"Thomas Stadler" schrieb: >> Es ist gerade Inhalt juristischer T�tigkeit, festzustellen (und ggf. >> zu bewerten), ob ein bestimmter konkreter Tatbestand unter eine >> abstrakte Vorschrift pa�t oder nicht. > > Die Richterin hat nur manche Sachen nicht gesehen und fand andere > wiederum duenne. Das hat mit juristischer Taetigkeit wenig zu tun.
Och ja, da� die m�ndliche Urteilsbegr�ndung sicherlich kein juristisches Meisterwerk darstellt und ziemlich d�nn :) war, dar�ber mu� man wohl kein Wort verlieren. Insofern bleibt wohl nur das Abwarten der schriftlichen solchen. (Wenn da auch nicht mehr drinsteht, d�rfte das Urteil unabh�ngig von Sachfragen wohl nicht halten.) -thh -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
