Florian Lohoff <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> So weit ich das weiss gelten auch die 2 durchgezogenen linien beim
> Amtsschimmel als bauliche Trennung was u.a. auch die
> Geschwindigkeitsbeschraenkung auf 100 aussertorts aufhebt.

NACK, http://bundesrecht.juris.de/stvo/__3.html sprich von:

| Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen
| (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine
| Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche
| Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die
| mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
| durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede
| Richtung haben.

Damit gilt erstmal ein eindeutiges "oder" - allerdings dürfte es
trotzdem nicht angepasst sein, auf einer einspurigen Ãœberleitung
180km/h zu fahren, von wegen Sichtweite etc - und ohne bauliche
Trennung will man auch nicht so arg schnell weil dann die
Aufprallgeschwindigkeit beim Frontalzusammenstoß doch sehr hoch sein
kann, drum sind STraßen ohne bauliche Trennung meistens
"runterbeschildert" auf 100km/h.

Schöne Grüße,
Matthias Merz

-- 
Wieso nur hatte ich neulich den Eindruck, die Funktion der W2k-Install-CD
wäre hauptsächlich "Netinstaller für Servicepack und Patches" ...
                                         [Christoph Forkmann in d.a.s.r.]
                      <[EMAIL PROTECTED]>

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

Antwort per Email an