Re: [FYI] Pressefreiheit.
On Saturday 01 October 2005 20:07, Florian Weimer wrote: Für mich sieht das (nach zugegebenermaßen oberflächlicher Prüfung) so aus, als ob Cicero seinen Lesern einfach gutes Material bieten wollte, völlig in dem Bewußtsein, daß dies negative Folgen für die Arbeit des BKA und der deutschen Dienste haben kann. Gerade weil das BKA und andere Behörden so weitgehende Befugnisse zur Überwachung von Bürgern besitzen, muß absolut sichergestellt sein, daß aus diesen Behörden keine Daten lecken, weil wir sonst der Unschuldsvermutung ade sagen können und bereits ein Ermittlungsverfahren allein einer öffentlichen Hinrichtung gleichkommt (wenn die betroffene Person nur ein bißchen Medieninteresse weckt). Wer sagt uns, daß Cicero nicht einfach zur Auflagensteigerung genüßlich aus Dienstakten zitiert, ohne daß die Sachlage ein solches Vorgehen rechtfertigen würde? Mag sein, daß man als Journalist vertrauliche Informationen wie das BKA-Dossier braucht, um seine Arbeit zu machen, aber dann muß man sich auch die Zeit nehmen, um den Bezug zur eigenen Quelle zu verwischen. Alle beteiligten hätten das im vorligenden Fall wesentlich entspannter gesehen. Für den Leser wirkt das Ergebnis sicherlich weitaus weniger spannend, und als Journalist bekommt man dadurch vielleicht den ultimativen Kick, aber an den genannten Fakten (und ihrer Nachprüfbarkeit für den Leser!) ändert sich nichts. Ein bißchen kommt das mir so vor wie die Geschichte vom leeten Cracker, der per Social Engineering Zugang zu Firmengeheimnissen erhält, damit gegenüber seiner Peer Group prahlt, und dann eben verknackt wird. Warum soll esJournalisten anders ergehen, wenn sie letztlich das gleiche machen? Sind sie Bürger erster Klasse mit mehr Rechten als wir? Also, natuerlich hat das BKA (wie auch andere Behoerden) ein gewisses (legitimes) Interesse daran, bestimmte Dinge geheim zu halten. Die Presse hat aber auch ein legitimes Interesse daran, Dinge ans Tageslicht zu zerren. Eine Schere im Kopf der Journalisten ist dabei nicht aus der Sicht des GG nicht vorgesehen. Die Journalisten muessen (in der Theorie) keine Abwaegung leisten (in der Praxis leider doch; siehe dieser Fall). Das eigentliche Problem ist aber m.E. folgendes: Wenn eine Behoerde etwas legitimerweise geheimhalten und diese Geheimhaltung auch durchsetzen moechte, muss sie zunaechst diese Geheimhaltung tatsaechlich durch eigene organisatorische Sorgfalt ermoeglichen und auch die Qualitaet dieser Geheimschutz-Vorkehrungen staendig ueberpruefen. Ein wichtiges Prinzip ist dabei das Need to know-Prinzip. Je wichtiger das Geheimnis, desto weniger Leute duerfen eingeweiht werden. Irgendwo stand, dass bei dem hier zur Debatte stehenden Geheimdossier knapp Dreihundert Beamte rechtmaessig Zugang hatten. Dreihundert Leute! Musste das denn wirklich sein? Warum wundert man sich, dass bei einem derartig grossen Mitwisserkreis etwas heraussickert? Niemand kann sich darueber beschweren, wenn Behoerden im Innenbereich strikteste organisatorische und technische Massnahmen treffen, um ihre legitimen Geheimnisse wirksam zu schuetzen. Was hier und in anderen aehnlich gelagerten Faellen ablaeuft, ist, dass man einerseits erst mal organisatorisch-technisch mit Geheimnissen herumschludert (andere Faelle hatten verschwundene Notebooks, abhandengekommene HDDs usw. im Repertiore der Fakten), um dann andererseits die unangenehmen Folgen der eigenen Schludrigkeit durch Einschuechterung von Journalisten etc. pp. zu begrenzen oder sogar zu kompensieren. In gewisser Weise kann man sagen, dass Schilly versucht, eine Rechtslage herbeizureden, die die Schludrigkeit von Behoerden belohnt, frei nach dem Motto: Macht ja nichts, wenn Euch mal das eine oder andere 'MOST SECRET'-Dossier herausflutscht, wir sorgen schon dafuer, dass niemand sich traut, darueber zu berichten. Auf diese Weise spannt man mitwissend gewordene Jounalisten auf hoechst illegitime Weise zur Wahrung von Amtsgeheimnissen ein. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Pressefreiheit.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,377456,00.html [...] Zeitungsleute und Fernsehjournalisten, wütete Schily, hätten nicht nur Machtmissbrauch betrieben und seine Regierung kaputtgeschrieben, sie beanspruchten auch in dreister Weise, sich außerhalb der Gesetze zu stellen, indem sie ständig und kritisch Interna aus der Regierung verbreiteten und sich Unterlagen aus dunklen Quellen beschafften: Bei uns ist es nicht mehr möglich am Ministerium, auch mal ein Brainstorming zu machen, ein Papier erarbeiten zu lassen, ohne dass dann gleich sich das jemand schnappt. Der Minister sah geradezu die Machtfrage berührt: Wir lassen uns nicht das Recht des Staates nehmen, seine Gesetze durchzusetzen. Mit geduldigen Erklärungen, drohte Schily, sei es nun nicht mehr getan: Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir die Diskretion im Staat da, wo sie notwendig ist, auch durchsetzen. Wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat seien alle Journalisten zu verfolgen, die sich geheime Papiere wie eine Trophäe ansteckten und damit die Arbeit des Staates behinderten: Stichwort 'Cicero'. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] „Hütchenspiele“ auf focus.de - Datenschutz im Zeitalter des Internet
15.09.05 „Hütchenspiele“ auf focus.de - Datenschutz im Zeitalter des Internet http://www.law-blog.de/166/%e2%80%9ehutchenspiele%e2%80%9c-auf-focusde%e2%80%93-datenschutz-im-zeitalter-des-internet/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Das FBI macht sich Sorgen über Skype.
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,369145,00.html Ein Forschungsprojekt in den USA untersucht Möglichkeiten, übers Netz geführte Telefonate abzuhören. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Möglichkeit, Anonymisierungs-Server zu überlisten. Die Forschung wird staatlich finanziert. Das FBI macht sich Sorgen über Skype. Das Internettelefonie-Programm erlaubt es zwei Computernutzern über das Voice over Internet Protocol (VoIP) miteinander zu telefonieren - am herkömmlichen Telefonnetz vorbei. Was für den normalen Konsumenten eine kostengünstige wenn nicht gar kostenlose Alternative zum herkömmlichen Telefon darstellt, ist für die Bundespolizisten in den USA ein potentieller Schutzraum für Kriminelle, Terroristen und Spione. Am vergangenen Freitag legte die Federal Communications Commission der USA deshalb fest, dass einige VoIP-Betreiber ihre Angebote abhörbar machen müssen. Gleichzeitig finanziert die nationale Forschungsgesellschaft NSF, vergleichbar der Deutschen Forschungsgemeinschaft, jetzt ein Projekt, mit dem das VoIP-Lauschen noch effektiver gemacht werden soll. Anonymisierungs-Tools aus dem Netz sollen durch die Forschungsergebnisse ihren Schrecken für die Fahnder verlieren. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Und was sagt der Datenschutzbeauftragte?
http://www.r-archiv.de/modules.php?name=Newsfile=articlesid=1985 Bluetooth und die eingebaute Bluetooth-Verschluesselung sind bekanntlich absolut sicher! --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Wednesday 13 July 2005 17:19, PILCH Hartmut wrote: Nein: computer-implementierte Geschaeftsmethoden sind laut EPA-Doktrin (Controlling Pension Benefits System 2000, Leitsaetze habe ich hier bereits zitiert) grundsaetzlich patentfaehige Erfindungen. Wie alle patentfaehigen Erfindungen muessen sie aber noch zusaetzlich im Rahmen des erfinderischen Schrittes ein technisches Problem loesen, m.a.W. einen technischen Beitrag leisten. Ich wuerde sagen: Diese computer-implementierten Geschaeftsmethoden sind zunaechst einmal prima facie Erfindungen im Sinne des Patentrechts, und zwar solche mit durchaus technischem Charakter (weil Computer drin vorkommt). Dagegen ist m.E. nichts einzuwenden. Die Patentfaehigkeit scheitert dann regelmaessig an dem technical contribution-Test. Wenn man den technical contribution-Test in die Pruefung auf das Vorhandensein eines erfinderischen Schrittes hineinfrickelt, steht in der Begruendung fuer die Zurueckweisung der entsprechenden Patentanmeldung dann, dass die Erfindung zwar einen technischen Charakter hat, aber leider keinen erfinderischen Schritt aufweist. Warum ist das so wichtig, woran eine Patentanmeldung auf eine computer-implementierte Geschaeftsmethode scheitert? Kein Patent ist kein Patent. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Wednesday 13 July 2005 16:58, Rigo Wenning wrote: The technical contribution shall be assessed by consideration of the difference between the state of the art and the scope of the patent claim considered as a whole, which must comprise technical features, irrespective of whether or not these are accompanied by non-technical features. Gemeint ist, dass man von der Gesamtheit der Merkmale eines Patentanspruches diejenigen abzieht, die nicht neu sind, und die verbleibenden Merkmale daraufhin untersucht, ob sie eine technical contribution liefern, die nicht naheliegend ist. Bei einem Patentanspruch im 1-Click-Amazon-Stil wird man den Computer als aus dem Stand der Technik bekannt voraussetzen koennen. Der Computer kann also nichts zur technical contribution beitragen. Wenn der verbleibende Unterschied darin besteht, zur Erhoehung der Bequemlichkeit des Kunden einen kommerziellen Aspekt auf 1 Mausklick statt auf n Mausklicks abzubilden, sollte das i.d.R. keine technical contribution liefern koennen -- keine Patentfaehigkeit. Man kann also dem Gegenstand eines Patentanspruches gefahrlos einen technical character zusprechen, denn er wird ja durch einen Elektrizitaet in Waerme umwandelnden Computer etc verkoerpert. Damit wird die beanspruchte Erfindung aber noch nicht automatisch patentfaehig, wenn der technical contribution-Test scheitert. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Wednesday 13 July 2005 16:09, Rigo Wenning wrote: Wenn man die Wirkungsweise schützt, schützt es dann auch gegen eine Implementierung in einem Universalrechner (vulgo Softwarepatent?) Ein Patent monopolisiert bei einer computer-implementierten Erfindung die Funktionalitaet, also die Wirkungen, von Software, die auf einem Prozessor ablaeuft. Das Patent fragt in der Regel nicht danach, ob die Funktionalitaet auf einem PC oder mittels eines embedded processors etc. erbracht wird, es sei denn, der Anspruchswortlaut sagt etwas anderes. Niemand hat bestritten, dass der (kommerzielle) Umgang mit Software eine mittelbare Patentverletzung konstituieren kann, wenn die Software dafuer bestimmt und geeignet ist, auf einem Prozessor so abzulaufen, dass dabei Funktionalitaeten bzw. Wirkungen auftreten, die vom Schutzbereich des Patentanspruches erfasst werden. Die (von mir kritisierten) Versuche, die vom Case-Law des EPA ebenso wie vom BGH bereits akzeptierten Programmproduktansprueche in die EU-RiLi aufzunehmen, stellen einen (meiner Meinung nach ungeeigneten) Versuch dar, sich aus den subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der mittelbaren Patentverletzung herauszumogeln und gleichzeitig auch gewisse Probleme bei der grenzueberschreitenden Verfolgung von entsprechenden Verletzungshandlungen zu vermeiden. Eine Beurteuling einer Patentverletzung durch Software setzt m.E. stets voraus, dass der dazugehoerige Prozessor mitgedacht wird, denn nur in bezug auf den Prozessor ist es ueberhaupt moeglich, die Funktionalitaet bzw. die Wirkungen objektiv zu bestimmen. Von der Funktionalitaet bzw. den Wirkungen abgeloeste linguistische Aspekte des Softwarecodes spielen weder bei der Patenterteilung noch bei der Patentverletzung irgend eine Rolle. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Wednesday 13 July 2005 01:24, Rigo Wenning wrote: D.h. der Anspruch aus der dampfenden Schleuder gilt auch gegen den nichtdampfenden Zentraldenker. Das ist eine Methode, die seit dem ABS-Urteil oder sogar schon früher funktioniert hat. Aehh ... was? Der Patentverletzungsprozess ist zuallererst eine reine Erbsenzaehlerei: 1. Der geltend gemachte Patentanspruch wird einer sogenannten Markmalsanalyse unterzogen, d.h. er wird in elementare sematische Aussagen aufgespalten, die durchnumeriert aufgelistet werden. 2. Fuer jeden Listenposten wird nachgesehen, ob fuer die behauptete Verletzungsform die jeweilige elementare semantische Aussage zutrifft. 3. Wenn alle Listenposten als zutreffend abgehakt worden sind, erkennt der Richter auf (wortsinngemaesse) Patentverletzung. Wenn es dabei bei einzelnen Listenposten hapert, kann der Patentinhaber insbesondere versuchen zu argumentieren, - es laege trotz der Diskrepanzen bei einzelnen der elementaren semantischen Aussagen eine sogenannte aequivalente Patentverletzung vor, und/oder - die als zutreffend abgehakten Listenposten konstituieren zusammengenommen einen Fall der mittelbaren Patentverletzung. Ich verstehe, offen gesagt, nicht was hier die Unterscheidung dampfende Schleuder vs. nichtdampfender Zentraldenker konkret bedeuten soll. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Wednesday 13 July 2005 18:47, Rigo Wenning wrote: Das kam aus dem IDEA-Patent und bei ABS. Man nehme eine Logik und verdrahte sie hart mit Kupfer. Das melde man an als Patent an. Kann man nun die Logik auch gegen Leute durchsetzen, die sie in Software benutzen? Bei ABS meine ich den Steuerungsalgorithmus. Wenn er z.B. in Bildschirmen zum flackern verwendet würde, ist dann das ABS patent verletzt, nur weil es einen algorithmus zum kybernetischen Stottern braucht? Man kann sowas im Grunde nur an konkreten Anspruchswortlauten diskutieren. Wegen der Erbsenzaehlerei - siehe mein anderes Posting von heute. Bei ABS meine ich den Steuerungsalgorithmus - dann muesstest Du einen meinetwegen fiktiven Anspruch vorlegen, an dem wir das diskutieren koennen. Ich hatte in meinem anderen Posting dargestellt, dass grundsaetzlich alle Merkmale des Claims sich in der Verletzungsform wiederfinden muessen - mit den Sonderfaellen Aequivalenz und mittelbare Verletzung. Keine Bedenken bestuenden z.B. wenn die Drehverzoegerungs-Schaltvorrichtung im von phm zitierten ABS-Anspruch in einer Verletzungsform durch einen Mikroprozessor + geeignete I/O Schnittstelle + Software realisiert werden wuerde. Wenn man einen Kupferdraht-Claim hat und realisiert nur eine Teilmenge seiner Merkmale in der Verletzungsform - sei diese Verletzungsform nun auch Hardware oder aber alternativ Mikroprozessor + Software - dann muss man pruefen, ob die Bedingung fuer mittelbare Patentverletzung erfuellt ist: DE-PatG § 10 Abs. 1: Das Patent hat ferner die Wirkung, daß es jedem Dritten verboten ist, ohne Zustimmung des Patentinhabers im Geltungsbereich dieses Gesetzes anderen als zur Benutzung der patentierten Erfindung berechtigten Personen Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, zur Benutzung der Erfindung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten oder zu liefern, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß diese Mittel dazu geeignet und bestimmt sind, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden. Ich wiederhole:Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen . Die mittelbare Patentverletzung erfasst also grundsaetzlich erst einmal einen viel weiteren Bereich an Verletzungshandlungen als die direkte Patentverletzung, da die Verletzungsform keinesfalls _alle_ Merkmale des Anspruches verkoerpern muss. Als Kompensation dieser Breite wird gegenueber der direkten Patentverletzung ein zusaetzliches subjektives Tatbestandsmerkmal eingefuehrt, durch das sich ein potentieller Verletzer ggfs. exculpieren kann: wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß diese Mittel dazu geeignet und *bestimmt* sind, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Friday 08 July 2005 22:23, Gert Doering wrote: Ich sehe bei Hammer und Schrauben-Erfindungen durchaus eine gewisse Rechtfertigung - der Forschungsaufwand ist viel groesser, und das Ergebnis dann abzukupfern ist sehr einfach. Aber welche Softwarepatent ist das Ergebnis von vielen Jahren Forschung? Ein neues Handover-Verfahren fuer den Mobilfunk oder ein voellig neues Verschluesselungsverfahren, um nur 2 Beispiele zu nennen. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Friday 08 July 2005 23:33, Florian Weimer wrote: Wieso? Programmieren ist größtenteils eine nichterfinderische Tätigkeit. Warum sollten Patente dabei eine Rolle spielen? Im Patentrecht geht es nicht ums Programmieren, sondern ums Erfinden. das Erfinden kann am Schreibtisch mit Papier Bleistift, unter der Dusche, im Auto oder aber beispielsweise auch beim Programmieren passieren. Ausserdem kann man im Zuge des Programmierens Patentverletzungssituationen herbeifuehren. Sicherlich könnte man das auch erreichen, in dem man die Erfindungshöhe deutlich nach oben schraubt. Aber das scheint mir nicht finanzierbar zu sein. Hä? Was hat das mit der Finanzierbarkeit zu tun? Außerdem ist es kaum wünschenswert, Köpfe, die den notwendigen Überblick über die Materie besitzen, großenteils der industriellen Wertschöpfung zu entziehen. Was soll denn die industrielle Wertschoepfung sein? --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Friday 08 July 2005 23:40, Florian Weimer wrote: Und das interessiert mich, ehrlich gesagt, nicht die Bohne. Den Eindruck habe ich auch. Wen interessiert hier ueberhaupt was? Wenn es beispielsweise um Details der Spam-Abwehr geht, koennen einige der Diskussionsteilnehmer hier mit Wonne in die tiefsten Tiefen irgendwelcher RFCs abtauchen und bis zum Umfallen ultrasophistische Fragen der Internet-Technologie diskutieren. Sobald es aber um die Zumutung geht, sich in fremde Dekgebaeude ausserhalb des Geekdom (zum Bleistift: Patentrecht) hineinzudenken, faellt die Klappe herunter: Interessiert mich nicht, ich habe eh' meine Meinung. Die für mich interessante Frage ist, ob ein pures Stück Software, welches sich rein um abstrakte Probleme der digitalen Welt (fernab jeglicher Steuer- und Regelungstechnik), Patente verletzen kann. Dies scheint derzeit der Fall zu sein, und das ist schlichtweg absurd, wenn man die Entstehung solcher Software verfolgt. Wieviel real exisistierende Programme gibt es, die sich rein um abstrakte Probleme der digitalen Welt drehen? Ohne I/O, ohne Wechselwirkung mit der realen Welt? --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Saturday 09 July 2005 00:40, Martin Schröder wrote: IIRC sind mathematische Formeln nicht erfindbar, sondern nur entdeckbar -- deshalb nicht patentierbar. Programme sind (mehr oder weniger komplexe) mathematische Formeln. Das ist ein Irrtum. Computerprogramme sind - in diesem Bilde - automatisch operationalisierbare Formeln, die auf Maschinen laufen, die mit der uebrigen realen Welt zur Loesung konkreter Aufgabenstellungen physikalische Interaktion treiben koennen. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Saturday 09 July 2005 01:14, Martin Schröder wrote: Doch. Rechtssicherheit/Harmonisierung. Das hört sich für mich immer an wie Was einmal Recht war, kann jetzt nicht Unrecht sein. Und ich kann mich nicht erinnern, daß irgendein prominenter Richtlinienbefürworter eine Garbage Collection bei den erteilten SWPats gefordert hat. Einfach so mal eben Garbage Collection zu machen, waere grundgesetzwidrig, da die Eigentumsgarantie verletzend. Ein Nichtigkeitsverfahren zu eroeffnen, steht jedermann frei. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Saturday 09 July 2005 09:38, Florian Weimer wrote: Das ist die amerikanische Rechtfertigung. Im europäischen Raum wird das Recht auf den Schutz einer Erfindung AFAIK weniger ökonomisch begründet, sondern eher mit dem Naturrecht auf (geistiges) Eigentum. Glaub ich nicht. Diskutieren koennte man IMHO in diesem Zusammenhang wohl nur ueber das Urheber- und Erfinderpersoenlichkeitsrecht. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Saturday 09 July 2005 10:35, Florian Weimer wrote: Du solltest als (Mit)werfer der Ambivalenzbereich-Nebelkerze mit dieser Kritik etwas zurückhaltender sein. Entweder hast Du das damals selbst nicht verstanden, oder Du hast gezielt Desinformation betrieben. Na, na! Ach so, ich vergass: Alles was Euch nicht in den Kram passt, wird als Nebelkerze gelabelt ... Gegenstand des Rechtes auf seiner dreifachen Stufe ist eine Erfindung. Sie ist ein Rechtsgut eigener Art. Nicht die konkrete Verkoerperung des Erfindungsgedankens ist das Rechtsobjekt, sondern der ihr zugrunde liegende Gedanke selbst, ein rein ideeller (idealer) Gegenstand. Er bildet das 'Wesen' der Erfindung; in der englischen Rechtssprache ihr 'pith and marrow'. Die Erfindung hat also ihr eigenes Sein, losgeloest von ihren Verkoerperungen. [Hermann Jsay, Patentgesetz und Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, Berlin: Verlag von Franz Vahlen, 6. Auflage, 1932, Seite 36.] Das deckt sich nicht mit den EPO-Richtlinien: | But if a computer program is capable of bringing about, when running | on a computer, a further technical effect going beyond these normal | physical effects, it is not excluded from patentability, irrespective | of whether it is claimed by itself or as a record on a carrier. This | further technical effect may be known in the prior art. (Guidelines for Examination, Part C, Section 2.3.6) Die Guidelines sind verwaltungsinterne Anweisungen ohne Gesetzeskraft. Sie werden bloss zur Unterrichtung der oeffentlichkeit veroeffentlicht. Im der Tat meine ich, dass sich die Autoren der Guidelines, die tagtaeglich im Jargon der Patentansprueche arbeiten und denken, hier selbst ein Bein gestellt haben: Deutlicher waere gewesen, sie haetten sich ausgedrueckt wie ... an invention implemented by this software --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Saturday 09 July 2005 17:53, Florian Weimer wrote: Ich will keine Patente anmelden. Warum soll ich mich dann mit Patentrecht auseinandersetzen? Warum soll ich mir den Kopf darüber zerbrechen, was patentierbar ist und was nicht? Aeh ... das hatte ich auch gar nicht erst angenommen. Aber politisch mitreden ueber die Grenzziehung zwischen patentfaehigen Erfindungen und nicht patentfaehigen sonstigen Neuerungen moechtest Du ja wohl offensichtlich schon? Ich meinte ja nur, dass schon dafuer gewisse Kenntnisse hilfreich sein koennten ... Die relevante Frage für mich ist, ob mir die kostenlose Nutzung meiner ureigenen geistigen Schöpfungen untersagt werden kann. Ureigenste geistige Schoepfung ist wohl nur das linguistische Gewebe. Die dahinterliegenden realweltlichen Loesungsansaetze koennen u.U. Patente dritter verletzen, die diese Loesungen schon _zeitlich vor deiner Programmiertaetigkeit_ zum Patent angemeldet haben. Diese Frage dreht sich nun mal allein um die Verletzung. Ob das Patent als Softwarepatent erteilt wurde oder nicht, spielt, soweit ich das sehe, in diesem Zusammenhang keine große Rolle. Wieviel real exisistierende Programme gibt es, die sich rein um abstrakte Probleme der digitalen Welt drehen? Ohne I/O, ohne Wechselwirkung mit der realen Welt? Meine Programme helfen meist bei Problemen, die wir ohne Computer gar nicht oder nicht in dieser Form hätten. Bei den besseren Programmen ist nicht einmal festgelegt, wie das Problem aussieht -- es handelt sich um einen Baustein, den andere bei ihrer Arbeit einsetzen können. Natürlich braucht es genau dafür eine wohldefinierte Schnittstelle zur Außenwelt, aber das ist in der Praxis bloß ein anderen Prozeß irgendwo im Netz. Bis das ganze dann jemand zu Gesicht bekommt, ist es noch ein langer Weg. Intern macht solche Software natürlich jede Menge I/O, um Daten beständig zu speichern, aber das ist bloß ein leidiges Implementierungsdetail und für die angebotene Funktionalität völlig zweitrangig. Sicherlich ist es ein technischer Effekt, wenn Billig-IDE-Platten nach einer Woche Dauerbetrieb mit einem gewissen Programm kaputt sind, aber das ist keineswegs beabsichtigt (wirklich!) und kann auch kaum die Technizität des Gesamtsystems belegen. Die RiLi meine mit dem Ansatz des Erfordernisses eines neuen und erfinderischen technischen Beitrages hier eine brauchbare Trennlinie ziehen zu koennen. