On Wed, 3 Sep 2003, Lars Weitze wrote: > On Tue, 02 Sep 2003 23:39:31 +0200 > Juergen Fenn <[EMAIL PROTECTED]> wrote: > > > Es geht, wie man liest, um Kinderpornographie. > > Der Zweck heiligt nicht die Mittel.
Wohl wahr. Mir _scheint_, dass bereits festgestellt wurde, dass AN.ON die Verbindungsdaten nicht herausgeben muss - dann hat sich die Ermittlungsbehoerde unrechtmaessig darueber hinweggesetzt. Ich schreibe, mir _scheint_, weil : Um das mit Sicherheit zu sagen, reicht mein Wissen auf juristischen Gebiet nicht aus. Davon abgesehen finde ich es aber nicht schlimm, dass eine Behoerde zur Aufdeckung einer Straftat Beweismittel sicherstellt. Manchmal geht mir der Aufschrei: "Wir sind im Internet! Wir bleiben anonym!" etwas zu weit. Es ist nicht das Recht eines einer Straftat Verdaechtigen, anonym zu bleiben (zumindest fuer die Ermittlungsbehoerden), es ist auch nicht selbstverstaendliche Pflicht jedes Staatsbuergers, die Fingerabdruecke wegzuwischen, bevor die Polizei kommt. Oder habe ich da ein falsches Rechtsverstaendnis? > Und ich frage Dich ernsthaft: Wie lange wirds wohl dauern, bis da wieder > die B*llen vor der Tuere stehen, diesmal vlt. wegen ein par kopierten > MP3s? Wenn Du damit gegen gueltiges Recht verstossen hast, ist dagegen doch gar nichts zu sagen. Welche Gesetze dann zur Anwendung kommen, ob die verhaeltnismaessig sind, ist eine andere Frage. Die Gesetze werden meines Wissens von gewaehlten Volksvertretern gemacht, nicht von Ermittlungsbehoerden. (Gegenbeweis: ein Polizeibeamter aus Duesseldorf;-) Gruss Peter P.S. Ich kenne das auch: "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht." In beiden Faellen wuerde ich nicht sagen, dass es jetzt schon so weit ist..
