Rigo Wenning wrote:

Weil viele Juristen einen Link gleichsetzen mit etwas, wo man im Internet Explorer(win95) draufklicken kann, wenn sie es je schon Netz benutzt haben.

Die Richterin schien mir nicht eklatant sachunkundig. Zumindest sehe ich keinen rechten Anhaltspunkt, ihr das zu unterstellen. Vorbereitet war sie jedenfalls.


Das Problem ist eher, da� Leute aus einer eher technisch angehauchten Ecke (und ich stelle mich jetzt einfach mal dazu) von Recht in Theorie und Praxis wenig Ahnung haben. Der Richter und die Anw�lte h�ren in einer Verhandlung auf andere Dinge als das gemeine Volk.

Ist mir schon passiert, da� ich eine Verhandlung angeschaut habe und hinterher meinte, ein Zeuge habe sich eben mit seiner Aussage zu einem Detail v�llig unglaubw�rdig gemacht. Und der Jurist meinte nur, da� ihn dieser spezielle Punkt jetzt nicht weiter k�mmere, wirklich interessant und relevant seien andere Dinge gewesen.

Ergo wissen sie gar nicht, was ein Link ist und welche Funktion er in der Dynamik des Web hat. Diese Info br�uchten sie aber, wenn sie korrekt Meinungsfreiheit gegen �ffentliche Ordnung abw�gen sollen, weil die Folgen der Entscheidung auch bedacht sein wollen.

Richtig, aber nur das W3C zu zitieren, da� sich dann auch mehr um technische als rechtliche Fragen schert, ist halt auch d�nn.


Pragmatisch heisst es: Wer Meinungsfreiheit geltend macht wird wahrscheinlich vorm BVerfG zum ersten Mal ernsthaft angeh�rt. Alle vorher denken, man sei ein Querulant.

Ich w�rde da lieber nicht drauf bauen, sondern versuchen, bereits vorher Geh�r zu finden. Und wenn man das taktisch anders angehen mu� als man es sonst diskutieren w�rde, dann macht man das halt notgedrungen. Vor Gericht gibts keine B-Note, nur ein Urteil.


Das BVerfG hat so viele Verfahrenseing�nge; die k�nnen auch keine Stunden pro Verfassungsbeschwerde investieren.

Gr��e
Thomas

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