Am Friday 08 October 2004 00:11 verlautbarte Florian Weimer :
> �ber den Sachverhalt bestand ja, von irgendwelchen Terminen
> abgesehen, doch Einigkeit. Da nur die rechtliche Bewertung strittig
> war, sehe ich nicht, warum man Nicht-Juristen zu diesem Thema h�ren
> sollte.

Weil viele Juristen einen Link gleichsetzen mit etwas, wo man im 
Internet Explorer(win95) draufklicken kann, wenn sie es je schon Netz 
benutzt haben.
Ergo wissen sie gar nicht, was ein Link ist und welche Funktion er in 
der Dynamik des Web hat. Diese Info br�uchten sie aber, wenn sie 
korrekt Meinungsfreiheit gegen �ffentliche Ordnung abw�gen sollen, weil 
die Folgen der Entscheidung auch bedacht sein wollen.

Aber das haben die Verwaltungsgerichte in NRW auch nur selten getan.

Pragmatisch heisst es: Wer Meinungsfreiheit geltend macht wird 
wahrscheinlich vorm BVerfG zum ersten Mal ernsthaft angeh�rt. Alle 
vorher denken, man sei ein Querulant.

Gruss

Rigo 

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