* Axel H Horns wrote: > On 24 Sep 2004, at 14:35, Lutz Donnerhacke wrote: >> > Welche Software? >> >> Die, die als Implementierung auf dem Computer vom Patent gesch�tzt >> sein soll. >> >> > Bei computer-implementierten Erfindungen z.B. in der >> > Automobilindustrie oder in der Fahrstuhlbranche trifft Deine >> > Behauptung sicher nicht zu. >> >> Ach. Warum das? Weil es dauert, einen neuen Aufzug zu konstruieren? >> Dann soll man den Aufzug patentieren lassen, nicht die Steuersoftware. > > Ja, aber das ist doch genau das, was passiert: > > "Aufzug mit mindestens einer Fahrstuhlkabine und einem Antriebsmotor, > wobei der Antriebsmotor durch eine Fahrstuhlsteuerung gesteuert wird, > wobei die Fahrstuhlsteuerung die Werte von ... Sensoren einliest und > ... berechnet und ... danach den Motorstrom einstellt." > > Oder so aehnlich.
Aha. > Im wirklichen Leben ist die Fahstuhlsteuerung ein Microcontroller > plus Software. Wenn ich also ein Programm schreibe, da� gleichartige Codefragmente enth�lt, jedoch aus einem anderen - nicht aufzugsrelevanten - Grund, so greift das Patent nicht. > Der kommerzielle Umgang mit der passenden Software kann Anlass fuer > eine mittelbare Patentverletzung geben. H�h? Ich kann also doch f�r Software, die nichts mehr mit Aufz�gen zu tun hat, angekreidet werden, nur weil die Strukturen und Abl�ufe bei Problem des ruckelfreien Aufzugs denen meiner L�sung �hneln? -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
