"Axel H Horns" <[EMAIL PROTECTED]> schrieb:

> ja natuerlich, wie immer. Wie waer's mit einem Blick ins Gesetzbuch? 
> Manchmal hilft das bei der Rechtsfindung.
>
> Das DE-Patentgesetz sagt:
>
> ---------------------------- CUT ----------------------------
> � 1 PatG
>
> (1) Patente werden f�r Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer 
> erfinderischen T�tigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.  
>
> (2) [...]

Das ist sinnentstellend gek�rzt:

,----
|    (2) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht
|    angesehen:
| 1.  Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
| 2.  �sthetische Formsch�pfungen;
| 3.  Pl�ne, Regeln und Verfahren f�r gedankliche T�tigkeiten, f�r Spiele oder
|     f�r gesch�ftliche T�tigkeiten sowie Programme f�r
|     Datenverarbeitungsanlagen;
| 4.  die Wiedergabe von Informationen.  
| 
|    (3) Absatz 2 steht der Patentf�higkeit nur insoweit entgegen, als f�r
|    die genannten Gegenst�nde oder T�tigkeiten als solche Schutz begehrt
|    wird.
`----

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