* Axel H Horns wrote:
> On 24 Sep 2004, at 14:35, Lutz Donnerhacke wrote:
>> > Welche Software?
>>
>> Die, die als Implementierung auf dem Computer vom Patent gesch�tzt
>> sein soll.
>>
>> > Bei computer-implementierten Erfindungen z.B. in der
>> > Automobilindustrie oder in der Fahrstuhlbranche trifft Deine
>> > Behauptung sicher nicht zu.
>>
>> Ach. Warum das? Weil es dauert, einen neuen Aufzug zu konstruieren?
>> Dann soll man den Aufzug patentieren lassen, nicht die Steuersoftware.
>
> Ja, aber das ist doch genau das, was passiert:
>
> "Aufzug mit mindestens einer Fahrstuhlkabine und einem Antriebsmotor,
> wobei der Antriebsmotor durch eine Fahrstuhlsteuerung gesteuert wird,
> wobei die Fahrstuhlsteuerung die Werte von ... Sensoren einliest und
> ... berechnet und ... danach den Motorstrom einstellt."
>
> Oder so aehnlich.

Aha.

> Im wirklichen Leben ist die Fahstuhlsteuerung ein Microcontroller
> plus Software.

Wenn ich also ein Programm schreibe, da� gleichartige Codefragmente enth�lt,
jedoch aus einem anderen - nicht aufzugsrelevanten - Grund, so greift das
Patent nicht.

> Der kommerzielle Umgang mit der passenden Software kann Anlass fuer
> eine mittelbare Patentverletzung geben.

H�h? Ich kann also doch f�r Software, die nichts mehr mit Aufz�gen zu tun
hat, angekreidet werden, nur weil die Strukturen und Abl�ufe bei Problem des
ruckelfreien Aufzugs denen meiner L�sung �hneln?

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