> Von Rechtssicherheit wenig Spur. Die w�re in diesem Regime zwar sowieso
> wenig Wert gewesen, aber dies als aus technischer Sicht nicht bemeckerbares
> Gesetz darzustellen, zeugt von wenig legistischer �bung.

Dass das Gesetz ein besonders hohes Mass an Rechtssicherheit
gewaehrleiste, hatte ja niemand behauptet.


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