Am 8 Oct 2004, um 2:10 hat Florian Weimer geschrieben:
> > IIRC ging es um Beihilfe zur Zug�nglichmachung, was f�r eine > Strafbarkeit ausreicht. Angeklagt war ein Zuganeglichmachen und eine Beihilfe zur Verbreitung. > > F�r Volksverhetzung gibt es im StGB allerdings _kein_ Privileg f�r > Berichte �bers aktuelle Zeitgeschehen, Das ist falsch. In � 130 Abs. 5 i.V.m. � 86 ABs. 3 StGB heisst es ausdruecklich "Berichterstattung ueber Vorgaenge des Zeitgeschehens. Gruesse Thomas Stadler Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.internet-law.de _____________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Jahnstr. 11, 85356 Freising [EMAIL PROTECTED] http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
