Am Friday 08 October 2004 21:05 verlautbarte Thomas Hochstein :
>
> Und was genau *ist* ein Link denn anderes als ein Querverweis, der
> auf einfache Art und Weise angew�hlt werden kann und dann sofort zu
> der Datei f�hrt, auf die verwiesen werden kann?

Also, nochmal das kleine Einmaleins des Web:

Wor�ber reden wir denn hier? hm, rotten.com, das haupts�chlich 
Beweismaterial aus angels�chsischen Prozessen online stellt. Wie heisst 
der Laden? Hm, wenn ich das in einen Browser hacke, dann... 

Der <click> ist einfach, weil die Komplexit�t versteckt ist. Das 
Zug�nglichmachen setzt doch voraus, dass ein Beitrag zur Verbreitung 
geleistet wird. Es ist aber alles schon da. Die Dinge existieren ohne 
Alvar's links. Was bitte macht dann zug�nglich? 

Zug�nglich macht eben, dass der Richter die ausgedruckte Seite sieht, 
die eine Link enth�lt. Dann geht er in die Bibliothek zum Rechner mit 
dem kaputten Filterproxy und ruft die Seite auf und dort clickt er auf 
den Link und tats�chlich, die inkriminierte Seite erscheint: Ein 
Beitrag zum Zug�nglichmachen, nein besser, Zug�nglichmachen selbst.. 
>
> > Ergo wissen sie gar nicht, was ein Link ist und welche Funktion er
> > in der Dynamik des Web hat.
>
> Ich glaube nicht, da� die "Dynamik des Web" hier
> entscheidungsrelevant gewesen w�re.

Die Dynamik des Web, die Existenz eines Link, ist der Grund f�r diesen 
Prozess. Aber wenn wir uns schon gewollt missverstehen, dann ist es 
eine Frage der Prozess-Strategie ob ich damit rechnen muss als Anwalt, 
dass der Richter sich weigert den Gegenstand des Prozesses verstehen zu 
wollen.

Gruss

Rigo

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