Rigo Wenning schrieb:

> Weil viele Juristen einen Link gleichsetzen mit etwas, wo man im 
> Internet Explorer(win95) draufklicken kann, wenn sie es je schon Netz 
> benutzt haben.

Und was genau *ist* ein Link denn anderes als ein Querverweis, der auf
einfache Art und Weise angew�hlt werden kann und dann sofort zu der
Datei f�hrt, auf die verwiesen werden kann?

> Ergo wissen sie gar nicht, was ein Link ist und welche Funktion er in 
> der Dynamik des Web hat.

Ich glaube nicht, da� die "Dynamik des Web" hier entscheidungsrelevant
gewesen w�re.

> Pragmatisch heisst es: Wer Meinungsfreiheit geltend macht wird 
> wahrscheinlich vorm BVerfG zum ersten Mal ernsthaft angeh�rt. Alle 
> vorher denken, man sei ein Querulant.

Es kommt immer auf das "Wie" an.

-thh


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