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Thursday 07 July 2005 21:18, Thomas BOHN wrote: Wieso braucht eigentlich nur Software einen doppelten Schutz? I Das Problem ist ein Scheinproblem, denn das Urheberrecht einerseits und das Patentrecht andererseits haben unterschiedliche Schutzgegenstaende. Nehmen wir mal ein unverfaengliches Beispiel: Einen Kotfluegel (Ersatzteil) fuer ein Personen-KFZ. Der Designer sieht an dem Kotfluegel nut die aeussere Form, und sein Arbeitgeber (Autofabrik) monopolisiert das Design, indem ein Geschmacksmuster darauf eingetragen wird. In der Konstruktionsabteilung entschliesst man sich, den Kotfluegel mit einem elektrostatischen Spezialverfahren zu lackieren, welches durch ein Patent monopolisiert ist. Ausserdem will man die Einbaukosten des Kotfluegels auch im Reparaturfall minimieren, so dass man sich fuer eine Auspraegung des Kotfluegelteils mit einer daran angebrachten Snap-in-Befestigungeinrichtung zum Montieren des Teils an der Karosserie entschliesst, die durch ein Gebrauchsmuster monopolisiert ist. Dies sind schon 3 Schutzrechte in bezug auf 1 Kotfluegel, und ich koennte die Story problemlos verlaengern. Festzuhalten ist: - das Design des Kotfluegels, - das Lackierverfahren, - die Snap-in-Verriegelung sind jeweils durch genau 1 Schutzrecht abgedeckt. No Problem. Dessenungeachtet verletzt ein Hersteller, der einfach so diesen Kotfluegel herstellt und auf den Markt wirft, in diesem Szenario drei verschiedene Schutzrechte. So ist es auch bei der Software: Die Software als linguistisches Gewebe ist ausschlisslich durch das Urgeberrecht monopolisierbar. Einzelne Funktionalitaeten der Software bei deren Ausfuehrung auf einem Prozessor koennen u.U. als Erfindung Gegenstand von Patenten sein. Wer beispielsweise unlizensiert ein Handy verkauft, in dem eine abgekupferte Software als Firmware abgespeichert ist, riskiert logischerweise sowohl Urheberrechts- als auch Patentverletzungen. Software an sich ist genausowenig wie ein Kotfluegeldesign an sich marktfaehig. Die Software ist immer auf einen realen oder virtuellen Prozessor hin gerichtet, auf dem sie ausgefuehrt und vorbestimmte Funktionalitaeten zeigen soll. Ein Kotfluegeldesign kommt als dreidimensionaler Kotfluegel in den Handel. Aus diesem Plus an Attributen ruehrt jeweil das Potential, nicht nur Design- oder Urheberrechte, sondern auch Patente verletzen zu koennen. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Friday 08 July 2005 09:23, PILCH Hartmut wrote: Das Patent schuetzt nicht eine Idee sondern genau das, was beansprucht wird. Nein. Patenrecht ist Immaterialgueterrecht. Ich versuche, der juristischen Begrifflichkeit genuege zu tun. Obwohl Jura-Sprech dem ersten Anschein nach der normalen (deutschen) Sprache entlehnt zu sein scheint, ist es doch eine Fachsprache mit vielen Bedeutungsnuancen (nicht nur im Immaterialgueterrecht!), die sich einem alltagssprachlichen Verstaendnis verweigern. Beispielsweise versuche ich immer wieder zu erklaeren, dass laut Patentgesetz nur *Erfindungen* patentierbar sind. Erfindungen gehoeren zu den Immaterialguetern. Gartenschlaeuche, Chemikalien und Software sind nicht patentierbar. Es kann aber passieren, dass eine Erfindung sich in Gestalt eines verbesserten Gartenschlauches, einer bestimmten neuen Chemikalie oder eins verbesserten Systemes bestehend aus Prozessor + Software manifestiert. So kommt es, dass der (kommerzielle) Umgang mit Gartenschlaeuchen, Chemikalien und Software im realen Leben dazu fuehren kann, dass man wegen Patentverletzung verklagt wird. Obwohl Software als solche nicht patentierbar ist - niemand wuerde das bestreiten - kann man eine (mittelbare) Patentverletzung begehen, indem man (kommerziell) mit Software umgeht. Diese Dialektik sollte man erstmal verstanden haben, bevor man mitreden will. Gegenstand des Rechtes auf seiner dreifachen Stufe ist eine Erfindung. Sie ist ein Rechtsgut eigener Art. Nicht die konkrete Verkoerperung des Erfindungsgedankens ist das Rechtsobjekt, sondern der ihr zugrunde liegende Gedanke selbst, ein rein ideeller (idealer) Gegenstand. Er bildet das 'Wesen' der Erfindung; in der englischen Rechtssprache ihr 'pith and marrow'. Die Erfindung hat also ihr eigenes Sein, losgeloest von ihren Verkoerperungen. [Hermann Jsay, Patentgesetz und Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, Berlin: Verlag von Franz Vahlen, 6. Auflage, 1932, Seite 36.] --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Wednesday 06 July 2005 13:18, Kristian Koehntopp wrote: http://blog.koehntopp.de/archives/902-Softwarepatente-Abgelehnt!.html Was da abgelehnt worden ist, betrifft eine EU-Richtlinie zur *Harmonisierung* der Regeln zur Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen. Es bleibt also auf absehbare Zeit bei den nicht harmonisierten Regeln des nationalen und supranationalen Rechtes und, natuerlich, bei den Aussagen des EPÜ, was die Praxis des EPA anbetrifft. Und: Sowohl die Beschwerdekammern des EPA als auch oberste nationale Gerichte haben immer wieder festgestellt, dass bei der derzeitigen Rechtslage Patente auf CIIs grundsaetzlich zulaessig sind. Wer behauptet, solche Patente seien aufgrund entgegenstehenden Gesetzeswortlautes illegal, vertritt lediglich eine unbeachtliche Mindermeinung. Natuerlich steht es jedem frei, rechtspolitisch eine Aenderung des Gesetzeswortlautes zu betreiben. Die Antipatent-Koalitionen haben da aber im Moment ein Problem: Was den wichtigsten Player, das EPA, anbetrifft, waere eine Diplomatische Konferenz erforderlich (so wichtige Aenderungen kann der Verwaltungsrat nicht beschliessen). Aber eine Diplomatische Konferenz ist - zum Glueck - nicht in Sicht. Das EU-Gemeinschaftspatent-Projekt liegt derzeit im Tiefschlaf, und ich sehe in Anbetracht der dertig desolaten Lage in der EU nicht, dass etwas so heikles wie die Sprachenfrage (an der das Projekt ja gescheitert war) erfolgreich angepackt werden kann. Sicherlich werden die FFII-Leute nach der Bundestagswahl (so diese dann kommt) versuchen, eine Revision des DE-PatG zu betreiben. Aber da dann die Gruenen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr in der Regierung sitzen werden, duerfte solch ein Projekt wohl ziemlich duenne Aussichten haben. Schliesslich freue ich mich, dass ich jetzt zugucken darf, wie die FFII-Agitation auf die Antipatent-Aktivisten zurueckfaellt: Immer wieder hat man Patent-Laien wie Journalisten und Politikern (ziemlich erfolgreich) eingeredet, die EU-RiLi fuehre Softwarepatente ein. Nun, wenn das so waere, koennte sich der FFII-Verein ja jetzt entspannt zuruecklehnen und ueber seine Selbstaufloesung nachdenken. Damit ist aber offenbar wohl nicht zu rechnen. Jetzt muss der FFII seinen Anhaengern erklaeren, dass die Lage etwas komplizierter ist. Dass naemlich Patente auf computer-implementierte Erfindungen seit vielen Jahren integraler Bestandteil des Patentrechtes sind. Und: Falls FFII jetzt wieder auf die Theorie zurueckzukommen gedenkt, die bisherige Praxis der Patentierung computer-implementierter Erfindungen sei illegal (entgegen der Entscheidungen hoechster Gerichte und Beschwerdekammern), dann kommen sehr bald Gesichtspunkte der Staatsraeson in Reichweite. Wird der FFII weiter behaupten (was phm schon mal so gesagt hatte), die Rechtsprechung sei Ausdruck von Rechtsbeugung? --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Thursday 07 July 2005 18:35, Neko (Simone Demmel) wrote: aufgrund entgegenstehenden Gesetzeswortlautes illegal, vertritt lediglich eine unbeachtliche Mindermeinung. Meinst Du jetzt eine Minderheit in Personenzahl oder eine Minderheit an finanzkraeftigem Kapital? Letzteres glaube ich Dir sofort, ersteres wage ich zu bezweifeln. Mindermeinung ist ein Fachbegriff aus der Juristensprache. Das Gegenteil ist die herrschende Meinung (h.M.). Sie stellt die Meinung der nach Stellung und Einfluss gewichteten Mehrheit von Rechtsgelehrten, Rechtswissenschaftlern und/oder Rechtsanwendern zu einer bestimmten Problematik dar. Ein frisch gebackener Rechtsassessor (auch: ein junger Amtsrichter am AG in Hintertupfingen) hat in der Regel keinen Einfluss auf die h.M., wohingegen ein mit allen Sorten von Wuerden behaengter Ordinarius an einer angesehenen juristischen Fakultaet oder ein Richter an einem Obergericht haeufig einen sehr grossen Einfluss auf die h.M. haben. Wenn man vor Gericht etwas erreichen will, sollte man vorher in etwa die herrschende Meinung zu der betreffenden Frage kennen, sonst erlebt man u.U. boese Ueberraschungen. In diesem Sinne ist die Auffassung, dass Patente auf CIIs grundsaetzlich zulaessig seien, ganz stark h.M. Die h.M. sagt freilich auch, dass es Sonderfaelle gibt, bei denen CIIs nicht patentfaehig sind, naemlich dann, wenn die Technizitaet fuer nicht ausreichend befunden wird. Die Kriterien der h.M. in DE, AT, GB oder auch bezueglich des EPÜ divergieren etwas hinsichtlich des genauen Grenzverlaufes zwischen grundsaetzlicher Patentierbarkeit und ausnahmsweiser nicht-Patentierbarkeit wegen nicht ausreichendem Technikbezuges. Wer (kommerziell) mit Software umgeht, muss das Risiko einer (mittelbaren) Patentverletzung in Rechnung ziehen. Vor der Direktive, jetzt, und in Zukunft. Es ist grob fahrlaessig, wenn einzelne in der Softwarebranche taetige Patentgegner, die sich gestern im ersten Freudentaumel dem Alkoholkonsum hingegeben haben, heute, nach dem Ausschafen des Katers, meinen, sie brauechten sich von nun an um erteilte Patente Dritter ueberhaupt nicht mehr zu kuemmern. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Softwarepatente abgelehnt
On Thursday 07 July 2005 19:48, Rigo Wenning wrote: die meisten Stimmen nach der Wahl sagten, dieser unseelige, schlechte Text sei nun aus der Welt (letztlich hat sich auch die PPE verweigert, weil daraus noch etwas schlimmeres hätte werden können). Jetzt könne man endlich anfangen über einen vernünftigen Ausgleich der Werte zu diskutieren. Also wird es gerade nicht als ein Ende, sondern als ein Neuanfang gesehen. Und da bin ich auf innovative Diskussionen gespannt. Bisher hat man die Büchse der Pandora nicht gefunden und daraufhin eine tour de force versucht. Das ist schief gegangen. Vielleicht sind ja jetzt wieder (nach einer Bedenkzeit) Kompromisse möglich. Im Befürworterlager jedenfalls sehe ich die Stimmen Hardliner geschwächt, denn sie sind in die Wand gefahren. Vielleicht gibt es auch die Chance, -nach dem sich der Rauch des Gefechts etwas verzogen hat- dass FFII und andere no-patents Fans sich etwas mehr auf den Sachverstand moderater Patent-Experten einlassen. Rigo, Ein Kompromiss ist nur moeglich, wenn beide Seiten dazu bereit sind. Im Moment sehe ich bei den Patentkritikern keinerlei Kompromissbereitschaft; eher im Gegenteil. 1. Ich meine, es ist im Verlaufe des gesamten RiLi-Verfahrens schrittweise immer deutlicher geworden, dass die begrifflich aeusserst unscharfe Ablehnung von sogenannten Softwarepatenten sich in der Praxis cum grano salis uebersetzen laesst als grundsaetzliche Ablehnung von Patenten auf CIIs bis hin zur Forderung nach Regeln zur Schaffung einer Situation entsprechend Stallman's Utopia. Stallman's Utopia ist ein anderer Ausdruck einer besonders radikalen Ablehnung von Patenten auf CIIs, denn Stallman's Utopia ist aequivalent der Ablehnung von Patenten auf computer-implementierbare Erfindungen. http://www.ipjur.com/2005/03/eu-council-big-showdown-on.php3 I would like to call this approach Stallman's Utopia: If someone (like Mr. Stallman, the creator of the famous GNU GPL copyright license for F/OSS software) is fighting for a world where no patent is ever granted which is potentially enforceable against anybody commercially tinkering with software, then he or she would have to advocate a ban on patents not only on computer-implemented inventions but also on computer-implementable inventions. 2. Eine grundsaetzliche Ablehnung der Patentierbarkeit von CIIs duerfte meiner unmassgeblichen Auffassung nach ausserhalb jeder Kompromisschance liegen. 3. Die Entscheidung des EP, eine RiLi zur *Harmonisierung* der Regeln zur Patentierbarkeit von CIIs zu kippen, wird von vielen Patentkritikern interpretiert als politisches Signal zur Fortsetzung eines entgrenzten und verallgemeinerten Kampfes gegen die Patentierbarkeit von CIIs und fuer die Schaffung von Verhaeltnissen gemaess Stallman's Utopia. 4. Ich vermute, dass die sogenannten Patentkriege erst an ihrem Anfang stehen; die Antipatentkrieger werden aus Bruessel und Strassburg abziehen und sich nach Muenchen, Berlin, London, Paris, Warschau ... bewegen, um ihre Ziele in nationales Recht umzusetzen bzw. in das EPÜ einzubringen. Die PE aus Muenchen ist da ganz deutlich: http://www.muenchen.de/Rathaus/dir/presse/2005/pressemitteilungen/137244/euswpatente.html Bevor das Thema durch die EU-Kommission erneut aufgegriffen wird, dürfte jedoch noch einige Zeit vergehen. Unterdessen können die einzelnen Länder ihre nationale Gesetzgebung zugunsten von mehr Klarheit und Rechtssicherheit verändern, der von allen Bundestagsfraktionen einstimmig verabschiedete Antrag bildet hierfür eine geeignete Grundlage. (Immerhin ist dieser Text noch interpretierbar, da auch die BT-Resolution interpretierbar ist - in der BT-Resolution steht auch ein klares Bekenntnis zur grundsaetzlichen Patentierbarkeit von CIIs.). Wie gross das Kompromisspotential bei den Hauptnutzern des Patentsystems im Bereich CII im Ernstfall, also bei Konfrontation mit ernstzunehmenden Vorschlaegen fuer Mittelwege, waere, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Es ist auch meine persoenliche Meinung, dass ein grundsaetzliches Verbot der Patentierung von CIIs oder gar eine Regelung im Sinne von Stallman's Utopia voellig inakzeptabel sind. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] LG München: Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software
[Die von der Verfügungsbeklagten weitergegebenen Informationen sind auch deswegen für die Verfügungsklägerinnen besonders gefährlich, da sich - wie aus den entsprechenden Reaktionen zur Berichterstattung erkennbar - viele Personen befinden, die einer Geltung der Eigentumsrechte an digitalen Inhalten so kritisch gegenüber stehen, dass sie für die speziellen Angebote der Firma S(...) besonders empfänglich sind. Ahem, soll das heissen, ein kleiner Link koennte u.U. in einem anders gelagerten Sachverhalt erlaubt gewesen sein, wenn es sich um eine serioese Publikation gehandelt haette, bei der man haette damit rechnen koennen, dass nur sehr wenige Personen sich in der Leserschaft befinden, die einer Geltung der Eigentumsrechte an digitalen Inhalten kritisch gegenüber stehen?? Eine abenteuerliche Argumentationsweise: Die vermutete Gesinnung der Leserschaft dient als Ko-Determinante der Publikationsfreiheit. Hoffentlich geht der Heise-Verlag durch alle Instanzen, um dem BGH eine Chance zu geben, eine derartige Denke wieder aus der Welt zu schaffen. --AHH] http://www.affiliateundrecht.de/lg-muenchen-21-O-3220-05-haftung-fue r-links.html LG München: 'Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software' (Urt. v. 07.03.2005 - Az: 21 O 3220/05) Leitsatz: 1. Die redaktionelle Berichterstattung über eine ausländische, urheberrechtswidrige Kopier-Software ist grundsätzlich durch die Pressefreiheit gedeckt. 2. Nicht mehr durch die Pressefreiheit gedeckt ist jedoch eine direkte Verlinkung mit dem Online-Angebot der Firma, die die urheberrechtswidrige Software auch per Download vertreibt [...] In der ersten Zeile des Artikels ist der Herstellername, .(...), als Hyperlink ausgestaltet, der auf die Frontpage der Seite (...) gesetzt ist, von wo der Nutzer automatisch auf die deutsche Unterseite (...) weitergeleitet wird. [...] IV. Der Streitwert war in Höhe von 500.000,-- EUR anzusetzen, wie von den Verfügungsklägerinnen beantragt. Zu berücksichtigen waren dabei insbesondere die ganz erheblichen Gewinnausfälle, die den Verfügungsklägerinnen durch illegale Kopien, gerade auch von Klein- und Kleinsthändlern entstehen, wie der Kammer aus einer Fülle anderer Verfahren bekannt ist. Zu berücksichtigen war des weiteren, dass auch der Angriffsfaktor angesichts der Bedeutung der Verfügungsbeklagten und des von ihr betriebenen Online-Informationsdienstes für die Information von IT-Interessierten spielt. Die von der Verfügungsbeklagten weitergegebenen Informationen sind auch deswegen für die Verfügungsklägerinnen besonders gefährlich, da sich - wie aus den entsprechenden Reaktionen zur Berichterstattung erkennbar - viele Personen befinden, die einer Geltung der Eigentumsrechte an digitalen Inhalten so kritisch gegenüber stehen, dass sie für die speziellen Angebote der Firma S(...) besonders empfänglich sind. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] WinHEC: HD-Inhalte nur mit straffen DRM-Fesseln
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59033 WinHEC: HD-Inhalte nur mit straffen DRM-Fesseln Nach dem Willen der Unterhaltungsindustrie kommen hochauflösende digitale Inhalte nur unter strengen Auflagen auf den Windows-PC. Um eine effektive Verschlüsselung der Datenkanäle zu garantieren, nimmt Microsoft auf der WinHEC die Hardware-Entwickler und Treiberprogrammierer in die Pflicht. [...] Man habe den Studios versprochen, die Sicherheit der Systeme mit steigender Prozessorleistung immer weiter hochzuregeln, vom mit Windows XP eingeführten Certified Output Protection Protocol (COPP) über das für Longhorn vorgesehene Protected Video Path Output Protection Management (PVP-OPM) bis hin zum Protected Video Path User Accessible Bus (PVP-UAB) mit Hardware-Verschlüsselung und Authentifizierung. Von Verhandlungsspielraum war da keine Rede mehr: Ohne stets auf dem neuesten Stand gehaltene Verschlüsselung kommen keine hochauflösenden Inhalte in den Media Center PC. Dabei ist es den Studios nicht nur gelungen, ihre Bedingungen zu diktieren, sondern auch deren Einhaltung zu kontrollieren. Für den US- Markt müssen alle Sicherheitsmaßnahmen von CableLabs zertifiziert werden, einer von den Content-Anbietern betriebenen Organisation. Solange ein Produkt im Zertifizierungsprozess ist, muss die Weiterentwicklung ruhen -- dies werde die Entwicklungsprozesse spürbar verlangsamen. Da die Verträge mit den Filmstudios vorsehen, dass die Hardware- Hersteller und Treiberentwickler für Sicherheitslöcher in ihren Implementierungen haften, müssen die Treiber auf Anhieb allen Anforderungen genügen und gegen Manipulationsmöglichkeiten gefeit sein (tamper resistance). Da die Unterhaltungsindustrie der PC- Industrie keine konkreten Vorgaben gemacht hat, müssen die Entwickler ihre eigenen Ziele setzen und auf eine Bestätigung durch die Zertifizierungsstelle hoffen. Für die Hardware-Hersteller steht einiges auf dem Spiel, nicht nur das Logo Designed for Windows Media Center. Kompromittierte Systeme können das Recht auf Wiedergabe verlieren, indem ihr Schlüssel gesperrt wird. Dies gelte es, unbedingt zu vermeiden, da Anwender andernfalls erdulden müssten, dass ihre teuer erworbene Hardware auf einmal nicht mehr läuft. In der Fragerunde am Ende des Vortrags stellte sich Seth David Schoen von der Electronic Frontier Foundation (EFF) ans Mikrofon und wunderte sich über den herrschenden Fatalismus und wollte wissen: Warum haben sich Microsoft und die großen PC-Hersteller mit derart haarigen Bedingungen abgefunden? Als Antwort konnte Paul Levinthal die Anwesenden nur beschwören: Es sei wichtig, dass die PC-Plattform nicht von HD-Inhalten ausgeschlossen werde. I don't know what else to say. Wesentlich deutlicher fiel die Botschaft der Entwicklergemeinde aus: Auf Seth Schoens Frage folgte spontaner Applaus. (ghi/c't) -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] CFP: Unheilige Allianzen zum Schutz der Privatsphäre gesucht
http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/58658 CFP: Unheilige Allianzen zum Schutz der Privatsphäre gesucht Geht es nach dem US-Publizisten Bill Scannell[1], müssen Bürgerrechtler angesichts zunehmender Überwachungsbestrebungen von Staat und Wirtschaft mit ungewöhnlichen Partnern für den Erhalt ihrer Verfassungsprivilegien kämpfen. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als die Führungskraft von Mainstream-Organisationen, Abgeordneten und Aktivisten zu vereinen, erklärte der Provokateur am gestrigen Freitagabend in seiner Abschlussrede für die Konferenz Computers, Freedom Privacy (CFP[2]) in Seattle. Radikale Positionen seien gefragt nach dem Motto: Jeder Martin Luther King braucht auch einen Malcolm X. Die CFP-Teilnehmer regte er an, beispielsweise unter Veteranen der Geheimdienstszene nach möglichen Verbündeten zu suchen. Die wissen wenigstens, dass ihre Werkzeuge niemals auf uns selbst gerichtet werden sollten. Scannell war in Zeiten des Kalten Krieges selbst als Abhörexperte in Berlin für einen US-Geheimdienst tätig, wechselte nach dem Mauerfall aber gleichsam die Seiten. Der jetzt als Publizist tätige Ex-Spion wies im vergangenen Jahr beispielsweise mit einer Internet-Kampagne auf die Risiken des inzwischen teilweise auf Eis gelegten Regierungsprogramms CAPPS 2[3] zur Reiseverkehrsüberwachung aufmerksam. Kürzlich hat er eine neue Aufklärungsseite mit dem viel sagenden Titel RFID Kills[4] gestartet. Er protestiert damit gegen die Pläne der US- Regierung und zahlreicher ihrer Partner einschließlich der EU- Mitgliedsstaaten, die kommende Passportgeneration mit biometrischen Merkmalen aufzurüsten[5], die auf leicht abhörbaren Funkchips gespeichert werden sollen. Darüber hinaus denkt Scannell aber auch an Allianzen mit konservativen Christen. Diese würden die Verfassungswerte schließlich ebenfalls sehr schätzen, da diesen quasi höhere Weihen zuteil geworden seien. Auch an die Akquirierung von Nachwuchskräften unter den Jugendlichen sollten die Bürgerrechtler denken, da diese aufgrund ihrer künftigen Kaufkraft von Unternehmen besonders hoch geschätzt würden und die wichtigsten Nutzer neuer Medientechnologien[6] seien. [...} -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] BMI prüft Protokollierung von Verbindungsdaten bei Anonymisierungsdiensten
http://www.heise.de/newsticker/meldung/58528 Ministerium prüft Protokollierung von Verbindungsdaten bei Anonymisierungsdiensten Das Bundesinnenministerium denkt daran, Anonymisierungsdienste zur Protokollierung von Verbindungsdaten zu verpflichten. Dies geht aus einer Fußnote im Anhang der Umfrage der Regulierungsbehörde zur Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten hervor. Darin heißt es: In Fällen, in denen die vom Internet-Access-Provider ursprünglich vergebene IP-Adresse durch Proxyserver oder Anonymisierungsdienste verändert wurde und die ursprünglich vergebene IP-Adresse nicht im Header mitgeliefert wird, sollten diese Proxyserver oder Anonymisierungsdienste aus fachlicher Sicht ebenfalls zu einer Protokollierung verpflichtet werden. Diese Frage bedarf noch näherer Prüfung. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Harald Lemke ueber Cyberspace 2010
