* Thomas Stadler wrote:
> Am 19 Nov 2003, um 10:42 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
>> Das ist dann Absenderfilterung. Und wenn man das macht, ohne die
>> Strafbarkeit des Absendevorganges juristisch sauber zu pr�fen, so
>> t�tigt man Vorzensur. Ganz einfach.
>
> Einfach ist das leider ganz und gar nicht. Was Du beschreibst ist nach 
> derzeitiger Rechtsprechung des BVerfG keine (Vor-)Zensur.

Richtig. Ich hatte schon selbst festgestellt:

> Die juristische Pruefung der Strafbarkeit des Absendevorgangs spielt fuer die 
> Frage der Zensur keine Rolle, weil das Zensurverbot selbst nicht der Schranke 
> des � 5 Abs. 2 GG unterliegt.

... da� Strafbarkeit und Zensur orthogonal sind.

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