besonders hoch 
geschätzt würden und die wichtigsten Nutzer neuer 
Medientechnologien[6] seien.  

[...}

-- 
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[FYI] BMI prüft Protokollierung von Verbindungsdaten bei Anonymisierungsdiensten

2005-04-13 Diskussionsfäden Axel H Horns


Ministerium prüft Protokollierung von Verbindungsdaten bei 
Anonymisierungsdiensten  

Das Bundesinnenministerium denkt daran, Anonymisierungsdienste zur 
Protokollierung von Verbindungsdaten zu verpflichten. Dies geht aus 
einer Fußnote im Anhang der Umfrage der Regulierungsbehörde zur 
Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten hervor. Darin 
heißt es: "In Fällen, in denen die vom Internet-Access-Provider 
ursprünglich vergebene IP-Adresse durch Proxyserver oder 
Anonymisierungsdienste verändert wurde und die ursprünglich vergebene 
IP-Adresse nicht im Header mitgeliefert wird, sollten diese 
Proxyserver oder Anonymisierungsdienste aus fachlicher Sicht 
ebenfalls zu einer Protokollierung verpflichtet werden. Diese Frage 
bedarf noch näherer Prüfung."  

[...]  



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[FYI] Harald Lemke ueber Cyberspace 2010

2005-04-06 Diskussionsfäden Axel H Horns
[Interessant wird es, wenn man das von Herrn Lemke skizzierte 
Szenario ins Gegegenteil umkehrt - das ist ja denn wohl das, was er 
bevorzugen wuerde - "Wer den globalen Cyberspace 2010 nur unter den 
Blickwinkel Privacy betrachtet, verabschiedet sich von jeder 
ernsthaften Debatte". Na denn. Ist das hier nun die offizielle 
Verkuendung des "Glaesernen Buergers" als handlungsleitendes 
Politikparadigma? --AHH]




Polizei fürchtet Anonymität und Kryptographie im Netz

Als große "Grauzone der digitalen Welt" bezeichnet Harald Lemke, 
Staatssekretär im hessischen Innenministerium, die Möglichkeit zur 
Anonymisierung von Kommunikationsspuren im Cyberspace. "Das Internet 
2010 ist anonym, alles ist verschlüsselt", warnte der Politiker am 
heutigen Mittwoch die rund 1000 Teilnehmer des 8. Europäischen 
Polizeikongresses in Berlin. Er warf die Frage auf, wie da die 
"öffentliche Sicherheit und Ordnung in dieser Nebenwelt sicher zu 
stellen sind" und sprach von einer enormen "strategische 
Herausforderung". Ein großer Dorn im Auge ist Lemke daher 
insbesondere, dass vom Bundeswirtschaftsministerium finanzierte 
Forschungsprojekte wie AN.ON nur "das einzige Ziel haben, anonymes 
Surfen zu erlauben".

"Glücksspiel und virtueller Sex wird von einer global agierenden 
Industrie angeboten, die von ständig wechselten Lokationen aus 
agiert", malte Lemke sein Szenario aus. Dabei unternahm er auch einen 
"Abstecher in widerwärtigste Form der Internet-Kriminalität: die 
Kinderpornographie". Heute würde man in diesem Feld die Täter zwar 
"alle kriegen", wie der Spiegel jüngst titelte. Aber nur, schränkte 
Lemke ein, "solange sie dumm und bequem sind". Müssten sie doch nur 
zum Datenschutzzentrum in Schleswig-Holstein gehen, empörte sich der 
Staatssekretär über den AN.ON-Projektpartner, um dort "praktische 
Hilfestellungen" zum Kaschieren ihrer Kommunikation zu bekommen. Dass 
man bei den Datenschützern sogar "gerichtliche Erfolge gegen das BKA 
feiert", könne selbst ihn als Norddeutschen "emotional machen". Denn 
was könne man der Bevölkerung noch bei einem Terroranschlag sagen 
oder einem Kleinkind, "das missbraucht wird", wenn die Taten über 
"steuerlich geförderte Internet-Kaskaden verschleiert werden"? Aber 
auch ohne Mittel vom Staat werde die Telekommunikationswelt auf Voice-
over-IP (VoIP) umgestellt, wo sich jegliche Unterhaltung "mit 
einfachsten Mitteln" verschlüsseln lasse.

Mehr als um Kinderschänder sorgt sich Lemke angesichts dieses sich 
abzeichnenden abgeschirmten Netzes um die effektive Bekämpfung von 
Organisierter Kriminalität und Terrorismus. "Hier können wir uns 
nicht mehr auf die Dummheit und Bequemlichkeit der Täter verlassen", 
erklärte der Staatssekretär. Diese würden vielmehr die technischen 
Möglichkeiten sehr schnell adaptieren. "Terroristische Strukturen 
werden an den Kommunikationsstrukturen ansetzen", ist sich Lemke 
sicher. Weitere Einschnitte in die Bürgerrechte scheinen ihm daher 
unerlässlich: "Wer den globalen Cyberspace 2010 nur unter den 
Blickwinkel Privacy betrachtet, verabschiedet sich von jeder 
ernsthaften Debatte", sagte der E-Government-Beauftragte Hessens. 
Eine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik müsse den Schutz der 
Privatsphäre gegen Risiken unkontrollierbarer Infrastruktur abwägen.

[...]



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Re: [FYI] Andreas Pfitzmann schreibt an das BSI

2005-04-04 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 3 Apr 2005, at 20:08, Florian Weimer wrote:

> PS: Welche Rolle spielt(e) Professor Pfitzmann bei JAP? Steht er
> hinter den Fedderrath/Golembiewski-Thesen zur Kryptographieregulierung
> in Deutschland (vgl. Datenschutz und Datensicherheit DuD 28/8 (2004)
> 486-490)?

Kann man in 2-3 Saetzen erfahren, worum es dort geht?

--AHH

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[FYI] Andreas Pfitzmann schreibt an das BSI

2005-04-03 Diskussionsfäden Axel H Horns
  

Andreas Pfitzmann schreibt an das BSI, da sein eingeladener Vortrag 
zum 9. IT-Sicherheitskongress nach Kenntnisnahme seiner Ausarbeitung 
für den Tagungsband vom BSI-Präsidenten persönlich wieder ausgeladen 
wurde. Der Kongress steht unter dem Titel "IT-Sicherheit geht alle 
an!", und Andreas schlussfolgert nun, dass das BMI (als Macht hinter 
dem BSI) meint, dass eine auf wissenschaftlicher Analyse basierende 
Auseinandersetzung mit Biometrie, die u.a. zu gewissen Folgerungen 
hinsichtlich einer Vorratsdatenspeicherung kommt, vielleicht lieber 
doch keinen was angeht.  

[...]





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[FYI] Verwaltungsgericht Köln bestätigt Sperrungsverfügung in NRW

2005-03-31 Diskussionsfäden Axel H Horns


Die Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf hat eine 
weitere juristische Hürde genommen: Das Verwaltungsgericht Köln hat 
in einem am heutigen Donnerstag bekannt gegebenen Urteil 
(Aktenzeichen 6 K 7151/02) die Klage eines Kölner Providers gegen die 
Verfügung zurückgewiesen.

[...]



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Re: 60% der IT-Firmen: Existenz durch Swpat gefährdet

2005-03-19 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 17 Mar 2005, at 8:17, Florian Mueller wrote:

> http://www.nosoftwarepatents.com/phpBB2/viewtopic.php?t=465
> 
> DREI VON FÜNF BEFRAGTEN IT-UNTERNEHMEN SEHEN
> IHRE EXISTENZ DURCH SOFTWAREPATENTE GEFÄHRDET
> 

Klaro, wenn man dafuer sorgt, dass die "Stichprobe" die richtige 
Zusammensetzung hat, kann man das hinbekommen. Sowas hat in 
Wirklichkeit aber natuerlich nur dann Sinn, wenn man dafuer sorgt, 
dass die Frageboegen wirklich nur an eine zufaellig ausgewaehlte, 
_repraesentative_ Sichprobengruppe gehen. So, wie das jetzt gelaufen 
ist, ist es nichts als pure Propaganda.

--AHH

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[FYI] "Sicherheitspaket 3" u.V.m.

2005-03-12 Diskussionsfäden Axel H Horns


[...]  

In dem Bericht fordert Schily, den Geheimdiensten erleichterten 
Zugang zu Kontoinformationen zu gewähren und die bürokratischen 
Hürden bei der Beantragung von Überwachungsmaßnahmen abzubauen. Dazu 
bereitet das Innenministerium ein "Sicherheitspaket 3" vor.  

Der Minister will zudem erreichen, dass das 
Terrorismusbekämpfungsgesetz nicht länger befristet wird. Die 
Bundesregierung hatte sich in dem im Januar 2002 in Kraft getretenen 
Sicherheitspaket verpflichtet, nach drei Jahren einen 
zusammenfassenden Erfahrungsbericht vorzulegen. Der Bericht soll 
zunächst in der Koalition und anschließend im Kabinett beraten 
werden.   

[...]

Siehe auch



-- 
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Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]

2005-03-11 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 10 Mar 2005, at 11:18, Sven Türpe wrote:

> So. Jetzt wollen wir Patente vergeben. Wer soll denn bitteschön eins
> bekommen? Einer für die Gesamtleistung des Teams? Wer? Oder vielleicht
> jeder, der etwas beigetragen hat? 

Da gibt es eine klare Antwort: Wenn es ein 'offenes Netzwerk' ohne 
jede Verschwiegenheitsverpflichtung ist, bekommt keiner ein Patent, 
denn alles was in dem Netzwerk ablauft, ist augenblicklich "der 
Oeffentlichkeit zugaenglich" und somit automatisch "Stand der 
Technik", der nicht patentfaehig ist.  

Wenn ein Einzelner oder ein ueberschaubare Team aus der allgemeinen 
Netzkommunikation fuer eine gewisse Zeit ausschert und einen neuen 
Gedanken bis zu einer patentfaehigen Erfindung laboriert, dann kann 
der dieser Einzelne oder das Team darauf ein Patent anmelden (oder 
von einem Dritten anmelden lassen, dem man die Rechte uebertragen 
hat).  

Falls wir hier in Europa mal die Neuheitsschonfrist bekommen sollten, 
wird es allerdings komplizierter.

Grundsaetzlich ist die Vollendung der Erfindung ein Realakt, und 
alle, die daran mit eigenem Beitrag tatsaechlich mitgewirkt haben, 
sind Miterfinder, und das Recht auf das Patent steht allen Erfindern 
gemeinsam zu.  

Wenn mehrere Leute _unabhaengig voneinander_ dieselbe Erfindung 
vollendet haben, bekommt derjenige das Patent, der als erster zum 
Patentamt rennt.

(In den USA ist die Rechtslage diesbezueglich erheblich anders als 
bei uns in Europa!)   

--AHH 

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Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]

2005-03-11 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 10 Mar 2005, at 10:40, Sven Türpe wrote:

> Softwarepatenten fehlen aber auch regelmäßig die Kriterien zur
> nachträg- lichen Prüfung, ob eine vorliegende Software ein bestimmtes
> Patent verletzt. Abstrakte Anspruchsmerkmale, eine
> High-Level-Beschreibung der Funktionsweise, führen zu übermäßig
> breiten Ansprüchen. 

Funktionale Merkmale in Patentanspruechen (nicht nur bei Patenten auf 
computer-implementierte Erfindungen) gehoeren zu den 
Standardwerkzeugen des Patentwesens. Es gibt keine Ansprueche, in 
denen Programmcode beschrieben waere. Es geht immer nur um 
Funktionalitaeten. Ob die erteilten Patente hinsichtlich der damit 
abgedeckten Funktionalitaeten vor dem Hintergrund des Standes der 
Technik zu breit sind oder nicht, kann nur im Einzelfall beurteilt 
werden - wenn das was nicht stimmt, kann das ein Hinweis auf Probleme 
bei der Qualitaetssicherung in den Patentaemtern sein.

> Wenn ich Software abstrakt beschreibe, erkläre ich
> nur ihren Verwendungszweck und ansatzweise ihren Funktionsumfang.
> Ansatzweise deshalb, weil jede halbwegs sinnvolle Software eine Reihe
> von Funktionen beinhaltet, die sich nicht aus dem unmittelbaren
> Einsatzzweck ergeben. Beschreibe ich Software aber konkret, dann
> repliziere ich sie. Software beschreibt sich selbst am besten.
> Vielleicht kann ich diese Beschreibung in eine Liste von Merkmalen
> übersetzen, aber das wären dann Tausende, oder auch Millionen.
> 
> Noch einmal anders formuliert: Ich könnte Patentansprüche auf Software
> einerseits anhand oberflächlicher Merkmale beschreiben. Dann erfassen
> die Ansprüche unvermeidlich Systeme, die sich in ihrer Arbeitsweise
> wesentlich unterscheiden und lediglich einen ähnlichen Funktionsumfang
> bieten. Mit einem Patent auf ein Dokumentenmanagementsystem treffe ich
> dann auch Wikis und Mailinglistenarchive.

Das haengt von der Breite, d.h. von der genauen Formulierung der 
Patentansprueche ab. Wenn sich der Wortlaut des Patentanspruches auch 
auf Wikis und DMS lesen laesst, dann stellen eben auch Handlungen im 
Zusammenhang von Wikis und DMS eine Patentverletzung dar. Wenn der 
Anspruch zu breit formuliert ist, hilft nur Einspruch, 
Nichtigkeitsklage und (politischer) Druck aufs Patentamt, den Job von 
vornherein besser zu machen.

Aber nochmal: Man patentiert nie ein konkretes DMS, an dem man els 
Erfinder gerade arbeitet. Die Erfindung ist immer etwas abstrakteres, 
von dem derzeitigen Programmiergegenstand abgeloestes, und man waere 
dumm, dann, wenn man die Erfindung patentieren will, nicht auch den 
im Verhaeltnis zum Stand der Technik breitestmoeglichen 
Anspruchswortlaut zu waehlen.  

> Ich könnte die Ansprüche andererseits an inneren Merkmalen festmachen.

Was sind "innere Merkmale" im Gegensatz zu etwa sowas wie "aeusseren 
Merkmalen"?

> In diesem Fall ist die Prüfung auf Patentverletzung nicht mehr mit
> vernünftigem Aufwand möglich. Außerdem erfassen die Ansprüche wieder
> alles mögliche, diesmal beliebige Software, die ein bestimmtes
> Konstrukt oder Konzept benutzt, ganz gleich wofür. Mit einem Patent
> auf Markup- Sprachen treffe ich Web-Browser, Textverarbeitungen,
> interne Schnitt- stellen zwischen Systemkomponenten und so weiter.

Ja klar, wenn der Wortlaut des erteilten Patentanspruches das 
abdeckt, sicher. Aber das ist kein Bug, sondern ein Feature des 
Patentsystems.

Es wird ja keine "Software als solche" patentiert; wenn das so waere, 
liesse sich der Schutzbereich ja vielleicht noch auf einen bestimmten 
Web-Browser eingrenzen. Die in Wirklichkeit patentierte Erfindung ist 
aber von jeder ihrer denkbaren einzelnen Verkoerperungsformen durch 
einen eingeschobenen Abstraktions-Layer separiert.

--AHH

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Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]

2005-03-11 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 10 Mar 2005, at 22:09, Martin Uecker wrote:

> Auch wenn es Gerätetreiber heißt, organisieren diese
> meist nur die Kommunikation mit den Geräten, und steuern
> - ganz anders als ein ABS-System - keine physikalischen
> Prozesse. Man braucht keinen Physiker, um einen Treiber
> zu schreiben, sondern einen Programmierer und eine
> Spezifikation der Schnittstelle. Damit ist eigentlich
> klar, daß kein normaler Treiber im Linux-Kernel irgendwie
> "technisch" ist.

Nehmen wir an, jemand haette ein Patent auf ein Verfahren zur 
Optimierung einer Funkkommunikation, bei dem u.a. erst die 
Leistungsdichte ueber eine Vielzahl von Frequenz-Kanaelen gemessen 
wird, um dann nach einer vorbestimmten komplexen Regel einen 
Sendekanal, eine Sendeleitung und eine Modulationsart auszuwaehlen. 
Ohne Zweifel eine technische Erfindung.  

Solange sowas nicht vollstaendig in dem WLAN-Chip eingekapselt ist, 
muss das der Geraetetreiber machen: Er muss ueber verschiedene 
Register erstmal den Empfaengerteil ansteuern, um Feldstaerken zu 
messen, dann die vorbestimmte Regel anwenden und - wiederum per 
Registerzugriff - die Sendeparameter einstellen.

Eine computer-implementierte Erfindung eben.

Wenn sowas im Linux-Kernel gemacht wird, stellt sich m.E. schon die 
Frage der (mittelbaren) Patentverletzung.

--AHH


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Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]

2005-03-10 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 10 Mar 2005, at 18:55, Hendrik Weimer wrote:

> "Axel H Horns" <[EMAIL PROTECTED]> writes:
> 
> > Aber: Woran erkennt man denn nun "boese" (Software-)Patente 
> > gegenueber den anderen Patenten, "deren Rechtmäßig[keit] niemand
> > ernsthaft bezweifelt" ?   
> 
> Softwarepatente beschreiben keinen technischen Beitrag, weil es ihm an
> der physikalischen Wirkung fehlt.
> 
> > Ich habe den Eindruck, dass ausnahmslos alle Patentansprueche, aus
> > denen man theoretisch gegen jemanden aus mittelbarer oder
> > unmittelbarer Patentverletzung vorgehen koennte, der in einem
> > hinreichend kommerziellen Umfeld mit Software hantiert, von der
> > ueberwaeltigenden Mehrheit der Patentkritiker als "boese" (Software-
> > )Patente eingruppiert werden.   
> 
> Diese Einschätzung dürfte richtig sein. Was sollte daran auch
> bemerkenswert sein?

Also:

"Softwarepatente beschreiben keinen technischen Beitrag, weil es ihm 
an der physikalischen Wirkung fehlt."

Andere sagen: 

"Softwarepatente" = "Patente auf computer-implementierte Erfindungen"

und:

Wenn man aus einem Patent gegen Softwarevertreiber wegen 
(mittelbarer) Patentverletzung klagen kann, handelt es sich um ein 
"boeses" Patent.

All das passt nicht zusammen. Ein Patent auf ein ABS-System ist in 
jedem Fall ein Patent auf eine computerimplementierbare Erfindung und 
wird in den meisten Faellen als Patent auf eine computer-
implementierte Erfindung abgefasst sein.  

Jemand, der z.B. fuer Autowerkstaetten entsprechende Software zum 
Einflashen in ABS-Systeme vertreibt, kaeme als (mittelbarer) 
Patentverletzer in Betracht.  

Solch ein Patent waere dann wohl fuer die Patentgegner ein "boeses" 
Patent (s.o.).  

Dass eine ABS-Anlage in einem Auto keine "Technizitaet" aufweist, 
kann man wohl aber eher nicht behaupten.

Auch Patente auf unzweifelhaft technische Erfindungen koennen, wenn 
die Erfindung computerimplementierbar ist, gegen Softwarevertreiber 
angewendet werden.

Z.B. sind viele Ablaeufe im Linix-Kernel unzweifelhaft "technisch", 
insbesondere bei der Ansteuerung von Peripherie in Geraetetreibern. 
Es wird beispielsweise viel ueber die Ansteuerung von WLAN-Peripherie 
unter Linux diskutiert. Ein technisches WLAN-Patent, das sich auf 
eine computerimplementier_bare_ Erfindung bezieht, koennte dann u.U. 
durch einen entsprechenden Linux-Kernel verletzt werden.   

--AHH

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Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]

2005-03-09 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 9 Mar 2005, at 23:31, PILCH Hartmut wrote:

> > Wie ist denn nun demgegenueber der Begriff "Softwarepatent" zu
> > definieren?
> 
> Exakt gleich.
> 
> "Computer-implemntierte Erfindung" ist gemaess obiger Definition
> eine reine Softwareloesung, von der der Sprecher behauptet, es
> handele sich dabei um eine "Erfindung" im Sinne des Patentrechts.

Eine "Erfindung" ist ein Immaterialgut. Nur Erfindungen sind 
patentierbar. Sonst nichts. Siehe § 1 PatG oder Art. 52 EPÜ.

Gartenschlaeuche, Werkzeugmaschinen, Verfahren zur Herstellung von 
Schwefelsaeure, mit Software zu Auktionsmaschinen gemachte Computer 
oder einfach Software sind nicht patentierbar. Ueberhaupt nicht.

Aber es kann vorkommen, dass sich eine immaterielle patentfaehige 
Erfindung manifestiert an einem besonders gestalteten Gartenschlauch, 
an einer besonders gestalteten Werkzeugmaschine, an einem besonders 
gestalteten Verfahren zur Herstellung von Schwefelsaeure, an einem 
mit einer besonderen Software zu einer Auktionsmaschine gemachten 
Computer.