[Interessant wird es, wenn man das von Herrn Lemke skizzierte Szenario ins Gegegenteil umkehrt - das ist ja denn wohl das, was er bevorzugen wuerde - Wer den globalen Cyberspace 2010 nur unter den Blickwinkel Privacy betrachtet, verabschiedet sich von jeder ernsthaften Debatte. Na denn. Ist das hier nun die offizielle Verkuendung des Glaesernen Buergers als handlungsleitendes Politikparadigma? --AHH] http://www.heise.de/newsticker/meldung/58311 Polizei fürchtet Anonymität und Kryptographie im Netz Als große Grauzone der digitalen Welt bezeichnet Harald Lemke, Staatssekretär im hessischen Innenministerium, die Möglichkeit zur Anonymisierung von Kommunikationsspuren im Cyberspace. Das Internet 2010 ist anonym, alles ist verschlüsselt, warnte der Politiker am heutigen Mittwoch die rund 1000 Teilnehmer des 8. Europäischen Polizeikongresses in Berlin. Er warf die Frage auf, wie da die öffentliche Sicherheit und Ordnung in dieser Nebenwelt sicher zu stellen sind und sprach von einer enormen strategische Herausforderung. Ein großer Dorn im Auge ist Lemke daher insbesondere, dass vom Bundeswirtschaftsministerium finanzierte Forschungsprojekte wie AN.ON nur das einzige Ziel haben, anonymes Surfen zu erlauben. Glücksspiel und virtueller Sex wird von einer global agierenden Industrie angeboten, die von ständig wechselten Lokationen aus agiert, malte Lemke sein Szenario aus. Dabei unternahm er auch einen Abstecher in widerwärtigste Form der Internet-Kriminalität: die Kinderpornographie. Heute würde man in diesem Feld die Täter zwar alle kriegen, wie der Spiegel jüngst titelte. Aber nur, schränkte Lemke ein, solange sie dumm und bequem sind. Müssten sie doch nur zum Datenschutzzentrum in Schleswig-Holstein gehen, empörte sich der Staatssekretär über den AN.ON-Projektpartner, um dort praktische Hilfestellungen zum Kaschieren ihrer Kommunikation zu bekommen. Dass man bei den Datenschützern sogar gerichtliche Erfolge gegen das BKA feiert, könne selbst ihn als Norddeutschen emotional machen. Denn was könne man der Bevölkerung noch bei einem Terroranschlag sagen oder einem Kleinkind, das missbraucht wird, wenn die Taten über steuerlich geförderte Internet-Kaskaden verschleiert werden? Aber auch ohne Mittel vom Staat werde die Telekommunikationswelt auf Voice- over-IP (VoIP) umgestellt, wo sich jegliche Unterhaltung mit einfachsten Mitteln verschlüsseln lasse. Mehr als um Kinderschänder sorgt sich Lemke angesichts dieses sich abzeichnenden abgeschirmten Netzes um die effektive Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Terrorismus. Hier können wir uns nicht mehr auf die Dummheit und Bequemlichkeit der Täter verlassen, erklärte der Staatssekretär. Diese würden vielmehr die technischen Möglichkeiten sehr schnell adaptieren. Terroristische Strukturen werden an den Kommunikationsstrukturen ansetzen, ist sich Lemke sicher. Weitere Einschnitte in die Bürgerrechte scheinen ihm daher unerlässlich: Wer den globalen Cyberspace 2010 nur unter den Blickwinkel Privacy betrachtet, verabschiedet sich von jeder ernsthaften Debatte, sagte der E-Government-Beauftragte Hessens. Eine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik müsse den Schutz der Privatsphäre gegen Risiken unkontrollierbarer Infrastruktur abwägen. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: [FYI] Andreas Pfitzmann schreibt an das BSI
On 3 Apr 2005, at 20:08, Florian Weimer wrote: PS: Welche Rolle spielt(e) Professor Pfitzmann bei JAP? Steht er hinter den Fedderrath/Golembiewski-Thesen zur Kryptographieregulierung in Deutschland (vgl. Datenschutz und Datensicherheit DuD 28/8 (2004) 486-490)? Kann man in 2-3 Saetzen erfahren, worum es dort geht? --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Andreas Pfitzmann schreibt an das BSI
http://blog.dinnri.de/matthias/archives/318-Von-Biometrie,-Vorratsda tenspeicherung,-Wissenschaft-und-Zensur.html Andreas Pfitzmann schreibt an das BSI, da sein eingeladener Vortrag zum 9. IT-Sicherheitskongress nach Kenntnisnahme seiner Ausarbeitung für den Tagungsband vom BSI-Präsidenten persönlich wieder ausgeladen wurde. Der Kongress steht unter dem Titel IT-Sicherheit geht alle an!, und Andreas schlussfolgert nun, dass das BMI (als Macht hinter dem BSI) meint, dass eine auf wissenschaftlicher Analyse basierende Auseinandersetzung mit Biometrie, die u.a. zu gewissen Folgerungen hinsichtlich einer Vorratsdatenspeicherung kommt, vielleicht lieber doch keinen was angeht. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Verwaltungsgericht Köln bestätigt Sperrungsverfügung in NRW
http://www.heise.de/newsticker/meldung/58122 Die Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf hat eine weitere juristische Hürde genommen: Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem am heutigen Donnerstag bekannt gegebenen Urteil (Aktenzeichen 6 K 7151/02) die Klage eines Kölner Providers gegen die Verfügung zurückgewiesen. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Sicherheitspaket 3 u.V.m.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,346175,00.html [...] In dem Bericht fordert Schily, den Geheimdiensten erleichterten Zugang zu Kontoinformationen zu gewähren und die bürokratischen Hürden bei der Beantragung von Überwachungsmaßnahmen abzubauen. Dazu bereitet das Innenministerium ein Sicherheitspaket 3 vor. Der Minister will zudem erreichen, dass das Terrorismusbekämpfungsgesetz nicht länger befristet wird. Die Bundesregierung hatte sich in dem im Januar 2002 in Kraft getretenen Sicherheitspaket verpflichtet, nach drei Jahren einen zusammenfassenden Erfahrungsbericht vorzulegen. Der Bericht soll zunächst in der Koalition und anschließend im Kabinett beraten werden. [...] Siehe auch http://news.bbc.co.uk/1/hi/uk_politics/4342717.stm -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft beschliesst Softwarepatent-Vereinbarung]
On 10 Mar 2005, at 22:09, Martin Uecker wrote: Auch wenn es Gerätetreiber heißt, organisieren diese meist nur die Kommunikation mit den Geräten, und steuern - ganz anders als ein ABS-System - keine physikalischen Prozesse. Man braucht keinen Physiker, um einen Treiber zu schreiben, sondern einen Programmierer und eine Spezifikation der Schnittstelle. Damit ist eigentlich klar, daß kein normaler Treiber im Linux-Kernel irgendwie technisch ist. Nehmen wir an, jemand haette ein Patent auf ein Verfahren zur Optimierung einer Funkkommunikation, bei dem u.a. erst die Leistungsdichte ueber eine Vielzahl von Frequenz-Kanaelen gemessen wird, um dann nach einer vorbestimmten komplexen Regel einen Sendekanal, eine Sendeleitung und eine Modulationsart auszuwaehlen. Ohne Zweifel eine technische Erfindung. Solange sowas nicht vollstaendig in dem WLAN-Chip eingekapselt ist, muss das der Geraetetreiber machen: Er muss ueber verschiedene Register erstmal den Empfaengerteil ansteuern, um Feldstaerken zu messen, dann die vorbestimmte Regel anwenden und - wiederum per Registerzugriff - die Sendeparameter einstellen. Eine computer-implementierte Erfindung eben. Wenn sowas im Linux-Kernel gemacht wird, stellt sich m.E. schon die Frage der (mittelbaren) Patentverletzung. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft beschliesst Softwarepatent-Vereinbarung]
On 10 Mar 2005, at 10:40, Sven Türpe wrote: Softwarepatenten fehlen aber auch regelmäßig die Kriterien zur nachträg- lichen Prüfung, ob eine vorliegende Software ein bestimmtes Patent verletzt. Abstrakte Anspruchsmerkmale, eine High-Level-Beschreibung der Funktionsweise, führen zu übermäßig breiten Ansprüchen. Funktionale Merkmale in Patentanspruechen (nicht nur bei Patenten auf computer-implementierte Erfindungen) gehoeren zu den Standardwerkzeugen des Patentwesens. Es gibt keine Ansprueche, in denen Programmcode beschrieben waere. Es geht immer nur um Funktionalitaeten. Ob die erteilten Patente hinsichtlich der damit abgedeckten Funktionalitaeten vor dem Hintergrund des Standes der Technik zu breit sind oder nicht, kann nur im Einzelfall beurteilt werden - wenn das was nicht stimmt, kann das ein Hinweis auf Probleme bei der Qualitaetssicherung in den Patentaemtern sein. Wenn ich Software abstrakt beschreibe, erkläre ich nur ihren Verwendungszweck und ansatzweise ihren Funktionsumfang. Ansatzweise deshalb, weil jede halbwegs sinnvolle Software eine Reihe von Funktionen beinhaltet, die sich nicht aus dem unmittelbaren Einsatzzweck ergeben. Beschreibe ich Software aber konkret, dann repliziere ich sie. Software beschreibt sich selbst am besten. Vielleicht kann ich diese Beschreibung in eine Liste von Merkmalen übersetzen, aber das wären dann Tausende, oder auch Millionen. Noch einmal anders formuliert: Ich könnte Patentansprüche auf Software einerseits anhand oberflächlicher Merkmale beschreiben. Dann erfassen die Ansprüche unvermeidlich Systeme, die sich in ihrer Arbeitsweise wesentlich unterscheiden und lediglich einen ähnlichen Funktionsumfang bieten. Mit einem Patent auf ein Dokumentenmanagementsystem treffe ich dann auch Wikis und Mailinglistenarchive. Das haengt von der Breite, d.h. von der genauen Formulierung der Patentansprueche ab. Wenn sich der Wortlaut des Patentanspruches auch auf Wikis und DMS lesen laesst, dann stellen eben auch Handlungen im Zusammenhang von Wikis und DMS eine Patentverletzung dar. Wenn der Anspruch zu breit formuliert ist, hilft nur Einspruch, Nichtigkeitsklage und (politischer) Druck aufs Patentamt, den Job von vornherein besser zu machen. Aber nochmal: Man patentiert nie ein konkretes DMS, an dem man els Erfinder gerade arbeitet. Die Erfindung ist immer etwas abstrakteres, von dem derzeitigen Programmiergegenstand abgeloestes, und man waere dumm, dann, wenn man die Erfindung patentieren will, nicht auch den im Verhaeltnis zum Stand der Technik breitestmoeglichen Anspruchswortlaut zu waehlen. Ich könnte die Ansprüche andererseits an inneren Merkmalen festmachen. Was sind innere Merkmale im Gegensatz zu etwa sowas wie aeusseren Merkmalen? In diesem Fall ist die Prüfung auf Patentverletzung nicht mehr mit vernünftigem Aufwand möglich. Außerdem erfassen die Ansprüche wieder alles mögliche, diesmal beliebige Software, die ein bestimmtes Konstrukt oder Konzept benutzt, ganz gleich wofür. Mit einem Patent auf Markup- Sprachen treffe ich Web-Browser, Textverarbeitungen, interne Schnitt- stellen zwischen Systemkomponenten und so weiter. Ja klar, wenn der Wortlaut des erteilten Patentanspruches das abdeckt, sicher. Aber das ist kein Bug, sondern ein Feature des Patentsystems. Es wird ja keine Software als solche patentiert; wenn das so waere, liesse sich der Schutzbereich ja vielleicht noch auf einen bestimmten Web-Browser eingrenzen. Die in Wirklichkeit patentierte Erfindung ist aber von jeder ihrer denkbaren einzelnen Verkoerperungsformen durch einen eingeschobenen Abstraktions-Layer separiert. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft beschliesst Softwarepatent-Vereinbarung]
On 10 Mar 2005, at 11:18, Sven Türpe wrote: So. Jetzt wollen wir Patente vergeben. Wer soll denn bitteschön eins bekommen? Einer für die Gesamtleistung des Teams? Wer? Oder vielleicht jeder, der etwas beigetragen hat? Da gibt es eine klare Antwort: Wenn es ein 'offenes Netzwerk' ohne jede Verschwiegenheitsverpflichtung ist, bekommt keiner ein Patent, denn alles was in dem Netzwerk ablauft, ist augenblicklich der Oeffentlichkeit zugaenglich und somit automatisch Stand der Technik, der nicht patentfaehig ist. Wenn ein Einzelner oder ein ueberschaubare Team aus der allgemeinen Netzkommunikation fuer eine gewisse Zeit ausschert und einen neuen Gedanken bis zu einer patentfaehigen Erfindung laboriert, dann kann der dieser Einzelne oder das Team darauf ein Patent anmelden (oder von einem Dritten anmelden lassen, dem man die Rechte uebertragen hat). Falls wir hier in Europa mal die Neuheitsschonfrist bekommen sollten, wird es allerdings komplizierter. Grundsaetzlich ist die Vollendung der Erfindung ein Realakt, und alle, die daran mit eigenem Beitrag tatsaechlich mitgewirkt haben, sind Miterfinder, und das Recht auf das Patent steht allen Erfindern gemeinsam zu. Wenn mehrere Leute _unabhaengig voneinander_ dieselbe Erfindung vollendet haben, bekommt derjenige das Patent, der als erster zum Patentamt rennt. (In den USA ist die Rechtslage diesbezueglich erheblich anders als bei uns in Europa!) --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft beschliesst Softwarepatent-Vereinbarung]
On 10 Mar 2005, at 18:55, Hendrik Weimer wrote: Axel H Horns [EMAIL PROTECTED] writes: Aber: Woran erkennt man denn nun boese (Software-)Patente gegenueber den anderen Patenten, deren Rechtmäßig[keit] niemand ernsthaft bezweifelt ? Softwarepatente beschreiben keinen technischen Beitrag, weil es ihm an der physikalischen Wirkung fehlt. Ich habe den Eindruck, dass ausnahmslos alle Patentansprueche, aus denen man theoretisch gegen jemanden aus mittelbarer oder unmittelbarer Patentverletzung vorgehen koennte, der in einem hinreichend kommerziellen Umfeld mit Software hantiert, von der ueberwaeltigenden Mehrheit der Patentkritiker als boese (Software- )Patente eingruppiert werden. Diese Einschätzung dürfte richtig sein. Was sollte daran auch bemerkenswert sein? Also: Softwarepatente beschreiben keinen technischen Beitrag, weil es ihm an der physikalischen Wirkung fehlt. Andere sagen: Softwarepatente = Patente auf computer-implementierte Erfindungen und: Wenn man aus einem Patent gegen Softwarevertreiber wegen (mittelbarer) Patentverletzung klagen kann, handelt es sich um ein boeses Patent. All das passt nicht zusammen. Ein Patent auf ein ABS-System ist in jedem Fall ein Patent auf eine computerimplementierbare Erfindung und wird in den meisten Faellen als Patent auf eine computer- implementierte Erfindung abgefasst sein. Jemand, der z.B. fuer Autowerkstaetten entsprechende Software zum Einflashen in ABS-Systeme vertreibt, kaeme als (mittelbarer) Patentverletzer in Betracht. Solch ein Patent waere dann wohl fuer die Patentgegner ein boeses Patent (s.o.). Dass eine ABS-Anlage in einem Auto keine Technizitaet aufweist, kann man wohl aber eher nicht behaupten. Auch Patente auf unzweifelhaft technische Erfindungen koennen, wenn die Erfindung computerimplementierbar ist, gegen Softwarevertreiber angewendet werden. Z.B. sind viele Ablaeufe im Linix-Kernel unzweifelhaft technisch, insbesondere bei der Ansteuerung von Peripherie in Geraetetreibern. Es wird beispielsweise viel ueber die Ansteuerung von WLAN-Peripherie unter Linux diskutiert. Ein technisches WLAN-Patent, das sich auf eine computerimplementier_bare_ Erfindung bezieht, koennte dann u.U. durch einen entsprechenden Linux-Kernel verletzt werden. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft beschliesst Softwarepatent-Vereinbarung]
On 9 Mar 2005, at 21:16, Hendrik Weimer wrote: Axel H Horns [EMAIL PROTECTED] writes: Es steht nach Lage der Dinge ausser Zweifel, dass es Patente auf computer-implementierte Erfindungen gibt, die sogar eine Nichtigkeitsklage ueberstanden haben und die im Verletzungsprozess gegen einen Verletzer erfolgreich durchgesetzt worden sind. Das ist FUD in Reinstform. Der Begriff der computer-implementierten Erfindung ist bekanntlich äußerst breit gefaßt, sodaß er sich sicher auch auf eine Reihe von Patenten bezieht, deren Rechtmäßig niemand ernsthaft bezweifelt. Also, warum eine wahre Tatsachenbehauptung FUD sein soll, will mir nicht in den Kopf. Aber: Woran erkennt man denn nun boese (Software-)Patente gegenueber den anderen Patenten, deren Rechtmäßig[keit] niemand ernsthaft bezweifelt ? Ich habe den Eindruck, dass ausnahmslos alle Patentansprueche, aus denen man theoretisch gegen jemanden aus mittelbarer oder unmittelbarer Patentverletzung vorgehen koennte, der in einem hinreichend kommerziellen Umfeld mit Software hantiert, von der ueberwaeltigenden Mehrheit der Patentkritiker als boese (Software- )Patente eingruppiert werden. Hartmut Pilch und Florian Mueller machen alle Anstrengungen, um ihrer Anhaengerschar immer wieder einzublaeuen, dass man bloss nicht Patent auf computer-implementierte Erfindung, sondern gefaelligst Softwarepatent zu sagen habe. Woran erkennt man denn nun einen Patentanspruch eines Softwarepatentes gegenueber einem beliebigen anderen Patentanspruch oder gegenueber einem Patentanspruch im Zusammenhang einer computer-implementierten Erfindung? Im Gegensatz zum in der Anti-Patent-Szene zum schwammigen Kampfbegriff verkommenen Ausdruck Softwarepatent ist der Begriff Patent auf computer-implementierte Erfindung immerhin gut definierbar, z.B. im RiLi-Entwurf als: 'Computerimplementierte Erfindung' ist jede Erfindung, zu deren Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird und die auf den ersten Blick mindestens ein neuartiges Merkmal aufweist, das ganz oder teilweise mit einem oder mehreren Computerprogrammen realisiert wird. Wie ist denn nun demgegenueber der Begriff Softwarepatent zu definieren? --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft beschliesst Softwarepatent-Vereinbarung]
On 9 Mar 2005, at 10:44, Rigo Wenning wrote: Axel, wenn Du schon über KMU's redest. Kannst Du abschätzen (in 10k schritten), was ein Prozess wegen Verletzung eines Patents auf computerimplementierte Erfindung gegen einen dicken Fisch wie IBM/MS/Siemens etc kostet? Das haengt vom Streitwert ab. Das Problem ist doch, dass ein Patent eine Rechtsposition herbeiführt, die man nachher sehr gut durchsetzen kann, also ein strategischer Vorteil der Grossen die viele Patente produzieren. Es ist auch so, dass die KMU's eben gerade nicht an den cross-license-agreements teilnehmen. Insofern ist das Patent ideal, die KMU's vom Markt auszusperren: Kein cross-license und nicht genug Geld, sich wirklich zu wehren. Man sollte IMHO nicht unbedingt davon ausgehen, dass alle Unternehmen alle patentierten Technologien nutzen koennen sollten - das ist ja gerade das Prinzip beim Patent. Die Tatsache, dass irgendwo ein Verletzungsprozess stattfindet, zeigt haeufig an, dass vorher schon einiges schiefgegangen ist. Das primaere Problem scheint mir daher eher darin zu liegen, dass die Unternehmen ein Gefuehl dafuer bekommen muessen, was von dem was, sie so jeden Tag machen, durch Patente Dritter abgedeckt sein koennte. Das geht in der Praxis definitiv _NICHT_ so, dass man im Unternehmen jahrelang herumwurstelt, als ob es das Patentsystem ueberhaupt nicht gaebe, und dann ploetzlich aufschreit, weil man fuerchtet, schon allzu lange Patente Dritter verletzt zu haben. Da hilft dann auch kein Patentanwalt, dem man einen Auftrag andienen moechte, gegen moeglichst wenig Geld einen moeglichst umfassenden Persilschein auszustellen, der nach einer Patentrecherche dem Unternehmen bescheinigt, dass man ja eigentlich gaaar keine Patente verletzt. So laeuft das normalerweise nicht. Mir kommt die Haltung mancher KMUs im IT-Bereich zum Patentsystem so vor, als ob jemand einen Laden aufmacht und jahrelang keine Steueren bezahlt und dann irgenwann voellig ueberrascht ist, dass es ueberhaupt sowas wie das Finanzamt gibt. Patentinformationen sind heute billig verfuegbar, auch fuer KMUs. Es gehoert m.E. zum unternehmerischen kleinen Einmaleins, dass man sich _vor_ dem Beginn einer Produktentwicklung umsieht, welche Patente z.B. die wichtigsten Mitbewerber auf der Pfanne haben und dann kontinuierlich waehrend des gesamten Entwicklungs- und Markteinfuehrungsprozesses die Patentlage weiterbeobachtet. Wenn man als Unternehmer oder sonstwie Verantwortlicher allerdings beim Betrachten eines Patentdokumentes koerperlichen Brechreiz verspuert, hat man ein Problem. Etwa genauso wie jemand, dem uebel wird, wenn er ein Finanzamtsformular sieht. Oder einen komplizierten Vertrag mit 20 Seiten Kleingedrucktem. Alle diese Sensibilitaeten waeren deshalb keine guenstigen Vorausstzungen fuer eine erfolgreiche unternehmerische Taetigkeit. Lawyer-Bashing mag in dieser Situation gut fuer die persoenliche Stimmung sein, hilft aber nicht wirklich weiter. In der Erfahrung von KMUs, die wie oben beschrieben, eine hohe Patent- Awareness zeigen, ist es selten, dass Grosskonzerne ploetzlich und unvermutet mit dem Holzhammer vor der Tuer stehen. Der Alltag wird eher bestimmt durch das fortwaehrende rechtzeitige Detektieren von potentiellen Patentproblemen, Auffinden von Alternativ- und Umgehungsloesungen (die sich manchmal am Ende sogar technologisch als vorteilhaft erweisen koennen), Sondieren von Lizensierungsprojekten (haeufig gegenueber Patentinhabern, die auch nur KMUs sind!) oder Suchen nach Stand der Technik, um dem gegnerischen Pateninhaber ein kostenloses Mitbenutzungsrecht abtrotzen zu koennen. Ausserdem erkennt man an den Patentaktivitaeten der Wettbewerber fruehzeitig, wohin die Reise dort gehen soll, was unternehmensstrategisch auch ganz gut ausgeschlachtet werden kann. Sowas ist Business as usual, nicht der ganz grosse Showdown, der von den Patentgegnern immer wieder gerne in den grellsten Farben ausgemalt wird. Im Prozess sind die Grossen pekuniaer uebrigens immer im Vorteil - nicht nur im Patentbereich. Wenn man als KMU ein grosses Projekt mit einem Mega-Konzern als Kunden abwickelt und der Kunde nicht zahlen will, weil angeblich dieses oder jenes nicht gestimmt hat, dann ist das u.U. auch ganz schoen muehsam bis illusorisch, das geforderte Geld in einem langen und teuren Instanzenweg einklagen zu wollen. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft beschliesst Softwarepatent-Vereinbarung]
On 9 Mar 2005, at 23:27, Lars Weitze wrote: Und ich persoenlich habe schon gesagt, was ich generell von Patenten halte. Ob Software oder Nicht. Patente sind Diebstahl an der Wissenskultur - Und zur Waffe gegen missliebige Konkurrenten und Entwicklungen geworden. Interessant. Das weist auf eine interessante Bruchstelle in der ueberaus heterogenen Koalition hin, die die Schwungmasse der Internetbewegung gegen die Aufrechterhaltung der Patentierbarkeit computer- implementierter Erfindungen bildet. Man koennte den Politikern, die dem FFII nachlaufen, z.B. mal deutlich machen, dass es in dem FFII- Movement reichlich Leute gibt, die das Patentsystem insgesamt abschaffen wollen. Manchem Abgeordneten duerfte sowas als viel zu weit gehend schon nicht mehr so erstrebenswert erscheinen. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft beschliesst Softwarepatent-Vereinbarung]
On 9 Mar 2005, at 23:31, PILCH Hartmut wrote: Wie ist denn nun demgegenueber der Begriff Softwarepatent zu definieren? Exakt gleich. Computer-implemntierte Erfindung ist gemaess obiger Definition eine reine Softwareloesung, von der der Sprecher behauptet, es handele sich dabei um eine Erfindung im Sinne des Patentrechts. Eine Erfindung ist ein Immaterialgut. Nur Erfindungen sind patentierbar. Sonst nichts. Siehe § 1 PatG oder Art. 52 EPÜ. Gartenschlaeuche, Werkzeugmaschinen, Verfahren zur Herstellung von Schwefelsaeure, mit Software zu Auktionsmaschinen gemachte Computer oder einfach Software sind nicht patentierbar. Ueberhaupt nicht. Aber es kann vorkommen, dass sich eine immaterielle patentfaehige Erfindung manifestiert an einem besonders gestalteten Gartenschlauch, an einer besonders gestalteten Werkzeugmaschine, an einem besonders gestalteten Verfahren zur Herstellung von Schwefelsaeure, an einem mit einer besonderen Software zu einer Auktionsmaschine gemachten Computer. Leider benutzen auch Patentleute eine ungenaue Sprechweise. Wenn im Patentanspruch steht: Werkzeugmaschine, gekennzeichnet durch ... sagen wir im Alltag, die Werkzeugmaschine sei patentiert. Diese ungenaue Redeweise entgegen § 1 PatG und Art. 52 EPÜ kann man sich nur leisten, wenn man im genau weiss, dass das Patentrecht aber Immaterialgueterrecht ist. Ausbildungsfrage (Kam in meiner Patentanwaltsausbildung mal vor): a) Kann man einen Deich patentieren? b) Wenn ja: Muss das Patent dann im Grundbuch eingetragen werden? zu a) Man kann eine Erfindung patentieren, die einen Deich betrifft. Das Patent betrifft dann die immaterielle Erfindung, nicht aber das konkrete Flurstueck, auf dem der Deich errichtet wird. zu b) Nein, denn das Grundbuch zeichnet nur die Rechtsverhaeltnisse auf, die das konkrete Flurstueck betreffen, auf dem eine Verkoerperung der immateriellen Erfindung in Gestalt eines Deiches errichtet wird. Die RiLi definiert einen Test, mit dem solche Besonderheiten an einem mit einer besonderen Software zu einer Auktionsmaschine gemachten Computer, die sich als patentrechtliche Erfindung qualifizieren, diskriminiert werden sollen gegenueber solchen Besonderheiten an einem mit einer besonderen Software zu einer Auktionsmaschine gemachten Computer, die zwar vielleicht auch neu und nicht naheliegend sind, die aber nicht dem Patentschutz zugaenglich sein sollen. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft beschliesst Softwarepatent-Vereinbarung]
