> Vergleich war doch nicht inhaltlich gemeint, als ob die Abschaffung der > Privatkopie genauso schlimm waere etc. Es ging allein um die Eindeutigkeit
Naja, die Abschaffung der Privatkopie ist schon recht aehnlich, oder man sagt, Buecherverbrennen war auch nicht so schlimm. Unter den Linden, nicht weit weg vom Gendarmenmarkt, kurz an der netten Hedwigskirche vorbei, schon sind wir am sogenannten Bebelplatz. Ueber den Zusammenhang hat Axel mal sehr ueberzeugend geschrieben. Es geht hier auch um Rechtskultur, derren weiteren Niedergang. Wie hatten schon die Abschaffung des BGB, naja, das neue BGB ist schon recht schwierig zu lesen. Dann gibts das Strafrecht. Z.B., von deutschem Boden soll nie mehr Unrecht ausgehen, als ob die Stasi wiederkommen koennte, die Neufassung der Zueignungsdelikte. Noch doofer gehts kaum. Da haben sie, auch wenn das hier niemanden interessieren wird, beispielsweise den Gewahrsam aus der Unterschlagung rausgeschmissen und nicht gesehen, dass der beim Diebstahl ueberhaupt nicht geregelt ist. Was angeblich eine Analogie zulasten des Taeters war, die braucht man nun nicht mehr, die Frage ist geklaert, zulasten des Taeters in dieser Logik, war in Wirklichkeit eine Analogie zugunsten des Taeters. Aber wie machen wirs denn nun beim Diebstahl? "Wegnahme" heisst naemlich gar nichts.... Usw... "Von Amerika lernen", waehrend schon die Spatzen von den Telegraphenmasten herabzwitschern, dass das angebliche amerikanische Wirtschaftswunder ueberwiegend auf "kreativer Buchfuehrung" beruhte.... So gehts einfach nicht, H.
