Hallo,

erst einmal danke für die rege Beteiligung an der Diskussion. Es macht 
Hoffnung, dass eine daraus abgeleitete Regel ausreichend breit diskutiert 
worden ist.

Ich verstehe nicht ganz, worum es geht

Ich würde gerne zu einer einfachen Regel kommen:

  Alle Teile eines Straßenzuges tragen den Namen des Straßenzuges im name-Tag.

  Ob die Aufteilung bei der Modellierung längs zur Straßenrichtung 
(verschiedene Eigenschaften in verschiedenen Abschnitten, z.B. 
Geschwindigkeiten oder Relationszugehörigkeiten)
  oder quer zur Straßenrichtung (verschiedene parallele Fahrbahnen je Richtung 
oder Verkehrsmittel) erfolgt, ist dabei unwichtig.
Das ist eine Regel, die für Mapper gut zu verstehen und intuitiv ist. Bis jetzt sieht es auch so aus, als wenn alle heute vorstellbar Software damit gut funktionieren kann.

wer löscht hier was?

In diesem Fall geht es zunächst um das Changeset
http://www.openstreetmap.org/changeset/30258818

Julia hat hier nach Rücksprache mit ortskundigen Kollegen entschieden, dass der 
Weg neben der Straße Bestandteil des Straßenzugs ist.

Den ersten Kommentar "im Nachhinein zum Löschen" zufolge scheint es historisch 
in München an anderen Stellen Mapper gegeben zu haben, die solche Information gelöscht 
haben. Da ich jene Ereignisse nicht gefunden habe, habe ich nach aktuellen Meinungen 
gefragt.
Grundsätzlich sollten in OSM nur Dinge ein name-Tag haben, die auch so
heissen.

Die Frage, zur der ich gerne ein Meinungsbild hätte, ist ja gerade, ob alle 
Teile einer Straße den Namen haben oder nur irgendwelche speziellen Fahrbahnen 
nach irgendwelchen technischen Kriterien. Ich habe hier Fälle im Kopf wie

a) die Siebengebirgsallee in Troisdorf

Da gibt es auf jeder Seite eine durchgehende Fahrbahn für Anlieger mit 
Bürgerstein und Bordstein und in der Mitte eine (nichr verbundene) 
Durchgangsfahrbahn für PKWs.
Ich denke, dass da die Anliegerfahrbahnen den Namen der Straße zweifelsfrei 
verdient haben (und nicht namenlose Fahrbahnen sind, weil in der Mitte eine 
weitere Fahrbahn liegt.

b) die Kölnstraße in Bonn, nörderlich der A565

Da gibt es eine PKW-Fahrbahn plus auf einer Seite einen sehr breiten Fußweg, 
der Anliegern zur Zufahrt und als Parkflächen dient.
Von a) unterscheidet er sich im Wesentlichen durch die Abwesenheit einer 
Bordsteinkante.

c) die von Christian Horrmann zitierte Straße

Da liegt ein getrennter Rad-/Fußweg vor. Genauso wie Volker Schmidt würde ich dann gerne beim 
Radouting die Anweisung "entlang der Tunibergstraße" bekommen und nicht "entlang dem 
namenlosen Radweg".

Für mich hat also in allen Fällen der Parallelweg ebenso den Namen wie die eigentliche Straße. Kriterien wie 
"Dieser Straßenabschnitt hat nur einen Namen, wenn er einen Bordstein hat oder es keine parallele 
Fahrbahn gibt" (für a) und Fußgängerzonen) oder "Dieser Straßenabschnitt hat nur einen Namen, wenn 
er mit einem mindestens 3,5-t-Fahrzeug befahren werden könnte" (für nur a) und b) ) erscheinen mir arg 
künstlich. Die obige Regel "Namen an alle Teile eines Straßenzuges" ist da viel einfacher und 
klarer.

Umgekehrt gibt es auch nur zufällig parallele Wege, z.B. hier:
http://www.openstreetmap.org/#map=18/50.80000/7.17300
(vor Ort ist ein deutlicher Höhenunterschied zwischen Fuß-/Radweg am Fluss und 
PKW-Fahrbahn)
auf denen die ortskundigen Mapper dann den Namen nicht eintragen würden.

Das ist die eigentliche Krux: es handelt sich um ein Problem, dass 
algorithmisch nicht lösbar ist.
Und daher würde ich gerne die Mapper ermuntern, ihre Ortskenntnis in die 
Kartendaten einzubringen statt mit Algorithmen herumzuraten.

Viele Grüße,

Roland


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