On 8 Mar 2005, at 3:24, Joerg-Olaf Schaefers wrote: 1.) Was ist heute passiert? Ein Verfahrensschritt (nicht der letzte in der Kette der erforderflichen Verfahrensschritte) zur Verabschiedung einer Richtlinie ueber die Harmonisierung des nationalen Patentrechtes in allen EU-Staaten bezueglich der Patentierbarkeit computer- implementierter Erfindungen ist vollzogen worden. 2.) Sind heute Softwarepatente für Europa beschlossen worden? Unausweichlich? a) Es gibt bereits seit langem rechtmaessige, gueltige und gerichtlich durchsetzbare Patente auf computer-implementierte Erfindungen, erteilt sowohl vom Eurooaeischen Patentamt als auch von nationalen Patentaemtern (z.B. DPMA). b) Das endgueltige Zustandekommen der Richtlinie ist nicht unausweichlich. Die Richtlinie kann in der zweiten Lesung im Europaeischen Parlament abgeaendert oder sogar abgelehnt werden. Die EU-Kommission kann das Verfahren beenden. 3.) Falls ja: Gibt es formale Ansätze, nach denen die heutige Entscheidung zweifelhaft ist/angegangen werden kann? Der Rat hat beschlossen und wird sich nicht wieder damit befassen, es sei denn im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens mit dem Europaeischen Parlament, falls das Parlament Aenderungen durchsetzen will. Ich vermute, dass auch eine Klage vor dem EuGH moeglich ist, wenn man meint, dass der Rat bei der Beschlussfassung europaeisches Recht verletzt hat. Mir ist aber nicht bekannt, wer klageberechtigt waere (nur betroffene Institutionen / Laender?). Offen ist insbesondere die Frage, in welchem rechtlichen Verhaeltnis der gestrige Ratsbeschluss zum Beschluss der Parlamentsgremien steht, das ganze Verfahren noch einmal von vorn beginnen zu wollen. 4.) Falls nein: Welche Gremien (EU/Auf Ebene der Länder) können die Entscheidung von heute noch kippen/blockieren/verhindern? 5.) Das Europaeische Parlament kann den Richtlinienentwurf noch kippen. Veraenderungen kann es nur im Einvernehmen mit dem Rat geben. Es ist nicht erforderlich, dass das Parlament der Ratsfassung zustimmt; vielmehr hat es nur das Recht, die Ratsfassung mit absoluter Mehrheit abzulehnen oder aber Veraenderungsvorschlaege zu machen, die aber nur mit Zustimmung des Rates wirksam werden koennen (ggfs. Vermittlungsverfahren im Vermittlungsausschuss). Und: Nicht zu vergessen ist auch, dass die EU-Kommission das alleinige Initiativrecht hat. Wenn die Kommission seinen Entwurf aus dem Jahre 2002 formal zurueckzieht, dann ist das Verfahren zu Ende, egal, was der Rat und das Parlament machen. Die Kommission kann dann theoretisch einen neuen Entwurf starten, muss aber (rechtlich gesehen) nicht. Was passiert als nächstes? Der Ratspraesident schreibt dem Parlamentspraesidenten einen Brief, in dem drinsteht, dass der Rat die gestrige Fassung formal beschlossen hat. Das Parlament muss dann sehen, ob es business as usual macht, d.h. in die zweite Lesung geht, oder ob es wegen des Neustart-Begehrens darin eher ein Problem sieht. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft beschliesst Softwarepatent-Vereinbarung]
On 8 Mar 2005, at 11:26, PILCH Hartmut wrote: 2.) Sind heute Softwarepatente für Europa beschlossen worden? Unausweichlich? a) Es gibt bereits seit langem rechtmaessige, gueltige und gerichtlich durchsetzbare Patente auf computer-implementierte Erfindungen, erteilt sowohl vom Eurooaeischen Patentamt als auch von nationalen Patentaemtern (z.B. DPMA). Zur Rechtmaessigkeit s. http://swpat.ffii.org/analyse/epue52/ Also, ... Was auf der Grundlage der bestehenden Gesetze und voelkerrechtlichen Vertraege im Einzelfall als Rechtens angesehen werden kann und was nicht, entscheiden immer noch die Gerichte beziehungsweise - im Falle des EPA - die Beschwerdekammern, nicht aber der FFII e.V. Und die Gerichte (einschliesslich BGH) und Beschwerdekammern haben - bei manchen kleineren Abweichungen im Detail - zigfach Patente auf computer-implementierte Erfindungen im Grundsatz fuer zulaessig gehalten. Alles andere, was neben dieser Rechtsprechung liegt, nennt der Jurist wohl 'Mindermeinung'. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft beschliesst Softwarepatent-Vereinbarung]
On 8 Mar 2005, at 20:32, Neko (Simone Demmel) wrote: Unsere Gesetze fangen an nur noch auf den zu hoeren, der am lautesten schreit und mit den groessten Scheinen wedelt. Das ist nicht im Sinne der Erfindung. (Das Ganze erinnert mich etwas an Art. 12A GG: Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Trotzdem dauert der Zivildienst laenger als der Wehrdienst. Das BVerfG hat dazu sinngemaess mal gesagt: Tja, man muss eben noch die Wehruebungen beim Bund dazurechnen. Pech gehabt fuer die Zivis - ich habe damals uebrigens als Zivi auch laenger werkeln muessen als wenn ich zum Bund gegangen waere. Trotz des vordergruendigen Wortlautes des Art. 12A GG. Das ist eben der Unterschied zwischen herrschender Meinung, in Juristenbuechern auch hM abgekuerzt, und davon abweichenden Mindermeinungen.) Zurueck zu den Patenten: Es grenzt fuer mich an Wirklichkeitsverlust, wenn der FFII e.V. und andere immer wieder gebetsmuehlenartig behaupten, Patente auf computer-implementierte Erfindungen seien nach derzeitiger Rechtslage illegal, in DE und Europa ueberhaupt nicht durchsetzbar, usw., usf. Es steht nach Lage der Dinge ausser Zweifel, dass es Patente auf computer-implementierte Erfindungen gibt, die sogar eine Nichtigkeitsklage ueberstanden haben und die im Verletzungsprozess gegen einen Verletzer erfolgreich durchgesetzt worden sind. Da die Gerichtsakten in DE aber grundsaetzlich nichtoeffentlich sind und nur die wenigsten Entscheidungen der Landgerichte und Oberlandesgerichte (in anonymisierter Form) in der Fachpresse (verstreut) veroeffentlicht werden, besteht wenig Transparenz, und ueber das, was ich betreffend bestimmter Einzelfaelle beruflich weiss, darf ich aus nachvollziehbaren Gruenden nicht reden. Man tut insbesondere den Einzelkaempfern und KMUs in der IT-Szene ueberhaupt keinen Gefallen, wenn man diesen Leuten erzaehlt, nach gegenwaertiger Rechtslage koenne nichts passieren, SW-Patente seien ja illegal, etc. pp. Mal ganz brutal ueberspitzt ausgedrueckt: Wenn es hart auf hart kommt, steht auch nach jetziger Rechtslage beim Patentverletzer die Polizei vor der Tuer, um dem Gerichtsvollzieher zwangsweise den Zutritt zu den Geschaeftsraeumen zu ermoeglichen, damit nach verlorenem Verletzungsprozess Einrichtungs- und Ausruestungsgegenstaende gepfaendet werden koennen, falls die faellige Summe nicht anderweitig gezahlt wird. Business as usual also. Die beruhigenden Worte des FFII e.V. bezueglich der derzeitigen Rechtslage wuerden in einem derartigen Falle die in Gestalt der Polizei und des Gerichtsvollziehers aufmarschierende Staatsgewalt nicht davon abhalten koennen, ihren Job zu machen. Alles in allem gibt es dem Vernehmen nach in DE jaehrlich etwa 10 hoch 3 Patentverletzungsprozesse. Wohlgemerkt, insgesamt, nicht nur IT-Sachen. Viele dieser Verfahren haben auslaendische Parteien als Klaeger und/oder Beklagte. Somit ist das statistische Risiko fuer einen DE-Unternehmer als Beklagter in einen Patentverletzungsprozess verwickelt zu werden, eher ziemlich gering. Deshalb gibt es auch nur wenige IT-Unternehmer aus der KMU-Szene, die selber schon mal verklagt worden sind, und das ist vielleicht auch der Grund dafuer, dass sich wohl das Geruecht halten kann, Patente auf computer- implementierte Erfindungen waeren in DE nicht durchsetzbar. Die EU will nicht Patente auf computer-implementierte Erfindungen einfuehren. Das braucht sie auch nicht, die sind naemlich schon laengst da. Der FFII e.V. etc. pp. wollen zumindest Patente auf computer- implementierte Erfindungen, wahrscheinlich sogar auf computer- implementierbare Erfindungen insgesamt, abschaffen. Diejenigen, die den Status Quo veraendern wollen, sind die Anti- Patent-Protestler, nicht die Kreise, die den EU-Richtlinienentwurf stuetzen. In der Anti-Patent-Propaganda von FFII e.V. etc. pp. wird das aus Zweckmaessigkeitserwaegungen heraus gerne wahrheitswidrig andersherum dargestellt. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: [phm@a2e.de: [ffii] Ratspraesidentschaft beschliesst Softwarepatent-Vereinbarung]
On 8 Mar 2005, at 22:11, Neko (Simone Demmel) wrote: Aber: Ist auch *irgendwer* so richtig *dafuer*? Ja, z.B. die EICTA-Unternehmen http://www.patents4innovation.org/docs/pr070305tc.pdf --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] KEINE LINKS
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/03/07/keine-links/ 7. 3 .2005 KEINE LINKS heise online darf nach einem Urteil des Landgerichts München I zwar nicht auf den Hersteller einer Kopiersoftware verlinken, jedoch über die Programme und die damit verbundene Diskussion weiter berichten. Die Musikindustrie wollte einen Bericht von heise online zum Anlass nehmen, dem Internetdienst gerichtlich die Berichterstattung zum Thema zu untersagen. Nach Auffassung der Industrie handelt es sich auch bei redaktionellen Beiträgen um (unzulässige) Werbung für Kopiersoftware. 3 Kommentare zu KEINE LINKS 1. Sencer meint: (7. 3 .2005 um 18:19) Wann ist ein Link ein Link? - wenn ar aktiv anklickbar ist? - wenn er inaktiv, aber komplett ist? xttp://www.lawblog.de - wenn er als url erkennbar ist? lawblog.de - wenn aus dem Kontext deutlich wird, dass es eine URL ist? mit der deutschen Webseite unter lawblog auffindbar 2. Sebastian meint: (7. 3 .2005 um 18:40) Wer braucht einen link, wenn aus dem Inhalt des Artikels alles Notwendige hervorgeht, daß google den Rest erledigt? 3. RA F meint: (7. 3 .2005 um 19:33) Google abmahnen, die machen doch dann auch Werbung damit ;-) -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Auskunft über Provider-Kundendaten auch ohne Richterspruch
http://www.heise.de/newsticker/meldung/57111 Auskunft über Provider-Kundendaten auch ohne Richterspruch Sobald die Staatsanwaltschaft innerhalb eines Ermittlungsverfahrens eine bestimmte dynamische IP-Nummer einschließlich der Uhrzeit in Erfahrung gebracht hat, müssen Provider Name und Anschrift des Kunden mitteilen. Einer vorherigen schriftlichen Anordnung durch einen Richter nach der Strafprozessordnung (StPO) bedarf es nicht, weil das Fernmeldegeheimnis nicht betroffen sei. Das berichtet die Fachzeitschrift Neue Juristische Wochenschrift (Ausgabe 9/2005) unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Stuttgart (Az.: 13 Qs 89/04). [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Das Feindstrafrecht
http://schwabenheim.blogspot.com/2005/03/das-feindstrafrecht.html Samstag, März 05, 2005 Das Feindstrafrecht Das Strafrecht des Staates gelte nur für die Bürger des Staates, für seine Feinde benötige man noch ein radikaleres, auf Bekriegung ausgerichtetes Feindstrafrecht, fordert der Strafrechtler Günther Jakobs. Terroristen, Kinderschänder und überhaupt Verbrecher die sich dauerhaft und entschieden vom Recht abgewandt haben, seien nicht als Personen zu behandeln. Ihnen komme daher nicht das für den straffälligen Bürger entworfene Strafrecht zugute, sondern sie müssten mit den Mitteln des Krieges bekämpft werden. Weil man solchen Hangtätern die Personalität absprechen müsse, könne man ihnen auch nicht die rechtsstaatlichen Errungenschaften modernen Strafrechts zukommen lassen. Die Pflicht des Staates, seinen Bürgern Sicherheit zu garantieren, verpflichte ihn dazu, seine Feinde nur gemessen an dem Ziel der Sicherheit zu verfolgen. Recht am Verfolgten müsse nicht geübt werden, der Feind sei ausgenommen. Auf dem Strafverteidigertag in Aachen an diesem Wochenende steht die Diskussion über das Feindstrafrecht im Zentrum. Eine Verbindung zur Folterdiskussion um den Fall Daschner stellt Carsten Schmidt her. Eine Erwiderung von Heribert Prantl gibt es offline in der SZ oder gegen hier. Mit den Mitteln des Strafrechts ist dem Terrorismus zugegeben nur schwer beizukommen. Von einer lebenslangen Freiheitsstrafe lässt sich ein entschlossener Selbstmordattentäter wohl kaum abschrecken. Das ist aber kein Mangel des Rechtsstaates. Das Grundgesetz spricht nicht von Personen oder Unpersonen, weil niemand befugt sein kann, diese Unterscheidung zu treffen. Welche Kriterien sollten auch dafür ausschlaggebend sein? Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Denn die Eigenschaft, ein Mensch zu sein, kann einem Menschen nicht abgesprochen werden. Damit schützt sich dieser Staat - aus leidvoller Erfahrung - vor sich selbst. Dass er sich gegen unmenschliche Angriffe mit menschenwürdigen Mitteln wehren muss, unterstreicht seine Existenzberechtigung. Die Vernichtung der Feinde durch Krieg ist kein menschenwürdiges Mittel, sondern zeigt nur die Faulheit des Staates. Durch die Behandlung seiner Feinde nach dem Recht seiner Bürger erhebt sich der Staat über das Unrecht. Deshalb ist er ein Rechtsstaat. Wenn er sich diese Mühe nicht macht, ist er kein Rechtsstaat mehr, und sein Untergang wird schneller kommen als ihn alle Terroristen zusammen herbeibomben könnten. posted by kulioo at 14:27 -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: softwarepatente / mitentscheidungsverfahren
On 1 Mar 2005, at 12:05, Lutz Donnerhacke wrote: * Martin Uecker wrote: Was ist eigentlich schlimm daran, wenn der Ministerrat seinen Standpunkt verabschiedet? Der Standpunkt ist nicht einstimmig. Es gibt erhebliche interne Widerstände. Es widerspricht aus demokratischen Gepflogenheiten, hier etwas durchzupeitschen. Das EU-Parlament kann doch den Text auch in zweiter Lesung ablehnen oder ändern? Nur noch ablehnen, IIRC. Nein. Das Parlament kann Aenderungen vorschlagen (mit der Mehrheit der Sitze). Wenn der EU-Rat solche vom Parlament vorgeschlagenen Aenderungen dann nicht will, gibt es ein Vermittlungsverfahren. Wenn das Vermittlungsverfahren final scheitert, ist die Richtlinie gescheitert (was nicht so schlimm waere, IMHO, jedenfalls besser als eine Richtlinie nach der Fassung der 1. Lesung des Parlamentes). Sooo ungewoehnlich ist das in der Politik uebrigens nicht: In DE kann das demokratisch gewaehlte Parlament (=Bundestag) was beschliessen, und ein Haufen nur indirekt demokratisch legitimierter Regierungen (=Bundesrat) kann das Gesetz (in bestimmten Politikbereichen) kippen. Ich schrieb vor einiger Zeit in einer PM an einen Patentgegner: - CUT - Auch ohne das im Einzelnen minutioes anhand der Vertragstexte nachgerechnet zu haben, bin ich geneigt, Ihnen zu glauben, dass eine Wiederholung der Abtimmung vom 18. Mai 2004 unter dem neuen Auszaehl- und Stimmengewichtungsschema nicht zu einer Mehrheit fuer den gegenwaertigen Rats-Text fuehren wuerde. Und: rein rechtlich gesehen sind alle EU-Mitgliedsstaaten sicher frei, anders abzustimmen als beim Durchwinken von A-Items ueblich. Auch muesste sich rechtlich kein EU- Mitgliedsstaat an das Abstimmungsverhalten gebunden fuehlen, welches er im Mai ausgeuebt hatte. Sicherlich koennte ein EU- Mitgliedsstaat verlangen, ein A-Item von der Tagesordnung zu nehmen oder nochmal als B-Item aufzuschnueren. Aber warum sieht es dann so aus, als ob alle (?) EU-Mitgliedsstaaten morgen das Spielchen mitmachen wollen? Auch Polen ist auffallend ruhig geworden. Nach allem, was ich gehoert und gelesen habe, werden sich die Polen wohl mit einem unilateralen Vermerk im Protokoll zufriedengeben. Der Grund hierfuer liegt m.E. in der Unmoeglichkeit, mit dem geradezu babylonischen Sprachgewirr innerhalb der EU (bei dem die Rechtstexte in allen EU-Amtssprachen _gleichermassen_ verbindlich sind!) anders umzugehen als durch eine rechtlich nicht verbindliche politische Einigung in einer Pilotsprache, z.B. Englisch (die deshalb nicht verbindlich sein kann, da sie nicht in allen Sprachen vorliegt), die von einer Übersetzungsphase mit nachfolgender rein formaler Bestaetigung des zuvor in der Pilotsprache erzielten und nun in allen Sprachen vorliegenden politischen Ergebnisses gefolgt wird. Stellen Sie sich doch mal konkret vor, wie das anders ablaufen koennte. Vielleicht durch eine Hundertschaft von Uebersetzern, die - sozusagen Notebook bei Fuss - bei EU-Ratssitzungen in einem Nebensaal geduldig sitzt bis im Haupt-Sitzungssaal die Politik weitergeht, um dann eifrig den neuesten in die Diskussion eingebrachten Kompromissvorschlag in alle Sprachen zu uebersetzen und an die nebenan tagenden Politiker rueckzuuebermitteln. So etwas waere in jeder Hinsicht voellig unpraktikabel - die Feinheiten der Uebersetzung muessen oft durch stundenlange Expertendiskussionen geglaettet werden, damit der Sinn in allen Sprachen uebereinstimmt, soweit das ueberhaupt moeglich ist. Die Folge: EU-Ratssitzungen wuerden sich wie ein Konvent ueber Wochen hinziehen, bis eine Entscheidung in allen Amtssprachen getroffen ist. Die saubere Loesung waere - wie in meinem Blog ausgefuehrt - die Aufgabe der Doktrin, dass alle EU-Amtssprachen gleichermassen verbindlich sind. Wenn man z.B. Englisch als eine Art Primary Language festlegen wuerde, koennte man nach einer politischen Diskussion in dieser Sprache sofort eine rechtsverbindliche Abstimmung machen, die den englischen Text endgueltig fixiert. Die zur Unterrichtung der Bevoelkerung danach rein administrativ anzufertigenen Uebersetzugen haetten dann nur berichtenden Charakter; bei Abweichungen waeren die Uebersetzungen anhand des englischen Originals zu berichtigen. Sowas ist aber derzeit wohl leider nicht durchsetzbar [...] Und: Bitte schauen Sie mal kurz ueber den Tellerrand der morgigen Behandlung der CIIs im EU-Rat hinaus. Glauben Sie im Ernst, man koennte den Deckel noch geschlossen halten, wenn ein Praezedenzfall geschaffen wuerde, ein A-Item nachtraeglich noch mal aufzuschnueren? Ein A-Item aufzuschnueren heisst, dass der gesamte administrative und uebersetzungstechnische Zyklus nochmal durchlaufen werden muesste. Und: Wer garantiert dann noch, dass nach einer Aufschnuerung und der monatelangen Ubersetzung der nach der Aufschnuerung neu gefundenen politischen Loesung nicht wiederum irgendwelche
[FYI] MS: we are not blackmailing Denmark
http://www.theregister.co.uk/2005/02/15/ms_patent_denmark/ MS: we are not blackmailing Denmark By Lucy Sherriff Published Tuesday 15th February 2005 17:20 GMT Microsoft has denied reports that it told Danish Prime Minister Anders Fogh Rasmussen it would pull Microsoft jobs out of Denmark if the government continued to oppose the European directive on Computer Implemented Inventions (CII). [...] Klaus Holse Andersen, the EMEA VP for Microsoft Business Solutions, the division of the company that now runs Navision, issued a statement, denying all the allegations: Contrary to the story reported in the Danish media there are no plans to close the Microsoft development centre in Vedbaek. We are very committed to Vedbaek. The company made no further comment on how the misunderstanding might have arisen. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Datenschutz und Besenreines Sterben.
On 8 Feb 2005, at 22:04, Patrick Goltzsch wrote: Aber was macht der durchschnittliche Buerger? Er betreibt ein outsourcing aller Erinnerung an fremdbestimmte Externe (Staat, Wirtschaft), die nachher mehr ueber ihn wissen als er selbst. Und er kann noch nicht einmal in diese externen Archive Einblick nehmen, selbst wenn er das (spaeter mal) wollte. Trotz der ergänzenden Ausführungen ist mir nach wie vor unklar, wie Du hier die Brücke vom privaten Archiv zum Datenschutz schlägst. Vielleicht ließe sich die Missachtung des Datenschutzes mit einer Geringschätzung der persönlichen Historie verknüpfen. Aber selbst das fiele mir schwer. Ich habe nur angeregt, mal darueber nachzudenken. Im persönlichen Umfeld kenne ich einige Maniacs, die gut und gern als Archivare durchgehen können. Da kann man auch nach einer Rechnung fragen, die vor zehn Jahren bei einer Renovierung anfiel. Die haben sie nicht nur noch, sie finden sie auch wieder. Ob das aber mit einem Bewusstsein für die eigene Geschichte zusammenhängt, eine Form der Briefmarkensammelei darstellt oder schlicht eine penible Aktenführung, weiß ich nicht. Das koennte mal erforscht werden, IMHO. Datenschutz sehe ich hier gar nicht. Es geht ja auch nicht unmittelbar um Datenschutz, sondern um die Frage, wie die Leute mit Daten und dem daraus ableitbaren Wissen umgehen. Hier sieht man die unmittelbare oekonomische Komponente der Archivierung: Fuer - im wahrsten Sinne - begueterte Adelige war es ganz selbstverstaendlich und auch praktisch moeglich, 700 Jahre lang Dokumente einfach irgendwo abzulegen, statt sie zu vernichten. Warum haben sie das damals gemacht? Was haben sie sich davon versprochen? Der Adelsbrief, das verbriefte Recht eine Maut zu erheben, langfristige Pachtverträge, dazugehörige Korrespondenz usw. verlangen ein Archiv und ein anderes Geschichtsbewusstsein. Um für eventuelle Streitigkeiten gerüstet zu sein, hebt man das besser auf. Die Doenhoffs haben weit mehr als das aufbewahrt. Auch Abrechnungen usw. die man theoretisch nach paar Jahren haette wegwerfen koennen. Diese Dinge haben eine höhere Halbwertzeit als der Mietvertrag für die 3-Zimmer-Wohnung, der Leasing-Vertrag für den VW Golf oder die Urlaubsgrüße der Verwandschaft. Interessant wird es bei der Durchsicht eines Nachlasses meist erst, wenn es um Tagebücher und Briefe geht. Und da wird auch jede Menge aufbewahrt, wie etwa Kempowski (Echolot) zeigt. Das mit Echolot und den daunterligenden Tagebuchschreibern war mal. Ist lange her. Wer jetzt noch ein Tagebuch aus der Zeit vor 45 hat, der koennte wissen, dass das ein 'Sammlerstueck' ist (das man u.U. sogar noch mal zu Kohle machen koennte). Es ging mir bei der Diskussion in der Tat auch weniger um Tagebuecher, sondern mehr um _heutige_ banale Dokumente im Range des Leasing-Vertrages für den VW Golf in einem Zeitrahmen weit jenseits der Vertragslaufzeit. Oder sogar noch darunter wie z.B. Briefen oder die Rechnung, die vor zehn Jahren bei einer Renovierung anfiel. Was spaeter mal relevant wird, ist uebrigens zum Zeitpunkt der Entstehung von Dokumenten in den seltensten Faellen zuverlaessig abzusehen. Auch Urlaubsgruesse auf einer Postkarte koennen ab 50+ Jahren auf einmal ausserordentlich interesant werden. Es kann selbstverstaendlich auch keinen privaten Archivzwang geben. Das in meinen Augen derzeit erkennbare voellige politische Scheitern des Datenschutzgedankens legt aber m.E. nahe, dass man mal ueber den Tellerrand sieht und analysiert, wie _viele_ ZeitgenossInnen heute mit Aufzeichnungen aller Art umgehen. Eine Frage nach Food for thoughts sollte das sein, mehr nicht. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Datenschutz und Besenreines Sterben.