Leider benutzen auch Patentleute eine ungenaue Sprechweise. Wenn im 
Patentanspruch steht: "Werkzeugmaschine, gekennzeichnet durch ..." 
sagen wir im Alltag, die Werkzeugmaschine sei patentiert. Diese 
ungenaue Redeweise entgegen § 1 PatG und Art. 52 EPÜ kann man sich 
nur leisten, wenn man im genau weiss, dass das Patentrecht aber 
Immaterialgueterrecht ist.  

Ausbildungsfrage (Kam in meiner Patentanwaltsausbildung mal vor): 

a) Kann man einen Deich patentieren?
 
b) Wenn ja: Muss das Patent dann im Grundbuch eingetragen werden?

zu a) Man kann eine Erfindung patentieren, die einen Deich betrifft. 
Das Patent betrifft dann die immaterielle Erfindung, nicht aber das 
konkrete Flurstueck, auf dem der Deich errichtet wird.

zu b) Nein, denn das Grundbuch zeichnet nur die Rechtsverhaeltnisse 
auf, die das konkrete Flurstueck betreffen, auf dem eine 
Verkoerperung der immateriellen Erfindung in Gestalt eines Deiches 
errichtet wird.

Die RiLi definiert einen Test, mit dem solche Besonderheiten an einem 
mit einer besonderen Software zu einer Auktionsmaschine gemachten 
Computer, die sich als patentrechtliche "Erfindung" qualifizieren, 
diskriminiert werden sollen gegenueber solchen Besonderheiten an 
einem mit einer besonderen Software zu einer Auktionsmaschine 
gemachten Computer, die zwar vielleicht auch neu und nicht 
naheliegend sind, die aber nicht dem Patentschutz zugaenglich sein 
sollen.  

--AHH

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Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]

2005-03-09 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 9 Mar 2005, at 23:27, Lars Weitze wrote:

> Und ich persoenlich habe schon gesagt, was ich generell von Patenten
> halte. Ob Software oder Nicht. Patente sind Diebstahl an der
> Wissenskultur - Und zur Waffe gegen missliebige Konkurrenten und
> Entwicklungen geworden.

Interessant.

Das weist auf eine interessante Bruchstelle in der ueberaus 
heterogenen Koalition hin, die die Schwungmasse der Internetbewegung 
gegen die Aufrechterhaltung der Patentierbarkeit computer-
implementierter Erfindungen bildet. Man koennte den Politikern, die 
dem FFII nachlaufen, z.B. mal deutlich machen, dass es in dem FFII-
Movement reichlich Leute gibt, die das Patentsystem insgesamt 
abschaffen wollen. Manchem Abgeordneten duerfte sowas als viel zu 
weit gehend schon nicht mehr so erstrebenswert erscheinen.


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Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]

2005-03-09 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 9 Mar 2005, at 10:44, Rigo Wenning wrote:

> Axel, wenn Du schon über KMU's redest. Kannst Du abschätzen (in 10k
> schritten), was ein Prozess wegen Verletzung eines Patents auf
> computerimplementierte Erfindung gegen einen dicken Fisch wie
> IBM/MS/Siemens etc kostet? 

Das haengt vom Streitwert ab.

> Das Problem ist doch, dass ein Patent eine Rechtsposition herbeiführt,
> die man nachher sehr gut durchsetzen kann, also ein strategischer
> Vorteil der Grossen die viele Patente produzieren. Es ist auch so,
> dass die KMU's eben gerade nicht an den cross-license-agreements
> teilnehmen. Insofern ist das Patent ideal, die KMU's vom Markt
> auszusperren: Kein cross-license und nicht genug Geld, sich wirklich
> zu wehren. 

Man sollte IMHO nicht unbedingt davon ausgehen, dass alle Unternehmen 
alle patentierten Technologien nutzen koennen sollten - das ist ja 
gerade das Prinzip beim Patent. Die Tatsache, dass irgendwo ein 
Verletzungsprozess stattfindet, zeigt haeufig an, dass vorher schon 
einiges schiefgegangen ist.  

Das primaere Problem scheint mir daher eher darin zu liegen, dass die 
Unternehmen ein Gefuehl dafuer bekommen muessen, was von dem was, sie 
so jeden Tag machen, durch Patente Dritter abgedeckt sein koennte.

Das geht in der Praxis definitiv _NICHT_ so, dass man im Unternehmen 
jahrelang herumwurstelt, als ob es das Patentsystem ueberhaupt nicht 
gaebe, und dann ploetzlich aufschreit, weil man fuerchtet, schon 
allzu lange Patente Dritter verletzt zu haben. Da hilft dann auch 
kein Patentanwalt, dem man einen Auftrag andienen moechte, gegen 
moeglichst wenig Geld einen moeglichst umfassenden "Persilschein" 
auszustellen, der nach einer Patentrecherche dem Unternehmen 
bescheinigt, dass man ja eigentlich gaaar keine Patente verletzt.  

So laeuft das normalerweise nicht.

Mir kommt die Haltung mancher KMUs im IT-Bereich zum Patentsystem so 
vor, als ob jemand einen Laden aufmacht und jahrelang keine Steueren 
bezahlt und dann irgenwann voellig ueberrascht ist, dass es 
ueberhaupt sowas wie das Finanzamt gibt.

Patentinformationen sind heute billig verfuegbar, auch fuer KMUs. Es 
gehoert m.E. zum  unternehmerischen "kleinen Einmaleins", dass man 
sich _vor_ dem Beginn einer Produktentwicklung umsieht, welche 
Patente z.B. die wichtigsten Mitbewerber auf der Pfanne haben und 
dann kontinuierlich waehrend des gesamten Entwicklungs- und 
Markteinfuehrungsprozesses die Patentlage weiterbeobachtet.

Wenn man als Unternehmer oder sonstwie Verantwortlicher allerdings 
beim Betrachten eines Patentdokumentes koerperlichen Brechreiz 
verspuert, hat man ein Problem. Etwa genauso wie jemand, dem uebel 
wird, wenn er ein Finanzamtsformular sieht. Oder einen komplizierten 
Vertrag mit 20 Seiten Kleingedrucktem. Alle diese Sensibilitaeten 
waeren deshalb keine guenstigen Vorausstzungen fuer eine erfolgreiche 
unternehmerische Taetigkeit. Lawyer-Bashing mag in dieser Situation 
gut fuer die persoenliche Stimmung sein, hilft aber nicht wirklich 
weiter.   

In der Erfahrung von KMUs, die wie oben beschrieben, eine hohe Patent-
Awareness zeigen, ist es selten, dass Grosskonzerne ploetzlich und 
unvermutet mit dem Holzhammer vor der Tuer stehen. Der Alltag wird 
eher bestimmt durch das fortwaehrende rechtzeitige Detektieren von 
potentiellen Patentproblemen, Auffinden von Alternativ- und 
Umgehungsloesungen (die sich manchmal am Ende sogar technologisch als 
vorteilhaft erweisen koennen), Sondieren von Lizensierungsprojekten 
(haeufig gegenueber Patentinhabern, die auch nur KMUs sind!) oder 
Suchen nach Stand der Technik, um dem gegnerischen Pateninhaber ein 
kostenloses Mitbenutzungsrecht abtrotzen zu koennen. Ausserdem 
erkennt man an den Patentaktivitaeten der Wettbewerber fruehzeitig, 
wohin die Reise dort gehen soll, was unternehmensstrategisch auch 
ganz gut ausgeschlachtet werden kann. Sowas ist "Business as usual", 
nicht der ganz grosse Showdown, der von den Patentgegnern immer 
wieder gerne in den grellsten Farben ausgemalt wird.

Im Prozess sind die "Grossen" pekuniaer uebrigens immer im Vorteil - 
nicht nur im Patentbereich. Wenn man als KMU ein grosses Projekt mit 
einem Mega-Konzern als Kunden abwickelt und der Kunde nicht zahlen 
will, weil angeblich dieses oder jenes nicht gestimmt hat, dann ist 
das u.U. auch ganz schoen muehsam bis illusorisch, das geforderte 
Geld in einem langen und teuren Instanzenweg einklagen zu wollen.  

--AHH


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Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]

2005-03-09 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 9 Mar 2005, at 21:16, Hendrik Weimer wrote:

> "Axel H Horns" <[EMAIL PROTECTED]> writes:
> 
> > Es steht nach Lage der Dinge ausser Zweifel, dass es Patente auf
> > computer-implementierte Erfindungen gibt, die sogar eine
> > Nichtigkeitsklage ueberstanden haben und die im Verletzungsprozess
> > gegen einen Verletzer erfolgreich durchgesetzt worden sind.
> 
> Das ist FUD in Reinstform. Der Begriff der computer-implementierten
> Erfindung ist bekanntlich äußerst breit gefaßt, sodaß er sich sicher
> auch auf eine Reihe von Patenten bezieht, deren Rechtmäßig niemand
> ernsthaft bezweifelt.

Also, warum eine wahre Tatsachenbehauptung FUD sein soll, will mir 
nicht in den Kopf.

Aber: Woran erkennt man denn nun "boese" (Software-)Patente 
gegenueber den anderen Patenten, "deren Rechtmäßig[keit] niemand 
ernsthaft bezweifelt" ?   

Ich habe den Eindruck, dass ausnahmslos alle Patentansprueche, aus 
denen man theoretisch gegen jemanden aus mittelbarer oder 
unmittelbarer Patentverletzung vorgehen koennte, der in einem 
hinreichend kommerziellen Umfeld mit Software hantiert, von der 
ueberwaeltigenden Mehrheit der Patentkritiker als "boese" (Software-
)Patente eingruppiert werden.   

Hartmut Pilch und Florian Mueller machen alle Anstrengungen, um ihrer 
Anhaengerschar immer wieder einzublaeuen, dass man bloss nicht 
"Patent auf computer-implementierte Erfindung", sondern gefaelligst 
"Softwarepatent" zu sagen habe. Woran erkennt man denn nun einen 
Patentanspruch eines "Softwarepatentes" gegenueber einem beliebigen 
anderen Patentanspruch oder gegenueber einem Patentanspruch im 
Zusammenhang einer "computer-implementierten Erfindung"?

Im Gegensatz zum in der Anti-Patent-Szene zum schwammigen 
Kampfbegriff verkommenen Ausdruck "Softwarepatent" ist der Begriff 
"Patent auf computer-implementierte Erfindung" immerhin gut 
definierbar, z.B. im RiLi-Entwurf als:  

"'Computerimplementierte Erfindung' ist jede Erfindung, zu deren 
Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige 
programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird und die auf den ersten 
Blick mindestens ein neuartiges Merkmal aufweist, das ganz oder 
teilweise mit einem oder mehreren Computerprogrammen realisiert 
wird."   

Wie ist denn nun demgegenueber der Begriff "Softwarepatent" zu 
definieren?

--AHH

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Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]

2005-03-08 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 8 Mar 2005, at 22:11, Neko (Simone Demmel) wrote:

> Aber: Ist auch *irgendwer* so richtig *dafuer*?

Ja, z.B. die EICTA-Unternehmen

http://www.patents4innovation.org/docs/pr070305tc.pdf

--AHH


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Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]

2005-03-08 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 8 Mar 2005, at 20:32, Neko (Simone Demmel) wrote:

> Unsere Gesetze fangen an nur noch auf den zu hoeren, der am lautesten
> schreit und mit den groessten Scheinen wedelt. Das ist nicht im Sinne
> der Erfindung.

(Das Ganze erinnert mich etwas an Art. 12A GG: "Die Dauer des 
Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen." 
Trotzdem dauert der Zivildienst laenger als der Wehrdienst. Das 
BVerfG hat dazu sinngemaess mal gesagt: "Tja, man muss eben noch die 
Wehruebungen beim Bund dazurechnen". Pech gehabt fuer die Zivis - ich 
habe damals uebrigens als Zivi auch laenger werkeln muessen als wenn 
ich zum Bund gegangen waere. Trotz des vordergruendigen Wortlautes 
des Art. 12A GG. Das ist eben der Unterschied zwischen "herrschender 
Meinung", in Juristenbuechern auch "hM" abgekuerzt, und davon 
abweichenden "Mindermeinungen".)

Zurueck zu den Patenten: 

Es grenzt fuer mich an Wirklichkeitsverlust, wenn der FFII e.V. und 
andere immer wieder gebetsmuehlenartig behaupten, Patente auf 
computer-implementierte Erfindungen seien nach derzeitiger Rechtslage 
illegal, in DE und Europa ueberhaupt nicht durchsetzbar, usw., usf.

Es steht nach Lage der Dinge ausser Zweifel, dass es Patente auf 
computer-implementierte Erfindungen gibt, die sogar eine 
Nichtigkeitsklage ueberstanden haben und die im Verletzungsprozess 
gegen einen Verletzer erfolgreich durchgesetzt worden sind. Da die 
Gerichtsakten in DE aber grundsaetzlich nichtoeffentlich sind und nur 
die wenigsten Entscheidungen der Landgerichte und Oberlandesgerichte 
(in anonymisierter Form) in der Fachpresse (verstreut) 
veroeffentlicht werden, besteht wenig Transparenz, und ueber das, was 
ich betreffend bestimmter Einzelfaelle beruflich weiss, darf ich aus 
nachvollziehbaren Gruenden nicht reden. 

Man tut insbesondere den Einzelkaempfern und KMUs in der IT-Szene 
ueberhaupt keinen Gefallen, wenn man diesen Leuten erzaehlt, nach 
gegenwaertiger Rechtslage koenne nichts passieren, SW-Patente seien 
ja illegal, etc. pp. Mal ganz brutal ueberspitzt ausgedrueckt: Wenn 
es hart auf hart kommt, steht auch nach jetziger Rechtslage beim 
Patentverletzer die Polizei vor der Tuer, um dem Gerichtsvollzieher 
zwangsweise den Zutritt zu den Geschaeftsraeumen zu ermoeglichen, 
damit nach verlorenem Verletzungsprozess Einrichtungs- und 
Ausruestungsgegenstaende gepfaendet werden koennen, falls die 
faellige Summe nicht anderweitig gezahlt wird. "Business as usual" 
also. Die beruhigenden Worte des FFII e.V. bezueglich der derzeitigen 
Rechtslage wuerden in einem derartigen Falle die in Gestalt der 
Polizei und des Gerichtsvollziehers aufmarschierende Staatsgewalt 
nicht davon abhalten koennen, ihren Job zu machen.

Alles in allem gibt es dem Vernehmen nach in DE jaehrlich etwa 10 
hoch 3 Patentverletzungsprozesse. Wohlgemerkt, insgesamt, nicht nur 
IT-Sachen. Viele dieser Verfahren haben auslaendische Parteien als 
Klaeger und/oder Beklagte. Somit ist das statistische Risiko fuer 
einen DE-Unternehmer als Beklagter in einen Patentverletzungsprozess 
verwickelt zu werden, eher ziemlich gering. Deshalb gibt es auch nur 
wenige IT-Unternehmer aus der KMU-Szene, die selber schon mal 
verklagt worden sind, und das ist vielleicht auch der Grund dafuer, 
dass sich wohl das Geruecht halten kann, Patente auf computer-
implementierte Erfindungen waeren in DE nicht durchsetzbar.   

Die EU will nicht Patente auf computer-implementierte Erfindungen 
"einfuehren". Das braucht sie auch nicht, die sind naemlich schon 
laengst da.

Der FFII e.V. etc. pp. wollen zumindest Patente auf computer-
implementierte Erfindungen, wahrscheinlich sogar auf computer-
implementierbare Erfindungen insgesamt, abschaffen.  

Diejenigen, die den Status Quo veraendern wollen, sind die Anti-
Patent-Protestler, nicht die Kreise, die den EU-Richtlinienentwurf 
stuetzen.

In der Anti-Patent-Propaganda von FFII e.V. etc. pp. wird das aus 
Zweckmaessigkeitserwaegungen heraus gerne wahrheitswidrig andersherum 
dargestellt. 

--AHH

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Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]

2005-03-08 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 8 Mar 2005, at 11:26, PILCH Hartmut wrote:

> > > 2.) Sind heute "Softwarepatente" für Europa beschlossen worden?
> > > Unausweichlich?
> > 
> > a) Es gibt bereits seit langem rechtmaessige, gueltige und 
> > gerichtlich durchsetzbare Patente auf computer-implementierte 
> > Erfindungen, erteilt sowohl vom Eurooaeischen Patentamt als auch von
> > nationalen Patentaemtern (z.B. DPMA).   
> 
> Zur Rechtmaessigkeit s.
> 
>  http://swpat.ffii.org/analyse/epue52/

Also, ...

Was auf der Grundlage der bestehenden Gesetze und voelkerrechtlichen 
Vertraege im Einzelfall als Rechtens angesehen werden kann und was 
nicht, entscheiden immer noch die Gerichte beziehungsweise - im Falle 
des EPA - die Beschwerdekammern, nicht aber der FFII e.V.

Und die Gerichte (einschliesslich BGH) und Beschwerdekammern haben - 
bei manchen kleineren Abweichungen im Detail - zigfach Patente auf 
computer-implementierte Erfindungen im Grundsatz fuer zulaessig 
gehalten.  

Alles andere, was neben dieser Rechtsprechung liegt, nennt der Jurist 
wohl 'Mindermeinung'.

--AHH

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Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]

2005-03-08 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 8 Mar 2005, at 3:24, Joerg-Olaf Schaefers wrote:

> 1.) Was ist heute passiert?

Ein Verfahrensschritt (nicht der letzte in der Kette der 
erforderflichen Verfahrensschritte) zur Verabschiedung einer 
Richtlinie ueber die Harmonisierung des nationalen Patentrechtes in 
allen EU-Staaten bezueglich der Patentierbarkeit computer-
implementierter Erfindungen ist vollzogen worden.  

> 2.) Sind heute "Softwarepatente" für Europa beschlossen worden?
> Unausweichlich?

a) Es gibt bereits seit langem rechtmaessige, gueltige und 
gerichtlich durchsetzbare Patente auf computer-implementierte 
Erfindungen, erteilt sowohl vom Eurooaeischen Patentamt als auch von 
nationalen Patentaemtern (z.B. DPMA).   

b) Das endgueltige Zustandekommen der Richtlinie ist nicht 
unausweichlich. Die Richtlinie kann in der zweiten Lesung im 
Europaeischen Parlament abgeaendert oder sogar abgelehnt werden. Die 
EU-Kommission kann das Verfahren beenden.

> 3.) Falls ja: Gibt es formale Ansätze, nach denen die heutige
> Entscheidung zweifelhaft ist/angegangen werden kann?

Der Rat hat beschlossen und wird sich nicht wieder damit befassen, es 
sei denn im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens mit dem Europaeischen 
Parlament, falls das Parlament Aenderungen durchsetzen will.

Ich vermute, dass auch eine Klage vor dem EuGH moeglich ist, wenn man 
meint, dass der Rat bei der Beschlussfassung europaeisches Recht 
verletzt hat. Mir ist aber nicht bekannt, wer klageberechtigt waere 
(nur betroffene Institutionen / Laender?).

Offen ist insbesondere die Frage, in welchem rechtlichen Verhaeltnis 
der gestrige Ratsbeschluss zum Beschluss der Parlamentsgremien steht, 
das ganze Verfahren noch einmal von vorn beginnen zu wollen.

> 4.) Falls nein: Welche Gremien (EU/Auf Ebene der Länder) können
> die Entscheidung von heute noch kippen/blockieren/verhindern? 5.)

Das Europaeische Parlament kann den Richtlinienentwurf noch kippen. 
Veraenderungen kann es nur im Einvernehmen mit dem Rat geben.

Es ist nicht erforderlich, dass das Parlament der Ratsfassung 
zustimmt; vielmehr hat es nur das Recht, die Ratsfassung mit 
absoluter Mehrheit abzulehnen oder aber Veraenderungsvorschlaege zu 
machen, die aber nur mit Zustimmung des Rates wirksam werden koennen 
(ggfs. Vermittlungsverfahren im Vermittlungsausschuss).

Und: Nicht zu vergessen ist auch, dass die EU-Kommission das 
alleinige Initiativrecht hat. Wenn die Kommission seinen Entwurf aus 
dem Jahre 2002 formal zurueckzieht, dann ist das Verfahren zu Ende, 
egal, was der Rat und das Parlament machen. Die Kommission kann dann 
theoretisch einen neuen Entwurf starten, muss aber (rechtlich 
gesehen) nicht.  

> Was passiert als nächstes?

Der Ratspraesident schreibt dem Parlamentspraesidenten einen Brief, 
in dem drinsteht, dass der Rat die gestrige Fassung formal 
beschlossen hat. Das Parlament muss dann sehen, ob es "business as 
usual" macht, d.h. in die zweite Lesung geht, oder ob es wegen des 
Neustart-Begehrens darin eher ein Problem sieht.

--AHH

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[FYI] KEINE LINKS

2005-03-07 Diskussionsfäden Axel H Horns


7. 3 .2005
KEINE LINKS

heise online darf nach einem Urteil des Landgerichts München I zwar 
nicht auf den Hersteller einer Kopiersoftware verlinken, jedoch über 
die Programme und die damit verbundene Diskussion weiter berichten.  

