> Von Rechtssicherheit wenig Spur. Die w�re in diesem Regime zwar sowieso > wenig Wert gewesen, aber dies als aus technischer Sicht nicht bemeckerbares > Gesetz darzustellen, zeugt von wenig legistischer �bung.
Dass das Gesetz ein besonders hohes Mass an Rechtssicherheit gewaehrleiste, hatte ja niemand behauptet.