On 10 Feb 2005, at 11:55, Lars Christian Wagner wrote: Ist den Listenteilnehmern ein Fall bekannt, in dem eine oder mehrere Personen durch einen - möglicherweise geheimgehaltenen - Beschluss der Innen- ministerkonferenz einen Verlust ihres bzw. ihrer Grundrechte aus Art. 5 GG erlitten haben, d.h. ein Fall, in dem nahezu alle persönlichen Kontakte aufgezeichnet und verbreitet wurden und die Person(en) dadurch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wurden? Nein. Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte denn so ein Beschluss ueberhaupt ergehen koennen? --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Datenschutz und Besenreines Sterben.
Mann sollte zum Thema Datenschutz m.E. mal versuchen, ein etwas groesseres Bild zu gewinnen. Der Grundgedanke des Datenschutzes ist (war?) eine Anwendung des Satzes Divide et impera, Teile und Herrsche. Der einzelne Buerger sollte nicht verpflichtet sein, einzelnen staatlichen Stellen (Behoerden), einzelnen Wirtschaftsunternehmen (z.B. Handel) und sonsitigen Privatpersonen mehr Daten ueber sich preiszugeben, als fuer die Erfuellung einer bestimmten Aufgabe unbeding notwendig ist (Zweckbindung der Daten, Datensparsamkeit, need to know). Insbesondere sollte durch Datenschutz auch verhindert werden, dass die legitimen Datenempfaenger von Teildatenbestaenden sich hinter dem Ruecken des Buergers konspirativ zusammentun und vom Buerger separierte Daten hinter dessen Ruecken zu einem Profil zusammenfuehren. 1. Das Volkszaehlungsurteil hat den Staat rigoros und mit Verfassungsrang an dieses Prinzip gebunden. Allerdings hat es ein Hintertuerchen offengelassen: Die Einwilligung des Buergers kann jederzeit und ueberall durch eine gesetzliche Datensammelanordnung ersetzt werden. Im Ergebnis war das Volkszaehlungsurteil ein Danaergeschenk: Statt weniger Daten zu sammeln und die Datenbestaende einzelner Behoerden weniger oft zu Profilen zusammenzufuehren, achtet der Staat jetzt bloss noch darauf, fuer alle diese Aktionen sich eine gesetzliche Grundlage zu besorgen. Unter den heutigen politischen Rahmenbedingungen klappt sowas reibungslos. Falls Otto S. heute beschliesst, dass es besser waere, eine zentrale DNS-Datei aufzumachen, in die ausnahmslos DND-Daten aller Saeuglinge einzuspeichern sind, wird schon morgen frueh das dafuer erforderliche Bundesgesetz verabschiedet werden. Das Volkszaehlungsurteil hat insoweit nicht zur Datensparsamkeit beigetragen; es hat de facto nur ein Transparenzgebot verankert (man kann im Gesetzbuch jederzeit nachlesen, was der Staat alles speichern und zusammenfuehren darf). 2. Die Wirtschaft hat das Prinzip des Datenschutzes nie verinnerlicht, weil ein Umgehen oder Brechen diesbeueglicher Restriktionen stets einen Wettbewerbsvorteil verspricht; sie setzt hauptsaechlich darauf, dass der Buerger freiwillig vertraglich in die Datenerfassung und -Zusammenfuehrung einwilligt. Um einen gewissen Druck in diese Richtung ausueben zu koennen, erhoeht z.B. der Handel die Endpreise um ein paar Prozent, um von dem einbehaltenen Geld einen Teil an diejenigen Kunden auszuschuetten, die bereit sind, auf die Anonymitaet ihres Konsumverhaltens zu verzichten (Rabattkarten wie Happy Digits, Payback). Andere kreative Loesungen bestehen darin, in Laender auszuweichen, wo Datenschuzuverpflichtungen praktisch nicht durchsetzbar sind. Oder man aggregiert Daten ein bisschen, etwa auf Mietshaus- oder Hauserblockebene, so dass man behaupten kann, diese seinen nun nicht mehr personenbezogen, um diese schwach aggregierten Daten dann doch wie personenbezogene Daten zu verwenden (Bonitaets-Scoring, wenn die Nachbarn zuviel Schulden haben, bekommt man eben nichts mehr auf Rechnung). 3. Das erstaunlichste sind aber die einzelnen Privatpersonen (Buerger) selbst. Ich weiss nicht, ob es ueberhaupt (wissenschaftliche) Literatur darueber gibt, was die Privatpersonen uber sich selbst wissen. Ich meine damit das Thema Privatarchiv. Da gibt es z.B. die gutverdienenden Singles im Alter von Thirty- something, die beschlossen haben, das Geld nicht in die Wohnung, sondern in Reisen und Lifestlyle zu stecken. In dem Einzimmerappartement, das sie bewohnen, ist der verfuegbare Raum auf das aeusserste oekonomisiert; kein Stueck Papier hat eine Existenzberechtigung ueber praktische und gesetzliche Zwaenge hinaus. In dieser Altersschicht gibt es auch erstaunlich viele E-Mail- Sofortloescher, die auch jede erhaltene e-Mail, die _nicht_ Spam ist, sofort nach der Kenntnisnahme bzw. Beantwortung loeschen, egal ob der Rechner noch 2GB oder 200GB freie Plattenkapazitaet hat. Ach ja, und dann die alten Damen im Alter von 80+, die sich innerlich langsam auf das Sterben vorbereiten (die evtl. dazugehoerigen Maenner sind in der Lebensphase, die ich hier meine, haeufig schon verstorben), und anfangen, ihre Bestaende an Archivmaterial aufzuraeumen. Da fliegen dann auch mal ganze Koffer mit Briefen von Vorfahren aus dem 19. Jahrhundert, die die Person ihrerseits mal geerbt hatte, auf den Muell. Auf die (selten gestellte) Frage, warum sie das tue, sagt sie dann vielleicht Ach, es kommt doch nur darauf an, was man im Herzen traegt. Wenn ich bissig sein will, nenne ich sowas besenreines Sterben: Ausser den letzten drei Telefonrechnungen und den Kontoauszuegen des letzten halben Jahres finden die Nachfahren nichts schriftliches im Haushalt der Verstorbenen vor. Und die Medienindustrie fuerchtet sich vor digitalen Archiven von digitalen Vervielfaeltigungsstuecken, weil man die ja vielleicht kopieren und weiterverbreiten koennte. Die grosse Mehrheit der Bevoelkerung wird, wenn das so
Re: Auflockerungen im Bankgeheimnis
On 7 Feb 2005, at 23:06, Martin Schröder wrote: NAK. Lohnsteuer. Die Einkommensteuer hat Waigel praktisch abgeschafft. Nein. Mit Lohnsteuer bezeichnet man eine Art von Abschlagszahlung auf die Einkommensteuer, die vom Arbeitgeber an das FinA abgefuehrt wird. Die Lohnsteuer ist keine eigenstaendige Steuer. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Datenschutz und Besenreines Sterben.
On 8 Feb 2005, at 10:55, Bettina Winsemann wrote: ja, und dann die alten Damen im Alter von 80+, die sich innerlich langsam auf das Sterben vorbereiten (die evtl. dazugehoerigen Maenner sind in der Lebensphase, die ich hier meine, haeufig schon verstorben), und anfangen, ihre Bestaende an Archivmaterial aufzuraeumen. Da fliegen dann auch mal ganze Koffer mit Briefen von Vorfahren aus dem 19. Jahrhundert, die die Person ihrerseits mal geerbt hatte, auf den Muell. Auf die (selten gestellte) Frage, warum sie das tue, sagt sie dann vielleicht Ach, es kommt doch nur darauf an, was man im Herzen traegt. Wenn ich bissig sein will, nenne ich sowas besenreines Sterben: Ausser den letzten drei Telefonrechnungen und den Kontoauszuegen des letzten halben Jahres finden die Nachfahren nichts schriftliches im Haushalt der Verstorbenen vor. Was vielfach schlichtweg praktische Gruende hat: Mieten werden teurer, Renten werden im Vergleich dazu nicht unbedingt hoeher, so dass vielfach umgezogen werden muss (bei jedem Umzug fliegen zig Sachen in den Muell). Dazu kommt, dass oftmals die aeltere Mutter oder Oma weitgehend allein umziehen muss (Stichwort: fehlendes Familiendenken), so dass man schon ueberlegt, ob man xy wirklich benoetigt. Dann kommt seitens der aelteren Generation ein ich will ja nicht, dass der Junge mehr Geld als noetig fuer die Raeumung der Wohnung ausgeben muss hinzu. Da gerade Wohnungsaufloesungen anstrengend sind und teuer etc, wird eben von vorneherein schon ausgemistet - leider. Gerade die Privatarchive sind ja oftmals auch eine Kostenfrage. (Kleiner Einschub von mir, sorry) Alles richtig. Aber: Die paar Faelle, die ich aus der eigenen Verwandschaft kenne, zeichnen sich dadurch aus, dass weit mehr als das oekonomisch notwendige weggeworfen wurde (z.B. 1 Schuhkarton voll Dokumente haette man theoretisch ja sogar noch mit ins Altersheim nehmen koennen). Ausserdem kommt hier die Digitaltechnik ins Spiel: 1 Seite DIN A4 Schreibmaschinentext passt als 200dpi-TIFF-Datei mit Kompression in ca. 50 KByte. Nehmen wir zur Sicherheit mal 100KByte pro Seite. Ferner nehmen wir an, ein archivgerechter PC habe eine Kapazitazitaet von 200 GByte (effektive Nutzkapazitaet) fuer ein Archiv. 1 Mbyte fasst somit 10 Seiten, 1 Gbyte 10.000 Seiten. 200 Gbyte fassen also .. aeh, Taschenrechner ... also 2 Mio. Seiten. In einen Leitz-Ordner passen, sagen wir mal, 500 Blatt. Bei einseitigem Druck entspricht das also 4000 Leitz-Ordnern. 1 Regalboden eines Ikea-Regals fasst ungefaehr 10 Leitz-Ordner. Bei 5 Böden pro Regal sind das 50 Leitz-Ordner pro Regal. Die 4000 Litz- Ordner verteilen sich also auf etwa 80 Ikea-Regale. Jetzt koennte man sich noch auslassen ueber die Lagerhalle, die man braeuchte, um 80 Ikea-Regale aufzustellen... Es versteht sich von selbst, dass kaum ein Privatarchiv 2 Mio. Blatt umfassen wird. Schon bei 10.000 Blatt ist der Zeitaufwand fuer das Scannen erheblich. Ich will mit meinen Zahlenspielereien nur deutlich machen, dass jeder handelsuebliche PC heutzutage rein technisch ein riesiges Archiv fassen koennte, selbst wenn man Papier einscannt (wenn man direkt elektronische Dokumente as ASCII-Files oder PDF- Dateien speichert, schrumpft der Speicherplatzbedarf nochmal um ca. 1 Zehnerpotenz). Man mueste sich in der Praxis selbstverstaendlich noch um eine Backup-Loesung (CD-ROM, DVD-R, Spiegelplatten etc. pp.) kuemmern. Natuerlich wird sich Oma Krause vor ihrem Umzug ins Altenheim sich nicht hinstellen und kistenweise Papier einscannen. Die interessante Frage waere aber, wass passiert, wenn ein Kind / Enkel / Neffe etc. auftaucht und das anbietet? Meine konkrete persoenliche Erfahrung ist, dass selbst ein Angebot - nur solche Papiere einzuscannen, die vorher zensuriert worden sind, d.h. die familiengeschichtlich kein brisantes (was waere das?) Material enthalten, und - die Originale nachher wieder herzugeben (keine Trophaehenjagd) und - kostenlos CD-ROMS mit eingescannten Dokumenten an die interessierte Verwandschaft zu verteilen moeglicherweise nicht ausreicht, um eine tiefsitzende Aversion gegen den Kern eines solchen Vorhabens zu ueberwinden, selbst wenn das persoenliche Verhaeltnis zu der aelteren Dame, die auf einigen noch verbliebenen scanbaren Dokumenten sitzt, eigentlich unbelastet ist. Gelegentlich provoziert man dann auch in der ganzen Verwandschaft schwelende Kontroversen wegen der unmenschlichen und kalten Vercomputerisierung und Digitalisierung auch noch der Erinnerung. Ohne Digitalisierung ist Archivierung aber unter heutigen Wohn- und Mietbedingungen fuer die grosse Mehrheit in der Tat unmoeglich. Mit Digitalisierung soll das Archiv also nicht sein, ohne kann es unbestritten nicht sein, also fliegt alles in den Muell. Und die IT-erfahrenen Thirty-somethings, die sogar jede e-Mail einzeln haendisch loeschen, muessten ja auch nicht so handeln. Sie koennten sich - rein oekonomisch gesehen - ohne
Re: Auflockerungen im Bankgeheimnis
On 8 Feb 2005, at 10:47, Martin Schröder wrote: NAK. Lohnsteuer. Die Einkommensteuer hat Waigel praktisch abgeschafft. Nein. Mit Lohnsteuer bezeichnet man eine Art von Abschlagszahlung auf die Einkommensteuer, die vom Arbeitgeber an das FinA abgefuehrt wird. Die Lohnsteuer ist keine eigenstaendige Steuer. Korrekt (die Lohnsteuer ist eine Teilmenge der Einkommensteuer). Trotzdem bilde ich mir ein, daß der Anteil der Lohn- an der Einkommensteuer vor etwa 1990 deutlich kleiner war. Das kann wohl sein. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Microsoft und Macrovision wollen die analoge Lücke schließen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/55812 Microsoft und Macrovision wollen die analoge Lücke schließen Microsoft und Kopierschutzspezialist Macrovision haben eine Übereinkunft getroffen, um analoge TV-Kopien zwischen Konsumer- Geräten zu reglementieren. Demnach sollen kommende Versionen von Microsofts Windows Media Center Edition und der zugehörigen Windows- Media-Software auf Macrovision-Signale reagieren und nur temporäre Aufnahmen gestatten -- beispielsweise für Timeshifting (zeitversetztes Fernsehen). Wird eine mit Macrovision ausgestrahlte Sendung aufgezeichnet, sorgt Microsofts digitales Rechtemanagement (DRM) dafür, dass die Aufnahme nur innerhalb des als Timeshift- Puffers definierten Zeitintervalls abspielbar ist. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Wird der Staat VoIP kaputtregulieren?
[Bei Skype werden sich die bedarfstraeger wohl ohnehin die Zaehne ausbeissen - es sei denn, man verbietet verschluesselte P2P-VoIP- Loesungen. --AHH] http://www.heise.de/newsticker/meldung/54808 Regulierer rüstet sich fürs Abhören der Internet-Telefonie Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) will mit einer Umfrage die Abhörbarkeit von Voice over IP (VoIP) ausloten. Gleichzeitig läutet sie mit dem Fragebogen (Word-Datei), der sich an die grundsätzlich abhörpflichtigen Betreiber von Telekommunikationsanlagen gemäß der Telekommunikations- Überwachungsverordnung (TKÜV, PDF) richtet, die Diskussion über die nächste Stufe der Netzüberwachung ein. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: [FYI] Wird der Staat VoIP kaputtregulieren?
On 5 Jan 2005, at 20:04, Florian Weimer wrote: Normalerweise wird bei den gängigen Lösungen für VoIP-Verschlüsselung der Session-Key durch ein Gateway (und nicht die Endgeräte) ausgewürfelt. Warum sollte Skype das nicht auch zentral machen? Hmmm... man kann den Session-Key doch aber auch zwischen den unmittelbar beteiligten Endgeraeten aushandeln lassen ... Hat sich Skype jemals irgendwie dazu geaeussert oder ist was durchgesickert? Zumindest in Deutschland müssen sie etwas deratiges implementieren (oder Netzbetrieb und Endgerät, also die Software, von getrennten Firmen bereitstellen lassen). Ich glaube nicht, dass die bei Skype grosse Lust haben, sich an die irgendwelche Regularien in allen Laendern der Welt anzupassen. Dann waere das Projekt ja gleich so gut wie mausetot. Die werden das lieber auf die Kunden abwaelzen. Nach dem Motto: Sie muessen selber pruefen, ob die Anwendung von Skype in Ihrem Land legal ist. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Ex-Justizministerin: Es gibt kein Grundrecht auf Sicherheit
http://www.heise.de/newsticker/meldung/54355 Die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist besorgt über die Infragestellung grundlegender Verfassungswerte bei der Terrorismusbekämpfung. Tendenzen zum Angriff auf die Pfeiler des freiheitlichen Rechtsstaates sieht sie hauptsächlich in Versuchen zur Gefahrenabwehr mit einer präventiven Funktionslogik etwa in Polizeigesetzen der Länder, im Rahmen der ernsthaft geführten Debatte über eine Aufweichung des Folterverbots sowie der Sicherheitshaft für potenzielle Attentäter ohne konkreten Tatbezug. Auch die Neigung zur Vermischung der Arbeitsmethoden von Polizei und Nachrichtendiensten hält die ehemalige Bundesjustizministerin für gefährlich und falsch. Selbstverständlich sei der Schutz von Leib und Leben der Bürger Teil der staatlichen Verantwortung, erklärte die Bundestagsabgeordnete am heutigen Donnerstag auf dem Symposium Countering Modern Terrorism in Berlin. Aber daraus kann nicht ein Grundrecht des Bürgers auf Sicherheit abgeleitet werden. Der Argumentation von Innenpolitikern, wonach die Sicherheit die Bedingung für die Freiheit ist, schloss sich Leutheusser- Schnarrenberger nur sehr bedingt an. Sie pocht auf einen Abwägungsprozess, der beide Werte miteinander austariert. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Der Verlust des digitalen kulturellen Erbes
http://www.jurpc.de/aufsatz/20040278.htm Ellen Euler* Eine nationale Kulturkatastrophe... JurPC Web-Dok. 278/2004, Abs. 1 - 14 Zunehmend wird im Internet und in den Medien die Dauerhaftigkeit digitaler Inhalte thematisiert. JurPC möchte die Diskussion nicht nur begleiten, sondern mit dem nachfolgend veröffentlichten Beitrag, der den Erhalt des kulturellen Erbes in digitaler Form behandelt, auch weiter anstoßen und hofft auf weitere Beitragszusendungen zu diesem aktuellen Thema. Eine nationale Kulturkatastrophe und ein schwerer Verlust für das Weltkulturgedächtnis. Das war der Kommentar der Kulturstaatsministerin Christina Weiss zum Großbrand in der weltberühmten Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar vom 02.09.2004. Das Feuer hat rund 30.000, teils unersetzliche historische Bücher vernichtet und bedeutet einen schweren Verlust für das deutsche Kulturerbe. Zu Gunsten des Wiederaufbaus der Herzogin Anna Amalia Bibliothek und zur Restaurierung der Bücher von der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen haben mehrere Spenden-, Hilfs- und Benefizaktionen unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Köhler stattgefunden. Im Internet findet sich eine eigene Domain namens Anna Amalia Bibliothek, auf der die schlimmen Bilder des Brandes gezeigt werden. (1) Wieder einmal hat sich gezeigt: Das Kulturerbe der Menschheit ist verletzlich. Die Kultur, die durch das Buch und die Archivierung von Büchern in Bibliotheken, ein universales Langzeitgedächtnis bekommen hat, ist nicht gegen alle Unglücke gefeit. Brände, Hochwasser und andere Umweltkatastrophen vernichten, was in Bibliotheken teilweise über Jahrhunderte an Informationen für künftige Generationen gesammelt wurde, in wenigen Stunden. Nicht immer geht der Informationsverlust so dramatisch von Statten, wie im Fall der Anna Amalia Bibliothek, oder wie im Jahre minus 47 als in Ägypten die Alexandrina in Flammen aufging, oder 1988 die von Leningrad. Wenn dem so wäre, stünde das Thema Erhalt des kulturellen Gedächtnis auf der Prioritätenliste weiter oben. Er ist deswegen so wichtig, weil das Selbstverständnis zukünftiger Generationen auf ihm aufbaut. Das kulturelle Gedächtnis bezeichnet, was einer kulturellen, politischen oder ethnischen Gemeinschaft, unabhängig von ihren einzelnen Mitgliedern wichtig ist. Wenig spektakulär, aber mit viel weiter reichenden Folgen und dem Verlust viel größerer Mengen an Information, vollzieht sich ein von der Gesellschaft kaum registrierter Schwelbrand: Der Verlust des digitalen kulturellen Erbes. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Out with the nerds!