Die Musikindustrie wollte einen Bericht von heise online zum Anlass 
nehmen, dem Internetdienst gerichtlich die Berichterstattung zum 
Thema zu untersagen. Nach Auffassung der Industrie handelt es sich 
auch bei redaktionellen Beiträgen um (unzulässige) Werbung für 
Kopiersoftware.  

3 Kommentare zu “KEINE LINKS”

   1. Sencer meint: (7. 3 .2005 um 18:19)

  Wann ist ein Link ein Link?
  - wenn ar aktiv anklickbar ist?
  - wenn er inaktiv, aber komplett ist? xttp://www.lawblog.de
  - wenn er als url erkennbar ist? lawblog.de
  - wenn aus dem Kontext deutlich wird, dass es eine URL ist? 
“mit der deutschen Webseite unter lawblog auffindbar”
   2. Sebastian meint: (7. 3 .2005 um 18:40)

  Wer braucht einen link, wenn aus dem Inhalt des Artikels alles 
Notwendige hervorgeht, daß google den Rest erledigt?
   3. RA F meint: (7. 3 .2005 um 19:33)

  Google abmahnen, die machen doch dann auch Werbung damit ;-)




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[FYI] Auskunft über Provider-Kundendaten auch ohne Richterspruch

2005-03-06 Diskussionsfäden Axel H Horns


Auskunft über Provider-Kundendaten auch ohne Richterspruch

Sobald die Staatsanwaltschaft innerhalb eines Ermittlungsverfahrens 
eine bestimmte dynamische IP-Nummer einschließlich der Uhrzeit in 
Erfahrung gebracht hat, müssen Provider Name und Anschrift des Kunden 
mitteilen. Einer vorherigen schriftlichen Anordnung durch einen 
Richter nach der Strafprozessordnung (StPO) bedarf es nicht, weil das 
Fernmeldegeheimnis nicht betroffen sei. Das berichtet die 
Fachzeitschrift Neue Juristische Wochenschrift (Ausgabe 9/2005) unter 
Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Stuttgart (Az.: 
13 Qs 89/04). 

[...]



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[FYI] Das Feindstrafrecht

2005-03-05 Diskussionsfäden Axel H Horns


Samstag, März 05, 2005
Das Feindstrafrecht

Das Strafrecht des Staates gelte nur für die Bürger des Staates, für 
seine Feinde benötige man noch ein radikaleres, auf Bekriegung 
ausgerichtetes Feindstrafrecht, fordert der Strafrechtler Günther 
Jakobs.  

Terroristen, Kinderschänder und überhaupt Verbrecher die sich 
dauerhaft und entschieden vom Recht abgewandt haben, seien nicht als 
Personen zu behandeln. Ihnen komme daher nicht das für den 
straffälligen Bürger entworfene Strafrecht zugute, sondern sie 
müssten mit den Mitteln des Krieges bekämpft werden. Weil man solchen 
Hangtätern die Personalität absprechen müsse, könne man ihnen auch 
nicht die rechtsstaatlichen Errungenschaften modernen Strafrechts 
zukommen lassen. Die Pflicht des Staates, seinen Bürgern Sicherheit 
zu garantieren, verpflichte ihn dazu, seine Feinde nur gemessen an 
dem Ziel der Sicherheit zu verfolgen. Recht am Verfolgten müsse nicht 
geübt werden, der Feind sei ausgenommen.  

Auf dem Strafverteidigertag in Aachen an diesem Wochenende steht die 
Diskussion über das Feindstrafrecht im Zentrum.  

Eine Verbindung zur Folterdiskussion um den Fall Daschner stellt 
Carsten Schmidt her. Eine Erwiderung von Heribert Prantl gibt es 
offline in der SZ oder gegen € hier.  

Mit den Mitteln des Strafrechts ist dem Terrorismus zugegeben nur 
schwer beizukommen. Von einer lebenslangen Freiheitsstrafe lässt sich 
ein entschlossener Selbstmordattentäter wohl kaum abschrecken. Das 
ist aber kein Mangel des Rechtsstaates. Das Grundgesetz spricht nicht 
von Personen oder Unpersonen, weil niemand befugt sein kann, diese 
Unterscheidung zu treffen. Welche Kriterien sollten auch dafür 
ausschlaggebend sein? Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich zu 
behandeln. Denn die Eigenschaft, ein Mensch zu sein, kann einem 
Menschen nicht abgesprochen werden. Damit schützt sich dieser Staat - 
aus leidvoller Erfahrung - vor sich selbst. Dass er sich gegen 
unmenschliche Angriffe mit menschenwürdigen Mitteln wehren muss, 
unterstreicht seine Existenzberechtigung. Die Vernichtung der Feinde 
durch Krieg ist kein menschenwürdiges Mittel, sondern zeigt nur die 
Faulheit des Staates. Durch die Behandlung seiner Feinde nach dem 
Recht seiner Bürger erhebt sich der Staat über das Unrecht. Deshalb 
ist er ein Rechtsstaat. Wenn er sich diese Mühe nicht macht, ist er 
kein Rechtsstaat mehr, und sein Untergang wird schneller kommen als 
ihn alle Terroristen zusammen herbeibomben könnten.  

posted by kulioo at 14:27




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Re: softwarepatente / mitentscheidungsverfahren

2005-03-01 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 1 Mar 2005, at 12:05, Lutz Donnerhacke wrote:

> * Martin Uecker wrote:
> > Was ist eigentlich schlimm daran, wenn der Ministerrat seinen
> > Standpunkt verabschiedet?
> 
> Der Standpunkt ist nicht einstimmig. Es gibt erhebliche interne
> Widerstände. Es widerspricht aus demokratischen Gepflogenheiten, hier
> etwas durchzupeitschen.
> 
> > Das EU-Parlament kann doch den Text auch in zweiter Lesung ablehnen
> > oder ändern?
> 
> Nur noch ablehnen, IIRC.

Nein. Das Parlament kann Aenderungen vorschlagen (mit der Mehrheit 
der Sitze). Wenn der EU-Rat solche vom Parlament vorgeschlagenen  
Aenderungen dann nicht will, gibt es ein Vermittlungsverfahren. Wenn 
das Vermittlungsverfahren final scheitert, ist die Richtlinie 
gescheitert (was nicht so schlimm waere, IMHO, jedenfalls besser als 
eine Richtlinie nach der Fassung der 1. Lesung des Parlamentes).

Sooo ungewoehnlich ist das in der Politik uebrigens nicht: In DE kann 
das demokratisch gewaehlte Parlament (="Bundestag") was beschliessen, 
und ein Haufen nur indirekt demokratisch legitimierter Regierungen 
(="Bundesrat") kann das Gesetz (in bestimmten Politikbereichen) 
kippen.

Ich schrieb vor einiger Zeit in einer PM an einen Patentgegner:

- CUT -

Auch ohne das im Einzelnen minutioes anhand der Vertragstexte 
nachgerechnet zu haben, bin ich geneigt, Ihnen zu glauben, dass eine 
Wiederholung der Abtimmung vom 18. Mai 2004 unter dem neuen Auszaehl- 
und Stimmengewichtungsschema nicht zu einer Mehrheit fuer den 
gegenwaertigen Rats-Text fuehren wuerde. Und: rein rechtlich gesehen 
sind alle EU-Mitgliedsstaaten sicher frei, anders abzustimmen als 
beim "Durchwinken" von "A"-Items ueblich. Auch muesste sich rechtlich 
kein EU- Mitgliedsstaat an das Abstimmungsverhalten gebunden fuehlen, 
welches er im Mai ausgeuebt hatte. Sicherlich koennte ein EU-
Mitgliedsstaat verlangen, ein "A"-Item von der Tagesordnung zu nehmen 
oder nochmal als "B"-Item aufzuschnueren.  

Aber warum sieht es dann so aus, als ob alle (?) EU-Mitgliedsstaaten 
morgen das Spielchen mitmachen wollen? Auch Polen ist auffallend 
ruhig geworden. Nach allem, was ich gehoert und gelesen habe, werden 
sich die Polen wohl mit einem unilateralen Vermerk im Protokoll 
zufriedengeben.

Der Grund hierfuer liegt m.E. in der Unmoeglichkeit, mit dem geradezu 
babylonischen Sprachgewirr innerhalb der EU (bei dem die Rechtstexte 
in allen EU-Amtssprachen _gleichermassen_ verbindlich sind!) anders 
umzugehen als durch eine rechtlich nicht verbindliche politische 
Einigung in einer "Pilotsprache", z.B. Englisch (die deshalb nicht 
verbindlich sein kann, da sie nicht in allen Sprachen vorliegt), die 
von einer Übersetzungsphase mit nachfolgender rein formaler 
Bestaetigung des zuvor in der Pilotsprache erzielten und nun in allen 
Sprachen vorliegenden politischen Ergebnisses gefolgt wird.

Stellen Sie sich doch mal konkret vor, wie das anders ablaufen 
koennte. Vielleicht durch eine Hundertschaft von Uebersetzern, die - 
sozusagen "Notebook bei Fuss" - bei EU-Ratssitzungen in einem 
Nebensaal geduldig sitzt bis im Haupt-Sitzungssaal die Politik 
weitergeht, um dann eifrig den neuesten in die Diskussion 
eingebrachten Kompromissvorschlag in alle Sprachen zu uebersetzen und 
an die nebenan tagenden Politiker rueckzuuebermitteln. So etwas waere 
in jeder Hinsicht voellig unpraktikabel - die Feinheiten der 
Uebersetzung muessen oft durch stundenlange Expertendiskussionen 
"geglaettet" werden, damit der Sinn in allen Sprachen uebereinstimmt, 
soweit das ueberhaupt moeglich ist. Die Folge: EU-Ratssitzungen 
wuerden sich wie ein "Konvent" ueber Wochen hinziehen, bis eine 
Entscheidung in allen Amtssprachen getroffen ist.   

Die "saubere" Loesung waere - wie in meinem Blog ausgefuehrt - die 
Aufgabe der Doktrin, dass alle EU-Amtssprachen gleichermassen 
verbindlich sind. Wenn man z.B. Englisch als eine Art "Primary 
Language" festlegen wuerde, koennte man nach einer politischen 
Diskussion in dieser Sprache sofort eine rechtsverbindliche 
Abstimmung machen, die den englischen Text endgueltig fixiert. Die 
zur Unterrichtung der Bevoelkerung danach rein administrativ 
anzufertigenen Uebersetzugen haetten dann nur berichtenden Charakter; 
bei Abweichungen waeren die Uebersetzungen anhand des englischen 
Originals zu berichtigen. Sowas ist aber derzeit wohl leider nicht 
durchsetzbar [...]

Und: Bitte schauen Sie mal kurz ueber den Tellerrand der morgigen 
Behandlung der CIIs im EU-Rat hinaus. Glauben Sie im Ernst, man 
koennte den Deckel noch geschlossen halten, wenn ein Praezedenzfall 
geschaffen wuerde, ein "A"-Item nachtraeglich noch mal 
aufzuschnueren? Ein "A"-Item aufzuschnueren heisst, dass der gesamte 
administrative und uebersetzungstechnische Zyklus nochmal durchlaufen 
werden muesste. Und: Wer garantiert dann noch, dass nach einer 
Aufschnuerung und der monatelangen Ubersetzung der nach der 
Aufschnuerung neu gefundenen politischen Loesung n

[FYI] MS: we are not blackmailing Denmark

2005-02-16 Diskussionsfäden Axel H Horns
  

MS: we are not blackmailing Denmark  

By Lucy Sherriff  

Published Tuesday 15th February 2005 17:20 GMT  

Microsoft has denied reports that it told Danish Prime Minister 
Anders Fogh Rasmussen it would pull Microsoft jobs out of Denmark if 
the government continued to oppose the European directive on Computer 
Implemented Inventions (CII).  

[...]  

Klaus Holse Andersen, the EMEA VP for Microsoft Business Solutions, 
the division of the company that now runs Navision, issued a 
statement, denying all the allegations: "Contrary to the story 
reported in the Danish media there are no plans to close the 
Microsoft development centre in Vedbaek. We are very committed to 
Vedbaek."  

The company made no further comment on how the misunderstanding might 
have arisen.  

[...]  



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Re: Datenschutz und "Besenreines Sterben".

2005-02-10 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 10 Feb 2005, at 11:55, Lars Christian Wagner wrote:

> Ist den Listenteilnehmern ein Fall bekannt, in dem eine oder mehrere
> Personen durch einen - möglicherweise geheimgehaltenen - Beschluss der
> Innen- ministerkonferenz einen Verlust ihres bzw. ihrer Grundrechte
> aus Art. 5 GG erlitten haben, d.h. ein Fall, in dem nahezu alle
> persönlichen Kontakte aufgezeichnet und verbreitet wurden und die
> Person(en) dadurch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wurden?

Nein.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte denn so ein Beschluss 
ueberhaupt ergehen koennen?

--AHH

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Re: Datenschutz und "Besenreines Sterben".

2005-02-10 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 8 Feb 2005, at 22:04, Patrick Goltzsch wrote:

> > Aber was macht der durchschnittliche
> > Buerger? Er betreibt ein "outsourcing" aller Erinnerung an
> > fremdbestimmte Externe (Staat, Wirtschaft), die nachher
> > mehr ueber ihn wissen als er selbst. Und er kann noch
> > nicht einmal in diese "externen Archive" Einblick nehmen,
> > selbst wenn er das (spaeter mal) wollte.
> 
> Trotz der ergänzenden Ausführungen ist mir nach wie vor
> unklar, wie Du hier die Brücke vom privaten Archiv zum
> Datenschutz schlägst. Vielleicht ließe sich die Missachtung
> des Datenschutzes mit einer Geringschätzung der persönlichen
> Historie verknüpfen. Aber selbst das fiele mir schwer.

Ich habe nur angeregt, mal darueber nachzudenken.

> Im persönlichen Umfeld kenne ich einige Maniacs, die gut und
> gern als Archivare durchgehen können. Da kann man auch nach
> einer Rechnung fragen, die vor zehn Jahren bei einer
> Renovierung anfiel. Die haben sie nicht nur noch, sie finden
> sie auch wieder. Ob das aber mit einem Bewusstsein für die
> eigene Geschichte zusammenhängt, eine Form der
> Briefmarkensammelei darstellt oder schlicht eine penible
> Aktenführung, weiß ich nicht.

Das koennte mal erforscht werden, IMHO.
 
> Datenschutz sehe ich hier gar nicht. 

Es geht ja auch nicht unmittelbar um Datenschutz, sondern um die 
Frage, wie die Leute mit Daten und dem daraus ableitbaren Wissen 
umgehen.

> > Hier sieht man die
> > unmittelbare oekonomische Komponente der Archivierung:
> > Fuer - im wahrsten Sinne - "begueterte" Adelige war es
> > ganz selbstverstaendlich und auch praktisch moeglich, 700
> > Jahre lang Dokumente einfach irgendwo abzulegen, statt sie
> > zu vernichten. Warum haben sie das damals gemacht? Was
> > haben sie sich davon versprochen?
> 
> Der Adelsbrief, das verbriefte Recht eine Maut zu erheben,
> langfristige Pachtverträge, dazugehörige Korrespondenz
> usw. verlangen ein Archiv und ein anderes
> Geschichtsbewusstsein. Um für eventuelle Streitigkeiten
> gerüstet zu sein, hebt man das besser auf. 

Die Doenhoffs haben weit mehr als das aufbewahrt. Auch Abrechnungen 
usw. die man theoretisch nach paar Jahren haette wegwerfen koennen.  

> Diese Dinge haben
> eine höhere Halbwertzeit als der Mietvertrag für die
> 3-Zimmer-Wohnung, der Leasing-Vertrag für den VW Golf oder
> die Urlaubsgrüße der Verwandschaft. Interessant wird es bei
> der Durchsicht eines Nachlasses meist erst, wenn es um
> Tagebücher und Briefe geht. Und da wird auch jede Menge
> aufbewahrt, wie etwa Kempowski ("Echolot") zeigt.

Das mit "Echolot" und den daunterligenden Tagebuchschreibern war mal. 
Ist lange her. Wer jetzt noch ein Tagebuch aus der Zeit vor 45 hat, 
der koennte wissen, dass das ein 'Sammlerstueck' ist (das man u.U. 
sogar noch mal zu Kohle machen koennte). Es ging mir bei der 
Diskussion in der Tat auch weniger um Tagebuecher, sondern mehr um 
_heutige_ banale Dokumente im Range des "Leasing-Vertrages für den VW 
Golf" in einem Zeitrahmen weit jenseits der Vertragslaufzeit. Oder 
sogar noch darunter wie z.B. Briefen oder die "Rechnung, die vor zehn 
Jahren bei einer Renovierung anfiel". Was spaeter mal relevant wird, 
ist uebrigens zum Zeitpunkt der Entstehung von Dokumenten in den 
seltensten Faellen zuverlaessig abzusehen. Auch Urlaubsgruesse auf 
einer Postkarte koennen ab 50+ Jahren auf einmal ausserordentlich 
interesant werden.

Es kann selbstverstaendlich auch keinen privaten "Archivzwang" geben. 
Das in meinen Augen derzeit erkennbare voellige politische Scheitern 
des Datenschutzgedankens legt aber m.E. nahe, dass man mal ueber den 
Tellerrand sieht und analysiert, wie _viele_ ZeitgenossInnen heute 
mit Aufzeichnungen aller Art umgehen. Eine Frage nach "Food for 
thoughts" sollte das sein, mehr nicht.  

--AHH

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Re: Auflockerungen im Bankgeheimnis

2005-02-08 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 8 Feb 2005, at 10:47, Martin Schröder wrote:

> > > NAK. Lohnsteuer. Die Einkommensteuer hat Waigel praktisch
> > > abgeschafft.
> > 
> > Nein. Mit "Lohnsteuer" bezeichnet man eine Art von Abschlagszahlung
> > auf die Einkommensteuer, die vom Arbeitgeber an das FinA abgefuehrt
> > wird. Die "Lohnsteuer" ist keine eigenstaendige Steuer.
> 
> Korrekt (die Lohnsteuer ist eine Teilmenge der Einkommensteuer).
> Trotzdem bilde ich mir ein, daß der Anteil der Lohn- an der
> Einkommensteuer vor etwa 1990 deutlich kleiner war.

Das kann wohl sein.

--AHH

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Re: Datenschutz und "Besenreines Sterben".

2005-02-08 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 8 Feb 2005, at 10:55, Bettina Winsemann wrote:

> > ja, und dann die alten Damen im Alter von 80+, die sich innerlich
> > langsam auf das Sterben vorbereiten (die evtl. dazugehoerigen
> > Maenner sind in der Lebensphase, die ich hier meine, haeufig schon
> > verstorben), und anfangen, ihre Bestaende an Archivmaterial
> > aufzuraeumen. Da fliegen dann auch mal ganze Koffer mit Briefen von
> > Vorfahren aus dem 19. Jahrhundert, die die Person ihrerseits mal
> > geerbt hatte, auf den Muell. Auf die (selten gestellte) Frage, warum
> > sie das tue, sagt sie dann vielleicht "Ach, es kommt doch nur darauf
> > an, was man im Herzen traegt". Wenn ich bissig sein will, nenne ich
> > sowas "besenreines Sterben": Ausser den letzten drei
> > Telefonrechnungen und den Kontoauszuegen des letzten halben Jahres
> > finden die Nachfahren nichts schriftliches im Haushalt der
> > Verstorbenen vor. 
> 
> Was vielfach schlichtweg praktische Gruende hat:
> Mieten werden teurer, Renten werden im Vergleich dazu nicht unbedingt
> hoeher, so dass vielfach umgezogen werden muss (bei jedem Umzug
> fliegen zig Sachen in den Muell). Dazu kommt, dass oftmals die aeltere
> Mutter oder Oma weitgehend allein umziehen muss (Stichwort: fehlendes
> Familiendenken), so dass man schon ueberlegt, ob man xy wirklich
> benoetigt. Dann kommt seitens der aelteren Generation ein "ich will ja
> nicht, dass der Junge mehr Geld als noetig fuer die Raeumung der
> Wohnung ausgeben muss" hinzu. Da gerade Wohnungsaufloesungen
> anstrengend sind und teuer etc, wird eben von vorneherein schon
> "ausgemistet" - leider.
> 
> Gerade die Privatarchive sind ja oftmals auch eine Kostenfrage.
> (Kleiner Einschub von mir, sorry)


Alles richtig.

Aber: Die paar Faelle, die ich aus der eigenen Verwandschaft kenne, 
zeichnen sich dadurch aus, dass weit mehr als das oekonomisch 
notwendige weggeworfen wurde (z.B. 1 Schuhkarton voll Dokumente 
haette man theoretisch ja sogar noch mit ins Altersheim nehmen 
koennen).

Ausserdem kommt hier die Digitaltechnik ins Spiel:

1 Seite DIN A4 Schreibmaschinentext passt als 200dpi-TIFF-Datei mit 
Kompression in ca. 50 KByte. Nehmen wir zur Sicherheit mal 100KByte 
pro Seite. Ferner nehmen wir an, ein archivgerechter PC habe eine 
Kapazitazitaet von 200 GByte (effektive Nutzkapazitaet) fuer ein 
Archiv.

