Moin, Daniel A. J. Sokolov ([EMAIL PROTECTED]) - Sun, May 04, 2003 at 01:53:42AM +0200: > Also klar und eindeutig ist da Vieles nicht. Vor allem bringt es (abgesehen > von den von mir diesfalls ausgeklammerten ethischem Implikationen) eine > enorme Rechtsunsicherheit mit sich. Nicht nur f�r die Ehepartner, auch f�r > deren Kinder, Vertragspartner, Erben, etc.
Abgesehen vom 2. Absatz fand ich das schon eindeutig (der 2. ist wohl irgendwie das miese Hintertuerchen an der Geschichte^WGesetzgebung, ich haette es ach glatt falsch 'gelesen', naemlich das 'erheben' als aufheben. Ist aber wohl doch nicht das gleiche Wort.) > Zu den unbestimmten Gesetzesbegriffen in diesem Zitat: > > Der ganze Staatsangeh�rigkeitsbegriff scheint mir sehr schwammig zu sein: > http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/nuernbergergesetze/index.html > Vielleicht steht im "Reichs- und Staatsangeh�rigkeitsgesetz" was Greifbares, > hat da wer eine URL? http://www.documentarchiv.de/ksr/1913/reichs-staatsangehoerigkeitsgesetz.html (auc hier wieder: die Quelle kann ich nicht einschaetzen, ob die Daten echt sind) > Was ist "deutsches Blut"? Was ist "artverwandtes Blut"? Ich dachte, dafuer gab's Listen - "dachte" = "ich habe mir das so vorgestellt". Das Problem ist, dass dieser Zeitabschnitt sehr heikel in Deutschland gehandhabt wird und die Schulbildung da leider extrem lueckenhaft - andere geschichtliche Ereignisse dieser Zeit werden dafuer extrem ausgewalzt... > Wie wird festgestellt, ob eine Ehe im Ausland "zur Umgehung dieses Gesetzes" > geschlossen ist? Das ist doch ganz klar - naja, ok, das ist Ermessens-Spielraum, aber die Ehe ist eh ungueltig - zumindest in Deutschland 1935-1945. > Was ist "Ausland" - welche der besetzten oder beanspruchten Gebiete z�hlen > (nicht) dazu? Naja, ich dachte, Juristen lernen, was solche Formulierungen bedeuten und die waeren schon eindutig. Aber wahrscheinlich muss man da zur entsprechenden Zeit im passenden Land studieren. Heutzutage ist das mM. nach einfacher: Ausland ist alles, was nicht Deutschland ist, da wir weder Kollonien, noch besetzte Nachbarlaender beanspruchen, gibt's da keine Uneindeutigkeiten. > (ohne Obergrenze). Hier werden also Strafrechtsunterworfene per Verordnung > bestimmt, teilweise r�ckwirkend. Das ist fuerwahr heftig - aber gibts sowas (im nicht strafrechtlichen Rahmen - beim strafrechtlichen weiss ichs nicht, das geht nicht so laut durch die Tagespresse) nicht immer noch? So Dinge, die 'Rueckwirkend zum...' ploetzlich gelten sollen? > Von Rechtssicherheit wenig Spur. Die w�re in diesem Regime zwar sowieso > wenig Wert gewesen, aber dies als aus technischer Sicht nicht bemeckerbares > Gesetz darzustellen, zeugt von wenig legistischer �bung. Als absolut regimetreuer Arier hattest Du eigentlich nichts zu befuerchten - das wird immer erst kritisch, wenn Du anfaengst rebellisch (aus RegimeSicht) zu werden. Ist das heute besser (das ArierSein faellt weg - aber sonst?) ? neko -- Simone Demmel [EMAIL PROTECTED]
