"Thomas Stadler" schrieb:

>> Es ist gerade Inhalt juristischer T�tigkeit, festzustellen (und ggf.
>> zu bewerten), ob ein bestimmter konkreter Tatbestand unter eine
>> abstrakte Vorschrift pa�t oder nicht.
>
> Die Richterin hat nur manche Sachen nicht gesehen und fand andere 
> wiederum duenne. Das hat mit juristischer Taetigkeit wenig zu tun.

Och ja, da� die m�ndliche Urteilsbegr�ndung sicherlich kein
juristisches Meisterwerk darstellt und ziemlich d�nn :) war, dar�ber
mu� man wohl kein Wort verlieren. Insofern bleibt wohl nur das
Abwarten der schriftlichen solchen. (Wenn da auch nicht mehr
drinsteht, d�rfte das Urteil unabh�ngig von Sachfragen wohl nicht
halten.)

-thh


-- 
To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]


Antwort per Email an