Am Friday 08 October 2004 21:05 verlautbarte Thomas Hochstein : > > Und was genau *ist* ein Link denn anderes als ein Querverweis, der > auf einfache Art und Weise angew�hlt werden kann und dann sofort zu > der Datei f�hrt, auf die verwiesen werden kann?
Also, nochmal das kleine Einmaleins des Web: Wor�ber reden wir denn hier? hm, rotten.com, das haupts�chlich Beweismaterial aus angels�chsischen Prozessen online stellt. Wie heisst der Laden? Hm, wenn ich das in einen Browser hacke, dann... Der <click> ist einfach, weil die Komplexit�t versteckt ist. Das Zug�nglichmachen setzt doch voraus, dass ein Beitrag zur Verbreitung geleistet wird. Es ist aber alles schon da. Die Dinge existieren ohne Alvar's links. Was bitte macht dann zug�nglich? Zug�nglich macht eben, dass der Richter die ausgedruckte Seite sieht, die eine Link enth�lt. Dann geht er in die Bibliothek zum Rechner mit dem kaputten Filterproxy und ruft die Seite auf und dort clickt er auf den Link und tats�chlich, die inkriminierte Seite erscheint: Ein Beitrag zum Zug�nglichmachen, nein besser, Zug�nglichmachen selbst.. > > > Ergo wissen sie gar nicht, was ein Link ist und welche Funktion er > > in der Dynamik des Web hat. > > Ich glaube nicht, da� die "Dynamik des Web" hier > entscheidungsrelevant gewesen w�re. Die Dynamik des Web, die Existenz eines Link, ist der Grund f�r diesen Prozess. Aber wenn wir uns schon gewollt missverstehen, dann ist es eine Frage der Prozess-Strategie ob ich damit rechnen muss als Anwalt, dass der Richter sich weigert den Gegenstand des Prozesses verstehen zu wollen. Gruss Rigo
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