On 17 Sep 2004, at 20:40, Stefan Wiens wrote:

> "Axel H Horns" <[EMAIL PROTECTED]> schrieb:
> 
> > ja natuerlich, wie immer. Wie waer's mit einem Blick ins Gesetzbuch?
> > Manchmal hilft das bei der Rechtsfindung.
> >
> > Das DE-Patentgesetz sagt:
> >
> > ---------------------------- CUT ----------------------------
> > � 1 PatG
> >
> > (1) Patente werden f�r Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer
> > erfinderischen T�tigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.  
> >
> > (2) [...]
> 
> Das ist sinnentstellend gek�rzt:
> 
> ,----
> |    (2) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere
> nicht |    angesehen: | 1.  Entdeckungen sowie wissenschaftliche
> Theorien und mathematische Methoden; | 2.  �sthetische
> Formsch�pfungen; | 3.  Pl�ne, Regeln und Verfahren f�r gedankliche
> T�tigkeiten, f�r Spiele oder |     f�r gesch�ftliche T�tigkeiten sowie
> Programme f�r |     Datenverarbeitungsanlagen; | 4.  die Wiedergabe
> von Informationen.  | |    (3) Absatz 2 steht der Patentf�higkeit nur
> insoweit entgegen, als f�r |    die genannten Gegenst�nde oder
> T�tigkeiten als solche Schutz begehrt |    wird. `----


Nein, nicht sinnentstellend. Es kam mir hier nur darauf an, darauf 
hinzuweisen, dass nur ERFINDUNGEN patentierbar sind; ich hatte keine 
Wiederholung der Diskussion beabsichtigt, was nicht den Charakter 
einer patentfaehigen Erfindung hat - diese "als solche"-Diskussion 
hatten wir hier und anderswo ja schon mehrmals.

--AHH

-- 
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