[Da wird ein Riesenboohei um die angeblichen und tatsaechlichen Gefahren des Patentwesens, insbesondere im Hinblick auf Patente auf computer-implementierte Erfindungen, veranstaltet, aber eine IMHO wesentlich naeherliegende Schose wird derzeit im oeffentlichen Bewusstsein ziemlich heftig verdraengt: Das geplante Absterben des universell programmierbaren PCs. Der PC wird systematisch als zu haesslich und vor allem zu kompliziert verschrieen. Gadgets aller Art à la iPod (natuerlich mit eingebautem DRM) sollen ihn ersetzen. Hat jemand schon mal ein Open Source Handy gesehen? Selbst Organiser - obwohl prinzipiell mit Linux machbar - wandeln sich immer mehr in Black Boxes. Wenn es eines Tages den (erschwinglichen!) Universal- PC nicht mehr gibt, weil der Markt dafuer ausgetrocknet worden ist, und Universalrechner nur noch fur Firmen als Server im 19-Format handelsueblich sind, wird die ganz grosse Bastelei ab dem Schueleralter aufhoeren, und ein wichtiger Mechanismus fuer die breite Dissemination von Programmierer-Know-How und Open Source wird versiegen. --AHH] http://www.heise.de/newsticker/meldung/53220 [...] Die Initiative D21 öffnet für die Best-Ager sozusagen die abschreckende schwarze Kiste, lädt sie zur Probefahrt ein und stellt ihnen den Wagen vollgetankt vor die Haustür, erklärte Thomas Ganswindt, erster in einer Online-Wahl gekürter Vorsitzender der Initiative. Ganswindt, im Hauptberuf Vorständler bei Siemens, ließ in seiner Eröffnungsrede kein gutes Haar an der PC-Branche. Er verglich ihr Ansinnen, häßliche Rechner an die Kunden zu verhökern, mit dem Versuch eines Autohändlers, einen Audi A6 2,4 in einer schwarzen Kiste an den Mann zu bringen. Der Händler möge noch so sehr von überreichlichen Kilowatt-Leistungen und einem Drehmoment von 380 Newtonmeter schwärmen, der Kunde würde sich niemals für die Box erwärmen. Als Gegenbeispiel führte Ganswindt Apples iPod an, ein leicht verständliches, schickes und technisch hochwertiges Gerät. Wir versuchen sinngemäß, das Auto aus der Kiste zu nehmen so Ganswindt. Mit dem ebenfalls von der Initiative unterstützten Nonliner-Atlas, der fortlaufend die Topographie des digitalen Grabens untersuche, werde man den Erfolg der Aktion überprüfen. Der ehrenwerte Versuch, den drögen PC zum schicken iPod des Internet umzumendeln und so die ältere Generation ans Online-Medium heranzuführen, ist nicht die einzige Initiative der Initiative. [...] http://www.economist.co.uk/printedition/displayStory.cfm?Story_ID=S% 27%29%28%20%2CQ%217%25%210%23%5C%0A SURVEY: INFORMATION TECHNOLOGY Make it simple Oct 28th 2004 From The Economist print edition The next thing in technology, says Andreas Kluth, is not just big but truly huge: the conquest of complexity THE computer knows me as its enemy, says John Maeda. Everything I touch doesn't work. Take those plug-and-play devices, such as printers and digital cameras, that any personal computer (PC) allegedly recognises automatically as soon as they are plugged into an orifice called a USB port at the back of the PC. Whenever Mr Maeda plugs something in, he says, his PC sends a long and incomprehensible error message from Windows, Microsoft's ubiquitous operating system. But he knows from bitter experience that the gist of it is no. [...] Steven Milunovich, an analyst at Merrill Lynch, another bank, offers a further reason why simplicity is only now becoming a big issue. He argues that the IT industry progresses in 15-year waves. In the first wave, during the 1970s and early 1980s, companies installed big mainframe computers; in the second wave, they put in PCs that were hooked up to server computers in the basement; and in the third wave, which is breaking now, they are beginning to connect every gadget that employees might use, from hand-held computers to mobile phones, to the internet. The mainframe era, says Mr Milunovich, was dominated by proprietary technology (above all, IBM's), used mostly to automate the back offices of companies, so the number of people actually working with it was small. In the PC era, de facto standards (ie, Microsoft's) ruled, and technology was used for word processors and spreadsheets to make companies' front offices more productive, so the number of people using technology multiplied tenfold. And in the internet era, Mr Milunovich says, de jure standards (those agreed on by industry consortia) are taking over, and every single employee will be expected to use technology, resulting in another tenfold increase in numbers. Moreover, the boundaries between office, car and home will become increasingly blurred and will eventually disappear altogether. In rich countries, virtually the entire population will be expected to be permanently connected to the internet, both as employees and as consumers. This will at last make IT pervasive and ubiquitous, like electricity or telephones before it, so the emphasis will
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 25 Sep 2004, at 19:11, Florian Weimer wrote: Offenbar ist es DE3629434. Hat jemand eine Textfassung, aus der man einfacher zitieren kann? Anmeldetag 29.08.1986. Ich glaube nicht, dass das MP3 ist. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 24 Sep 2004, at 9:44, Rigo Wenning wrote: Ich gebe Axel recht (der sitzt inzwischen zwischen allen Stühlen) Seufz, jaja. Gruss Axel -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 24 Sep 2004, at 15:27, Martin Uecker wrote: Eine Idee, wie man MP3s decodiert aber nicht! Denn das ist reine Mathematik. Nee, MP3 = Psychoakustik + Signalverarbeitungstechnik plus ein bisschen Mathematik. Allein der Umstand, dass man den Rechengroessen beim MP3-Verfahren physikalische Bedeutungen zuschreiben kann (am Anfang und am Ende steht jeweils ein Wert, der einer elektrischen Spannung / Strom entspricht, wobei dieser Wert wiederum einem Momentandruck eines Schallfeldes entspricht), spricht gegen reine Mathematik. Das ist eher Physik mit ein bisschen Biologie (Physiologie), nicht Mathematik. Insoweit ist gerade MP3 ein tolles Beispiel fuer eine computerimplementierte Erfindung von technischem Charakter. Ich bin aber der Meinung, dass das Patentrecht durch die Lösung im Bereich Maschinen Probleme im Bereich Software macht. Und das muss bereinigt werden. Ich gebe Axel recht (der sitzt inzwischen zwischen allen Stühlen), dass man auf der Rechtsfolgenseite die meisten Chancen hat, einen Ausgleich zu finden. Du kannst die Rechtsfolgen generell beschneiden. Also z.B. die Laufzeit massiv beschränken. Aber wenn Du das für Maschinen und Software unterschiedlich regeln willst, mußt Du auch irgendwo eine Unterscheidung einführen! Dann mußt Du aber Anhand der konkreten Realisierung unterscheiden, und alle Probleme, die Du so schön beschrieben hast, treten plötzlich auf! Aber auf der Rechtsfolgenseite kann man wesentlich praeziser damit umgehen! Angenommen (ich sage nicht, das das so sinnvoll ist, aber ich will hier eine Art Gedankenexperiment machen) man wollte nur geGNUte Software patentfrei stellen. Auf der Tatbestandsseite gelingt das nur, wenn man radikal alle computerimplementierBAREN(!) Erfindungen vom Patentschutz ausschliesst, denn es man kann der ERFINDUNG ja nicht ansehen, ob sie spaeter mal proprietaer oder geGNUt implementiert wird. Genau das will Stallmann (und in seinem Gefolge auch der FFII e.V.), und diesen Leuten ist es egal, wenn davon auch Industrien betroffen sind, die das Patentsystem fuer ihre computer- implementierbaren Erfindungen weiter benutzen wollen (zum Beispiel Autoindustrie, Fahstuhlbauer, Handy-Hersteller etc.pp.). Was da dann ablaufen wuerde, wenn man die Patentierbarkeit fuer deren Erfindungen wegnehmen wuerde, laeuft unter Kollateralschaden. Auf der Rechtsfolgenseite - wiederum hier nur als Gedankenexperiment - koennte man aber beispielsweise ohne prinzipielle Probleme eine Schrankenbestimmung formulieren, die sehr praezise nur geGNUte Software aus der Wirkung eines Patentes auf eine computerimplementierte Erfindung herausnimmt, denn in jedem einzelnen Verletzungsfall hat man eine ganz konkrete Verletzungsform vorliegen, die man daraufhin untersuchen koennte, ob es sich um geGNUte Software handelt oder nicht. Das Urheberrecht macht uns vor, wie man Flexibilitaet mit Schrankenbestimmungen erzielt. Niemand diskutiert darueber, ob Krimis als solche oder Opern als solche oder gar Unterrichtsmaterialien fuer Schulen als solche Urheberrechtsschutz geniessen sollen oder nicht: Man schert hier mehr oder weniger alles ueber einen grossen Kamm. Die Besonderheiten der verschiedenen Lebenssituationen werden dann durch Schrankenbestimmungen abgebildet, z.B. Zitierprivileg, Privilegien fuer Sendeanstalten etc. pp. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 24 Sep 2004, at 8:15, Lutz Donnerhacke wrote: Richtig. Das Patentrecht ist dazu da, die Forschungskosten durch ein zeitlich befristetes Monopol unternehmerisch wieder hereinholen zu können. Problematisch ist, daß die angenommenen Zeiten und Kosten aus dem späten 19. Jahrhundert stammen und nicht aktualisiert wurden. Anders gesagt: Ich habe kein Problem mit einem Patentrecht, daß auf Basis typischer problembezogener Kosten die Zeitspanne monopolisiert, die typischerweise unternehmerisch nötig ist, die Kosten zu amortisieren. Welche Kosten? Armortisieren? Nur armortisieren, oder darf auch ein Gewinn dabei uebrigbleiben? An sich ist das Patentrecht so konstruiert, dass sich das Problem der Minimierung der effektiven Laufzeit aller Patente selbst regeln soll: Die Aufrechterhaltungsgebuehren steigen progressiv von Jahr zu Jahr, so dass der Patentinhaber ermutigt werden soll, das Patent verfallen zu lassen, wenn er keinen Nutzen in dem Monopol mehr sieht. Bei Software ist das eine kürzere Schutzfrist, als die Beantragung selbst dauert. Das moechte ich mal vorsichtig bezweifeln. Welche Software? Bei computer-implementierten Erfindungen z.B. in der Automobilindustrie oder in der Fahrstuhlbranche trifft Deine Behauptung sicher nicht zu. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 24 Sep 2004, at 14:35, Lutz Donnerhacke wrote: Welche Software? Die, die als Implementierung auf dem Computer vom Patent geschützt sein soll. Bei computer-implementierten Erfindungen z.B. in der Automobilindustrie oder in der Fahrstuhlbranche trifft Deine Behauptung sicher nicht zu. Ach. Warum das? Weil es dauert, einen neuen Aufzug zu konstruieren? Dann soll man den Aufzug patentieren lassen, nicht die Steuersoftware. Ja, aber das ist doch genau das, was passiert: Aufzug mit mindestens einer Fahrstuhlkabine und einem Antriebsmotor, wobei der Antriebsmotor durch eine Fahrstuhlsteuerung gesteuert wird, wobei die Fahrstuhlsteuerung die Werte von ... Sensoren einliest und ... berechnet und ... danach den Motorstrom einstellt. Oder so aehnlich. Im wirklichen Leben ist die Fahstuhlsteuerung ein Microcontroller plus Software. Der kommerzielle Umgang mit der passenden Software kann Anlass fuer eine mittelbare Patentverletzung geben. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 24 Sep 2004, at 15:11, Lutz Donnerhacke wrote: Im wirklichen Leben ist die Fahstuhlsteuerung ein Microcontroller plus Software. Wenn ich also ein Programm schreibe, daß gleichartige Codefragmente enthält, jedoch aus einem anderen - nicht aufzugsrelevanten - Grund, so greift das Patent nicht. Der kommerzielle Umgang mit der passenden Software kann Anlass fuer eine mittelbare Patentverletzung geben. Häh? Ich kann also doch für Software, die nichts mehr mit Aufzügen zu tun hat, angekreidet werden, nur weil die Strukturen und Abläufe bei Problem des ruckelfreien Aufzugs denen meiner Lösung ähneln? Nein. Im wirklichen Leben wirst Du wegen Patentverletzung Aerger bekommen, wenn Du entweder a) einen Fahrstuhl mit Steuerung und Software (im EEPROM) anbietest, verhoekerst etc. pp., der den Merkmalen im Patentanspruch entspricht, (unmittelbare Patentverletzung) oder b) eine Software (z.B. auf CD-ROM oder in einem EEPROM) anbietest oder verhoekerst, die technisch zur Steuerung eines bestimmten Fahrstuhl(types) gemaess den Merkmalen im erteilten Patentanspruch geeignet ist und die ueberdies erkennbar dafuer bestimmt ist (mittelbare Patentverletzung). In beiden Faellen sei vorausgesetzt, dass der Clou der Erfindung in der Art der Steuerung liegt und somit an der Software ablesbar ist. Im Fall b) geht es nicht darum, dass irgendeine Software abstrakte Algorithmen verkoerpert, die irgendwie was mit dem zu tun haben, was die Aufzugsteuerung macht. Sondern darum, dass es eine Software ist, die konkret objektiv minsestens eine Aufzugsanlage vom Typ XY der Firma Z steuern kann (z.B. die Sensorsignale von dieser Anlage verarbeitet und die Aktuatoren ansteuert) _und_ subjektv dazu bestimmt ist (auf dem EEPROM steht z.B. drauf FUER XY / Z oder in der mitgelieferten Doku steht sowas oder es ist aus den Gesamtumstaenden erkennbar, dass die Software nicht bloss objektiv geeignet, sondern auch subjektiv dafuer bestimmt ist. Eine fuer das MP3-Encoding objektiv geeignete Software waere z.B. auch dann dafuer subjektiv bestimmt, wenn auf der CD steht NICHT FUER MP3-CODIERUNG VERWENDEN!!! ;-)) aber aus dem Gesamtzusammenhang kristallklar hervorgeht, das dem Benutzer damit genau signalisiert werden soll, dass das Programm eben dafuer gedacht ist. ---AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 24 Sep 2004, at 18:54, Rigo Wenning wrote: Aber Axel hat vielleicht einen Link der besser erklärt, was eine mittelbare Patentverletzung ist. Weil: Ganz verstanden habe ich das auch noch nicht.. Aeh ... § 10 PatG: PatG § 10 (1) Das Patent hat ferner die Wirkung, daß es jedem Dritten verboten ist, ohne Zustimmung des Patentinhabers im Geltungsbereich dieses Gesetzes anderen als zur Benutzung der patentierten Erfindung berechtigten Personen Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, zur Benutzung der Erfindung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten oder zu liefern, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß diese Mittel dazu geeignet und bestimmt sind, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn es sich bei den Mitteln um allgemein im Handel erhältliche Erzeugnisse handelt, es sei denn, daß der Dritte den Belieferten bewußt veranlaßt, in einer nach § 9 Satz 2 verbotenen Weise zu handeln. (3) [...] Also: Normalerweise muss man _alle_ Merkmale _eines_ Patentanspruches (nicht: die aller Patentansprueche eines Patentes!) kumulativ (d.h. mit AND verknuepft) in einer Verletzungsform verwirklichen, damit eine Patentverletzung zustandekommt. Auf subjektive Momente im Bewusstsein des Verletzers kommt es dabei nicht an; es ist reine Erbsenzaehlerei: Wenn alle Merkmale eines Patentanspruches kumulativ verletzt sind, ist eine Patentverletzung gegeben, und damit basta. Diese klassische Regelung hat in der Fruehzeit des Patentsystems zu gewissen Haerten fuer die Patentinhaber gefuehrt. Wenn ein Gegenstand (beispielsweise System aus Spezial-Schraube und Spezial-Dübel) leicht in zwei Teile zerlegbar war (Spezial-Schraube einerseits + Spezial- Dübel andererseits), konnte man einfach Schraube und Duebel in getrennte Kartons packen und separat verkaufen. Die Patentverletzung kam erst dann zustande, wenn der Anwender beides zusammensetzt und am Anwendungsort montiert. Nun ist es aber so, dass viele Privatanwender zu Hause nicht-gewerblich duebeln, die ohnehin nicht vom Patentrecht erfasst werden (Schrankenbestimmung § 11 PatG (Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf 1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden; [...]), und es ist auch kaum praktikabel, Tausende von Handwerkern zu verklagen, die nicht privat und gewerblich irgendwo auf Baustellen duebeln. Das fruehere Reichsgericht (Vorlaeufer des BGH) hat daher schon frueh angefangen, darueber nachzudenken, ob man nicht in solchen Faellen den Haendler wegen Patentverletzung drankriegen kann, denn er weiss ja, dass der Kunde mit dem Spezial-Duebel und der Spezial-Schraube was anfangen kann, wenn beide zusammengebracht werden. Irgendwann einmal hat das Richterrecht sowas wie eine mittelbare Patentverletzung angenommen, und 1968 (??) wurde diese Regelung vom Gesetzgeber aufgegriffen und explizit ins PatG uebernommen. Mit dem Instrument der mittelbaren Patentverletzung kann man also viel mehr angreifen als mit der unmittelbaren Patentverletzung, denn bei der mittelbaren Patentverletzung muesen ja gerade nicht alle Merkmale eines Patentanspruches kumulativ erfuellt sein. Um dieses auszugleichen, gibt es zwei kompensierende Beschraenkungen, naemlich a) die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen (Wesentlichkeit) und b) wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß diese Mittel dazu [...] bestimmt sind, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden (Subjektive Widmung) Gruss, Axel -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 24 Sep 2004, at 15:50, Lutz Donnerhacke wrote: * Rigo Wenning wrote: Meinst Du das mit Physik? Nein, es geht schlicht darum, daß bei MP3 das akustische Modell patentierbar sein kann, nicht die Algorithmen und Datenformate. Daraus ergibt sich, daß auch Dekoder nicht vom Patent umfaßt sind. Also, so in der Luft schwebend laesst sich das nicht vernuenftig diskutieren. Hat jemand zufaellig eine Patentnummer zur Hand? --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 22 Sep 2004, at 14:39, Peter Ross wrote: Rigo Wenning wrote: Viele Länder (Frankreich, Australien) haben ein rein deklaratives System, das keine Prüfung kennt. Zufaelligerweise hat jemand auf einer australischen Mailingliste heute eine Antwort eines Patentamtsangestellten gepostet, das Verfahren in Neuseeland betreffend. (NZ != AUS, aber haeufig relativ nahe beieinander): The objection process for a patent is a formal process and is filed when a patent is published. Interested parties have Three months from publication of the complete Specification to oppose the granting of the application. The opposing party needs to file a formal objection form and the objection fee and post this to the Patent Office. The Notice of Opposition form is a form 15 which is available on our website under Information Library/Patents/forms and fees. The fee is $300.00 for overseas opponents and $337.50 (inc Gst)for New Zealand Opponents. D.h., wenn ich das recht verstehe, jeder hat drei Monate Zeit, gegen das Patent Einwaende zu erheben. Ob das praktikabel und wirksam ist? Ich weiss nicht. Eine Menge Leute haben auch noch etwas anderes zu tun, um sich durch eingegangene Patente durchzuwuseln. Allerdings koennte ich mir schon vorstellen, dass sich das durch Gemeinschaftsunternehmungen Interessierter etwas effektiver machen koennte. Sowas nennt sich Einspruchsverfahren, und das gibt es seit langem sowohl fuer Patente, die das EPA erteilt hat, als auch fuer DE- Patente vom DPMA. In den USA gibt es derzeit (noch) nichts wirklich vergleichbares; aber auch dort denkt man mancherorts ueber die Einfuehrung eines Einspruchsverfahrens nach. Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist (beim EPA sogar 9 Monate!) kann man ein Patent gerichtlich fuer nichtig erklaeren lassen, aber das ist in der Regel wesentlich teurer als das Einspruchsverfahren. Das Einspruchsverfahren kann ein wirksames Korrektiv sein, um insbesondere einen Stand der Technik zur Geltung zu bringen, den das Amt praktisch gar nicht kennen kann (z.B. undokumentierte oeffentliche Vortraege, Firmenprospekte etc.), aber es sollte nicht als Freibrief fuer die Aemter aufgefasst werden, den eigenen Pruefstoff nachlaessig anzuwenden. ---AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 22 Sep 2004, at 0:25, Martin Schröder wrote: On 2004-09-21 21:51:35 +0200, Axel H Horns wrote: Wenn sich die Patentkritiker aus der IT-Szene sich darauf gestuerzt haetten, Druck zu machen, dass das Patentpruefungsverfahren verbessert und das System der Schrankenbestimmungen nachjustiert wird, statt Copyright only-Fundamentalismen nachzulaufen, dann waere sicher schon eine wesentliche Verbesserung der Lage erreicht worden. Die GI hat Ähnliches versucht. AFAIK scheitern solche Reformen sehr schnell an TRIPS und den Gegenbenheiten des Marktes: Die Großindustrie möchte mögliches viel SwPat. Und wie schwierig es ist, Gesetze _gegen_ Siemens, IBM MS zu machen, sehen wir gerade. Ich hatte ja noch nicht mal vorgeschlagen, moeglichst wenig SWPAT zu machen. Mir ist es ja ziemlich egal, ob eine Erfindung computerimplementiert, moeglicherweise computerimplementierbar oder garantiert nicht computerimplementierbar ist. Mir gehr es darum, - durch Verbesserung der Arbeitsablaeufe in den Patentaemtern insbesondere die Erteilung von Patenten zu verhindern, deren Gegenstand nicht neu oder aber ohne weiteres naheliegend ist, und - die rechtlichen Wirkungen erteilter Patente so zu justieren, dass insbesondere im F/OSS-Bereich Entfaltungsmoeglichkiten bestehen bleiben (Nachjustieren der Schrankenbestimmungen. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Reed and Google in talks to share revenue
[Ich zitiere aus einer halboeffentlichen e-Mail einer hier ungenannt bleibenden Person: Alle die etwas sensibilisiert sind für die Probleme und Folgen, die sich aus der sogen. Zeitschriftenkrise ergeben, müssten bei der Mail unten misstrauisch werden. Jetzt ist ja eine Erungenschaft der ständig wachsenden open access Bewegung, dass Autoren (mit Einwilligung bestimmter Verlage) neben der Veröffentlichung in einer etablierten Zeitschrift, ihre Arbeiten auf einen Institutsserver ohne Zugangsbeschränkung ablegen dürfen. Die Mail unten verstehe ich so, dass Google im Auftrag von Reed-Elsevier dafür sorgen soll, dass diese frei zugängliche Version eines Artikels von einem potentiellen Endnutzer möglichst nicht gefunden werden soll. Dieser Endnutzer soll zu dem kostenpflichtigen Angebot von Reed umgeleitet werden. Mir scheint diese Absprache von Reed mit Google der Versuch zu sein, die Möglichkeit des 'self archiving' innerhalb der open access Bestrebungen zu unterlaufen. --AHH] http://observer.guardian.co.uk/business/story/0,6903,1307667,00.html Reed and Google in talks to share revenue James Robinson, media business correspondent Sunday September 19, 2004 The Observer Reed Elsevier is in discussion with internet search engine Google about a possible revenue-sharing agreement. Executives from the publishing group have had several meetings with Google and are trialling the concept, which would see Reed receive a small payment for each user directed to one of its websites. Reed's scientific publishing business generates around a third of the group's profits, and some industry analysts regard Google and other search engines as potential competitors. Reed charges subscribers to its medical journals, which include The Lancet, thousands of pounds a year, but it has invested millions of pounds in moving some of its content online through its Science Direct service and other websites. Its total online revenue has increased from £120 million to £1.2 billion over the past 10 years. Many scientists post their research on university websites, which can be accessed free of charge. Google directs its users to Reed's sites, but Reed does not now receive a share of the revenue generated by the traffic. Google has similar revenue-sharing arrangements with other companies, but a deal with Reed would be one of the biggest of its kind. Reed could come to similar agreements with Yahoo and Microsoft -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 21 Sep 2004, at 10:39, Rigo Wenning wrote: ABER: 1/ Die Patentämter sind viel zu überlastet um wirklich zu prüfen Dagegen koennte man ja theoretisch was tun - z.B. mehr Pruefer einstellen. Was ja in gewissem Umfang immerhin auch geschieht. 