Heiko Recktenwald ([EMAIL PROTECTED]) - Sun, May 04, 2003 at 01:48:43AM +0200: > > Die entsprechende Stelle im Gesetz habe ich uebrigens immer noch nicht > > gefunden. Wolltest du die nicht mal raussuchen? > Da geht um Unterrichtsmaterialien, meine ich, halt ein anderer Fall. > Hab das Gesetz grad nicht zur Hand.
Ich glaube, Du meinst diese Stelle: Leider immer noch die alte Version, aber die duerfte sich in diesem Punkt nicht geanedert haben - hat jemand schon mal eine URL fuer die Neue Ausgabe? http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#53 Par 53 UrhG, Abs. 3 -------ZITAT BEGIN------------ (3) Zul�ssig ist, Vervielf�ltigungsst�cke von kleinen Teilen eines Druckwerks oder von einzelnen Beitr�gen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, zum eigenen Gebrauch 1. im Schulunterricht, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der f�r eine Schulklasse erforderlichen Anzahl oder 2. f�r staatliche Pr�fungen und Pr�fungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielf�ltigung zu diesem Zweck geboten ist. -------ZITAT ENDE------------- neko -- Simone Demmel [EMAIL PROTECTED]
