Rigo Wenning schrieb: > Weil viele Juristen einen Link gleichsetzen mit etwas, wo man im > Internet Explorer(win95) draufklicken kann, wenn sie es je schon Netz > benutzt haben.
Und was genau *ist* ein Link denn anderes als ein Querverweis, der auf einfache Art und Weise angew�hlt werden kann und dann sofort zu der Datei f�hrt, auf die verwiesen werden kann? > Ergo wissen sie gar nicht, was ein Link ist und welche Funktion er in > der Dynamik des Web hat. Ich glaube nicht, da� die "Dynamik des Web" hier entscheidungsrelevant gewesen w�re. > Pragmatisch heisst es: Wer Meinungsfreiheit geltend macht wird > wahrscheinlich vorm BVerfG zum ersten Mal ernsthaft angeh�rt. Alle > vorher denken, man sei ein Querulant. Es kommt immer auf das "Wie" an. -thh -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
