"Axel H Horns" <[EMAIL PROTECTED]> schrieb:
> On 24 Sep 2004, at 15:11, Lutz Donnerhacke wrote:
>> H�h? Ich kann also doch f�r Software, die nichts mehr mit Aufz�gen zu
>> tun hat, angekreidet werden, nur weil die Strukturen und Abl�ufe bei
>> Problem des ruckelfreien Aufzugs denen meiner L�sung �hneln?
>
> Nein. Im wirklichen Leben wirst Du wegen Patentverletzung Aerger
> bekommen, wenn Du entweder
>
> a) einen Fahrstuhl mit Steuerung und Software (im EEPROM) anbietest,
> verhoekerst etc. pp., der den Merkmalen im Patentanspruch entspricht,
> (unmittelbare Patentverletzung) oder
>
> b) eine Software (z.B. auf CD-ROM oder in einem EEPROM) anbietest
> oder verhoekerst, die technisch zur Steuerung eines bestimmten
> Fahrstuhl(types) gemaess den Merkmalen im erteilten Patentanspruch
> geeignet ist und die ueberdies erkennbar dafuer bestimmt ist
> (mittelbare Patentverletzung).
>
> In beiden Faellen sei vorausgesetzt, dass der Clou der Erfindung in
> der Art der Steuerung liegt und somit an der Software ablesbar ist.
Bei dieser Aufzugssteuerung kann man sich fragen, worin die
"Erfindung" konkret bestehen soll. Hat man etwa lediglich die
Funktion, die fr�her physische Bauteile wie Schwungr�der, sp�ter dann
RC-Glieder in analogen Motorsteuerungen ("Analogrechnern") hatten,
durch das digitale �quivalent ersetzt? So etwas kann jeder f�hige
Techniker entwickeln, der den entsprechenden Auftrag erh�lt. Solche
Funktionen bieten seit Jahren z. B. in handels�bliche
Frequenzumrichter, incl. Vormagnetisierung beim L�sen der Haltebremse
(ruckfreie Antriebe sind auch anderswo n�tzlich). Das Absch�tzen des
Bremsweges ist auch keine Hexerei.
Als "Erfindung" w�rde ich in diesem Zusammenhang h�chstens eine
Methode ansehen, die auf nicht naheliegende Weise bestimmte f�r
eine naive Implementierung erforderliche Sensoren �berfl�ssig macht.
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