-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 Hi,
- -- Florian Weimer <[EMAIL PROTECTED]> wrote: > Die Frage ist halt, ob FreedomPhone als Satire zu erkennen ist > (unklar), das Bundesverfassungsgericht sagt: <http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv081278.html> Absatz 45: "Kunst ist einer staatlichen Stil- oder Niveaukontrolle nicht zug�nglich (vgl. BVerfGE 75, 369 [377]). Die Tatsache, da� der K�nstler mit seinem Werk eine bestimmte Meinung vermitteln will, entzieht es gleichfalls nicht dem Schutz des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG. Eine Meinung kann - wie es bei der engagierten Kunst �blich ist - durchaus in k�nstlerischer Form kundgegeben werden." Da die Macher von FreedomFone (mit FF bitte!) mehrere Kunstpreise, davon einen der international angesehensten, gewonnen haben und in mehreren einschl�gigen Publikationen erw�hnt werden (ich h�tte sie dabei gehabt) und FreedomFone auch an diverser Stelle (auch im Archiv dieser Mailingliste!) die Satire erkannt wurde, ist das Urteil von Richterin Mahringer, dass sie dort keine Satire erkennen k�nne, eindeutig verfassungswidrig. Sie h�tte sich eben etwas anderes einfallen lassen m�ssen. Ciao Alvar - -- ** Alvar C.H. Freude -- http://alvar.a-blast.org/ -- http://odem.org/ ** Berufsverbot? http://odem.org/aktuelles/staatsanwalt.de.html ** ODEM.org-Tour: http://tour.odem.org/ **�5 Jahre Blaster:�http://www.a-blast.de/ | http://www.a-blast.de/statistik/ -----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: GnuPG v1.2.3 (FreeBSD) iD8DBQFBaDR6OndlH63J86wRAprRAJ4r7RhKjcMYKHXJU7gr7HdpKmcw/ACfWYac 4sIc/PRnLBqM5puAT/6t94M= =eGt9 -----END PGP SIGNATURE----- -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
