Am 22. April 2015 um 00:30 schrieb Butrus Damaskus <butrus.but...@gmail.com>
:

> Das ist doch Quatsch! Der Bürgersteig/Radweg gehört zu der jeweiligen
> Straße!
>



Vielleicht sollte man nochmal klären, worum es hier überhaupt geht:

1. Radwege / Gehwege, die direkt an der Straße liegen (d.h. Bordstein oder
ggf. Parkstreifen (s. auch 2.) als Trennung)

2. selbige, die in Abstand und baulich getrennt (z.B. Grünstreifen,
Absperrgitter, Leitplanken, Parkstreifen, etc.) ungefähr entlang der Straße
und nicht zu weit entfernt verlaufen.

Die ursprünglichen Beispiele von Roland waren aus der 2. Kategorie, hier in
der Diskussion ging es aber scheinbar auch um Fälle der 1. Kategorie.

Gruß,
Martin
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