1 Mbyte fasst somit 10 Seiten, 1 Gbyte 10.000 Seiten. 200 Gbyte 
fassen also .. aeh, Taschenrechner ... also 2 Mio. Seiten. In einen 
Leitz-Ordner passen, sagen wir mal, 500 Blatt. Bei einseitigem Druck 
entspricht das also 4000 Leitz-Ordnern.

1 Regalboden eines Ikea-Regals fasst ungefaehr 10 Leitz-Ordner. Bei 5 
Böden pro Regal sind das 50 Leitz-Ordner pro Regal. Die 4000 Litz-
Ordner verteilen sich also auf etwa 80 Ikea-Regale.

Jetzt koennte man sich noch auslassen ueber die Lagerhalle, die man 
braeuchte, um 80 Ikea-Regale aufzustellen...

Es versteht sich von selbst, dass kaum ein Privatarchiv 2 Mio. Blatt 
umfassen wird. Schon bei 10.000 Blatt ist der Zeitaufwand fuer das 
Scannen erheblich. Ich will mit meinen Zahlenspielereien nur deutlich 
machen, dass jeder handelsuebliche PC heutzutage rein technisch ein 
riesiges Archiv fassen koennte, selbst wenn man Papier einscannt 
(wenn man direkt elektronische Dokumente as ASCII-Files oder PDF-
Dateien speichert, schrumpft der Speicherplatzbedarf nochmal um ca. 1 
Zehnerpotenz). Man mueste sich in der Praxis selbstverstaendlich noch 
um eine Backup-Loesung (CD-ROM, DVD-R, Spiegelplatten etc. pp.) 
kuemmern.  

Natuerlich wird sich Oma Krause vor ihrem Umzug ins Altenheim sich 
nicht hinstellen und kistenweise Papier einscannen. Die interessante 
Frage waere aber, wass passiert, wenn ein Kind / Enkel / Neffe etc. 
auftaucht und das anbietet?

Meine konkrete persoenliche Erfahrung ist, dass selbst ein Angebot

- nur solche Papiere einzuscannen, die vorher "zensuriert" worden 
sind, d.h. die familiengeschichtlich kein "brisantes" (was waere 
das?) Material enthalten, und

- die Originale nachher wieder herzugeben (keine "Trophaehenjagd") und

- kostenlos CD-ROMS mit eingescannten Dokumenten an die interessierte 
Verwandschaft zu verteilen

moeglicherweise nicht ausreicht, um eine tiefsitzende Aversion gegen 
den Kern eines solchen Vorhabens zu ueberwinden, selbst wenn das 
persoenliche Verhaeltnis zu der aelteren Dame, die auf einigen noch 
verbliebenen scanbaren Dokumenten sitzt, eigentlich unbelastet ist.

Gelegentlich provoziert man dann auch in der ganzen Verwandschaft 
schwelende Kontroversen wegen der "unmenschlichen" und "kalten" 
Vercomputerisierung und Digitalisierung auch noch der Erinnerung.

Ohne Digitalisierung ist Archivierung aber unter heutigen Wohn- und 
Mietbedingungen fuer die grosse Mehrheit in der Tat unmoeglich. 

Mit Digitalisierung soll das Archiv also nicht sein, ohne kann es 
unbestritten nicht sein, also fliegt alles in den Muell.

Und die IT-erfahrenen Thirty-somethings, die sogar jede e-Mail 
einzeln haendisch loeschen, muessten ja auch nicht so handeln

Re: Auflockerungen im Bankgeheimnis

2005-02-08 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 7 Feb 2005, at 23:06, Martin Schröder wrote:

> NAK. Lohnsteuer. Die Einkommensteuer hat Waigel praktisch
> abgeschafft.


Nein. Mit "Lohnsteuer" bezeichnet man eine Art von Abschlagszahlung 
auf die Einkommensteuer, die vom Arbeitgeber an das FinA abgefuehrt 
wird. Die "Lohnsteuer" ist keine eigenstaendige Steuer.

--AHH

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Datenschutz und "Besenreines Sterben".

2005-02-08 Diskussionsfäden Axel H Horns
Mann sollte zum Thema Datenschutz m.E. mal versuchen, ein etwas 
groesseres Bild zu gewinnen.

Der Grundgedanke des Datenschutzes ist (war?) eine Anwendung des 
Satzes "Divide et impera", "Teile und Herrsche". Der einzelne Buerger 
sollte nicht verpflichtet sein, einzelnen staatlichen Stellen 
(Behoerden), einzelnen Wirtschaftsunternehmen (z.B. Handel) und 
sonsitigen Privatpersonen mehr Daten ueber sich preiszugeben, als 
fuer die Erfuellung einer bestimmten Aufgabe unbeding notwendig ist 
(Zweckbindung der Daten, Datensparsamkeit, "need to know"). 
Insbesondere sollte durch Datenschutz auch verhindert werden, dass 
die legitimen Datenempfaenger von Teildatenbestaenden sich hinter dem 
Ruecken des Buergers konspirativ zusammentun und vom Buerger 
separierte Daten hinter dessen Ruecken zu einem "Profil"  
zusammenfuehren.

1. Das Volkszaehlungsurteil hat den Staat rigoros und mit 
Verfassungsrang an dieses Prinzip gebunden. Allerdings hat es ein 
Hintertuerchen offengelassen: Die Einwilligung des Buergers kann 
jederzeit und ueberall durch eine gesetzliche Datensammelanordnung 
ersetzt werden. Im Ergebnis war das Volkszaehlungsurteil ein 
Danaergeschenk: Statt weniger Daten zu sammeln und die Datenbestaende 
einzelner Behoerden weniger oft zu Profilen zusammenzufuehren, achtet 
der Staat jetzt bloss noch darauf, fuer alle diese Aktionen sich eine 
gesetzliche Grundlage zu besorgen. Unter den heutigen politischen 
Rahmenbedingungen klappt sowas reibungslos. Falls Otto S. heute 
beschliesst, dass es besser waere, eine zentrale DNS-Datei 
aufzumachen, in die ausnahmslos DND-Daten aller Saeuglinge 
einzuspeichern sind, wird schon morgen frueh das dafuer erforderliche 
Bundesgesetz verabschiedet werden. Das Volkszaehlungsurteil hat 
insoweit nicht zur Datensparsamkeit beigetragen; es hat de facto nur 
ein Transparenzgebot verankert (man kann im Gesetzbuch jederzeit 
nachlesen, was der Staat alles speichern und zusammenfuehren darf).

2. Die Wirtschaft hat das Prinzip des Datenschutzes nie 
verinnerlicht, weil ein Umgehen oder Brechen diesbeueglicher 
Restriktionen stets einen Wettbewerbsvorteil verspricht; sie setzt 
hauptsaechlich darauf, dass der Buerger freiwillig vertraglich in die 
Datenerfassung und -Zusammenfuehrung einwilligt. Um einen gewissen 
Druck in diese Richtung ausueben zu koennen, erhoeht z.B. der Handel 
die Endpreise um ein paar Prozent, um von dem einbehaltenen Geld 
einen Teil an diejenigen Kunden auszuschuetten, die bereit sind, auf 
die Anonymitaet ihres Konsumverhaltens zu verzichten (Rabattkarten 
wie "Happy Digits", "Payback"). Andere kreative Loesungen bestehen 
darin, in Laender auszuweichen, wo Datenschuzuverpflichtungen 
praktisch nicht durchsetzbar sind. Oder man aggregiert Daten ein 
bisschen, etwa auf Mietshaus- oder Hauserblockebene, so dass man 
behaupten kann, diese seinen nun nicht mehr "personenbezogen", um 
diese schwach aggregierten Daten dann doch wie personenbezogene Daten 
zu verwenden (Bonitaets-Scoring, wenn die Nachbarn zuviel Schulden 
haben, bekommt man eben nichts mehr auf Rechnung). 

3. Das erstaunlichste sind aber die einzelnen Privatpersonen 
("Buerger") selbst. Ich weiss nicht, ob es ueberhaupt 
(wissenschaftliche) Literatur darueber gibt, was die Privatpersonen 
uber sich selbst wissen. Ich meine damit das Thema "Privatarchiv".
Da gibt es z.B. die gutverdienenden Singles im Alter von Thirty-
something, die beschlossen haben, das Geld nicht in die Wohnung, 
sondern in Reisen und Lifestlyle zu stecken. In dem 
Einzimmerappartement, das sie bewohnen, ist der verfuegbare Raum auf 
das aeusserste oekonomisiert; kein Stueck Papier hat eine 
Existenzberechtigung ueber praktische und gesetzliche Zwaenge hinaus. 
In dieser Altersschicht gibt es auch erstaunlich viele "E-Mail-
Sofortloescher", die auch jede erhaltene e-Mail, die _nicht_ Spam 
ist, sofort nach der Kenntnisnahme bzw. Beantwortung loeschen, egal 
ob der Rechner noch 2GB oder 200GB freie Plattenkapazitaet hat. Ach 
ja, und dann die alten Damen im Alter von 80+, die sich innerlich 
langsam auf das Sterben vorbereiten (die evtl. dazugehoerigen Maenner 
sind in der Lebensphase, die ich hier meine, haeufig schon 
verstorben), und anfangen, ihre Bestaende an Archivmaterial 
aufzuraeumen. Da fliegen dann auch mal ganze Koffer mit Briefen von 
Vorfahren aus dem 19. Jahrhundert, die die Person ihrerseits mal 
geerbt hatte, auf den Muell. Auf die (selten gestellte) Frage, warum 
sie das tue, sagt sie dann vielleicht "Ach, es kommt doch nur darauf 
an, was man im Herzen traegt". Wenn ich bissig sein will, nenne ich 
sowas "besenreines Sterben": Ausser den letzten drei 
Telefonrechnungen und den Kontoauszuegen des letzten halben Jahres 
finden die Nachfahren nichts schriftliches im Haushalt der 
Verstorbenen vor. Und die Medienindustrie fuerchtet sich vor 
digitalen Archiven von digitalen Vervielfaeltigungsstuecken, weil man 
die ja vielleicht kopieren und weiterverbreiten koennte.

Die grosse Mehrheit der Bevoelke

[FYI] Microsoft und Macrovision wollen die "analoge Lücke" schließen

2005-02-01 Diskussionsfäden Axel H Horns


Microsoft und Macrovision wollen die "analoge Lücke" schließen

Microsoft und Kopierschutzspezialist Macrovision haben eine 
Übereinkunft getroffen, um analoge TV-Kopien zwischen Konsumer-
Geräten zu reglementieren. Demnach sollen kommende Versionen von 
Microsofts Windows Media Center Edition und der zugehörigen Windows-
Media-Software auf Macrovision-Signale reagieren und nur temporäre 
Aufnahmen gestatten -- beispielsweise für Timeshifting 
(zeitversetztes Fernsehen). Wird eine mit Macrovision ausgestrahlte 
Sendung aufgezeichnet, sorgt Microsofts digitales Rechtemanagement 
(DRM) dafür, dass die Aufnahme nur innerhalb des als Timeshift-
Puffers definierten Zeitintervalls abspielbar ist. 

[...]


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[FYI] Softwareverband fordert Änderung der US-Copyright-Gesetze

2005-01-08 Diskussionsfäden Axel H Horns


Softwareverband fordert Änderung der US-Copyright-Gesetze  

Dem Interessenverband Business Software Alliance (BSA) reicht die 
gegenwärtige Fassung des 1998 erlassenen Digital Millennium Copyright 
Act (DMCA) zum Schutz vor der Verbreitung illegaler Software-Kopien 
über das Internet nicht aus. Deshalb richtet er sich an die 
Abgeordneten des US-amerikanischen Kongress mit der Bitte, den DMCA 
zu erweitern. Ziel sei es, die Internet-Service-Provider mehr zur 
Zusammenarbeit heranzuziehen, berichten US-amerikanische Medien. 

[...]
 



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Re: [FYI] Wird der Staat VoIP kaputtregulieren?

2005-01-05 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 5 Jan 2005, at 20:04, Florian Weimer wrote:

> Normalerweise wird bei den gängigen Lösungen für VoIP-Verschlüsselung
> der Session-Key durch ein Gateway (und nicht die Endgeräte)
> ausgewürfelt. Warum sollte Skype das nicht auch zentral machen?

Hmmm... man kann den Session-Key doch aber auch zwischen den 
unmittelbar beteiligten Endgeraeten aushandeln lassen ...

Hat sich Skype jemals irgendwie dazu geaeussert oder ist was 
durchgesickert?

> Zumindest in Deutschland müssen sie etwas deratiges implementieren
> (oder Netzbetrieb und "Endgerät", also die Software, von getrennten
> Firmen bereitstellen lassen).

Ich glaube nicht, dass die bei Skype grosse Lust haben, sich an die 
irgendwelche Regularien in allen Laendern der Welt anzupassen. Dann 
waere das Projekt ja gleich so gut wie mausetot. Die werden das 
lieber auf die Kunden abwaelzen. Nach dem Motto: "Sie muessen selber 
pruefen, ob die Anwendung von Skype in Ihrem Land legal ist".   

--AHH

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[FYI] Wird der Staat VoIP kaputtregulieren?

2005-01-05 Diskussionsfäden Axel H Horns
[Bei Skype werden sich die "bedarfstraeger" wohl ohnehin die Zaehne 
ausbeissen - es sei denn, man verbietet verschluesselte P2P-VoIP-
Loesungen. --AHH]



Regulierer rüstet sich fürs Abhören der Internet-Telefonie

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) will 
mit einer Umfrage die Abhörbarkeit von Voice over IP (VoIP) ausloten. 
Gleichzeitig läutet sie mit dem Fragebogen (Word-Datei), der sich an 
die grundsätzlich abhörpflichtigen Betreiber von 
Telekommunikationsanlagen gemäß der Telekommunikations-
Überwachungsverordnung (TKÜV, PDF) richtet, die Diskussion über die 
nächste Stufe der Netzüberwachung ein.  

[...]




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[FYI] Ex-Justizministerin: Es gibt kein Grundrecht auf Sicherheit

2004-12-17 Diskussionsfäden Axel H Horns


Die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist besorgt 
über die Infragestellung grundlegender Verfassungswerte bei der 
Terrorismusbekämpfung. Tendenzen zum Angriff auf die Pfeiler des 
freiheitlichen Rechtsstaates sieht sie hauptsächlich in Versuchen zur 
Gefahrenabwehr mit einer "präventiven Funktionslogik" etwa in 
Polizeigesetzen der Länder, im Rahmen der ernsthaft geführten Debatte 
über eine Aufweichung des Folterverbots sowie der Sicherheitshaft für 
potenzielle Attentäter ohne konkreten Tatbezug. Auch die Neigung zur 
Vermischung der Arbeitsmethoden von Polizei und Nachrichtendiensten 
hält die ehemalige Bundesjustizministerin "für gefährlich und 
falsch". Selbstverständlich sei der Schutz von Leib und Leben der 
Bürger "Teil der staatlichen Verantwortung", erklärte die 
Bundestagsabgeordnete am heutigen Donnerstag auf dem Symposium 
"Countering Modern Terrorism" in Berlin. "Aber daraus kann nicht ein 
Grundrecht des Bürgers auf Sicherheit abgeleitet werden."   

Der Argumentation von Innenpolitikern, wonach die Sicherheit die 
Bedingung für die Freiheit ist, schloss sich Leutheusser-
Schnarrenberger nur sehr bedingt an. Sie pocht auf einen 
Abwägungsprozess, der beide Werte miteinander austariert.

[...]



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[FYI] Der Verlust des digitalen kulturellen Erbes

2004-12-01 Diskussionsfäden Axel H Horns


Ellen Euler*
"Eine nationale Kulturkatastrophe..."
JurPC Web-Dok. 278/2004, Abs. 1 - 14

Zunehmend wird im Internet und in den Medien die Dauerhaftigkeit 
digitaler Inhalte thematisiert. JurPC möchte die Diskussion nicht nur 
begleiten, sondern mit dem nachfolgend veröffentlichten Beitrag, der 
den Erhalt des kulturellen Erbes in digitaler Form behandelt, auch 
weiter anstoßen und hofft auf weitere Beitragszusendungen zu diesem 
aktuellen Thema.

Eine nationale Kulturkatastrophe und ein schwerer Verlust für das 
Weltkulturgedächtnis. Das war der Kommentar der 
Kulturstaatsministerin Christina Weiss zum Großbrand in der 
weltberühmten Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar vom 02.09.2004. Das 
Feuer hat rund 30.000, teils unersetzliche historische Bücher 
vernichtet und bedeutet einen schweren Verlust für das deutsche 
Kulturerbe. Zu Gunsten des Wiederaufbaus der Herzogin Anna Amalia 
Bibliothek und zur Restaurierung der Bücher von der Stiftung Weimarer 
Klassik und Kunstsammlungen haben mehrere Spenden-, Hilfs- und 
Benefizaktionen unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Köhler 
stattgefunden. Im Internet findet sich eine eigene Domain namens 
"Anna Amalia Bibliothek", auf der die schlimmen Bilder des Brandes 
gezeigt werden. (1) 

Wieder einmal hat sich gezeigt: Das Kulturerbe der Menschheit ist 
verletzlich. Die Kultur, die durch das Buch und die Archivierung von 
Büchern in Bibliotheken, ein universales Langzeitgedächtnis bekommen 
hat, ist nicht gegen alle Unglücke gefeit. Brände, Hochwasser und 
andere Umweltkatastrophen vernichten, was in Bibliotheken teilweise 
über Jahrhunderte an Informationen für künftige Generationen 
gesammelt wurde, in wenigen Stunden. Nicht immer geht der 
Informationsverlust so dramatisch von Statten, wie im Fall der Anna 
Amalia Bibliothek, oder wie im Jahre minus 47 als in Ägypten die 
Alexandrina in Flammen aufging, oder 1988 die von Leningrad. Wenn dem 
so wäre, stünde das Thema "Erhalt des kulturellen Gedächtnis" auf der 
Prioritätenliste weiter oben. Er ist deswegen so wichtig, weil das 
Selbstverständnis zukünftiger Generationen auf ihm aufbaut. Das 
kulturelle Gedächtnis bezeichnet, was einer kulturellen, politischen 
oder ethnischen Gemeinschaft, unabhängig von ihren einzelnen 
Mitgliedern wichtig ist.

Wenig spektakulär, aber mit viel weiter reichenden Folgen und dem 
Verlust viel größerer Mengen an Information, vollzieht sich ein von 
der Gesellschaft kaum registrierter Schwelbrand: Der Verlust des 
digitalen kulturellen Erbes. 

[...]


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[FYI] US: Fast Forward to be Outlawed under IPPA

2004-11-18 Diskussionsfäden Axel H Horns
  

Wednesday, November 17, 2004
Fast Forward to be Outlawed under IPPA

Further Analysis of The Intellectual Property Protection Act (HR 
2391) by Wired via PVRblog [via Nip]:

However, under the proposed language, viewers would not be allowed to 
use software or devices to skip commericals or promotional 
announcements "that would otherwise be performed or displayed before, 
during or after the performance of the motion picture," like the 
previews on a DVD.  

see also: Commercial skipping is piracy? and EFF says Public Has 
Right to Skip or Mute Movie Scenes

posted by Kevin J. Heller, Attorney-at-Law @ 4:07 PM   0 

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[FYI] Out with the nerds!

2004-11-13 Diskussionsfäden Axel H Horns
[Da wird ein Riesenboohei um die angeblichen und tatsaechlichen 
Gefahren des Patentwesens, insbesondere im Hinblick auf Patente auf 
computer-implementierte Erfindungen, veranstaltet, aber eine IMHO 
wesentlich naeherliegende Schose wird derzeit im oeffentlichen 
Bewusstsein ziemlich heftig verdraengt: Das geplante Absterben des 
universell programmierbaren PCs. Der PC wird systematisch als zu 
haesslich und vor allem zu kompliziert verschrieen. Gadgets aller Art 
à la iPod (natuerlich mit eingebautem DRM) sollen ihn ersetzen. Hat 
jemand schon mal ein Open Source Handy gesehen? Selbst Organiser - 
obwohl prinzipiell mit Linux machbar - wandeln sich immer mehr in 
"Black Boxes". Wenn es eines Tages den (erschwinglichen!) Universal-
PC nicht mehr gibt, weil der Markt dafuer ausgetrocknet worden ist, 
und Universalrechner nur noch fur Firmen als Server im 19"-Format 
handelsueblich sind, wird die ganz grosse Bastelei ab dem 
Schueleralter aufhoeren, und ein wichtiger Mechanismus fuer die 
breite Dissemination von Programmierer-Know-How und Open Source wird 
versiegen. --AHH]   


http://www.heise.de/newsticker/meldung/53220

[...]

