On 18 Sep 2004, at 12:46, Neko (Simone Demmel) wrote: > Demnach faellt Software ja doch wohl eindeutig in die Kategorie > 'mathematische Methoden' ((2) 2 ) oder 'Programme f�r > Datenverarbeitungsanlagen' ((2) 3).
Nein, ein Patent auf eine "computer-implementierte Erfindung" ist im Rechtssinne nicht dasselbe wie ein "Patent auf Programme fuer Datenverarbeitungsanlagen als solche". Details dieser Unterscheidung finden sich in der Rechtsprechung (BGH, Beschwerdekammern des EPA). > Und ist damit nicht als Erfindung zu betrachten. Damit ist sie ja wohl > auch nicht patentierbar. > > Ist doch alles gut? Wieso streiten wir uns dann? Und wieso gibt es > dann noch Softwarepatente? Muessten die nicht alle hinfaellig sein? Nein, die auf computer-implementierte Erfindungen erteilten Patente sind grundsaetzlich voll rechtsgueltig (es sei denn, es gaebe einen Stand der Technik, der nicht ausreichend gewuerdigt worden ist, so dass es im Einzelfall an der Neuheit oder an dem erfinderischen Schritt fehlt, oder es laege im Einzelfall ein anderer Nichtigkeitsgrund vor). Die Verletzungsgerichte haben keine Probleme damit, zu Unterlassung / Schadensersatz zu verurteilen, wenn jemand ein Patent auf eine computerimplementierte Erfindung vorlegt und daraus klagt. Es ist ein vom FFII in Umlauf gebrachtes Maerchen, die bisher erteilten Patente auf computerimplementierte Erfindungen seien allesamt grundsaetzlich und per se nicht rechtsbestaendig. Es ist daher auch als propagandistische Zweckluege einzustufen, wenn der FFII stets behauptet, durch die EU-RiLi (in der Kommissionsfassung) wuerden "Softwarepatente" neu in das Recht "eingefuehrt". Alles Quatsch. Es ist der Versuch, den Status quo festzuschreiben. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
