Hi, was soll denn die Diskussion ueber die Nuernberger Gesetze? Der Vergleich war doch nicht inhaltlich gemeint, als ob die Abschaffung der Privatkopie genauso schlimm waere etc. Es ging allein um die Eindeutigkeit des gesetzgeberischen Willens. Dazu gehoert nicht nur das Gesetz sondern auch das drumherum. Und man kann insoweit die Rechtsgebungstechnik durchaus vom Inhalt trennen, deshalb das extreme Beispiel.
Was die Nazis wollten war klar. Was das "Liebe Popmusiker"-BJM will, wurde jedenfalls in der Begruendung des Regierungsentwurfes des nicht klargemacht. Insofern waren die Nuernberger Gesetze, trotz ihrer Inhaltes, besser. On Sun, 4 May 2003, Daniel A. J. Sokolov wrote: > > �1 Abs. 1 ist wirklich (aus technischer Sicht) mal ein ein klares, > > eindeutiges Gesetz. Da kann man nicht meckern: Die Urheberechtsnovelle ist genauso eindeutig. Es gab die Privatkopie in alten Recht. Soweit es um sogenannte kopiergeschuetzte CDs etc geht, ist sie nun abgeschafft. Klammheimlich, ohne Diskussion, jedenfalls im Regierungsentwurf. Vor allem ohne sachliche Begruendung. Was allein schon fuer eine Verfassungsbeschwerde reichen wuerde, wenn es denn ein "Grundrecht" auf die Privatkopie gaebe. Wenn es fuer die Abschaffung der Privatkopie vernuenftige Gruende gab, dann sind sie nicht genannt worden. Die Abschaffung der Privatkopie wurde weder von den WIPO Vertraegen, um die es in erster Linie geht, noch von der Richtlinie gefordert. Es war reine "Mauschelei". IMHO allerschlimmster Sorte. Es fing an damit dass die EU in den WIPO Prozess eingeschaltet wurde, nicht weil dies noetig war, sondern einfach weil man sie aus aussenpolitischen Gruenden dabeihaben wollte. Die EU sollte mal als Voelkerrechtssubjekt auftreten. Usw. H.