"Die Initiative D21 öffnet für die Best-Ager sozusagen die 
abschreckende schwarze Kiste, lädt sie zur Probefahrt ein und stellt 
ihnen den Wagen vollgetankt vor die Haustür", erklärte Thomas 
Ganswindt, erster in einer Online-Wahl gekürter Vorsitzender der 
Initiative. Ganswindt, im Hauptberuf Vorständler bei Siemens, ließ in 
seiner Eröffnungsrede kein gutes Haar an der PC-Branche. Er verglich 
ihr Ansinnen, häßliche Rechner an die Kunden zu verhökern, mit dem 
Versuch eines Autohändlers, einen Audi A6 2,4 in einer schwarzen 
Kiste an den Mann zu bringen. Der Händler möge noch so sehr von 
überreichlichen Kilowatt-Leistungen und einem Drehmoment von 380 
Newtonmeter schwärmen, der Kunde würde sich niemals für die Box 
erwärmen. Als Gegenbeispiel führte Ganswindt Apples iPod an, ein 
leicht verständliches, schickes und technisch hochwertiges Gerät. 
"Wir versuchen sinngemäß, das Auto aus der Kiste zu nehmen" so 
Ganswindt. Mit dem ebenfalls von der Initiative unterstützten 
Nonliner-Atlas, der "fortlaufend die Topographie des digitalen 
Grabens" untersuche, werde man den Erfolg der Aktion überprüfen.

Der ehrenwerte Versuch, den drögen PC zum schicken iPod des Internet 
umzumendeln und so die ältere Generation ans Online-Medium 
heranzuführen, ist nicht die einzige Initiative der Initiative. 

[...]


  

SURVEY: INFORMATION TECHNOLOGY

Make it simple
Oct 28th 2004
>From The Economist print edition

The next thing in technology, says Andreas Kluth, is not just big but 
truly huge: the conquest of complexity  

“THE computer knows me as its enemy,” says John Maeda. “Everything I 
touch doesn't work.” Take those “plug-and-play” devices, such as 
printers and digital cameras, that any personal computer (PC) 
allegedly recognises automatically as soon as they are plugged into 
an orifice called a USB port at the back of the PC. Whenever Mr Maeda 
plugs something in, he says, his PC sends a long and incomprehensible 
error message from Windows, Microsoft's ubiquitous operating system. 
But he knows from bitter experience that the gist of it is no.  

[...]

Steven Milunovich, an analyst at Merrill Lynch, another bank, offers 
a further reason why simplicity is only now becoming a big issue. He 
argues that the IT industry progresses in 15-year waves. In the first 
wave, during the 1970s and early 1980s, companies installed big 
mainframe computers; in the second wave, they put in PCs that were 
hooked up to “server” computers in the basement; and in the third 
wave, which is breaking now, they are beginning to connect every 
gadget that employees might use, from hand-held computers to mobile 
phones, to the internet.

The mainframe era, says Mr Milunovich, was dominated by proprietary 
technology (above all, IBM's), used mostly to automate the back 
offices of companies, so the number of people actually working with 
it was small. In the PC era, de facto standards (ie, Microsoft's) 
ruled, and technology was used for word processors and spreadsheets 
to make companies' front offices more productive, so the number of 
people using technology multiplied tenfold. And in the internet era, 
Mr Milunovich says, de jure standards (those agreed on by industry 
consortia) are taking over, and every single employee will be 
expected to use technology, resulting in another tenfold increase in 
numbers.  

Moreover, the boundaries between office, car and home will become 
increasingly blurred and will eventually disappear altogether. In 
rich countries, virtually the entire population will be expected to 
be permanently connected to the internet, both as employees and as 
consumers. This will at last make IT pervasive and ubiquitous, like 
electricity or telephones before it, so the emphasi

[FYI] Urheberrecht in der Wissensgesellschaft - Korb II

2004-10-01 Diskussionsfäden Axel H Horns
  

Informationen für die Presse

Berlin, 9.September 2004

Urheberrecht in der Wissensgesellschaft - ein gerechter Ausgleich 
zwischen Kreativen, Wirtschaft und Verbrauchern -

I. Ausgangslage

Der „Erste Korb“ der Novellierung des Urheberrechts hat im 
Wesentlichen die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der 
Informationsgesellschaft umgesetzt. Die Novelle ist am 13. September 
2003 in Kraft getreten. Mit dem „Ersten Korb“ hat Deutschland die 
fristgebundenen Vorgaben des EU-Rechts umgesetzt (z.B. technischen 
Kopierschutz vor Knacken schützen). Wegen der Umsetzungsfrist stand 
diese Novelle unter Zeitdruck. Alles, was die Richt-linie nicht 
zwingend vorschreibt, sondern den Mitgliedstaaten zur Regelung 
überlässt (z.B. die Privatkopie), blieb dem „Zweiten Korb“ 
vorbehalten und wurde in Arbeitsgruppen mit den beteiligten 
Verbänden, Wissenschaftlern und Praktikern sowie Vertretern der 
Länder gründ-lich beraten.

II. Die wesentlichen Neuregelungen des Gesetzentwurfs für den 
„Zweiten Korb“

1. Der Erhalt der Privatkopie Mit dem „Ersten Korb“ wurde 
klargestellt, dass die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten 
Werks auch in digitaler Form zulässig ist. Außerdem wurde es 
verboten, Kopierschutz zu umgehen. Der „Zweite Korb“ rührt an dieser 
Grundentscheidung nicht. Weiterhin gilt: Die Privatkopie bleibt 
erlaubt – auch digital. Wie in der ana-logen Welt wären Verbote oder 
Beschränkungen der Privatkopie nicht durchsetzbar und damit sinnlos, 
weil Urheber und ihre Verwerter diejenigen, die Privatkopien her- 
stellen, auch in der digitalen Welt nicht umfassend überwachen 
können. Deshalb bleiben private Kopien nicht kopiergeschützter Werke 
grundsätzlich im bisherigen Um-fang erlaubt.   

Nur in einem Punkt wird das geltende Recht klarer gefasst: Bisher 
gilt: Eine Kopie ist verboten, wenn die Vorlage offensichtlich 
rechtswidrig hergestellt ist. Mit diesem Re-gelung wollte man die 
Nutzung illegaler Tauschbörsen erfassen (Stichwort: Legale Quelle). 
Wenn sich jemand eine zulässige Privatkopie seiner nicht 
kopiergeschützten Musik-CD macht und diese anschließend 
unzulässigerweise im Internet zum Downlo-ad anbietet, handelt es sich 
jedoch nicht um eine rechtswidrig hergestellte Vorlage, sondern um 
eine rechtswidrig genutzte Vorlage. Deswegen soll zukünftig gelten: 
Wenn für den Nutzer der Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich 
um ein rechts-widriges Angebot im Internet handelt, darf er keine 
Privatkopie davon herstellen.   

2. Kopierschutz setzt der Privatkopie Grenzen   

Das geltende Recht verbietet es, technische Schutzmaßnahmen zu 
umgehen, um Ko-pien herzustellen. Seit dem „Ersten Korb“ gilt: 
„Kopierschutz-Knacken ist verboten!“ Diese Regelung war dem deutschen 
Gesetzgeber zwingend durch die EU-Richtlinie „Urheberrecht in der 
Informationsgesellschaft“ vorgegeben und wird nicht verändert. Die 
Richtlinie überlässt es jedoch den Mitgliedsstaaten, ob sie die 
Rechteinhaber ver-pflichten wollen, dass sie den Verbrauchern Kopien 
für private Zwecke zur Verfügung stellen. Der Gesetzentwurf für den 
„Zweiten Korb“ setzt die Linie des „Ersten Korbs“ konsequent fort: Es 
wird keine Durchsetzung der Privatkopie gegen Kopierschutz geben. 
Denn: die Rechteinhaber können sich durch technische Maßnahmen selbst 
schützen und der Gesetzgeber darf ihnen diesen Selbstschutz nicht aus 
der Hand schlagen. Es gibt kein „Recht auf Privatkopie“ zu Lasten des 
Rechteinhabers. Dies lässt sich auch nicht aus den Grundrechten 
herleiten: Eine Privatkopie schafft keinen Zugang zu neuen 
Informationen, sondern verdoppelt lediglich die bereits bekannten.  

[...]



Referentenentwurf:

  



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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-26 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 25 Sep 2004, at 19:11, Florian Weimer wrote:

> Offenbar ist es DE3629434. Hat jemand eine Textfassung, aus der man
> einfacher zitieren kann?

Anmeldetag 29.08.1986. Ich glaube nicht, dass das MP3 ist.

--AHH

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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-24 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 24 Sep 2004, at 15:50, Lutz Donnerhacke wrote:

> * Rigo Wenning wrote:
> > Meinst Du das mit Physik?
> 
> Nein, es geht schlicht darum, daß bei MP3 das akustische Modell
> patentierbar sein kann, nicht die Algorithmen und Datenformate. Daraus
> ergibt sich, daß auch Dekoder nicht vom Patent umfaßt sind.

Also, so in der Luft schwebend laesst sich das nicht vernuenftig 
diskutieren. Hat jemand zufaellig eine Patentnummer zur Hand?

--AHH

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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-24 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 24 Sep 2004, at 18:54, Rigo Wenning wrote:

> Aber Axel hat vielleicht einen Link der besser erklärt, was eine
> mittelbare Patentverletzung ist. Weil: Ganz verstanden habe ich das
> auch noch nicht..

Aeh ...

§ 10 PatG:

PatG § 10

(1) Das Patent hat ferner die Wirkung, daß es jedem Dritten verboten 
ist, ohne Zustimmung des Patentinhabers im Geltungsbereich dieses 
Gesetzes anderen als zur Benutzung der patentierten Erfindung 
berechtigten Personen Mittel, die sich auf ein wesentliches Element 
der Erfindung beziehen, zur Benutzung der Erfindung im 
Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten oder zu liefern, wenn der 
Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß 
diese Mittel dazu geeignet und bestimmt sind, für die Benutzung der 
Erfindung verwendet zu werden.  

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn es sich bei den Mitteln um 
allgemein im Handel erhältliche Erzeugnisse handelt, es sei denn, daß 
der Dritte den Belieferten bewußt veranlaßt, in einer nach § 9 Satz 2 
verbotenen Weise zu handeln.  

(3) [...]

Also: Normalerweise muss man _alle_ Merkmale _eines_ Patentanspruches 
(nicht: die aller Patentansprueche eines Patentes!) kumulativ (d.h. 
mit "AND" verknuepft) in einer Verletzungsform verwirklichen, damit 
eine Patentverletzung zustandekommt. Auf subjektive Momente im 
Bewusstsein des Verletzers kommt es dabei nicht an; es ist reine 
Erbsenzaehlerei: Wenn alle Merkmale eines Patentanspruches kumulativ 
verletzt sind, ist eine Patentverletzung gegeben, und damit basta.

Diese "klassische" Regelung hat in der Fruehzeit des Patentsystems zu 
gewissen Haerten fuer die Patentinhaber gefuehrt. Wenn ein Gegenstand 
(beispielsweise System aus Spezial-Schraube und Spezial-Dübel) leicht 
in zwei Teile zerlegbar war (Spezial-Schraube einerseits + Spezial-
Dübel andererseits), konnte man einfach Schraube und Duebel in 
getrennte Kartons packen und separat verkaufen. Die Patentverletzung 
kam erst dann zustande, wenn der Anwender beides zusammensetzt und am 
Anwendungsort montiert. Nun ist es aber so, dass viele Privatanwender 
zu Hause nicht-gewerblich duebeln, die ohnehin nicht vom Patentrecht 
erfasst werden (Schrankenbestimmung § 11 PatG ("Die Wirkung des 
Patents erstreckt sich nicht auf 1.  Handlungen, die im privaten 
Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden; [...]"), und 
es ist auch kaum praktikabel, Tausende von Handwerkern zu verklagen, 
die nicht privat und gewerblich irgendwo auf Baustellen duebeln. 

Das fruehere Reichsgericht (Vorlaeufer des BGH) hat daher schon frueh 
angefangen, darueber nachzudenken, ob man nicht in solchen Faellen 
den Haendler wegen Patentverletzung drankriegen kann, denn er weiss 
ja, dass der Kunde mit dem Spezial-Duebel und der Spezial-Schraube 
was anfangen kann, wenn beide zusammengebracht werden. Irgendwann 
einmal hat das Richterrecht sowas wie eine "mittelbare 
Patentverletzung" angenommen, und 1968 (??) wurde diese Regelung vom 
Gesetzgeber aufgegriffen und explizit ins PatG uebernommen.

Mit dem Instrument der mittelbaren Patentverletzung kann man also 
viel mehr angreifen als mit der unmittelbaren Patentverletzung, denn 
bei der mittelbaren Patentverletzung muesen ja gerade nicht alle 
Merkmale eines Patentanspruches kumulativ erfuellt sein. Um dieses 
auszugleichen, gibt es zwei kompensierende Beschraenkungen, naemlich

a) "die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen" 
(Wesentlichkeit) und

b) "wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände 
offensichtlich ist, daß diese Mittel dazu [...] bestimmt sind, für 
die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden" (Subjektive Widmung) 

Gruss,

Axel

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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-24 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 24 Sep 2004, at 15:11, Lutz Donnerhacke wrote:

> > Im wirklichen Leben ist die Fahstuhlsteuerung ein Microcontroller
> > plus Software.
> 
> Wenn ich also ein Programm schreibe, daß gleichartige Codefragmente
> enthält, jedoch aus einem anderen - nicht aufzugsrelevanten - Grund,
> so greift das Patent nicht.
> 
> > Der kommerzielle Umgang mit der passenden Software kann Anlass fuer
> > eine mittelbare Patentverletzung geben.
> 
> Häh? Ich kann also doch für Software, die nichts mehr mit Aufzügen zu
> tun hat, angekreidet werden, nur weil die Strukturen und Abläufe bei
> Problem des ruckelfreien Aufzugs denen meiner Lösung ähneln?

Nein. Im wirklichen Leben wirst Du wegen Patentverletzung Aerger 
bekommen, wenn Du entweder

a) einen Fahrstuhl mit Steuerung und Software (im EEPROM) anbietest, 
verhoekerst etc. pp., der den Merkmalen im Patentanspruch entspricht, 
(unmittelbare Patentverletzung) oder

b) eine Software (z.B. auf CD-ROM oder in einem EEPROM) anbietest 
oder verhoekerst, die technisch zur Steuerung eines bestimmten 
Fahrstuhl(types) gemaess den Merkmalen im erteilten Patentanspruch 
geeignet ist und die ueberdies erkennbar dafuer bestimmt ist 
(mittelbare Patentverletzung).

In beiden Faellen sei vorausgesetzt, dass der Clou der Erfindung in 
der Art der Steuerung liegt und somit an der Software ablesbar ist.

Im Fall b) geht es nicht darum, dass irgendeine Software abstrakte 
Algorithmen verkoerpert, die irgendwie was mit dem zu tun haben, was 
die Aufzugsteuerung macht. Sondern darum, dass es eine Software ist, 
die konkret objektiv minsestens eine Aufzugsanlage vom Typ XY der 
Firma Z steuern kann (z.B. die Sensorsignale von dieser Anlage 
verarbeitet und die Aktuatoren ansteuert) _und_ subjektv dazu 
bestimmt ist (auf dem EEPROM steht z.B. drauf "FUER XY / Z" oder in 
der mitgelieferten Doku steht sowas oder es ist aus den 
Gesamtumstaenden erkennbar, dass die Software nicht bloss objektiv 
geeignet, sondern auch subjektiv dafuer bestimmt ist.

Eine fuer das MP3-Encoding objektiv geeignete Software waere z.B. 
auch dann dafuer subjektiv bestimmt, wenn auf der CD steht  

   "NICHT FUER MP3-CODIERUNG VERWENDEN!!!   ;-))"

aber aus dem Gesamtzusammenhang kristallklar hervorgeht, das dem 
Benutzer damit genau signalisiert werden soll, dass das Programm eben 
dafuer gedacht ist.

---AHH


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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-24 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 24 Sep 2004, at 14:35, Lutz Donnerhacke wrote:

> > Welche Software?
> 
> Die, die als Implementierung auf dem Computer vom Patent geschützt
> sein soll.
> 
> > Bei computer-implementierten Erfindungen z.B. in der
> > Automobilindustrie oder in der Fahrstuhlbranche trifft Deine
> > Behauptung sicher nicht zu.
> 
> Ach. Warum das? Weil es dauert, einen neuen Aufzug zu konstruieren?
> Dann soll man den Aufzug patentieren lassen, nicht die Steuersoftware.


Ja, aber das ist doch genau das, was passiert:

"Aufzug mit mindestens einer Fahrstuhlkabine und einem Antriebsmotor, 
wobei der Antriebsmotor durch eine Fahrstuhlsteuerung gesteuert wird, 
wobei die Fahrstuhlsteuerung die Werte von ... Sensoren einliest und 
... berechnet und ... danach den Motorstrom einstellt."

Oder so aehnlich.

Im wirklichen Leben ist die Fahstuhlsteuerung ein Microcontroller 
plus Software.

Der kommerzielle Umgang mit der passenden Software kann Anlass fuer 
eine mittelbare Patentverletzung geben.

--AHH


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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-24 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 24 Sep 2004, at 8:15, Lutz Donnerhacke wrote:

> Richtig. Das Patentrecht ist dazu da, die Forschungskosten durch ein
> zeitlich befristetes Monopol unternehmerisch wieder hereinholen zu
> können. Problematisch ist, daß die angenommenen Zeiten und Kosten aus
> dem späten 19. Jahrhundert stammen und nicht aktualisiert wurden.
> 
> Anders gesagt: Ich habe kein Problem mit einem Patentrecht, daß auf
> Basis typischer problembezogener Kosten die Zeitspanne monopolisiert,
> die typischerweise unternehmerisch nötig ist, die Kosten zu
> amortisieren.


Welche Kosten?

Armortisieren?

Nur armortisieren, oder darf auch ein Gewinn dabei uebrigbleiben?

An sich ist das Patentrecht so konstruiert, dass sich das Problem der 
Minimierung der effektiven Laufzeit aller Patente selbst regeln soll: 
Die Aufrechterhaltungsgebuehren steigen progressiv von Jahr zu Jahr, 
so dass der Patentinhaber ermutigt werden soll, das Patent verfallen 
zu lassen, wenn er keinen Nutzen in dem Monopol mehr sieht.

> Bei Software ist das eine kürzere Schutzfrist, als die Beantragung
> selbst dauert.

Das moechte ich mal vorsichtig bezweifeln.

Welche Software?

Bei computer-implementierten Erfindungen z.B. in der 
Automobilindustrie oder in der Fahrstuhlbranche trifft Deine 
Behauptung sicher nicht zu.

--AHH

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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-24 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 24 Sep 2004, at 15:27, Martin Uecker wrote:

> Eine Idee, wie man MP3s decodiert aber nicht! Denn das ist
> reine Mathematik.

Nee, MP3 = Psychoakustik + Signalverarbeitungstechnik plus ein 
bisschen Mathematik.

Allein der Umstand, dass man den Rechengroessen beim MP3-Verfahren 
physikalische Bedeutungen zuschreiben kann (am Anfang und am Ende 
steht jeweils ein Wert, der einer elektrischen Spannung / Strom 
entspricht, wobei dieser Wert wiederum einem Momentandruck eines 
Schallfeldes entspricht), spricht gegen "reine Mathematik". Das ist 
eher Physik mit ein bisschen Biologie (Physiologie), nicht 
Mathematik.  

Insoweit ist gerade MP3 ein tolles Beispiel fuer eine 
computerimplementierte Erfindung von technischem Charakter.

> > Ich bin aber der Meinung, dass das Patentrecht durch die Lösung im
> > Bereich Maschinen Probleme im Bereich Software macht. Und das muss
> > bereinigt werden. Ich gebe Axel recht (der sitzt inzwischen zwischen
> > allen Stühlen), dass man auf der Rechtsfolgenseite die meisten
> > Chancen hat, einen Ausgleich zu finden. 
> 
> Du kannst die Rechtsfolgen generell beschneiden. Also z.B. die
> Laufzeit massiv beschränken. Aber wenn Du das für Maschinen
> und Software unterschiedlich regeln willst, mußt Du auch
> irgendwo eine Unterscheidung einführen! Dann mußt Du aber
> Anhand der konkreten Realisierung unterscheiden, und alle
> Probleme, die Du so schön beschrieben hast, treten plötzlich
> auf!

Aber auf der Rechtsfolgenseite kann man wesentlich praeziser damit 
umgehen!

Angenommen (ich sage nicht, das das so sinnvoll ist, aber ich will 
hier eine Art Gedankenexperiment machen) man wollte nur geGNUte 
Software patentfrei stellen. Auf der "Tatbestandsseite" gelingt das 
nur, wenn man radikal alle computerimplementierBAREN(!) Erfindungen 
vom Patentschutz ausschliesst, denn es man kann der ERFINDUNG ja 
nicht ansehen, ob sie spaeter mal proprietaer oder geGNUt 
implementiert wird. Genau das will Stallmann (und in seinem Gefolge 
auch der FFII e.V.), und diesen Leuten ist es egal, wenn davon auch 
Industrien betroffen sind, die das Patentsystem fuer ihre computer-
implementierbaren Erfindungen weiter benutzen wollen (zum Beispiel 
Autoindustrie, Fahstuhlbauer, Handy-Hersteller etc.pp.). Was da dann 
ablaufen wuerde, wenn man die Patentierbarkeit fuer deren Erfindungen 
wegnehmen wuerde, laeuft unter "Kollateralschaden".

