Florian Lohoff wrote:
> So weit ich das weiss gelten auch die 2 durchgezogenen linien beim
> Amtsschimmel als bauliche Trennung was u.a. auch die
> Geschwindigkeitsbeschraenkung auf 100 aussertorts aufhebt.

Mein etwas angerostetes Fahrschulwissen (ohne Gewähr):
Richtgeschwindigkeit 130 gilt wenn mindestens eine der folgenden 
Bedingungen erfüllt ist:
- (Ausgeschilderte) Autobahn
- Bauliche Trennung
- min. 2 Spuren in jede Richtung

Natürlich überbieten Schilder diese Regelung, z.B. das Ortsschild. :)
Ob Doppelter Strich das gleiche ist wie bauliche trennung weiß ich nicht.
Aber mein Punkt geht auch nicht in Richtung Maximalgeschwindigkeit, 
sondern wie verhält es sich beim Fahren. Wenn ich wegen Verkehrsregelung 
(durchgezogener Strich) nicht in die links abgehenden Straßen einbiegen 
darf, verhält es sich effektiv wie eine bauliche Trennung. Eine 
splittung des Weges in zwei Einbahnstraßen ist damit für mich auch hier 
die einfachere und logischere Mapping-Variante.
Etwas anderes ist ein durchgezogener Strich, der nur das überholen 
verbietet, aber für jede Straße links unterbrochen wird und somit ein 
abbiegen beliebig ermöglicht. Solch eine Straße braucht natürlich nicht 
für alle 100m getrennt gemappt zu werden, fürchte da war ich nicht ganz 
deutlich. :)

Gerrit

Edit: gefunden
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php

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