Florian Lohoff wrote: > So weit ich das weiss gelten auch die 2 durchgezogenen linien beim > Amtsschimmel als bauliche Trennung was u.a. auch die > Geschwindigkeitsbeschraenkung auf 100 aussertorts aufhebt.
Mein etwas angerostetes Fahrschulwissen (ohne Gewähr): Richtgeschwindigkeit 130 gilt wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: - (Ausgeschilderte) Autobahn - Bauliche Trennung - min. 2 Spuren in jede Richtung Natürlich überbieten Schilder diese Regelung, z.B. das Ortsschild. :) Ob Doppelter Strich das gleiche ist wie bauliche trennung weiß ich nicht. Aber mein Punkt geht auch nicht in Richtung Maximalgeschwindigkeit, sondern wie verhält es sich beim Fahren. Wenn ich wegen Verkehrsregelung (durchgezogener Strich) nicht in die links abgehenden Straßen einbiegen darf, verhält es sich effektiv wie eine bauliche Trennung. Eine splittung des Weges in zwei Einbahnstraßen ist damit für mich auch hier die einfachere und logischere Mapping-Variante. Etwas anderes ist ein durchgezogener Strich, der nur das überholen verbietet, aber für jede Straße links unterbrochen wird und somit ein abbiegen beliebig ermöglicht. Solch eine Straße braucht natürlich nicht für alle 100m getrennt gemappt zu werden, fürchte da war ich nicht ganz deutlich. :) Gerrit Edit: gefunden http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de