Hi,

eine bloede Zwischenfrage...

Stefan Wiens ([EMAIL PROTECTED]) - Fri, Sep 17, 2004 at 08:40:48PM +0200:
> ,----
> |    (2) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht
> |    angesehen:
> | 1.  Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
> | 2.  �sthetische Formsch�pfungen;
> | 3.  Pl�ne, Regeln und Verfahren f�r gedankliche T�tigkeiten, f�r Spiele oder
> |     f�r gesch�ftliche T�tigkeiten sowie Programme f�r
> |     Datenverarbeitungsanlagen;
> | 4.  die Wiedergabe von Informationen.  
> | 
> |    (3) Absatz 2 steht der Patentf�higkeit nur insoweit entgegen, als f�r
> |    die genannten Gegenst�nde oder T�tigkeiten als solche Schutz begehrt
> |    wird.

Demnach faellt Software ja doch wohl eindeutig in die Kategorie
'mathematische Methoden' ((2) 2 ) oder 'Programme f�r
Datenverarbeitungsanlagen' ((2) 3). 

Und ist damit nicht als Erfindung zu betrachten. Damit ist sie ja wohl
auch nicht patentierbar.

Ist doch alles gut? Wieso streiten wir uns dann? Und wieso gibt es dann
noch Softwarepatente? Muessten die nicht alle hinfaellig sein?

neko
-- 
Simone Demmel                                   [EMAIL PROTECTED]

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