2/ Ein Beamter wird nach Erledigungen beurteilt. Eine Ablehnung macht aber 100mal mehr Aufwand als eine Erteilung, also hat der Beamte alles Interesse jeden Dreck durchzuwinken. Das ist richtig. Ich meine, das in vielen Patentaemtern praktizierte Punktesystem, das mechanisch an die Erledigung einer Akte gekoppelt ist, muesste modifiziert werden. Leider ist beim EPA die Chance, eine weisungsunabhaengige interne Revisionsabteilung zu schaffen, durch das Scheitern des EU-Gemeinschaftspatentes zunaechst verschuettet worden: http://www.ipjur.com/2003_11_01_archive.php3#106847819510593262 Andere Modelle sind sicherlich auch denkbar. Siehe zu dem Problem auch: http://www.ipjur.com/2004_07_01_archive.php3#109117875065491639 http://www.ipjur.com/2004_06_01_archive.php3#108671323327562824 http://www.patent.gov.uk/about/ippd/ipresearch/qualityofpatents.pdf 3/ Software (Algorithmen) entwickelt sich so schnell, daß man den Stand der Technik nicht wirklich überblicken kann. (Und schon gar nicht die Patentämter) Ich weiss nicht, ob sich die IT tatsaechlich sooo schnell weiterentwickelt, wie das immer behauptet wird. Einige Patentablaufs- Sektkorkenknallparties wie etwa anlaesslich des Ablaufes - des RSA-Patentes oder - des LZW-Kompressions-Patentes lassen den Umkehrschluss zu, dass es auch IT-Erfindungen gibt, die nach 20 Jahren wenig von ihrer Bedeutung verloren haben. Das System ist also in einer tiefen Krise und führt zu den bekannten Verwerfungen. Jetzt zu sagen: Wir sind noch nicht tief genug in der Wand drin, wir brauchen mehr Patente ist wirklich ein origineller Lösungsansatz ;) Ich vermute mal, es geht eher um die Schaffung von Maerkten fuer von der Produktion entkoppeltes Koennen. Ich denke, man sollte _alles_ überdenken. Viele Länder (Frankreich, Australien) haben ein rein deklaratives System, das keine Prüfung kennt. Da besteht aber auch nicht die Vermutung der Wirksamkeit eines Patents (Schadenersatz und Beweislast!), sondern es geht nur um die Priorität. Es gibt ja in DE und einigen anderen Laendern eine Parallelitaet von geprueftem grossem Patent und ungeprueftem kleinem Patent (sprich Gebrauchsmuster). Trotz der enormen Kostenersparnis durch den Verzicht auf die Sachpruefung laufen die Gebrauchsmuster keinesfalls den Patenten den Rang ab, und das liegt m.E. bei weitem nicht nur an der kuerzeren Laufzeit und der Tatsache, dass man in DE keine Verfahrenserfindungen zum Gebrauchsmuster anmelden kann. Die Industrie bevorzugt gepruefte und bewertete Schutzrechte, auch wenn alle Beteiligten wissen, dass die Aemter alles andere als perfekt sind. Aus meinem Proto-Blog: On 26 July 2001, the Commission published a staff working paper entitled Consultations on the impact of the Community utility model in order to update the Green Paper on the Protection of Utility Models in the Single Market (SEC(2001)1307). Now results have been summarized and published. Three-quarters of the contributors state their opposition to a Community utility model. The reasons are many and varied, including the risk of restricting competition and adversely affecting the competitiveness of European companies, less legal certainty, unsatisfactory criteria (level of inventiveness, etc.). Moreover, it is felt that the utility model would respond to a need for local, or even national protection, but would not be justified at Community level. http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/model/utilrepor t_en.pdf Du hattest ähnliche Ideen mit der Beschneidung der Rechte AUS dem Patent. Das kapiere ich jetzt in diesem Zusammenhang nicht. Das Pech des Patentsystem ist es, daß es immer zentralere Relevanz für Massenkommunikation hat, dort Freiheiten beschneidet ohne dies wirklich rechtfertigen zu können. Bisher hat aber keiner eine Idee, wie man es so zurückstutzt, daß es wieder gesellschaftlich sinnvoll ist. Wenn sich die Patentkritiker aus der IT-Szene sich darauf gestuerzt haetten, Druck zu machen, dass das Patentpruefungsverfahren verbessert und das System der Schrankenbestimmungen nachjustiert wird, statt Copyright only-Fundamentalismen nachzulaufen, dann waere sicher schon eine wesentliche Verbesserung der Lage erreicht worden. Daß einige noch mehr Patente wollen erinnert mich an die Strände hier: Da kommt einfach jemand und baut einen Zaun um den gestern noch öffentlichen Strand und dann soll man 10 Eur für den Zugang bezahlen. Der hat natürlich einen dicken Rausschmeisser, der das notfalls durchsetzt. Soll sich der Staat als Helfer für sowas hergeben? Eine interessante Frage. Gruss, Axel -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 20 Sep 2004, at 15:49, Rigo Wenning wrote: Am Monday 20 September 2004 15:18 verlautbarte Florian Weimer : Dazu muß das Patent rechtzeitig bekannt werden und nicht erst in den letzten fünf Jahren seiner Lebenszeit durchgesetzt werden. Die Das ist eines der wirklich dicken Probleme. Wäre das Patent bekannt, würde sich die Technik nicht durchsetzen. Also warten die Verwerter bis es sich durchgesetzt hat und genug Investitionen getätigt sind und halten dann die Hand auf. Gegenvorschlaege sind moeglich, z.B. In economics, vendor lock-in, also known as proprietary lock-in, or more simply, lock-in, is a situation in which a customer is dependent on a vendor for products and services and cannot move to another vendor without substantial costs, real and/or perceived. By the creation of these costs to the customer, lock-in favours the company (vendor) at the expense of the consumer. Lock in costs create a barrier to entry in a market. The concept of vendor lock-in is often used in the computer industry to describe the effects of a lack of compatibility between different systems. Lock-in effects may harm competition in huge market segments. RF or at least RAND licensed open standards may be seen as a solution to limit vendor lock-in effects. In some sense, popular F/OSS solutions like the Linux operating system may represent some kind of open standard by themselves. In a time where most computers are interconnected by some kind of network, interoperability is a key issue. Hence, open standards are most important. However, it is difficult to create RF or RAND licensed open standards if it is not known whether or not there is any third party holding at least one patent, the protected technology of which being necessary to implement the standard. Perhaps it will be necessary to think on other tracks than traditionally done. One might, for example, imagine the patent law to be amended by introducing a rule allowing major standardising institutions like DIN, ISO or W3C to publish a full technical disclosure for a proposed interoperability standard in some kind of an Official Gazette issued by some competent Authority on EU level. Then, each and every patent holder has an opportunity to oppose against this proposal within a certain term of, say, nine months or so. If a patent holder opposes, the standardising organisation as well as the public will be notified accordingly. An opposition can be absolute (i.e. the patent holder refuses to license the patent at all) or relative (i.e. the patent holder is willing to provide a RAND license only). If a patent holder does not oppose in due time the grant of a RF license will be stipulated by law. Such procedure would not unduly harm the interests of patent holders (they merely have to closely watch the Official Gazette and make up their mind) because of they will not be forced to grant any license. On the other side, if no opposition has been filed, the standards bodies can be sure that the proposed standard is in fact patent free. If oppositions are raised, they can re-think on whether or not drop that proposal. However, as in many other cases, the problems are in the gory details. For example, it will not be easy to deal with unexamined or even unpublished patent applications. Furthermore, the proposed procedure might not scale very well. If thousands or even tens of thousands of proposals would be published per year, the burden for the patent owners would be clearly inacceptable. On the other hand, patent owners must be hindered to simply block any standard without even looking at the details by simply filing objections on the basis of each and every patent available in their patent portfolio. If the total number of published proposals per year is sufficiently low this might be achieved by requiring a modest Official fee or by imposing a duty to substantiate the Opposition. Man müsste beim Patentrecht einen ähnlichen Verfall haben, wie im Markenrecht. Wer seine Marke nicht benutzt und verteidigt, der hat sie verwirkt. Damit wäre dieses Verhalten erschwert. Ouch, also das mit dem Verteigigen halte ich fuer ein einigermassen zweischneidiges Schwert. Will man z.B. IBM und MS wirklich zwingen, alle Welt wegen Patentverletzung zu verklagen, bei Strafe der Verwirkung und des Verfalls des eigenen Patentportfolios? Gruss, Axel -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 20 Sep 2004, at 11:43, Rigo Wenning wrote: Axel, Ich finde die Frage berechtigt, denn ich bin fast jeden Tag mit IT-Patenten konfrontiert, die zu breit sind. Gibt es eigentlich eine Sanktion gegen zu breite Anträge oder arbeiten die Ämter mit geltungserhaltender Reduktion? Also: Wenn ich mich hinsetze und fuer einen Mandanten eine Patentanmeldung abfasse, weiss ich nicht, was der naechstkommende Stand der Technik ist. Der Mandant ist auch nicht verpflichtet, mich fuer eine Recherche nach dem Stand der Technik zu bezahlen, denn das ist ja eigentlich der Job des Patentamtes - dafuer bezahlt der Mandant dann ja Recherche- und Pruefungsgebuehren an das Amt. Wenn ich (als Patentanwalt) nun aber nicht weiss, was am Ende des Pruefungsverfahrens als Stand der Technik im Verfahren sein wird, muss ich erstmal den Patentanspruch so breit machen, dass ich dem Mandanten nichts verbaue. Es macht aber andererseits auch keinen Sinn, den unabhaengigen Patentanspruch zu breit zu machen. Ein fiktiver Stand der Technik, von dem ich weiss, dass er existiert oder den ich mir erforderlichenfalls ad hoc aus einer Datenbank hole, dient als Ausgangspunkt fuer den Entwurf der Patentansprueche, insbesondere fuer den unabhaengigen Patentanspruch. Nachdem das Amt die Recherche gemacht hat und in die Sachpruefung eingetreten ist, zeigt sich in den allermeisten Faellen, dass es dem mit der Anmeldung eingereichten Entwurfspatentanspruch an erfinderischer Taetigkeit oder gar an Neuheit fehlt. In diesem Falle stimme ich zusammen mit dem Mandanten ab, welches zusaetzliche Merkmal / welche zusaetzlichen Merkmale in den Patentanspruch aufgenommen werden sollen, damit sich dessen Gegenstand deutlicher vom Stand der Technik absetzt. Dadurch wird der Schutzbereich des Patentanspruches enger. Selbstverstaendlich kann ich nur solche Merkmale nachtraeglich in den Patentanspruch aufnehmen, die in der urspruenglich eingereichten Fassung offenbart waren. Einen derartigen durch Einfuegung von zusaetzlichen Merkmalen beschraenkten Patentanspruch reiche ich dann zusammen mit einm den geaenderten Anspruch erlaeuternden Brief an das Patentamt weiter. Der Pruefer hat dann die Wahl, meinen geaenderten Patentanspruch zu akzeptieren und ein Patent darauf zu erteilen oder aber den geaenderten Patentanspruch wiederum zu beanstanden. Dieses Spielchen kann sich einige Male wiederholen, bis es zu einer Erteilung oder einer Zurueckweisung kommt. Ich sehe keine Probleme darin, mit einem breiten Anspruch in das Patentpruefungsverfahren hineinzugehen, vorausgesetzt, das Amt macht seinen Job und haut mir dann den entgegenstehenden Stand der Technik um die Ohren, so dass ich dem Mandanten sagen kann, inwieweit der unabhaengige Patentanspruch eingeschraenkt werden muss, um zu einem Patent zu gelangen. Manchmal kommt es auch vor, dass der Pruefer glaubt, ein Stand der Technik sei patenthindernd, wobei der Mandant aber meint, der Pruefer habe irgendwas nicht richtig verstanden. Dann schreibe ich eine Eingabe und erlaeutere dem Pruefer das technische Verstaendnis der Erfindung gegenueber dem vorgebrachten Stand der Technik aus der Sicht des Mandanten. Manchmal kommt es auch zu einer muendlichen Verhandlung, in der strittige Verstaendnisfragen besonders effizient geklaert werden koennen (nicht immer zu Gunsten des Mandanten!). Insofern frage ich mich gerade, ob es einen Patentschutz für _jede_ Verwendung eines Algorithmus geben muß, oder ob es eine bestimmte _Zweckbindung_ ermöglichen würde, die Dinge enger zu fassen. Die Zweckbindung ist am Wortlaut des Patentanspruches erkennbar. Ein Anspruch mit dem Oberbegriff Aufzugsanlage ... identifiziert eben eine monopolisierte technische Lehre fuer eine Aufzugsanlage, nicht fuer eine Bergbahn. Aber Vorsicht: Nicht jede Verwendungsangabe in einem Anspruch ist eine Beschraenkung, z.B. Fahrstuhlsystem zur effizienten Abbremsung von Fahrstuehlen in einem Hochhaus ... Im Uebrigen darf man sich sowas auch nicht zu sehr mathematisch- abstrakt vorstellen. Um einen Aufzug ruckfrei zu machen, braucht man nicht nur eine Gleichung aus der klassischen Physik, die man in einen rein numerischen Algorithmus umwandelt. Um einen real-world Aufzug ruckfrei zu machen, braucht man Sensoren, die Ort, Geschwindigkeit, Beschleunigung der Fahrstuhlkabine messen und Aktuatoren, die die Ergebnisse numerischer Berechnungen in Motorbewegungen umsetzen. Gerade die Sensoren und Aktuatoren bzw. deren Anordnung sind aber das, wo oft Gehirnschmalz drinsteckt: Man will mit moeglichst wenigen und moeglichst billigen Sensoren / Aktuatoren auskommen. Und dann soll da nicht nur eine Fahrstuhlkabine in einem Experimentalschacht 1x ruckfrei abgebremst werden, um das Prinzip zu zeigen, sondern in einem 100-stoeckigen Hochhaus sollen moeglichst wenige Aufzuege ruckfrei gesteuert werden, d.h. das ruckfreie Steuern mit weichem Bremsen soll moeglichst nicht zu einer Verlaengerung der
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 18 Sep 2004, at 3:01, Stefan Wiens wrote: Axel H Horns [EMAIL PROTECTED] schrieb: Nein, nicht sinnentstellend. Es kam mir hier nur darauf an, darauf hinzuweisen, dass nur ERFINDUNGEN patentierbar sind; ich hatte keine Wiederholung der Diskussion beabsichtigt, was nicht den Charakter einer patentfaehigen Erfindung hat - diese als solche-Diskussion hatten wir hier und anderswo ja schon mehrmals. Der geneigte Leser möge nachprüfen, ob die Sorte ERFINDUNGEN, die du als vom PatG gedeckt hinstellen wolltest, nicht doch dem (von dir weggelassenen) $1(2) PatG widerspricht, insbesondere dem Ausschluß für Programme für Datenverarbeitungsanlagen. Naja, wie gesagt, die Diskussion ueber Datenverarbeitungsprogramme als solche laeuft schon seit Jahren in diversen Foren ... Die einzig zu der verbinlichen Auslegung des Gesetzes befugten Gerichte bzw. Beschwerdekammern haben diese Frage stets anders entschieden, als es den Anti-Patent-Aktivisten lieb gewesen waere ... --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 17 Sep 2004, at 14:23, Florian Weimer wrote: also Patente auf in 'Hardware gegossene Software' kann ich von meinem heutigen Standpunkt aus sehr gut verstehen... (also fertige Steuerchipps). Die Software, falls die Dinger mehr oder weniger frei programmierbar sein sollten, sollte natuerlich nicht mehr patentierbar sein... (noch etwas grob natuerlich) Der eigentliche Punkt ist folgender: Wenn ich dieselbe Aufgabe mit einem mehr oder weniger handelsüblichen Allzweckrechner löse, kann ich dann das Patent verletzen? Nur wenn das System aus Rechner plus Software die Aufgabe auf dieselbe Art loest, d.h. wie sie im Patentanspruch identifiziert wird. Patente auf computerimplementierte Erfindungen sowie auf computerimplementierbare Erfindungen koennen durch Software verletzt werden. Und all dies, obwohl keine Software patentiert worden ist. Man muss bei Patenten unterscheiden: _Worauf_ kann man ein Patent bekommen? (Recht AUF ein Ptent) _Welche Rechte_ kann man aus einem erteilten Patent ableiten? (Recht AUS einem Patent) Wer diese Unterscheidung nicht kapiert oder nicht kapieren will, hat schon den ersten Schritt zum Verstaendnis des Patentrechtes nicht geschafft. Irgendwie ist das schon seltsam: In den 90er Jahren hatten die Juristen (ich rede von Juristen im allgemeinen, nicht von Patentrechtsexperten) keine Ahnung vom Internet, und infolgedessen wurden grauenhafte Entscheidungen gefaellt (CompuServe-Fall, fruehe Domainnamen-Rechtsprechung usw.). Internet-Techies haben damals (und zu Recht!) eingefordert, dass die Juristen sich hinsetzen sollen, um die Grundlagen der Internet-Technologie zu bueffeln (was ist eine Domain? usw. usf.). Soziologisch gesehen dieselbe Kohorte von Internet-Techies, die in den 90er Jahren mit hohem aufklaererischen Anspruch den Juristen die Technik erklaeren wollten, ziehen sich heute immer mehr nach einer deutlich wahrnehmbaren Regression (Symptom: Allgemeines Lawyer- Bashing, nicht nur gegen Patentanwaelte) auf eine Haltung des ignoramus et ignorabimus in allen Rechtsfragen, die das Internet beruehren, zurueck. Es besteht insbesondere kaum noch eine Bereitschaft, die Grundlagen des Patentrechtes mit dem gleichen Impetus zu lernen wie die Details eines Routing-Protokolls. Stattdessen versucht man es spiegelbildlich mit einer Art von komplementaerer Fundamentalopposition, die sich mit derjenigen vergleichen lassen kann, die in den 90er Jahren manche Politiker von Kanther bis zu bestimmten CSU-Leuten andersherum an den Tag gelegt hatten, naemlich dass das Internet boese sei und dass man es eigentlich nicht haben wolle. Diese Leute wollten das durch das Internet freigesetzte Emanzipationspotential nicht und waren daher voellig beratungsresistent, wenn man ihnen versuchte, die Implikationen der technischen Architektur des Internet auf die Rechtspflege zu erklaeren. Selbstverstaendlich erwarte ich nicht, dass die Anti-Patent- Aktivisten automatisch zu Befuerwortern des Patentrechtes oder von besonderen Eigenheiten desselben werden, wenn sie dessen Grundlagen verstanden haetten. Aber dann waere wenigstens ein kritischer Diskurs moeglich geworden. So, wie die Schose jetzt laeuft, ist das, was von Seiten der Anti-Patent-Bewegung kommt, reiner Populismus, allerdings auf maximalen Effekt kalkuliert und professionell durchgezogen. Mit Aufklaerung hat das allerdings nichts mehr zu tun. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 18 Sep 2004, at 12:46, Neko (Simone Demmel) wrote: Demnach faellt Software ja doch wohl eindeutig in die Kategorie 'mathematische Methoden' ((2) 2 ) oder 'Programme für Datenverarbeitungsanlagen' ((2) 3). Nein, ein Patent auf eine computer-implementierte Erfindung ist im Rechtssinne nicht dasselbe wie ein Patent auf Programme fuer Datenverarbeitungsanlagen als solche. Details dieser Unterscheidung finden sich in der Rechtsprechung (BGH, Beschwerdekammern des EPA). Und ist damit nicht als Erfindung zu betrachten. Damit ist sie ja wohl auch nicht patentierbar. Ist doch alles gut? Wieso streiten wir uns dann? Und wieso gibt es dann noch Softwarepatente? Muessten die nicht alle hinfaellig sein? Nein, die auf computer-implementierte Erfindungen erteilten Patente sind grundsaetzlich voll rechtsgueltig (es sei denn, es gaebe einen Stand der Technik, der nicht ausreichend gewuerdigt worden ist, so dass es im Einzelfall an der Neuheit oder an dem erfinderischen Schritt fehlt, oder es laege im Einzelfall ein anderer Nichtigkeitsgrund vor). Die Verletzungsgerichte haben keine Probleme damit, zu Unterlassung / Schadensersatz zu verurteilen, wenn jemand ein Patent auf eine computerimplementierte Erfindung vorlegt und daraus klagt. Es ist ein vom FFII in Umlauf gebrachtes Maerchen, die bisher erteilten Patente auf computerimplementierte Erfindungen seien allesamt grundsaetzlich und per se nicht rechtsbestaendig. Es ist daher auch als propagandistische Zweckluege einzustufen, wenn der FFII stets behauptet, durch die EU-RiLi (in der Kommissionsfassung) wuerden Softwarepatente neu in das Recht eingefuehrt. Alles Quatsch. Es ist der Versuch, den Status quo festzuschreiben. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 17 Sep 2004, at 11:09, Rigo Wenning wrote: Wir streiten hier doch immer so toll. Aus der q/depesche habe ich folgende Passage: Die Europäische Kommission spricht von der Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen. Die verwendeten Termini sind in diesem Fall mehr als Wortklauberei, denn ein Patent auf Software ist etwas grundlegend anderes als ein Patent auf computerimplementierte Erfindungen, so die FAZ http://www.faz.net . Der Unterschied besteht vor allem darin, dass eben nicht reine Quellcodes, sondern nur Software geschützt werden kann, die etwa für die Steuerung von Maschinen genutzt wird. Das interessiert mich jetzt doch, denn Axel sagte ja, man könne es nicht unterscheiden. Hartmut sagt, man wolle die Patente für Aufzüge gar nicht abschaffen.. Was steht hinter diesem Unterschied in der Wortwahl? Liegt der Teufel im Detail? Rigo, Liegt der Teufel im Detail? ja natuerlich, wie immer. Wie waer's mit einem Blick ins Gesetzbuch? Manchmal hilft das bei der Rechtsfindung. Das DE-Patentgesetz sagt: CUT § 1 PatG (1) Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. (2) [...] CUT Das Europaeische Patentuebereinkommen sagt: CUT Art. 52 (1) Europäische Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. (2) [...] CUT Wir sehen daraus: Patent werden weder auf Kraftfahrzeugmotore, auf Arzneimittel, auf ein Verfahren zur Synthese von Hexachlorcyclohexan noch auf Software erteilt. Sondern Patente werden einzig und ausschliesich auf ERFINDUNGEN erteilt. Nun kann eine Erfindung beispielsweise sich manifestieren in Gestalt eines irgendwie verbesserten Kraftfahrzeugmotors, eines Arzneimittels, eines Verfahrens zur Synthese von Hexachlorcyclohexan. Das Patent beeinflusst nicht die sachenrechtlichen Eigentumsverhaltnisse an einem bestimmten Kraftfahrzeugmotor. Ein Patent auf einen Deich (= auf eine Erfindung, einen Deich betreffend) muss nicht ins Grundbuch eingetragen werden! Das Patent verschafft dem Patentinhaber aber ein eigentumsaehnliches Recht hinsichtlich der Monopolisierung des Koennens, dass beispielsweise aus einem gewoehnlichen, vor der Anmeldung bekannten Kraftfahrzeugmotor einen besonderen, erfindungsgemaess verbesserten Kraftfahrzeugmotor macht, einem immateriellen etwas (=Koennen) eben, nicht dem blanken Eisen des Motors. Daher gehoert das Patentrecht zu dem Bereich des Rechtes, den man Immaterialgueterrechte nennt. Obwohl der Motor aus Eisen ist, ist die Erfindung, also die genau das ist, was das Patent monopolisiert, stets etwas immaterielles. Man koennte sagen, es handle sich um eine eisenimplementierte Erfindung, was aber unter Fachleuten praktisch niemand macht, weil die Patentfaehigkeit von Kraftfahrzeugmotoren unumstritten ist und die Bedeutung von Begriffen in Patentanspruechen dem Fachpublikum klar sein duerfte. Es gibt hier ein Problem mit dem ueblichen Patent-Jagron. Der entsprechende Patentanspruch faengt typischerweise an mit Kraftfahrzeugmotor [...], gekennzeichnet durch ..., was zu der Redeweise verleitet: ... der Kraftfahrzeugmotor ist patentiert Unter Patent-Fachleuten ist klar, dass eine derartige Aussage zu interpretieren ist etwa als: Ein dem Anspruch gemaesser Kraftfahrzeugmotor weist gewisse, im Patentanspruch angegebene Merkmale auf, anhand derer man die Erfindung identifizieren kann. Dem Patent-Laien gehen dadurch aber leicht die Begriffe durcheinander, und er verwechselt die (immeterielle) Erfindung mit dem (materiellen) Substrat, in dem sie sich verkoerpert. Und es gibt zweifellos auch Erfindungen, die sich in einem System bestehend aus Rechner + Software manifestieren. Beispielsweise eine elegante Art der Aufzugsteuerung, bei der beim Abbremsen der Kabine nichts ruckelt (jerk-free elevator control). Wenn man die Fahrstuhlsteuerung gemaess der Erfindung mit einem frei programmierbaren Rechner macht, dann haben wir den klassischen Fall einer computer-implementierten Erfindung. Weder der Computer noch die Software sind identisch mit der Erfindung, aber wer einen Computer so programmiert, dass das, was die Erfindung ausmacht, begeht u.U. eine Patentverletzung. Also: obwohl Software genausowenig patentierbar ist wie Eisen, kann man mit einer Software, die (beim Ablauf auf einer CPU) eine Erfindung verkoerpert, genauso eine Patentverletzung begehen wie mit einem in Gestalt eines Kraftfahrzeugmotores gebrachten Klumpen Eisen. Die EU-RiLi in der Fassung der EU-Kommission will das Patentieren von Erfindungen, die mittels Computer plus Software sich
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 17 Sep 2004, at 19:08, Neko (Simone Demmel) wrote: Sind Algorithmen (was ist Software sonst?) jetzt eher Erfindungen oder doch primaer eigentlich nur Entdeckungen? Es mag passieren, dass eines oder mehrere der Merkmale, an denen man eine bestimmte Erfindung erkennt, von algorithmischer Art ist. Das derzeitige Patenrecht gewaehrt Patente nur auf Erfindungen, die neben algorithmischen Erkennungsmerkmalen auch technische Merkmale aufweisen. Kann man eine ruckfreie Fahstuhlsteuerung entdecken? Irgendwo im Wuesensand ausgraben? Oder im ewigen Eis danach graben? Ich glaube eher, dass das Hervorbringen einer ruckfreien Fahstuhlsteuerung eher mit der kreativen Leistung eines Individuums (in diesem Zusammenhang Erfinder genannt) zusammenhaengt. programmierbaren Rechner macht, dann haben wir den klassischen Fall einer computer-implementierten Erfindung. Weder der Computer noch die Software sind identisch mit der Erfindung, aber wer einen Computer so programmiert, dass das, was die Erfindung ausmacht, begeht u.U. eine Patentverletzung. Aber ist in dem Punkt unser Patentrecht dann nicht unbrauchbar? Damit verbietest Du ja jedem eine nicht ruckelnde Steuerung zu bauen (und am besten gleich nicht nur fuer Aufzuege, sondern alle Dinge, die mit Beschleunigungen arbeiten - um am Beispiel zu bleiben). Wieso? Es ist ja nur der _erste_ Hervorbringer einer solchen ruckfreien Fahlstuhlsteuerung, der zum Patentamt laeuft, der dann ein (zeitlich begrenztes) Patent erhaelt. Land Grabbing ex post gibt es nach dem Gesetz nicht, jedenfalls nicht dann, wenn die Patentaemter ihren job gut machen. Und wenn der Patentanspruch auf eine ruckfreie Fahstuhlsteuerung gerichtet ist, umfasst er eben nicht alle moeglichen ruckfreien Steuerungen. Das kann doch nun eigentlich nicht im Sinn der Idee liegen, denn dann kann keiner etwas entwickeln, was noch besser ist, als das, was da patentiert wurde. Wir bleiben auf einem veralteten Entwicklungsstand, weil keiner das Patent verletzen will und der Patentinhaber natuerlich auch nicht interessiert ist was zu verbessern (wozu auch, er hat ja bereits ein Monopol). Nee. Patente regen Umgehungserfindungen an und foerdern auch damit den technischen Fortschritt. Wegen der Patentlage werden neue Wege ausprobiert, die man nicht beschritten haette, wenn man einfach nachmachen duerfte, was die Konkurrenz macht. Ich wuerde daraus jetzt gerne das Fazit ziehen: Das Patentrecht (und seine Gesetze) muessen in so einem Fall ueberdacht und ueberarbeitet/entfernt werden. So kann das die gesetzgebende Mehrheit nicht gewollt haben. Warum? --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 17 Sep 2004, at 20:40, Stefan Wiens wrote: Axel H Horns [EMAIL PROTECTED] schrieb: ja natuerlich, wie immer. Wie waer's mit einem Blick ins Gesetzbuch? Manchmal hilft das bei der Rechtsfindung. Das DE-Patentgesetz sagt: CUT § 1 PatG (1) Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. (2) [...] Das ist sinnentstellend gekürzt: , |(2) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht |angesehen: | 1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden; | 2. ästhetische Formschöpfungen; | 3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder | für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für | Datenverarbeitungsanlagen; | 4. die Wiedergabe von Informationen. | |(3) Absatz 2 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für |die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt |wird. ` Nein, nicht sinnentstellend. Es kam mir hier nur darauf an, darauf hinzuweisen, dass nur ERFINDUNGEN patentierbar sind; ich hatte keine Wiederholung der Diskussion beabsichtigt, was nicht den Charakter einer patentfaehigen Erfindung hat - diese als solche-Diskussion hatten wir hier und anderswo ja schon mehrmals. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 17 Sep 2004, at 21:05, Kurt Jaeger wrote: So kennen wir Herr Horns und die Pro-SW-Patent-Lobby. Herr Horns, schaemen Sie sich nicht ? Warum soll ich mich denn schaemen, Herr Jaeger? Zu diesen Anwuerfen hatte ich mich gerade eben schon in einer anderen Reply-Mail geaeussert. Und dass Sie die Ausnahmetatbestaende kenne, darf ich hier ja wohl als gegeben annehmen. Die DV-Programme als solche-Thematik war nicht Gegenstand meines Beitrages. Es ging darum, deutlich zu machen, dass nur ERFINDUNGEN als immaterielle Entitaeten patentfaehig sind, nicht irgendwelche materiellen Gegenstaende oder Verfahren. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Subito!