Auf der Rechtsfolgenseite - wiederum hier nur als Gedankenexperiment -
 koennte man aber beispielsweise ohne prinzipielle Probleme eine 
Schrankenbestimmung formulieren, die sehr praezise nur geGNUte 
Software aus der Wirkung eines Patentes auf eine 
computerimplementierte Erfindung herausnimmt, denn in jedem einzelnen 
Verletzungsfall hat man eine ganz konkrete Verletzungsform vorliegen, 
die man daraufhin untersuchen koennte, ob es sich um geGNUte Software 
handelt oder nicht.

Das Urheberrecht macht uns vor, wie man Flexibilitaet mit 
Schrankenbestimmungen erzielt. Niemand diskutiert darueber, ob 
"Krimis als solche" oder "Opern als solche" oder gar 
"Unterrichtsmaterialien fuer Schulen als solche" Urheberrechtsschutz 
geniessen sollen oder nicht: Man schert hier mehr oder weniger alles 
ueber einen grossen Kamm. Die Besonderheiten der verschiedenen 
Lebenssituationen werden dann durch Schrankenbestimmungen abgebildet, 
z.B. Zitierprivileg, Privilegien fuer Sendeanstalten etc. pp.

--AHH  


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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-24 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 24 Sep 2004, at 9:44, Rigo Wenning wrote:

> Ich gebe Axel recht (der sitzt inzwischen zwischen
> allen Stühlen)

Seufz, jaja.

Gruss

Axel

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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-22 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 22 Sep 2004, at 0:25, Martin Schröder wrote:

> On 2004-09-21 21:51:35 +0200, Axel H Horns wrote:
> > Wenn sich die Patentkritiker aus der IT-Szene sich darauf gestuerzt
> > haetten, Druck zu machen, dass das Patentpruefungsverfahren
> > verbessert und das System der Schrankenbestimmungen nachjustiert
> > wird, statt "Copyright only"-Fundamentalismen nachzulaufen, dann
> > waere sicher schon eine wesentliche Verbesserung der Lage erreicht
> > worden. 
> 
> Die GI hat Ähnliches versucht. AFAIK scheitern solche Reformen
> sehr schnell an TRIPS und den Gegenbenheiten des Marktes: Die
> Großindustrie möchte mögliches viel SwPat. Und wie schwierig es
> ist, Gesetze _gegen_ Siemens, IBM & MS zu machen, sehen wir gerade.

Ich hatte ja noch nicht mal vorgeschlagen, "moeglichst wenig SWPAT" 
zu machen. Mir ist es ja ziemlich egal, ob eine Erfindung 
computerimplementiert, moeglicherweise computerimplementierbar oder 
garantiert nicht computerimplementierbar ist. Mir gehr es darum,  

- durch Verbesserung der Arbeitsablaeufe in den Patentaemtern 
insbesondere die Erteilung von Patenten zu verhindern, deren 
Gegenstand nicht neu oder aber ohne weiteres naheliegend ist, und

- die rechtlichen Wirkungen erteilter Patente so zu justieren, dass 
insbesondere im F/OSS-Bereich Entfaltungsmoeglichkiten bestehen 
bleiben ("Nachjustieren der Schrankenbestimmungen".

--AHH

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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-22 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 22 Sep 2004, at 14:39, Peter Ross wrote:

> Rigo Wenning wrote:
> > Viele Länder (Frankreich,
> > Australien) haben ein rein deklaratives System, das keine Prüfung
> > kennt.
> 
> Zufaelligerweise hat jemand auf einer australischen Mailingliste heute
> eine Antwort eines Patentamtsangestellten gepostet, das Verfahren in
> Neuseeland betreffend. (NZ != AUS, aber haeufig relativ nahe
> beieinander):
> 
> The objection process for a patent is a formal process and is filed
> when a patent is published.  Interested parties have Three months from
> publication of the complete Specification to oppose the granting of
> the application. The opposing party needs to file a formal objection
> form and the objection fee and post this to the Patent Office.  The
> Notice of Opposition form is a form 15 which is available on our
> website under Information Library/Patents/forms and fees. The fee is
> $300.00 for overseas opponents and $337.50 (inc Gst)for New Zealand
> Opponents.
> 
> D.h., wenn ich das recht verstehe, jeder hat drei Monate Zeit, gegen
> das Patent Einwaende zu erheben.
> 
> Ob das praktikabel und wirksam ist? Ich weiss nicht. Eine Menge Leute
> haben auch noch etwas anderes zu tun, um sich durch eingegangene
> Patente durchzuwuseln. Allerdings koennte ich mir schon vorstellen,
> dass sich das durch Gemeinschaftsunternehmungen Interessierter etwas
> effektiver machen koennte.

Sowas nennt sich Einspruchsverfahren, und das gibt es seit langem 
sowohl fuer Patente, die das EPA erteilt hat, als auch fuer DE-
Patente vom DPMA. In den USA gibt es derzeit (noch) nichts wirklich 
vergleichbares; aber auch dort denkt man mancherorts ueber die 
Einfuehrung eines Einspruchsverfahrens nach.

Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist (beim EPA sogar 9 Monate!) kann 
man ein Patent gerichtlich fuer nichtig erklaeren lassen, aber das 
ist in der Regel wesentlich teurer als das Einspruchsverfahren.

Das Einspruchsverfahren kann ein wirksames Korrektiv sein, um 
insbesondere einen Stand der Technik zur Geltung zu bringen, den das 
Amt praktisch gar nicht kennen kann (z.B. undokumentierte 
oeffentliche Vortraege, Firmenprospekte etc.), aber es sollte nicht 
als Freibrief fuer die Aemter aufgefasst werden, den eigenen 
Pruefstoff nachlaessig anzuwenden.

---AHH


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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-21 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 20 Sep 2004, at 15:49, Rigo Wenning wrote:

> Am Monday 20 September 2004 15:18 verlautbarte Florian Weimer :
> > Dazu muß das Patent rechtzeitig bekannt werden und nicht erst in den
> > letzten fünf Jahren seiner Lebenszeit durchgesetzt werden. Die
> 
> Das ist eines der wirklich dicken Probleme. Wäre das Patent bekannt,
> würde sich die Technik nicht durchsetzen. Also warten die Verwerter
> bis es sich durchgesetzt hat und genug Investitionen getätigt sind und
> halten dann die Hand auf. 

Gegenvorschlaege sind moeglich, z.B.

"In economics, vendor lock-in, also known as proprietary lock-in, or 
more simply, lock-in, is a situation in which a customer is dependent 
on a vendor for products and services and cannot move to another 
vendor without substantial costs, real and/or perceived. By the 
creation of these costs to the customer, lock-in favours the company 
(vendor) at the expense of the consumer. Lock in costs create a 
barrier to entry in a market. The concept of vendor lock-in is often 
used in the computer industry to describe the effects of a lack of 
compatibility between different systems. Lock-in effects may harm 
competition in huge market segments. RF or at least RAND licensed 
open standards may be seen as a solution to limit vendor lock-in 
effects. In some sense, popular F/OSS solutions like the Linux 
operating system may represent some kind of open standard by 
themselves. In a time where most computers are interconnected by some 
kind of network, interoperability is a key issue. Hence, open 
standards are most important. However, it is difficult to create RF 
or RAND licensed open standards if it is not known whether or not 
there is any third party holding at least one patent, the protected 
technology of which being necessary to implement the standard. 
Perhaps it will be necessary to think on other tracks than 
traditionally done. One might, for example, imagine the patent law to 
be amended by introducing a rule allowing major standardising 
institutions like DIN, ISO or W3C to publish a full technical 
disclosure for a proposed interoperability standard in some kind of 
an Official Gazette issued by some competent Authority on EU level. 
Then, each and every patent holder has an opportunity to oppose 
against this proposal within a certain term of, say, nine months or 
so. If a patent holder opposes, the standardising organisation as 
well as the public will be notified accordingly. An opposition can be 
absolute (i.e. the patent holder refuses to license the patent at 
all) or relative (i.e. the patent holder is willing to provide a RAND 
license only). If a patent holder does not oppose in due time the 
grant of a RF license will be stipulated by law. Such procedure would 
not unduly harm the interests of patent holders (they merely have to 
closely watch the Official Gazette and make up their mind) because of 
they will not be forced to grant any license. On the other side, if 
no opposition has been filed, the standards bodies can be sure that 
the proposed standard is in fact patent free. If oppositions are 
raised, they can re-think on whether or not drop that proposal. 
However, as in many other cases, the problems are in the gory 
details. For example, it will not be easy to deal with unexamined or 
even unpublished patent applications. Furthermore, the proposed 
procedure might not scale very well. If thousands or even tens of 
thousands of proposals would be published per year, the burden for 
the patent owners would be clearly inacceptable. On the other hand, 
patent owners must be hindered to simply block any standard without 
even looking at the details by simply filing objections on the basis 
of each and every patent available in their patent portfolio. If the 
total number of published proposals per year is sufficiently low this 
might be achieved by requiring a modest Official fee or by imposing a 
duty to substantiate the Opposition."

> Man müsste beim Patentrecht einen ähnlichen Verfall haben, wie im
> Markenrecht. Wer seine Marke nicht benutzt und verteidigt, der hat sie
> verwirkt. Damit wäre dieses Verhalten erschwert.

Ouch, also das mit dem "Verteigigen" halte ich fuer ein einigermassen 
zweischneidiges Schwert. Will man z.B. IBM und MS wirklich zwingen, 
alle Welt wegen Patentverletzung zu verklagen, bei Strafe der 
Verwirkung und des Verfalls des eigenen Patentportfolios?   

Gruss,

Axel

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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-21 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 21 Sep 2004, at 10:39, Rigo Wenning wrote:

> ABER:
> 
> 1/ Die Patentämter sind viel zu überlastet um wirklich zu prüfen

Dagegen koennte man ja theoretisch was tun - z.B. mehr Pruefer 
einstellen. Was ja in gewissem Umfang immerhin auch geschieht.

> 2/ Ein Beamter wird nach Erledigungen beurteilt. Eine Ablehnung macht
> aber 100mal mehr Aufwand als eine Erteilung, also hat der Beamte alles
> Interesse jeden Dreck durchzuwinken.

Das ist richtig. Ich meine, das in vielen Patentaemtern praktizierte 
Punktesystem, das mechanisch an die "Erledigung" einer Akte gekoppelt 
ist, muesste modifiziert werden. Leider ist beim EPA die Chance, eine 
weisungsunabhaengige interne Revisionsabteilung zu schaffen, durch 
das Scheitern des EU-Gemeinschaftspatentes zunaechst verschuettet 
worden:   



Andere Modelle sind sicherlich auch denkbar.

Siehe zu dem Problem auch:







> 3/ Software (Algorithmen) entwickelt sich so schnell, daß man den
> Stand der Technik nicht wirklich überblicken kann. (Und schon gar
> nicht die Patentämter)

Ich weiss nicht, ob sich die IT tatsaechlich sooo schnell 
weiterentwickelt, wie das immer behauptet wird. Einige Patentablaufs-
Sektkorkenknallparties wie etwa anlaesslich des Ablaufes

- des RSA-Patentes oder

- des LZW-Kompressions-Patentes

lassen den Umkehrschluss zu, dass es auch IT-Erfindungen gibt, die 
nach 20 Jahren wenig von ihrer Bedeutung verloren haben.

> Das System ist also in einer tiefen Krise und führt zu den bekannten
> Verwerfungen. Jetzt zu sagen: "Wir sind noch nicht tief genug in der
> Wand drin, wir brauchen mehr Patente" ist wirklich ein origineller
> Lösungsansatz ;)

Ich vermute mal, es geht eher um die Schaffung von Maerkten fuer von 
der Produktion entkoppeltes Koennen.

> Ich denke, man sollte _alles_ überdenken. Viele Länder (Frankreich,
> Australien) haben ein rein deklaratives System, das keine Prüfung
> kennt. Da besteht aber auch nicht die Vermutung der Wirksamkeit eines
> Patents (Schadenersatz und Beweislast!), sondern es geht nur um die
> Priorität. 

Es gibt ja in DE und einigen anderen Laendern eine Parallelitaet von 
geprueftem "grossem" Patent und ungeprueftem "kleinem" Patent (sprich 
"Gebrauchsmuster"). Trotz der enormen Kostenersparnis durch den 
Verzicht auf die Sachpruefung laufen die Gebrauchsmuster keinesfalls 
den Patenten den Rang ab, und das liegt m.E. bei weitem nicht nur an 
der kuerzeren Laufzeit und der Tatsache, dass man in DE keine 
Verfahrenserfindungen zum Gebrauchsmuster anmelden kann. Die 
Industrie bevorzugt gepruefte und bewertete Schutzrechte, auch wenn 
alle Beteiligten wissen, dass die Aemter alles andere als perfekt 
sind.

Aus meinem Proto-Blog:

"On 26 July 2001, the Commission published a staff working paper 
entitled "Consultations on the impact of the Community utility model 
in order to update the Green Paper on the Protection of Utility 
Models in the Single Market" (SEC(2001)1307). Now results have been 
summarized and published. Three-quarters of the contributors state 
their opposition to a Community utility model. The reasons are many 
and varied, including the risk of restricting competition and 
adversely affecting the competitiveness of European companies, less 
legal certainty, unsatisfactory criteria (level of inventiveness, 
etc.). Moreover, it is felt that the utility model would respond to a 
need for local, or even national protection, but would not be 
justified at Community level."

  

> Du hattest ähnliche Ideen mit der Beschneidung der Rechte
> AUS dem Patent.

Das kapiere ich jetzt in diesem Zusammenhang nicht.

> Das Pech des Patentsystem ist es, daß es immer zentralere Relevanz für
> Massenkommunikation hat, dort Freiheiten beschneidet ohne dies
> wirklich rechtfertigen zu können. Bisher hat aber keiner eine Idee,
> wie man es so zurückstutzt, daß es wieder gesellschaftlich sinnvoll
> ist. 

Wenn sich die Patentkritiker aus der IT-Szene sich darauf gestuerzt 
haetten, Druck zu machen, dass das Patentpruefungsverfahren 
verbessert und das System der Schrankenbestimmungen nachjustiert 
wird, statt "Copyright only"-Fundamentalismen nachzulaufen, dann 
waere sicher schon eine wesentliche Verbesserung der Lage erreicht 
worden. 

> Daß einige noch mehr Patente wollen erinnert mich an die Strände hier:
> Da kommt einfach jemand und baut einen Zaun um den gestern noch
> öffentlichen Strand und dann soll man 10 Eur für den Zugang bezahlen.
> Der hat natürlich einen dicken Rausschmeisser, der das notfalls
> durchsetzt. Soll sich der Staat als Helfer für sowas hergeben? Eine
> interessante Frage.

Gruss,

Axel

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[FYI] Reed and Google in talks to share revenue

2004-09-21 Diskussionsfäden Axel H Horns
[Ich zitiere aus einer halboeffentlichen e-Mail einer hier ungenannt 
bleibenden Person: "Alle die etwas sensibilisiert sind für die 
Probleme und Folgen, die sich aus der sogen. Zeitschriftenkrise 
ergeben, müssten bei der Mail unten misstrauisch werden. Jetzt ist ja 
eine Erungenschaft der ständig wachsenden open access Bewegung, dass 
Autoren (mit Einwilligung bestimmter Verlage) neben der 
Veröffentlichung in einer etablierten Zeitschrift, ihre Arbeiten auf 
einen Institutsserver ohne Zugangsbeschränkung ablegen dürfen. Die 
Mail unten verstehe ich so, dass Google im Auftrag von Reed-Elsevier 
dafür sorgen soll, dass diese frei zugängliche Version eines Artikels 
von einem potentiellen Endnutzer möglichst nicht gefunden werden 
soll. Dieser Endnutzer soll zu dem kostenpflichtigen Angebot von Reed 
umgeleitet werden. Mir scheint diese Absprache von Reed mit Google 
der Versuch zu sein, die Möglichkeit des 'self archiving' innerhalb 
der open access Bestrebungen zu unterlaufen." --AHH]  




Reed and Google in talks to share revenue

James Robinson, media business correspondent
Sunday September 19, 2004
The Observer

Reed Elsevier is in discussion with internet search engine Google 
about a possible revenue-sharing agreement.  

Executives from the publishing group have had several meetings with 
Google and are trialling the concept, which would see Reed receive a 
small payment for each user directed to one of its websites.  

Reed's scientific publishing business generates around a third of the 
group's profits, and some industry analysts regard Google and other 
search engines as potential competitors.  

Reed charges subscribers to its medical journals, which include The 
Lancet, thousands of pounds a year, but it has invested millions of 
pounds in moving some of its content online through its Science 
Direct service and other websites. Its total online revenue has 
increased from £120 million to £1.2 billion over the past 10 years.  

Many scientists post their research on university websites, which can 
be accessed free of charge. Google directs its users to Reed's sites, 
but Reed does not now receive a share of the revenue generated by the 
traffic.  

Google has similar revenue-sharing arrangements with other companies, 
but a deal with Reed would be one of the biggest of its kind. Reed 
could come to similar agreements with Yahoo and Microsoft  



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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-20 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 20 Sep 2004, at 11:43, Rigo Wenning wrote:

> Axel, 

> Ich finde die Frage berechtigt, denn ich bin fast jeden Tag mit 
> IT-Patenten konfrontiert, die zu breit sind. Gibt es eigentlich eine
> Sanktion gegen zu breite Anträge oder arbeiten die Ämter mit
> geltungserhaltender Reduktion? 

Also: Wenn ich mich hinsetze und fuer einen Mandanten eine 
Patentanmeldung abfasse, weiss ich nicht, was der naechstkommende 
Stand der Technik ist. Der Mandant ist auch nicht verpflichtet, mich 
fuer eine Recherche nach dem Stand der Technik zu bezahlen, denn das 
ist ja eigentlich der Job des Patentamtes - dafuer bezahlt der 
Mandant dann ja Recherche- und Pruefungsgebuehren an das Amt.

Wenn ich (als Patentanwalt) nun aber nicht weiss, was am Ende des 
Pruefungsverfahrens als Stand der Technik im Verfahren sein wird, 
muss ich erstmal den Patentanspruch so breit machen, dass ich dem 
Mandanten nichts verbaue. Es macht aber andererseits auch keinen 
Sinn, den unabhaengigen Patentanspruch zu breit zu machen. Ein 
fiktiver Stand der Technik, von dem ich weiss, dass er existiert oder 
den ich mir erforderlichenfalls ad hoc aus einer Datenbank hole, 
dient als Ausgangspunkt fuer den Entwurf der Patentansprueche, 
insbesondere fuer den unabhaengigen Patentanspruch.  

Nachdem das Amt die Recherche gemacht hat und in die Sachpruefung 
eingetreten ist, zeigt sich in den allermeisten Faellen, dass es dem 
mit der Anmeldung eingereichten Entwurfspatentanspruch an 
erfinderischer Taetigkeit oder gar an Neuheit fehlt. In diesem Falle 
stimme ich zusammen mit dem Mandanten ab, welches zusaetzliche 
Merkmal / welche zusaetzlichen Merkmale in den Patentanspruch 
aufgenommen werden sollen, damit sich dessen Gegenstand deutlicher 
vom Stand der Technik absetzt. Dadurch wird der Schutzbereich des 
Patentanspruches enger. Selbstverstaendlich kann ich nur solche 
Merkmale nachtraeglich in den Patentanspruch aufnehmen, die in der 
urspruenglich eingereichten Fassung offenbart waren.

Einen derartigen durch Einfuegung von zusaetzlichen Merkmalen 
beschraenkten Patentanspruch reiche ich dann zusammen mit einm den 
geaenderten Anspruch erlaeuternden Brief an das Patentamt weiter.  
Der Pruefer hat dann die Wahl, meinen geaenderten Patentanspruch zu 
akzeptieren und ein Patent darauf zu erteilen oder aber den 
geaenderten Patentanspruch wiederum zu beanstanden. Dieses Spielchen 
kann sich einige Male wiederholen, bis es zu einer Erteilung oder 
einer Zurueckweisung kommt.

Ich sehe keine Probleme darin, mit einem breiten Anspruch in das 
Patentpruefungsverfahren hineinzugehen, vorausgesetzt, das Amt macht 
seinen Job und haut mir dann den entgegenstehenden Stand der Technik 
um die Ohren, so dass ich dem Mandanten sagen kann, inwieweit der 
unabhaengige Patentanspruch eingeschraenkt werden muss, um zu einem 
Patent zu gelangen.

