* Rigo Wenning: > Am Friday 08 October 2004 00:11 verlautbarte Florian Weimer : >> �ber den Sachverhalt bestand ja, von irgendwelchen Terminen >> abgesehen, doch Einigkeit. Da nur die rechtliche Bewertung strittig >> war, sehe ich nicht, warum man Nicht-Juristen zu diesem Thema h�ren >> sollte. > > Weil viele Juristen einen Link gleichsetzen mit etwas, wo man im > Internet Explorer(win95) draufklicken kann, wenn sie es je schon Netz > benutzt haben.
Rigo, das ist doch v�llig in Ordnung. > Ergo wissen sie gar nicht, was ein Link ist und welche Funktion er in > der Dynamik des Web hat. Spielt das eine Rolle? Nur weil die Verfolgung einer Straftat politisch nicht opportun ist, kann sie ja nicht eingestellt werden. Auch glaube ich nicht, da� Links wirklich ein so besonderes Pfl�nzchen sind. Selbst Alvar tritt nicht f�r generelle Linkfreiheit ein. > Diese Info br�uchten sie aber, wenn sie korrekt Meinungsfreiheit > gegen �ffentliche Ordnung abw�gen sollen, weil die Folgen der > Entscheidung auch bedacht sein wollen. Nein, sie m�ssen nur wissen, da� zwischen der Seite mit dem Verweis und der verwiesenen Seite kein weiterer Zusammenhang jenseits des Links bestehen mu�. Das war den Verfahrensbeteiligten aber offensichtlich klar. Wenn wir Annehmen, da� das deutsche Strafrecht tats�chlich gravierende Auswirkungen auf den Weiterbetrieb des WWW (d.h. Inhaltserstellung) in Deutschland h�tte, w�re es m.E. nicht der Job einer Amtsrichterin, dies durch Uminterpretation des Strafrechts zu korrigieren. Dann w�re ganz klar der Gesetzgeber gefragt. > Pragmatisch heisst es: Wer Meinungsfreiheit geltend macht wird > wahrscheinlich vorm BVerfG zum ersten Mal ernsthaft angeh�rt. Alle > vorher denken, man sei ein Querulant. Glaube ich nicht. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
