* Rigo Wenning:

> Am Friday 08 October 2004 00:11 verlautbarte Florian Weimer :
>> �ber den Sachverhalt bestand ja, von irgendwelchen Terminen
>> abgesehen, doch Einigkeit. Da nur die rechtliche Bewertung strittig
>> war, sehe ich nicht, warum man Nicht-Juristen zu diesem Thema h�ren
>> sollte.
>
> Weil viele Juristen einen Link gleichsetzen mit etwas, wo man im 
> Internet Explorer(win95) draufklicken kann, wenn sie es je schon Netz 
> benutzt haben.

Rigo, das ist doch v�llig in Ordnung.

> Ergo wissen sie gar nicht, was ein Link ist und welche Funktion er in 
> der Dynamik des Web hat.

Spielt das eine Rolle? Nur weil die Verfolgung einer Straftat
politisch nicht opportun ist, kann sie ja nicht eingestellt werden.

Auch glaube ich nicht, da� Links wirklich ein so besonderes Pfl�nzchen
sind. Selbst Alvar tritt nicht f�r generelle Linkfreiheit ein.

> Diese Info br�uchten sie aber, wenn sie korrekt Meinungsfreiheit
> gegen �ffentliche Ordnung abw�gen sollen, weil die Folgen der
> Entscheidung auch bedacht sein wollen.

Nein, sie m�ssen nur wissen, da� zwischen der Seite mit dem Verweis
und der verwiesenen Seite kein weiterer Zusammenhang jenseits des
Links bestehen mu�. Das war den Verfahrensbeteiligten aber
offensichtlich klar.

Wenn wir Annehmen, da� das deutsche Strafrecht tats�chlich gravierende
Auswirkungen auf den Weiterbetrieb des WWW (d.h. Inhaltserstellung) in
Deutschland h�tte, w�re es m.E. nicht der Job einer Amtsrichterin,
dies durch Uminterpretation des Strafrechts zu korrigieren. Dann w�re
ganz klar der Gesetzgeber gefragt.

> Pragmatisch heisst es: Wer Meinungsfreiheit geltend macht wird 
> wahrscheinlich vorm BVerfG zum ersten Mal ernsthaft angeh�rt. Alle 
> vorher denken, man sei ein Querulant.

Glaube ich nicht.

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