http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0,1518,313585,00.html VERLAGE CONTRA KOPIERDIENST Das bringt uns zurück ins Mittelalter Wissenschaftler brauchen Fachliteratur schnell, billig, zuverlässig. Dafür sorgt bisher Subito. Die Bibliotheken sehen diesen Kopienversand als Notwehr gegen das Preisdiktat der Verlage, doch deren Lobby klagt jetzt gegen die Subito-Konkurrenz. Forschern und Studenten droht die Rückkehr zur behäbigen Fernleihe. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Dieter Grimm: Den Rechtsstaat kann man nicht verteidigen, indem man ihn außer Kraft setzt,
http://www.welt.de/data/2004/08/14/319038.html Man muss Andersartigkeit tolerieren Den Rechtsstaat kann man nicht verteidigen, indem man ihn außer Kraft setzt, meint der Verfassungsrechtler Dieter Grimm Die WELT: Deutet sich im langwierigen Verfahren um Motassadeq und Mzoudi nicht schon eine strukturelle Schwäche des Rechtsstaates an? Ist er zu weich? Dieter Grimm: Was wäre denn die Alternative? Kurzer Prozess? Gar kein Prozess? Nein, wir haben es mit dem Verdacht einer Straftat zu tun, und für die Beurteilung, ob der Verdächtige sie begangen hat und welche Strafe er erhält, möchte ich mir keine andere Instanz als die unabhängige Justiz vorstellen. Dass man eine strafrechtliche Verurteilung von einer höheren Instanz überprüfen lassen kann, gehört für mich ebenfalls zu den Segnungen des Rechtsstaats. Es gibt keinen Grund, Terrorismusverdächtige davon auszunehmen. [...] Die Welt: Feinde der Demokratie hat es immer gegeben. Versteht das die Gesellschaft wirklich, die doch Sicherheit statt Freiheit will? Grimm: Ich vermute, dass die Gesellschaft beides will. Ihre Freiheit soll sicher sein. Freiheit nur für die Mehrheit und deren Meinungen ist aber keine. Die demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung des Grundgesetzes erlaubt auch die Ablehnung von Demokratie und Rechtsstaat. Das ist eine Stärke, keine Schwäche. Die Grenze verläuft erst dort, wo Meinungen in kämpferische Aktivitäten gegen die grundgesetzliche Ordnung übergehen. Hierfür stellt das Grundgesetz Instrumente zur Verfügung, aber eben wieder solche, die mit demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sind. Die Welt: Im Zweifel für die Islamisten? Grimm: Man muss Andersartigkeit tolerieren. Aber man muss weder tolerieren, dass man in der eigenen Existenz vernichtet wird, noch, dass einem ein Ordnungsmodell aufgezwungen wird, dem man in der eigenen Verfassung gerade abgeschworen hat. Die Frage ist allein, welche Mittel man zum Schutz der eigenen Existenz und der verfassungsrechtlichen Ordnung einsetzt. Und da gilt: So groß die Bedrohung auch ist - ein System, das auf Menschenwürde und Rechtsstaat baut, kann man nicht verteidigen, indem man diese Grundsätze für die Feinde außer Kraft setzt. Dieter Grimm, Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin und von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht, ist einer der renommiertesten Juristen der Bundesrepublik. Das Gespräch mit ihm führte Andrea Seibel Artikel erschienen am Sam, 14. August 2004 -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Too Much Information?
http://abcnews.go.com/sections/WNT/US/internet_sensitive_info_040812 -1.html Too Much Information? Web Site Raises Questions About Public Access to Sensitive Government Info By JakeTapper ABCNEWS.com Aug. 12, 2004 John Young, a 69-year-old architect, was contacted a few weeks ago by Department of Homeland Security officials, who expressed concern about what he was posting on his Web site. [...] Officials questioned Young about information he had posted about the 2004 Democratic National Convention, including satellite photos of the convention site and the location of specific police barricades referred to on the site as a complete joke. In response to a complaint, two special agents from the FBI's counterterrorism office in New York City interviewed Young in November 2003. They said, 'Why didn't you call us about this? Why are you telling the public?' And we said, 'Because it's out there and you can see it. You folks weren't doing anything,' Young told ABC News. The agents, according to Young, stressed they knew that nothing on the site was illegal. Young added: They said, 'What we'd like you to do, if you're approached by anyone that you think intends to harm the United States, we're asking you to let us know that.' I know there are a lot of people in the government who find him troublesome, said former White House terrorism adviser Richard Clarke, now an ABC News consultant. There is a real tension here between the public's right to know and civil liberties, on the one hand, and security on the other. But Young argues his actions enhance national security, since he points out to the public vulnerabilities the government does not want to acknowledge. [...] When asked how he would respond to those who consider his Web site unpatriotic since it could provide useful information for those who seek to harm the United States, Young said, If this is not done, more Americans are going to die. More harm is going to come to the United States. It is more patriotic to get information out than to withhold it. Officials acknowledge there is not much they can do; Young has not broken any laws. See also: http://cryptome.org/abc-cryptome.htm -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Job-Export schafft Arbeitsplätze im Inland - BMF-Studie zur Globalisierung
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,313259,00.html Job-Export schafft Arbeitsplätze im Inland BMF-Studie zur Globalisierung Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland und Jobverlagerungen dorthin schaffen mehr Arbeitsplätze im Inland als verloren gehen. Zu diesem überraschenden Ergebnis kommt zumindest eine Studie des Bundesfinanzministeriums (Titel: Arbeitsplatzeffekte der Globalisierung), die in dieser Woche im neuen Monatsbericht des Ministeriums veröffentlich wird. Zwar steige der Anteil im Ausland produzierter Vorprodukte an deutschen Exportwaren, doch würden diese dadurch noch attraktiver auf den Weltmärkten. Durch die hohe Exportdynamik wurde die Verringerung der Wertschöpfung je exportiertem Euro überkompensiert, heißt es in der Studie. Die Folge: Bei den Exportfirmen, etwa in der Maschinenbau-Industrie, entstünden in Deutschland insgesamt mehr Arbeitsplätze als verlagert würden. Abzulesen sei die gestiegene Wettbewerbsfähigkeit auch an der Entwicklung des so genannten Außenbeitrags, also der Differenz zwischen Exporten und Importen. Von 1991 bis 2003 hat sich der Außenbeitrag inflationsbereinigt verfünffacht. Gut 20 Prozent der inländischen Wertschöpfung und damit der deutschen Arbeitsplätze beruhe auf den Exporten, Tendenz steigend, schreiben die Experten von Finanzminister Hans Eichel. Dies bedeute, dass Deutschland die verstärkte internationale Arbeitsteilung, einschließlich Produktionsverlagerungen und des Vorleistungsimports, nutzt, um inländische Arbeitsplätze zu sichern beziehungsweise neue zu schaffen. © DER SPIEGEL 34/2004 Alle Rechte vorbehalten Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Wirtschaftsministerium will Telekommunikations-Überwachung ausdehnen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/49954 11.08.2004 00:12 Wirtschaftsministerium will Telekommunikations-Überwachung ausdehnen Der dreijährige Streit[1] um die aktuelle Version der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) steckt den betroffenen TK-Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Datenschützern noch fest in allen Gliedern. Da legt das Bundeswirtschaftsministerium[2] schon wieder kräftig Zündstoff nach. Laut einem neuen Entwurf für das umkämpfte Paragrafenwerk, der heise online vorliegt, sollen die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsanlagen nebst Internet-Providern künftig zum Abhören sämtlicher TK-Kennungen verdonnert werden. Das Spektrum würde demnach von IP-Adressen über Handy-Gerätenummern anhand der IMEI (International Mobile Equipment Identity) bis zu kompletten Funkzellen oder WLAN-Hotpots reichen. Zudem will das Wirtschaftsministerium auf Betreiben des Justizressorts die Auslandsüberwachung ausweiten. Vom Bundesinnenministerium kam darüber hinaus die Anregung, auch gleich die Vorschriften zum präventiv- polizeilichen kleinen Lauschangriff in die TKÜV zu integrieren. Dazu kommen zahlreiche Detailänderungen, die es nichtsdestoweniger in sich haben. Einzelheiten zu dem neuen Entwurf zur Telekommunikations- Überwachungsverordnung bringt c't aktuell[3]: * Wirtschaftsministerium will den kleinen Lauschangriff deutlich vergrößern[4] (jk[5]/c't) (jk/c't) URL dieses Artikels: http://www.heise.de/newsticker/meldung/49954 Links in diesem Artikel: [1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/22112 [2] http://www.bmwa.bund.de/ [3] http://www.heise.de/ct/aktuell/ [4] http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/49953 [5] mailto:[EMAIL PROTECTED] Copyright © 2004 Heise Zeitschriften Verlag -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] US-Bürgerrechtler beklagen industriellen Überwachungskomple
http://www.heise.de/newsticker/meldung/49972 US-Bürgerrechtler beklagen industriellen Überwachungskomplex Die US-Regierung spannt in nie gekannter Weise private Konzerne zur Überwachung der Bürger ein. Das beklagt die US- Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberty Union in ihren aktuellen Bericht Die ACLU ruft gleichzeitig in einer Kampagne Unternehmen dazu auf, sich der Inanspruchnahme durch die staatlichen Überwachungsmaschinerie zu widersetzen. Die Privatisierung von Staatsaufgaben war in den USA immer eine beliebte Methode Geschäfte zu machen, und Überwachung ist keine Ausnahme, heißt es in dem Bericht, der einzelne US-Gesetzesprojekte mit dem ostdeutschen Stasisystem vergleicht. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Disney Asks FCC to Control All Digital Music
http://weblog.siliconvalley.com/column/dangillmor/archives/010675.sh tml August 07, 2004 Disney Asks FCC to Control All Digital Music posted by Dan Gillmor 11:45 PM The EFF has posted this astounding note about the music industry's latest move toward controlling all digital music content. Disney is the stalking horse for the cartel's wishes. Disney wants the FCC to regulate all devices capable of recording from any audio broadcasting medium or from the Internet. FM radio, XM, Sirius, Streamripper, Total Recorder, you're all in the crosshairs. It's the Hollings Bill all over again. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] UK: Wahrung der Privatsphäre ist nicht mehr angesagt
http://log.handakte.de/archiv/004711.shtml Wahrung der Privatsphäre Das englische House of Lords, das höchste Gericht in England und Wales, hat in einer einstimmigen Entscheidung geurteilt, dass das Recht auf Wahrung der Privatspäre vor der Notwendigkeit, Verbrechen aufzuklären, zurück zu treten habe. Der Aktenvermerk wird nachdenklich - zu Recht! Rechtsprechung (EU) http://www.theregister.co.uk/2004/07/23/police_dna_retention/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Patents in an open source world
http://www.newsforge.com/print.pl?sid=04/07/22/201217 NewsForge The Online Newspaper for Linux and Open Source http://www.newsforge.com/ TitlePatents in an open source world Date2004.07.26 8:53 Authorroblimo Topic http://www.newsforge.com/article.pl?sid=04/07/22/201217 Open source appears challenged by patents but that fear is often exaggerated. Lawrence Rosen, technology attorney and author of Open Source Licensing: Software Freedom and Intellectual Property Law (Prentice Hall, 2004), offers a calming view of the patent situation. He describes reasonable steps we can take to prevent patents from interfering with software freedom. [...] Here's a summary of what I recommend: 1. Don't be too paranoid about the patent problem. It's a real problem, but not a catastrophe. Any patent owner that tries to assert its patents against open source software has many hurdles to leap before the royalty checks start to arrive. 2. Don't try to out-invent the big guys. The open source community can't possibly compete in the patent generating business. But we can continue to document our own prior art to prevent others from patenting things they weren't the first to invent. 3. Conduct a reasonably diligent search for patents we might infringe. At least search the portfolios of our major competitors. (This, by the way, is also a great way to make sure we're aware of important technology advances by our competitors.) Maintain a commercially reasonable balance between doing nothing about patents and being obsessed with reviewing every one of them. 4. Design around patented technology wherever possible. The longer our lead time the easier this is to do, so do # 3 early in the design and development process. 5. Identify allies who can defend us with their patent shields. We have important friends whose patent portfolios might be cross- licensed under terms that provide additional protection for certain open source products. 6. Withhold our software from those who sue us for patent infringement. Choose open source licenses that implement a strong defensive termination provision. Support royalty-free patent policies by industry standards organizations, and adopt only royalty-free standards. Lawrence Rosen is founding partner of Rosenlaw Einschlag, 3001 King Ranch Road, Ukiah, CA 95482 (www.rosenlaw.com). Mr. Rosen is an attorney specializing in technology, and the author of Open Source Licensing: Software Freedom and Intellectual Property Law (Prentice Hall, 2004). Mr. Rosen is a former computer professional who taught programming and managed several computer departments at Stanford University. He has served as general counsel and secretary of Open Source Initiative (OSI) and as its executive director, and has written several major open source licenses. He advises companies and individuals throughout the world on open source licensing and related legal issues. C Copyright 2004 Lawrence Rosen. Licensed under the Academic Free License version 2.1. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Zypries: Das Urheberrecht kennt kein Recht auf Privatkopie
http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/49362 24.07.2004 07:27 Zypries: Das Urheberrecht kennt kein Recht auf Privatkopie Digital-Rights-Managementsysteme sollen gefördert werden, dürfen aber den Datenschutz nicht aushöhlen, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Interview mit c't. Neben der Novellierung des Urheberrechts standen vor allem die gegensätzlichen Standpunkte von USA und EU zu Softwarepatenten im Brennpunkt des Interviews in der aktuellen c't-Ausgabe 16/04[1]. Zum Thema Digital Rights Management (DRM) hat Brigitte Zypries im c't- Interview eine klare Aussage gemacht: Wenn DRM-Systeme der Rechteinhaber alternativlos in die Speicherung und Auswertung von Kundeninformationen führen, wird der Gesetzgeber darüber nachdenken müssen, ob dies zu verbieten ist. Vor dem Hintergrund einer sich rasant verändernden Technik sieht sie derzeit aber noch keinen Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Die zweite Urheberrechtsnovelle sieht vor, dass individuelle Lizenzierungsverfahren und Pauschalvergütung nebeneinander bestehen sollen. Zur Frage, wie der Umgang mit Privatkopien etwa von Musik-CDs gestaltet werden soll, meinte Zypries: Klar ist bereits jetzt: Wir werden nicht zu einem Verbot der Privatkopie kommen. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass es kein ausdrückliches Recht auf Privatkopien gibt. Der Streit um Software-Patente sorgt schon einmal dafür, dass eine Veranstaltung der Bundesregierung zu diesem Thema unter Polizeischutz gestellt wird. Besonders kleine Softwareschmieden fürchten ausufernde Patenterteilungen auf den Quellcode für Computer-Programme, auch die Open-Source-Gemeinde läuft dagegen Sturm. Im c't-Interview hat Brigitte Zypries deutlich gemacht, dass Computerprogramme als solche wie auch Quellcodes nicht patentiert werden können. Rechtskonflikte mit den USA sind damit vorprogrammiert, denn dort gibt es solche Beschränkungen für die Erteilung eines Patentes nicht. Die Auseinandersetzung dreht sich jedoch weiterhin um vermeintliche Details, die große Auswirkungen haben: In der EU geht die Diskussion um eine Patentbeschränkung eng einher mit dem Begriff Technizität. Parlament und Rat ringen um eine genaue Definition, wobei die Einzelheiten der juristischen Formulierungen Gegner und Befürworter verschiedener Möglichkeiten auf den Plan rufen. Ministerialdirektor Dr. Elmar Hucko, Leiter der Abteilung Handels- und Wirtschaftsrecht im Justizministerium, versucht im c't-Interview die Gemüter zu besänftigen: Trivialpatente gilt es unbedingt zu verhindern -- sie desavouieren das ganze System. Mit der Haltung der Bundesregierung zum bisherigen EU-Ratsbeschluss zur Richtlinie über computerimplementierte Erfindungen sehen Kritiker der Softwarepatente dies aber keineswegs gewährleistet. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Surviving in a world full of software patents
http://www.newsforge.com/print.pl?sid=04/07/19/2251254 NewsForge The Online Newspaper for Linux and Open Source http://www.newsforge.com/ TitleSurviving in a world full of software patents Date2004.07.20 10:48 Authorroblimo Topic http://www.newsforge.com/article.pl?sid=04/07/19/2251254 To promote freedom in the marketplace open source developers need to start patenting their inventions. We have several reasons why patenting is now a requirement of last resort: 1. Closed source companies are actively seeking to attack open source through patents. 2. The cost of defending against a patent is enough break the bank of even the largest open source projects. 3. Copyright is easily circumvented by creative programming. 4. It is the only logical way to counterattack. Red Hat has in the past taken criticism for holding a defensive patent portfolio. Likewise, IBM has been criticized for having the largest patent portfolio in the world. At the heart of these criticisms is a natural skepticism about patenting, particularly software patenting. I agree completely with the pundits who say patents are bad for the market but at this point I think Red Hat is completely correct in their defensive patents policy. Patents are the law. They are given away like candy to companies seeking mini- monopolies on ideas. Even mini-monopolies are bound to abuse their power by filing groundless lawsuits for the sake of the ever important PROFIT motive. If you are an open source developer you are probably less motivated by profit (though certainly you want to be fed), and more motivated by the hope of making the world a better place through cooperation. This is a noble position, but don't be played for a fool. The lack of a patent on your work gives free rein to people with PROFIT on their minds who want to steal your inventions from you and use them for their own gain instead of the gain of all. The next thing you know, you will be facing patents based on something that incorporates ideas that you pioneered. While Richard Stallman is busy saying there should be no software patents, we need a license that insures that the freedoms of the GPL can be preserved while maintaining patents. It can be done -- and it needs to happen soon. This is a call for dialog. I don't presume that I am the one who should create the license. I am also not answering the question of who needs to pay for the patenting. I would suggest that it is best done by a consortium -- preferably led by a vendor-neutral group such as the OSDL -- that creates a fund and a committee to review patent fund requests. Let's talk about it, though. Should we really continue without an aggressive patent policy and portfolio to protect our freedoms? -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Introducing Del-Qaida
http://www.guardian.co.uk/comment/story/0,3604,1263360,00.html?=rss Introducing Del-Qaida Worried about losing money, the entertainment business is peddling false links between DVD pirates and terror cells Duncan Campbell Saturday July 17, 2004 The Guardian If you buy a pirated DVD from a bloke in the pub, you could be personally responsible for the deaths of innocent women and children in terrorist attacks. That, essentially, is the message being promoted this week by the Industry Trust for Intellectual Property Awareness (Itipa), the body that represents some of the world's largest film companies. This week it launched a £1.5m public awareness campaign to inform people of supposed links between the Del Boy characters who sell pirate DVDs and terrorist cells. Posters claiming that terrorist groups sell DVDs to raise funds are at the heart of the campaign. Anyone renting a video will now be receiving the same message. So where is the evidence for this claim? The industry group cited as its chief witness Ronald Noble, secretary general of Interpol. It quoted him as saying: The link between organised crime groups and counterfeit goods is well established, but Interpol is sounding the alarm that intellectual property crime (IPC) is becoming the preferred method of funding for a number of terrorist groups. The preferred method of funding? A call to the Interpol office in Lyon seems appropriate. We are referred to Mr Noble's speech last July,to the US House of Representatives committee on international relations, on the subject of the links between IPC and terrorism. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Fwd: Wirtschaftsministerium startet Umfrage zu Softwarepatenten
On 16 Jul 2004, at 12:25, Lutz Donnerhacke wrote: Beteiligen können sich alle Firmen aus der IT-Branche, unabhängig von ihrer Größe. [...] die Bögen müssen bis zum 29. Juli an die Hochschule zurückgeschickt werden [...] Der FFII mobilisiert bereits seine Mitglieder und Anhaenger ... Natuerlich werden dann zuhauf FFII-inspirierte Schaum-vorm-Mund Wutantwortzettel beim Auswerter eintreffen, bevor der Rest der Industrie - bei einer derartig kurzen Frist - auch nur mitbekommen hat, was los ist. Das Ergebnis wird jedenfalls eindeutig sein: 99% in jeder Hinsicht und vollinhaltlich gegen Softwarepatente. Die Aussagekraft wird jedoch wegen des fehlenden Stichprobencharakters der Teilnehmer exakt gleich Null sein. Wie kann man eine derartige Untersuchung nur derart von Anfang an ungeeignet angehen? Will man vielleicht nur einen Vorwand suchen, um inen Wechsel der eigenen Position nach aussen legitimieren zu koennen? Vielleicht ist das Ministerium ja auch schon von FFII-U-Booten durchsetzt? --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Guilty until proven innocent - DRM the mobile phone way
http://www.theregister.co.uk/2004/07/15/oma_drm_for_phones/ Guilty until proven innocent - DRM the mobile phone way By John Lettice Published Thursday 15th July 2004 12:18 GMT Digital Rights Management on mobile phones hasn't so far been much of an issue, but with highly capable multimedia devices and mobile music download services starting to appear, that is going to change. And the bad news for the consumer is that the phone industry appears to have learned from the PC business, where DRM can still be resisted because you still have a choice. Handset manufacturers and mobile phone networks, on the other hand, have a power beyond Microsoft's wildest dreams, because they really can outlaw non-DRM compliant devices. Up to a point. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] New Acronym on the Radar: CPTWG
http://msl1.mit.edu/furdlog/index.php?p=2274 New Acronym on the Radar: CPTWG [7:58 am] These article of the past day on the subject of DVD copying and new alliances are based upon this group: Copy Protection Technical Working Group, who are not that new, but have been operating on several issues in the past (see the ADRG writeup from March 2003; also see the posting on the Broadcast Protection Discussion Group). Wired News has some background on what may prove to be an unholy alliance: Can Odd Alliance Beat Pirates? IBM, Intel, Microsoft, Sony, Panasonic, Toshiba, Disney and Warner Bros. will work to develop the Advanced Access Content System, or AACS, standard for upcoming high-definition video recorders, players and displays. Its the first time Hollywood and technology companies have agreed to work on such a project. In the past, tech companies have accused Hollywood of trying to impose too-restrictive copy- protection technologies through legal and legislative moves, stifling development. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Verleger wuerden am liebsten den Handel mit gebrauchten Buechern verbieten
http://www.corante.com/importance/archives/004933.html Complaints About the Used Book Market - Again The New York Times takes a look at the perennial complaints of book publishers that the first sale doctrine (aka 17 USC 109 aka used books) is harming their business because of the increased efficiencies of Amazon (Online Battle of Low-Cost Books): Is Amazon.com becoming the Napster of the book business? The analogy may not be far off, say some observers of the used-book industryUsed books are to consumer books as Napster was to the music industry, [Lorraine Shanley, a principal at Market Partners International, a publishing consultant,] said. The question becomes, 'How does the book industry address its used-book problem?' There aren't any easy answers, especially as no one is breaking any laws here. Did I say perennial? Yes. How about this quote from the New York Times in 2002 (Online Sales of Used Books Draw Protest): We asked could we at least talk about when something could become available as a used book? Could we maybe wait three months after the book was published? said Patricia Schroeder, president of the Association of American Publishers. The biggest problem is that it is legal, I think. I wring my hands, pound my desk and say, `Aargh.' I think the publishers should simply stop selling books to people who are going to turn around and sell them as soon as they are done. Perhaps shrinkwrap contracts or DRM would be in order. (Sarcasm) via LawMeme Posted by Ernest at 4:41 PM -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] So why does Vodafone filter block Sky News?
http://www.theregister.co.uk/2004/07/06/voda_filter_chaos/ So why does Vodafone filter block Sky News? By Lucy Sherriff Published Tuesday 6th July 2004 14:56 GMT Vodafone's new mobile content filtering system, designed to stop children accessing Web nasties with their mobiles, raises more questions than it answers. In January, the major UK operators agreed to implement a content filtering system, with an independent body in place to rate content, by the end of the year. Vodafone has launched its filtering system five months early, presumably hoping to steal a media victory from under the noses of its rivals. Child protection groups have welcomed the Voda's decision to begin content filtering before the December deadline, but early indications are that the operator has bitten off more than it can chew. The Register has been flooded with reports of technical difficulties. Some Vodafone users say they have been unable to access corporate email - Vodafone's Blackberry service was apparently disrupted for a time. Others have been unable to access the Sky News website. Access to pornography, however, does not appear to have been universally restricted. Vodafone argues that teething troubles are to be expected when a system like this goes live to so many users. It is less forthcoming with explanations of how the system should work, once the problems have been ironed out. Questions from the floor How are sites classified? How accurate is that classification, and what should a site do if it thinks it has been unfairly grouped under the 'adult' banner. Why does Vodafone think it can decide what is appropriate content - after all, who is it answerable to? Site operators who feel they have been unfairly or inaccurately classified can appeal to Vodafone to change its mind. But what is the appeals process. And what if a publisher sued Voda for defamation if its website was wrongly tagged as adult content. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
[FYI] Börsenverein legt Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei EU-Kommission ein
http://www.urheberrecht.org/news/index.php3?id=1928 29.06.2004; 17:56 Uhr Börsenverein legt Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei EU-Kommission ein Wegen fehlerhafter Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sieht sich durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft benachteiligt und hat laut eines Berichts des »Börsenblatts« vom 29.6.2004 am 25.6.2004 als Teil einer Gruppe internationaler Wissenschaftsverlage und Verlegerverbände bei der EU- Kommission Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingelegt. Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, der elektronische Lieferdienst der Deutschen Bibliotheken subito und andere Dokumentenlieferservice würden sie durch ruinöse Wettbewerbshandlungen rechtswidrig schädigen. Der Versand von Aufsätzen und Auszügen aus Buch- und Zeitschriftenbeiträgen ins In- und Ausland ohne Genehmigung der Rechtsinhaber sei durch die Umsetzung der EU-Richtlinie erst ermöglicht. Die Entscheidung der Kommission über die Eingabe erwartet der Börsenverein erst im Herbst 2004. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]