On 17 Sep 2004, at 20:40, Stefan Wiens wrote: > "Axel H Horns" <[EMAIL PROTECTED]> schrieb: > > > ja natuerlich, wie immer. Wie waer's mit einem Blick ins Gesetzbuch? > > Manchmal hilft das bei der Rechtsfindung. > > > > Das DE-Patentgesetz sagt: > > > > ---------------------------- CUT ---------------------------- > > � 1 PatG > > > > (1) Patente werden f�r Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer > > erfinderischen T�tigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. > > > > (2) [...] > > Das ist sinnentstellend gek�rzt: > > ,---- > | (2) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere > nicht | angesehen: | 1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche > Theorien und mathematische Methoden; | 2. �sthetische > Formsch�pfungen; | 3. Pl�ne, Regeln und Verfahren f�r gedankliche > T�tigkeiten, f�r Spiele oder | f�r gesch�ftliche T�tigkeiten sowie > Programme f�r | Datenverarbeitungsanlagen; | 4. die Wiedergabe > von Informationen. | | (3) Absatz 2 steht der Patentf�higkeit nur > insoweit entgegen, als f�r | die genannten Gegenst�nde oder > T�tigkeiten als solche Schutz begehrt | wird. `----
Nein, nicht sinnentstellend. Es kam mir hier nur darauf an, darauf hinzuweisen, dass nur ERFINDUNGEN patentierbar sind; ich hatte keine Wiederholung der Diskussion beabsichtigt, was nicht den Charakter einer patentfaehigen Erfindung hat - diese "als solche"-Diskussion hatten wir hier und anderswo ja schon mehrmals. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
