"Axel H Horns" <[EMAIL PROTECTED]> schrieb: > ja natuerlich, wie immer. Wie waer's mit einem Blick ins Gesetzbuch? > Manchmal hilft das bei der Rechtsfindung. > > Das DE-Patentgesetz sagt: > > ---------------------------- CUT ---------------------------- > � 1 PatG > > (1) Patente werden f�r Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer > erfinderischen T�tigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. > > (2) [...]
Das ist sinnentstellend gek�rzt: ,---- | (2) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht | angesehen: | 1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden; | 2. �sthetische Formsch�pfungen; | 3. Pl�ne, Regeln und Verfahren f�r gedankliche T�tigkeiten, f�r Spiele oder | f�r gesch�ftliche T�tigkeiten sowie Programme f�r | Datenverarbeitungsanlagen; | 4. die Wiedergabe von Informationen. | | (3) Absatz 2 steht der Patentf�higkeit nur insoweit entgegen, als f�r | die genannten Gegenst�nde oder T�tigkeiten als solche Schutz begehrt | wird. `---- -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