Manchmal kommt es auch vor, dass der Pruefer glaubt, ein Stand der 
Technik sei patenthindernd, wobei der Mandant aber meint, der Pruefer 
habe irgendwas nicht richtig verstanden. Dann schreibe ich eine 
Eingabe und erlaeutere dem Pruefer das technische Verstaendnis der 
Erfindung gegenueber dem vorgebrachten Stand der Technik aus der 
Sicht des Mandanten. Manchmal kommt es auch zu einer muendlichen 
Verhandlung, in der strittige Verstaendnisfragen besonders effizient 
geklaert werden koennen (nicht immer zu Gunsten des Mandanten!).

> Insofern frage ich mich gerade, ob es einen Patentschutz für _jede_
> Verwendung eines Algorithmus geben muß, oder ob es eine bestimmte
> _Zweckbindung_ ermöglichen würde, die Dinge enger zu fassen.

Die Zweckbindung ist am Wortlaut des Patentanspruches erkennbar. Ein 
Anspruch mit dem Oberbegriff "Aufzugsanlage ..." identifiziert eben 
eine monopolisierte technische Lehre fuer eine Aufzugsanlage, nicht 
fuer eine Bergbahn. Aber Vorsicht: Nicht jede Verwendungsangabe in 
einem Anspruch ist eine Beschraenkung, z.B. "Fahrstuhlsystem zur 
effizienten Abbremsung von Fahrstuehlen in einem Hochhaus ..."

Im Uebrigen darf man sich sowas auch nicht zu sehr mathematisch-
abstrakt vorstellen. Um einen Aufzug ruckfrei zu machen, braucht man 
nicht nur eine Gleichung aus der klassischen Physik, die man in einen 
rein numerischen "Algorithmus" umwandelt. Um einen "real-world" 
Aufzug ruckfrei zu machen, braucht man Sensoren, die Ort, 
Geschwindigkeit, Beschleunigung der Fahrstuhlkabine messen und 
Aktuatoren, die die Ergebnisse numerischer Berechnungen in 
Motorbewegungen umsetzen. Gerade die Sensoren und Aktuatoren bzw. 
deren Anordnung sind aber das, wo oft Gehirnschmalz drinsteckt: Man 
will mit moeglichst wenigen und moeglichst billigen Sensoren / 
Aktuatoren auskommen. Und dann soll da nicht nur eine Fahrstuhlkabine 
in einem Experimentalschacht 1x ruckfrei abgebremst werden, um das 
Prinzip zu zeigen, sondern in einem 100-stoeckigen Hochhaus sollen 
moeglichst wenige Aufzuege ruckfrei gesteuert werden, d.h. das 
ruckfreie Steuern mit weichem Bremsen soll moeglichst nicht zu einer 
Verlaenge

Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-18 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 18 Sep 2004, at 12:46, Neko (Simone Demmel) wrote:

> Demnach faellt Software ja doch wohl eindeutig in die Kategorie
> 'mathematische Methoden' ((2) 2 ) oder 'Programme für
> Datenverarbeitungsanlagen' ((2) 3). 

Nein, ein Patent auf eine "computer-implementierte Erfindung" ist im 
Rechtssinne nicht dasselbe wie ein "Patent auf Programme fuer 
Datenverarbeitungsanlagen als solche". Details dieser Unterscheidung 
finden sich in der Rechtsprechung (BGH, Beschwerdekammern des EPA).

> Und ist damit nicht als Erfindung zu betrachten. Damit ist sie ja wohl
> auch nicht patentierbar.
> 
> Ist doch alles gut? Wieso streiten wir uns dann? Und wieso gibt es
> dann noch Softwarepatente? Muessten die nicht alle hinfaellig sein?

Nein, die auf computer-implementierte Erfindungen erteilten Patente 
sind grundsaetzlich voll rechtsgueltig (es sei denn, es gaebe einen 
Stand der Technik, der nicht ausreichend gewuerdigt worden ist, so 
dass es im Einzelfall an der Neuheit oder an dem erfinderischen 
Schritt fehlt, oder es laege im Einzelfall ein anderer 
Nichtigkeitsgrund vor). Die Verletzungsgerichte haben keine Probleme 
damit, zu Unterlassung / Schadensersatz zu verurteilen, wenn jemand 
ein Patent auf eine computerimplementierte Erfindung vorlegt und 
daraus klagt.  

Es ist ein vom FFII in Umlauf gebrachtes Maerchen, die bisher 
erteilten Patente auf computerimplementierte Erfindungen seien 
allesamt grundsaetzlich und per se nicht rechtsbestaendig. Es ist 
daher auch als propagandistische Zweckluege einzustufen, wenn der 
FFII stets behauptet, durch die EU-RiLi (in der Kommissionsfassung) 
wuerden "Softwarepatente" neu in das Recht "eingefuehrt". Alles 
Quatsch. Es ist der Versuch, den Status quo festzuschreiben.

--AHH

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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-18 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 17 Sep 2004, at 14:23, Florian Weimer wrote:

> > also Patente auf in 'Hardware gegossene Software' kann ich von
> > meinem heutigen Standpunkt aus sehr gut verstehen... (also fertige
> > Steuerchipps).
> >
> > Die Software, falls die Dinger mehr oder weniger frei programmierbar
> > sein sollten, sollte natuerlich nicht mehr patentierbar sein...
> > (noch etwas grob natuerlich)
> 
> Der eigentliche Punkt ist folgender: Wenn ich dieselbe Aufgabe mit
> einem mehr oder weniger handelsüblichen Allzweckrechner löse, kann ich
> dann das Patent verletzen?

Nur wenn das System aus Rechner plus Software die Aufgabe auf 
dieselbe Art loest, d.h. wie sie im Patentanspruch identifiziert wird.

Patente auf computerimplementierte Erfindungen sowie auf 
computerimplementierbare Erfindungen koennen durch Software verletzt 
werden. Und all dies, obwohl keine "Software" patentiert worden ist.

Man muss bei Patenten unterscheiden:

_Worauf_ kann man ein Patent bekommen? (Recht AUF ein Ptent)

_Welche Rechte_ kann man aus einem erteilten Patent ableiten? (Recht 
AUS einem Patent)

Wer diese Unterscheidung nicht kapiert oder nicht kapieren will, hat 
schon den ersten Schritt zum Verstaendnis des Patentrechtes nicht 
geschafft.

Irgendwie ist das schon seltsam: In den 90er Jahren hatten die 
Juristen (ich rede von "Juristen" im allgemeinen, nicht von 
Patentrechtsexperten) keine Ahnung vom Internet, und infolgedessen 
wurden grauenhafte Entscheidungen gefaellt (CompuServe-Fall, fruehe 
Domainnamen-Rechtsprechung usw.). Internet-Techies haben damals (und 
zu Recht!) eingefordert, dass die Juristen sich hinsetzen sollen, um 
die Grundlagen der Internet-Technologie zu bueffeln (was ist eine 
"Domain"? usw. usf.). 

Soziologisch gesehen dieselbe Kohorte von Internet-Techies, die in 
den 90er Jahren mit hohem aufklaererischen Anspruch den Juristen die 
Technik erklaeren wollten, ziehen sich heute immer mehr nach einer 
deutlich wahrnehmbaren Regression (Symptom: Allgemeines Lawyer-
Bashing, nicht nur gegen Patentanwaelte) auf eine Haltung des 
"ignoramus et ignorabimus" in allen Rechtsfragen, die das Internet 
beruehren, zurueck. Es besteht insbesondere kaum noch eine 
Bereitschaft, die Grundlagen des Patentrechtes mit dem gleichen 
Impetus zu lernen wie die Details eines Routing-Protokolls. 

Stattdessen versucht man es "spiegelbildlich" mit einer Art von 
komplementaerer Fundamentalopposition, die sich mit derjenigen 
vergleichen lassen kann, die in den 90er Jahren manche Politiker von 
Kanther bis zu bestimmten CSU-Leuten andersherum an den Tag gelegt 
hatten, naemlich dass das Internet boese sei und dass man es 
eigentlich nicht haben wolle. Diese Leute wollten das durch das 
Internet freigesetzte Emanzipationspotential nicht und waren daher 
voellig beratungsresistent, wenn man ihnen versuchte, die 
Implikationen der technischen Architektur des Internet auf die 
Rechtspflege zu erklaeren. 

Selbstverstaendlich erwarte ich nicht, dass die Anti-Patent-
Aktivisten automatisch zu Befuerwortern des Patentrechtes oder von 
besonderen Eigenheiten desselben werden, wenn sie dessen Grundlagen 
verstanden haetten. Aber dann waere wenigstens ein kritischer Diskurs 
moeglich geworden. So, wie die Schose jetzt laeuft, ist das, was von 
Seiten der Anti-Patent-Bewegung kommt, reiner Populismus, allerdings 
auf maximalen Effekt kalkuliert und professionell durchgezogen. Mit 
Aufklaerung hat das allerdings nichts mehr zu tun.

--AHH


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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-18 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 18 Sep 2004, at 3:01, Stefan Wiens wrote:

> "Axel H Horns" <[EMAIL PROTECTED]> schrieb:
> 
> > Nein, nicht sinnentstellend. Es kam mir hier nur darauf an, darauf
> > hinzuweisen, dass nur ERFINDUNGEN patentierbar sind; ich hatte keine
> > Wiederholung der Diskussion beabsichtigt, was nicht den Charakter
> > einer patentfaehigen Erfindung hat - diese "als solche"-Diskussion
> > hatten wir hier und anderswo ja schon mehrmals.
> 
> Der geneigte Leser möge nachprüfen, ob die Sorte ERFINDUNGEN, die du
> als vom PatG gedeckt hinstellen wolltest, nicht doch dem (von dir
> weggelassenen) $1(2) PatG widerspricht, insbesondere dem Ausschluß für
> "Programme für Datenverarbeitungsanlagen".


Naja, wie gesagt, die Diskussion ueber "Datenverarbeitungsprogramme 
als solche" laeuft schon seit Jahren in diversen Foren ...

Die einzig zu der verbinlichen Auslegung des Gesetzes befugten 
Gerichte bzw. Beschwerdekammern haben diese Frage stets anders 
entschieden, als es den Anti-Patent-Aktivisten lieb gewesen waere ...

--AHH

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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-17 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 17 Sep 2004, at 21:05, Kurt Jaeger wrote:


> So kennen wir Herr Horns und die Pro-SW-Patent-Lobby.
> 
> Herr Horns, schaemen Sie sich nicht ?


Warum soll ich mich denn schaemen, Herr Jaeger?

Zu diesen Anwuerfen hatte ich mich gerade eben schon in einer anderen 
Reply-Mail geaeussert.

Und dass Sie die Ausnahmetatbestaende kenne, darf ich hier ja wohl 
als gegeben annehmen.

Die "DV-Programme als solche"-Thematik war nicht Gegenstand meines 
Beitrages. Es ging darum, deutlich zu machen, dass nur ERFINDUNGEN 
als immaterielle Entitaeten patentfaehig sind, nicht irgendwelche 
materiellen Gegenstaende oder Verfahren.

--AHH


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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-17 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 17 Sep 2004, at 20:40, Stefan Wiens wrote:

> "Axel H Horns" <[EMAIL PROTECTED]> schrieb:
> 
> > ja natuerlich, wie immer. Wie waer's mit einem Blick ins Gesetzbuch?
> > Manchmal hilft das bei der Rechtsfindung.
> >
> > Das DE-Patentgesetz sagt:
> >
> >  CUT 
> > § 1 PatG
> >
> > (1) Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer
> > erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.  
> >
> > (2) [...]
> 
> Das ist sinnentstellend gekürzt:
> 
> ,
> |(2) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere
> nicht |angesehen: | 1.  Entdeckungen sowie wissenschaftliche
> Theorien und mathematische Methoden; | 2.  ästhetische
> Formschöpfungen; | 3.  Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche
> Tätigkeiten, für Spiele oder | für geschäftliche Tätigkeiten sowie
> Programme für | Datenverarbeitungsanlagen; | 4.  die Wiedergabe
> von Informationen.  | |(3) Absatz 2 steht der Patentfähigkeit nur
> insoweit entgegen, als für |die genannten Gegenstände oder
> Tätigkeiten als solche Schutz begehrt |wird. `


Nein, nicht sinnentstellend. Es kam mir hier nur darauf an, darauf 
hinzuweisen, dass nur ERFINDUNGEN patentierbar sind; ich hatte keine 
Wiederholung der Diskussion beabsichtigt, was nicht den Charakter 
einer patentfaehigen Erfindung hat - diese "als solche"-Diskussion 
hatten wir hier und anderswo ja schon mehrmals.

--AHH

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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-17 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 17 Sep 2004, at 19:08, Neko (Simone Demmel) wrote:

> Sind Algorithmen (was ist Software sonst?) jetzt eher Erfindungen oder
> doch primaer eigentlich nur Entdeckungen?

Es mag passieren, dass eines oder mehrere der Merkmale, an denen man 
eine bestimmte Erfindung erkennt, von algorithmischer Art ist. Das 
derzeitige Patenrecht gewaehrt Patente nur auf Erfindungen, die neben 
algorithmischen Erkennungsmerkmalen auch technische Merkmale 
aufweisen.  

Kann man eine ruckfreie Fahstuhlsteuerung "entdecken"? Irgendwo im 
Wuesensand ausgraben? Oder im ewigen Eis danach graben?

Ich glaube eher, dass das Hervorbringen einer ruckfreien 
Fahstuhlsteuerung eher mit der kreativen Leistung eines Individuums 
(in diesem Zusammenhang "Erfinder" genannt) zusammenhaengt.

> > programmierbaren Rechner macht, dann haben wir den klassischen Fall
> > einer "computer-implementierten Erfindung". Weder der Computer noch
> > die Software sind identisch mit der Erfindung, aber wer einen
> > Computer so programmiert, dass das, was die Erfindung ausmacht,
> > begeht u.U. eine Patentverletzung. 
> 
> Aber ist in dem Punkt unser Patentrecht dann nicht unbrauchbar? 
> Damit verbietest Du ja jedem eine nicht ruckelnde Steuerung zu bauen
> (und am besten gleich nicht nur fuer Aufzuege, sondern alle Dinge, die
> mit Beschleunigungen arbeiten - um am Beispiel zu bleiben). 

Wieso?

Es ist ja nur der _erste_ Hervorbringer einer solchen ruckfreien 
Fahlstuhlsteuerung, der zum Patentamt laeuft, der dann ein (zeitlich 
begrenztes) Patent erhaelt. "Land Grabbing" ex post gibt es nach dem 
Gesetz nicht, jedenfalls nicht dann, wenn die Patentaemter ihren job 
gut machen. Und wenn der Patentanspruch auf eine ruckfreie 
Fahstuhlsteuerung gerichtet ist, umfasst er eben nicht alle 
moeglichen ruckfreien Steuerungen.  

> Das kann doch nun eigentlich nicht im Sinn der Idee liegen, denn dann
> kann keiner etwas entwickeln, was noch besser ist, als das, was da
> patentiert wurde. Wir bleiben auf einem veralteten Entwicklungsstand,
> weil keiner das Patent verletzen will und der Patentinhaber natuerlich
> auch nicht interessiert ist was zu verbessern (wozu auch, er hat ja
> bereits ein Monopol).

Nee. Patente regen "Umgehungserfindungen" an und foerdern auch damit 
den technischen Fortschritt. Wegen der Patentlage werden neue Wege 
ausprobiert, die man nicht beschritten haette, wenn man einfach 
nachmachen duerfte, was die Konkurrenz macht.

> Ich wuerde daraus jetzt gerne das Fazit ziehen: Das Patentrecht (und
> seine Gesetze) muessen in so einem Fall ueberdacht und
> ueberarbeitet/entfernt werden. So kann das die gesetzgebende Mehrheit
> nicht gewollt haben.

Warum?

--AHH

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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software

2004-09-17 Diskussionsfäden Axel H Horns
On 17 Sep 2004, at 11:09, Rigo Wenning wrote:

> Wir streiten hier doch immer so toll. Aus der q/depesche habe ich
> folgende Passage:
> 
> > Die Europäische Kommission spricht von der "Richtlinie über
> > die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen".
> > Die verwendeten Termini sind in diesem Fall mehr als
> > Wortklauberei, denn ein Patent auf Software ist etwas
> > grundlegend anderes als ein Patent auf computerimplementierte
> > Erfindungen, so die FAZ http://www.faz.net . Der Unterschied
> > besteht vor allem darin, dass eben nicht reine Quellcodes,
> > sondern nur Software geschützt werden kann, die etwa für
> > die Steuerung von Maschinen genutzt wird.
> 
> Das interessiert mich jetzt doch, denn Axel sagte ja, man könne es
> nicht unterscheiden. Hartmut sagt, man wolle die Patente für Aufzüge
> gar nicht abschaffen.. Was steht hinter diesem Unterschied in der
> Wortwahl?
> 
> Liegt der Teufel im Detail?



Rigo,

> Liegt der Teufel im Detail?

ja natuerlich, wie immer. Wie waer's mit einem Blick ins Gesetzbuch? 
Manchmal hilft das bei der Rechtsfindung.

Das DE-Patentgesetz sagt:

 CUT 
§ 1 PatG

(1) Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer 
erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.  

(2) [...]

 CUT 


Das Europaeische Patentuebereinkommen sagt:

 CUT 

Art. 52

(1) Europäische Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, 
auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar 
sind.  

(2) [...]

 CUT 

Wir sehen daraus: Patent werden weder auf Kraftfahrzeugmotore, auf 
Arzneimittel, auf ein Verfahren zur Synthese von Hexachlorcyclohexan  
noch auf Software erteilt. Sondern Patente werden einzig und 
ausschliesich auf ERFINDUNGEN erteilt.  

Nun kann eine Erfindung beispielsweise sich manifestieren in Gestalt 
eines irgendwie verbesserten Kraftfahrzeugmotors, eines 
Arzneimittels, eines Verfahrens zur Synthese von Hexachlorcyclohexan. 
Das Patent beeinflusst nicht die sachenrechtlichen 
Eigentumsverhaltnisse an einem bestimmten Kraftfahrzeugmotor. Ein 
Patent auf einen Deich (= auf eine Erfindung, einen Deich betreffend) 
muss nicht ins Grundbuch eingetragen werden! 

Das Patent verschafft dem Patentinhaber aber ein eigentumsaehnliches 
Recht hinsichtlich der Monopolisierung des Koennens, dass 
beispielsweise aus einem gewoehnlichen, vor der Anmeldung bekannten 
Kraftfahrzeugmotor einen besonderen, erfindungsgemaess verbesserten 
Kraftfahrzeugmotor macht, einem immateriellen "etwas" (="Koennen") 
eben, nicht dem blanken Eisen des Motors. 

Daher gehoert das Patentrecht zu dem Bereich des Rechtes, den man 
"Immaterialgueterrechte" nennt. Obwohl der Motor aus Eisen ist, ist 
die Erfindung, also die genau das ist, was das Patent monopolisiert, 
stets etwas immaterielles. Man koennte sagen, es handle sich um eine 
"eisenimplementierte Erfindung", was aber unter Fachleuten praktisch 
niemand macht, weil die Patentfaehigkeit von Kraftfahrzeugmotoren 
unumstritten ist und die Bedeutung von Begriffen in Patentanspruechen 
dem Fachpublikum klar sein duerfte.   

Es gibt hier ein Problem mit dem ueblichen Patent-Jagron. Der 
entsprechende Patentanspruch faengt typischerweise an mit 
"Kraftfahrzeugmotor [...], gekennzeichnet durch ...", was zu der 
Redeweise verleitet: "... der Kraftfahrzeugmotor ist patentiert ...". 
Unter Patent-Fachleuten ist klar, dass eine derartige Aussage zu 
interpretieren ist etwa als: Ein dem Anspruch gemaesser 
Kraftfahrzeugmotor weist gewisse, im Patentanspruch angegebene 
Merkmale auf, anhand derer man die Erfindung identifizieren kann. Dem 
Patent-Laien gehen dadurch aber leicht die Begriffe durcheinander, 
und er verwechselt die (immeterielle) Erfindung mit dem (materiellen) 
Substrat, in dem sie sich verkoerpert.  

Und es gibt zweifellos auch Erfindungen, die sich in einem System 
bestehend aus Rechner + Software manifestieren. Beispielsweise eine 
elegante Art der Aufzugsteuerung, bei der beim Abbremsen der Kabine 
nichts ruckelt ("jerk-free elevator control"). Wenn man die 
Fahrstuhlsteuerung gemaess der Erfindung mit einem frei 
programmierbaren Rechner macht, dann haben wir den klassischen Fall 
einer "computer-implementierten Erfindung". Weder der Computer noch 
die Software sind identisch mit der Erfindung, aber wer einen 
Computer so programmiert, dass das, was die Erfindung ausmacht, 
begeht u.U. eine Patentverletzung. 

Also: obwohl Software genausowenig patentierbar ist wie Eisen, kann 
man mit einer Software, die (beim Ablauf auf einer CPU) eine 
Erfindung verkoerpert, genauso eine Patentverletzung begehen wie mit 
einem in Gestalt eines Kraftfahrzeugmotores gebrachten Klumpen Eisen.

