* Thomas Stadler wrote: > Am 19 Nov 2003, um 10:42 hat Lutz Donnerhacke geschrieben: >> Das ist dann Absenderfilterung. Und wenn man das macht, ohne die >> Strafbarkeit des Absendevorganges juristisch sauber zu pr�fen, so >> t�tigt man Vorzensur. Ganz einfach. > > Einfach ist das leider ganz und gar nicht. Was Du beschreibst ist nach > derzeitiger Rechtsprechung des BVerfG keine (Vor-)Zensur.
Richtig. Ich hatte schon selbst festgestellt: > Die juristische Pruefung der Strafbarkeit des Absendevorgangs spielt fuer die > Frage der Zensur keine Rolle, weil das Zensurverbot selbst nicht der Schranke > des � 5 Abs. 2 GG unterliegt. ... da� Strafbarkeit und Zensur orthogonal sind. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