Die EU-RiLi in der Fassung der EU-Kommission will das Patentieren von 
Erfindunge

[FYI] Berndt Georg Thamm (GDP) ueber Folter

2004-09-09 Diskussionsfäden Axel H Horns
  

Mittwoch, September 08, 2004
FOLTER FREI

Unverhohlen für die Zulassung der Folter setzt sich ein 
"Terrorismusexperte" im Interview mit der Zeitschrift der 
Gewerkschaft der Polizei (PDF) ein. Berndt Georg Thamm:  

"Es darf keine Tabus in der Diskussion um Mittel in der Bekämpfung 
des Terrorismus geben. ... Auch hier denk ich, muss zumindest 
anüberlegt und diskutiert werden, in wie weit selbiger (der finale 
Rettungsschuss) auch gegenüber Djihâd-Terroristen durch Spezialkräfte 
zur Anwendung kommen sollte, wenn dadurch ein Sprengstoffattentat 
verhindert werden kann. Weiterhin, ebenfalls strittig diskutiert, in 
wie weit in der Vernehmung von Djihâd- Terroristen – um Leben zu 
retten oder schlimme Anschläge zu verhindern – die Androhung von 
Gewalt im Sinne eines Notwehrrechtes durchgeführt werden kann, soll 
oder müsste? Ich will nur mit diesen sehr streitig diskutierten 
Punkten deutlichen machen, dass wir heute in der Lage und Situation 
sind, auf Grund des Bedrohungsszenarios gegen Djihâd-Terroristen, was 
uns ja auf sehr lange Zeit, wahrscheinlich auf Jahrzehnte erhalten 
bleibt, wirklich alle Möglichkeiten der Bekämpfung leidenschaftslos 
und ohne jede Ideologie durchdiskutieren sollten."  

Was solche Leute nicht begreifen ist, dass wir mit der Einführung des 
Polizeistaates genau das aufgeben, was wir gegen Terroristen 
verteidigen wollen: die Freiheit. Was solche Leute gefährlich macht 
ist die kaum verborgene Heuchelei. Auch sie wissen doch, dass der 
Beruf Terrorist normalerweise nicht im Personalausweis steht. Schon 
deswegen wäre es möglich, die "angedachten" Maßnahmen auch bei 
anderen Beschuldigten anzuwenden, abgesehen davon, dass nach einem 
solchen Dammbruch die Ausweitung sowieso kommen würde.  

(danke an Claudia Sanders für den Hinweis)  


Siehe auch

http://log.handakte.de/archiv/005085.shtml

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[FYI] Subito!

2004-08-17 Diskussionsfäden Axel H Horns


VERLAGE CONTRA KOPIERDIENST  

"Das bringt uns zurück ins Mittelalter"  

Wissenschaftler brauchen Fachliteratur schnell, billig, zuverlässig. 
Dafür sorgt bisher Subito. Die Bibliotheken sehen diesen 
Kopienversand als Notwehr gegen das Preisdiktat der Verlage, doch 
deren Lobby klagt jetzt gegen die Subito-Konkurrenz. Forschern und 
Studenten droht die Rückkehr zur behäbigen Fernleihe.  

[...]  



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[FYI] Verfassungsbeschwerde gegen TKG vorgelegt

2004-08-16 Diskussionsfäden Axel H Horns


Verfassungsbeschwerde gegen Telekommunikationsgesetz vorgelegt  

Der Frankfurter Rechtswissenschaftler Patrick Breyer hat eine 
Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) 
ausgearbeitet. Als Nutzer einer vorausbezahlten Mobiltelefonkarte 
sowie als Kunde eines deutschen Internetproviders, der sämtliche 
Identifikationskennungen einschließlich vergebener IP-Adressen 80 
Tage lang speichert, fühlt er sich durch die Überwachungsklauseln des 
Gesetzes in seinen Grundrechten verletzt. "Das Fernmeldegeheimnis 
schützt die vertrauliche Inanspruchnahme der Telekommunikation frei 
von staatlicher Kenntnisnahme", schreibt Breyer in seiner 
detaillierten Beschwerdeschrift. Gleichsam unantastbar seien laut der 
gängigen Auslegung von Artikel 10 Grundgesetz "Kommunikationsinhalte 
wie auch die näheren Umstände der Telekommunikation." Gegen dieses 
Prinzip werde jedoch im TKG in einer Reihe von Paragrafen ohne 
hinreichende Begründung verstoßen.  

[...]  


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[FYI] Too Much Information?

2004-08-15 Diskussionsfäden Axel H Horns
  

Too Much Information?

Web Site Raises Questions About Public Access to Sensitive Government 
Info  

By JakeTapper
ABCNEWS.com

Aug. 12, 2004 — John Young, a 69-year-old architect, was contacted a 
few weeks ago by Department of Homeland Security officials, who 
expressed concern about what he was posting on his Web site.

[...]

Officials questioned Young about information he had posted about the 
2004 Democratic National Convention, including satellite photos of 
the convention site and the location of specific police barricades 
referred to on the site as "a complete joke."

In response to a complaint, two special agents from the FBI's 
counterterrorism office in New York City interviewed Young in 
November 2003.

"They said, 'Why didn't you call us about this? Why are you telling 
the public?' And we said, 'Because it's out there and you can see it. 
You folks weren't doing anything,' " Young told ABC News.

The agents, according to Young, stressed they knew that nothing on 
the site was illegal. Young added: "They said, 'What we'd like you to 
do, if you're approached by anyone that you think intends to harm the 
United States, we're asking you to let us know that.' "

"I know there are a lot of people in the government who find him 
troublesome," said former White House terrorism adviser Richard 
Clarke, now an ABC News consultant. "There is a real tension here 
between the public's right to know and civil liberties, on the one 
hand, and security on the other."

But Young argues his actions enhance national security, since he 
points out to the public vulnerabilities the government does not want 
to acknowledge. 

[...]

When asked how he would respond to those who consider his Web site 
unpatriotic since it could provide useful information for those who 
seek to harm the United States, Young said, "If this is not done, 
more Americans are going to die. More harm is going to come to the 
United States. It is more patriotic to get information out than to 
withhold it."  

Officials acknowledge there is not much they can do; Young has not 
broken any laws.


See also:




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[FYI] Dieter Grimm: "Den Rechtsstaat kann man nicht verteidigen, indem man ihn außer Kraft setzt,"

2004-08-15 Diskussionsfäden Axel H Horns



"Man muss Andersartigkeit tolerieren"  

Den Rechtsstaat kann man nicht verteidigen, indem man ihn außer Kraft 
setzt, meint der Verfassungsrechtler Dieter Grimm  

Die WELT: Deutet sich im langwierigen Verfahren um Motassadeq und 
Mzoudi nicht schon eine strukturelle Schwäche des Rechtsstaates an? 
Ist er zu weich?  

Dieter Grimm: Was wäre denn die Alternative? Kurzer Prozess? Gar kein 
Prozess? Nein, wir haben es mit dem Verdacht einer Straftat zu tun, 
und für die Beurteilung, ob der Verdächtige sie begangen hat und 
welche Strafe er erhält, möchte ich mir keine andere Instanz als die 
unabhängige Justiz vorstellen. Dass man eine strafrechtliche 
Verurteilung von einer höheren Instanz überprüfen lassen kann, gehört 
für mich ebenfalls zu den Segnungen des Rechtsstaats. Es gibt keinen 
Grund, Terrorismusverdächtige davon auszunehmen.  

[...]

Die Welt: Feinde der Demokratie hat es immer gegeben. Versteht das 
die Gesellschaft wirklich, die doch Sicherheit statt Freiheit will?  

Grimm: Ich vermute, dass die Gesellschaft beides will. Ihre Freiheit 
soll sicher sein. Freiheit nur für die Mehrheit und deren Meinungen 
ist aber keine. Die demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung des 
Grundgesetzes erlaubt auch die Ablehnung von Demokratie und 
Rechtsstaat. Das ist eine Stärke, keine Schwäche. Die Grenze verläuft 
erst dort, wo Meinungen in kämpferische Aktivitäten gegen die 
grundgesetzliche Ordnung übergehen. Hierfür stellt das Grundgesetz 
Instrumente zur Verfügung, aber eben wieder solche, die mit 
demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sind.  

Die Welt: Im Zweifel für die Islamisten?  

Grimm: Man muss Andersartigkeit tolerieren. Aber man muss weder 
tolerieren, dass man in der eigenen Existenz vernichtet wird, noch, 
dass einem ein Ordnungsmodell aufgezwungen wird, dem man in der 
eigenen Verfassung gerade abgeschworen hat. Die Frage ist allein, 
welche Mittel man zum Schutz der eigenen Existenz und der 
verfassungsrechtlichen Ordnung einsetzt. Und da gilt: So groß die 
Bedrohung auch ist - ein System, das auf Menschenwürde und 
Rechtsstaat baut, kann man nicht verteidigen, indem man diese 
Grundsätze für die Feinde außer Kraft setzt.  

Dieter Grimm, Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin und von 1987 
bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht, ist einer der 
renommiertesten Juristen der Bundesrepublik. Das Gespräch mit ihm 
führte Andrea Seibel  

Artikel erschienen am Sam, 14. August 2004  


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[FYI] Job-Export schafft Arbeitsplätze im Inland - BMF-Studie zur Globalisierung

2004-08-14 Diskussionsfäden Axel H Horns


Job-Export schafft Arbeitsplätze im Inland – BMF-Studie zur 
Globalisierung  

Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland und Jobverlagerungen 
dorthin schaffen mehr Arbeitsplätze im Inland als verloren gehen. Zu 
diesem überraschenden Ergebnis kommt zumindest eine Studie des 
Bundesfinanzministeriums (Titel: „Arbeitsplatzeffekte der 
Globalisierung“), die in dieser Woche im neuen Monatsbericht des 
Ministeriums veröffentlich wird. Zwar steige der Anteil im Ausland 
produzierter Vorprodukte an deutschen Exportwaren, doch würden diese 
dadurch noch attraktiver auf den Weltmärkten. „Durch die hohe 
Exportdynamik wurde die Verringerung der Wertschöpfung je 
exportiertem Euro überkompensiert“, heißt es in der Studie. Die 
Folge: Bei den Exportfirmen, etwa in der Maschinenbau-Industrie, 
entstünden in Deutschland insgesamt mehr Arbeitsplätze als verlagert 
würden. Abzulesen sei die gestiegene Wettbewerbsfähigkeit auch an der 
Entwicklung des so genannten Außenbeitrags, also der Differenz 
zwischen Exporten und Importen. Von 1991 bis 2003 hat sich der 
Außenbeitrag inflationsbereinigt verfünffacht. Gut 20 Prozent der 
inländischen Wertschöpfung und damit der deutschen Arbeitsplätze 
beruhe auf den Exporten, Tendenz steigend, schreiben die Experten von 
Finanzminister Hans Eichel. Dies bedeute, „dass Deutschland die 
verstärkte internationale Arbeitsteilung, einschließlich 
Produktionsverlagerungen und des Vorleistungsimports, nutzt, um 
inländische Arbeitsplätze zu sichern beziehungsweise neue zu 
schaffen“.  

© DER SPIEGEL 34/2004
Alle Rechte vorbehalten
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[FYI] US-Bürgerrechtler beklagen industriellen Überwachungskomple

2004-08-11 Diskussionsfäden Axel H Horns


US-Bürgerrechtler beklagen industriellen Überwachungskomplex

Die US-Regierung spannt in nie gekannter Weise private Konzerne zur 
Überwachung der Bürger ein. Das beklagt die US-
Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberty Union in ihren 
aktuellen Bericht Die ACLU ruft gleichzeitig in einer Kampagne 
Unternehmen dazu auf, sich der Inanspruchnahme durch die staatlichen 
Überwachungsmaschinerie zu widersetzen. "Die Privatisierung von 
Staatsaufgaben war in den USA immer eine beliebte Methode Geschäfte 
zu machen, und Überwachung ist keine Ausnahme", heißt es in dem 
Bericht, der einzelne US-Gesetzesprojekte mit dem ostdeutschen 
Stasisystem vergleicht.  

[...]



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[FYI] Wirtschaftsministerium will Telekommunikations-Überwachung ausdehnen

2004-08-11 Diskussionsfäden Axel H Horns


11.08.2004 00:12
Wirtschaftsministerium will Telekommunikations-Überwachung ausdehnen

Der dreijährige Streit[1] um die aktuelle Version der 
Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) steckt den 
betroffenen TK-Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Datenschützern 
noch fest in allen Gliedern. Da legt das 
Bundeswirtschaftsministerium[2] schon wieder kräftig Zündstoff nach. 
Laut einem neuen Entwurf für das umkämpfte Paragrafenwerk, der heise 
online vorliegt, sollen die Betreiber öffentlicher 
Telekommunikationsanlagen nebst Internet-Providern künftig zum 
Abhören sämtlicher TK-Kennungen verdonnert werden.  

Das Spektrum würde demnach von IP-Adressen über Handy-Gerätenummern 
anhand der IMEI (International Mobile Equipment Identity) bis zu 
kompletten Funkzellen oder WLAN-Hotpots reichen. Zudem will das 
Wirtschaftsministerium auf Betreiben des Justizressorts die 
Auslandsüberwachung ausweiten. Vom Bundesinnenministerium kam darüber 
hinaus die Anregung, auch gleich die Vorschriften zum präventiv-
polizeilichen "kleinen" Lauschangriff in die TKÜV zu integrieren. 
Dazu kommen zahlreiche Detailänderungen, die es nichtsdestoweniger in 
sich haben.  

Einzelheiten zu dem neuen Entwurf zur Telekommunikations-
Überwachungsverordnung bringt c't aktuell[3]:

* Wirtschaftsministerium will den kleinen Lauschangriff deutlich 
vergrößern[4]

(jk[5]/c't) (jk/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/49954

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/22112
  [2] http://www.bmwa.bund.de/
  [3] http://www.heise.de/ct/aktuell/
  [4] http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/49953
  [5] mailto:[EMAIL PROTECTED]

Copyright © 2004 Heise Zeitschriften Verlag


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[FYI] Disney Asks FCC to Control All Digital Music

2004-08-08 Diskussionsfäden Axel H Horns
  

August 07, 2004

Disney Asks FCC to Control All Digital Music

• posted by Dan Gillmor 11:45 PM

The EFF has posted this astounding note about the music industry's 
latest move toward controlling all digital music content. Disney is 
the stalking horse for the cartel's wishes.

"Disney wants the FCC to regulate all devices capable of recording 
from any audio broadcasting medium or from the Internet. FM radio, 
XM, Sirius, Streamripper, Total Recorder, you're all in the 
crosshairs. It's the Hollings Bill all over again.

[...]


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[FYI] Patents in an open source world

2004-07-26 Diskussionsfäden Axel H Horns


NewsForge
The Online Newspaper for Linux and Open Source
http://www.newsforge.com/

TitlePatents in an open source world
Date2004.07.26 8:53
Authorroblimo
Topic   
http://www.newsforge.com/article.pl?sid=04/07/22/201217

Open source appears challenged by patents but that fear is often 
exaggerated. Lawrence Rosen, technology attorney and author of "Open 
Source Licensing: Software Freedom and Intellectual Property Law" 
(Prentice Hall, 2004), offers a calming view of the patent situation. 
He describes reasonable steps we can take to prevent patents from 
interfering with software freedom.  

[...]

Here's a summary of what I recommend:

1. Don't be too paranoid about the patent problem. It's a real 
problem, but not a catastrophe. Any patent owner that tries to assert 
its patents against open source software has many hurdles to leap 
before the royalty checks start to arrive.  

2. Don't try to out-invent the big guys. The open source community 
can't possibly compete in the patent generating business. But we can 
continue to document our own "prior art" to prevent others from 
patenting things they weren't the first to invent.  

3. Conduct a reasonably diligent search for patents we might 
infringe. At least search the portfolios of our major competitors. 
(This, by the way, is also a great way to make sure we're aware of 
important technology advances by our competitors.) Maintain a 
commercially reasonable balance between doing nothing about patents 
and being obsessed with reviewing every one of them.  

4. Design around patented technology wherever possible. The longer 
our lead time the easier this is to do, so do # 3 early in the design 
and development process.  

5. Identify allies who can defend us with their patent shields. We 
have important friends whose patent portfolios might be cross-
licensed under terms that provide additional protection for certain 
open source products.  

6. Withhold our software from those who sue us for patent 
infringement. Choose open source licenses that implement a strong 
defensive termination provision. Support royalty-free patent policies 
by industry standards organizations, and adopt only royalty-free 
standards.  

Lawrence Rosen is founding partner of Rosenlaw & Einschlag, 3001 King 
Ranch Road, Ukiah, CA 95482 (www.rosenlaw.com). Mr. Rosen is an 
attorney specializing in technology, and the author of "Open Source 
Licensing: Software Freedom and Intellectual Property Law" (Prentice 
Hall, 2004). Mr. Rosen is a former computer professional who taught 
programming and managed several computer departments at Stanford 
University. He has served as general counsel and secretary of Open 
Source Initiative (OSI) and as its executive director, and has 
written several major open source licenses. He advises companies and 
individuals throughout the world on open source licensing and related 
legal issues.   

C Copyright 2004 Lawrence Rosen. Licensed under the Academic Free 
License version 2.1.


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[FYI] UK: Wahrung der Privatsphäre ist nicht mehr angesagt

2004-07-26 Diskussionsfäden Axel H Horns


Wahrung der Privatsphäre  

Das englische "House of Lords", das höchste Gericht in England und 
Wales, hat in einer einstimmigen Entscheidung geurteilt, dass das 
Recht auf Wahrung der Privatspäre vor der Notwendigkeit, Verbrechen 
aufzuklären, zurück zu treten habe. Der "Aktenvermerk" wird 
nachdenklich - zu Recht!  

Rechtsprechung (EU)  



http://www.theregister.co.uk/2004/07/23/police_dna_retention/

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Zypries: "Das Urheberrecht kennt kein Recht auf Privatkopie"

2004-07-24 Diskussionsfäden Axel H Horns


24.07.2004 07:27
Zypries: "Das Urheberrecht kennt kein Recht auf Privatkopie"

Digital-Rights-Managementsysteme sollen gefördert werden, dürfen aber
den Datenschutz nicht aushöhlen, erklärte Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries im Interview mit c't. Neben der Novellierung des
Urheberrechts standen vor allem die gegensätzlichen Standpunkte von
USA und EU zu Softwarepatenten im Brennpunkt des Interviews in der
aktuellen c't-Ausgabe 16/04[1].  

Zum Thema Digital Rights Management (DRM) hat Brigitte Zypries im c't-
Interview eine klare Aussage gemacht: "Wenn DRM-Systeme der
Rechteinhaber alternativlos in die Speicherung und Auswertung von
Kundeninformationen führen, wird der Gesetzgeber darüber nachdenken
müssen, ob dies zu verbieten ist." Vor dem Hintergrund einer sich
rasant verändernden Technik sieht sie derzeit aber noch keinen
Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Die zweite Urheberrechtsnovelle
sieht vor, dass individuelle Lizenzierungsverfahren und
Pauschalvergütung nebeneinander bestehen sollen. Zur Frage, wie der
Umgang mit Privatkopien etwa von Musik-CDs gestaltet werden soll,
meinte Zypries: "Klar ist bereits jetzt: Wir werden nicht zu einem
Verbot der Privatkopie kommen." Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass
es kein ausdrückliches Recht auf Privatkopien gibt.  

Der Streit um Software-Patente sorgt schon einmal dafür, dass eine
Veranstaltung der Bundesregierung zu diesem Thema unter Polizeischutz
gestellt wird. Besonders kleine Softwareschmieden fürchten ausufernde
Patenterteilungen auf den Quellcode für Computer-Programme, auch die
Open-Source-Gemeinde läuft dagegen Sturm. Im c't-Interview hat
Brigitte Zypries deutlich gemacht, "dass Computerprogramme als solche
wie auch Quellcodes nicht patentiert werden können". Rechtskonflikte
mit den USA sind damit vorprogrammiert, denn dort gibt es solche
Beschränkungen für die Erteilung eines Patentes nicht.  

Die Auseinandersetzung dreht sich jedoch weiterhin um vermeintliche
Details, die große Auswirkungen haben: In der EU geht die Diskussion
um eine Patentbeschränkung eng einher mit dem Begriff "Technizität".
Parlament und Rat ringen um eine genaue Definition, wobei die
Einzelheiten der juristischen Formulierungen Gegner und Befürworter
verschiedener Möglichkeiten auf den Plan rufen. Ministerialdirektor
Dr. Elmar Hucko, Leiter der Abteilung Handels- und Wirtschaftsrecht im
Justizministerium, versucht im c't-Interview die Gemüter zu
besänftigen: "Trivialpatente gilt es unbedingt zu verhindern -- sie
desavouieren das ganze System." Mit der Haltung der Bundesregierung
zum bisherigen EU-Ratsbeschluss zur Richtlinie über
computerimplementierte Erfindungen sehen Kritiker der Softwarepatente
dies aber keineswegs gewährleistet.  

[...]


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