On 8 Mar 2005, at 20:32, Neko (Simone Demmel) wrote: > Unsere Gesetze fangen an nur noch auf den zu hoeren, der am lautesten > schreit und mit den groessten Scheinen wedelt. Das ist nicht im Sinne > der Erfindung.
(Das Ganze erinnert mich etwas an Art. 12A GG: "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht �bersteigen." Trotzdem dauert der Zivildienst laenger als der Wehrdienst. Das BVerfG hat dazu sinngemaess mal gesagt: "Tja, man muss eben noch die Wehruebungen beim Bund dazurechnen". Pech gehabt fuer die Zivis - ich habe damals uebrigens als Zivi auch laenger werkeln muessen als wenn ich zum Bund gegangen waere. Trotz des vordergruendigen Wortlautes des Art. 12A GG. Das ist eben der Unterschied zwischen "herrschender Meinung", in Juristenbuechern auch "hM" abgekuerzt, und davon abweichenden "Mindermeinungen".) Zurueck zu den Patenten: Es grenzt fuer mich an Wirklichkeitsverlust, wenn der FFII e.V. und andere immer wieder gebetsmuehlenartig behaupten, Patente auf computer-implementierte Erfindungen seien nach derzeitiger Rechtslage illegal, in DE und Europa ueberhaupt nicht durchsetzbar, usw., usf. Es steht nach Lage der Dinge ausser Zweifel, dass es Patente auf computer-implementierte Erfindungen gibt, die sogar eine Nichtigkeitsklage ueberstanden haben und die im Verletzungsprozess gegen einen Verletzer erfolgreich durchgesetzt worden sind. Da die Gerichtsakten in DE aber grundsaetzlich nichtoeffentlich sind und nur die wenigsten Entscheidungen der Landgerichte und Oberlandesgerichte (in anonymisierter Form) in der Fachpresse (verstreut) veroeffentlicht werden, besteht wenig Transparenz, und ueber das, was ich betreffend bestimmter Einzelfaelle beruflich weiss, darf ich aus nachvollziehbaren Gruenden nicht reden. Man tut insbesondere den Einzelkaempfern und KMUs in der IT-Szene ueberhaupt keinen Gefallen, wenn man diesen Leuten erzaehlt, nach gegenwaertiger Rechtslage koenne nichts passieren, SW-Patente seien ja illegal, etc. pp. Mal ganz brutal ueberspitzt ausgedrueckt: Wenn es hart auf hart kommt, steht auch nach jetziger Rechtslage beim Patentverletzer die Polizei vor der Tuer, um dem Gerichtsvollzieher zwangsweise den Zutritt zu den Geschaeftsraeumen zu ermoeglichen, damit nach verlorenem Verletzungsprozess Einrichtungs- und Ausruestungsgegenstaende gepfaendet werden koennen, falls die faellige Summe nicht anderweitig gezahlt wird. "Business as usual" also. Die beruhigenden Worte des FFII e.V. bezueglich der derzeitigen Rechtslage wuerden in einem derartigen Falle die in Gestalt der Polizei und des Gerichtsvollziehers aufmarschierende Staatsgewalt nicht davon abhalten koennen, ihren Job zu machen. Alles in allem gibt es dem Vernehmen nach in DE jaehrlich etwa 10 hoch 3 Patentverletzungsprozesse. Wohlgemerkt, insgesamt, nicht nur IT-Sachen. Viele dieser Verfahren haben auslaendische Parteien als Klaeger und/oder Beklagte. Somit ist das statistische Risiko fuer einen DE-Unternehmer als Beklagter in einen Patentverletzungsprozess verwickelt zu werden, eher ziemlich gering. Deshalb gibt es auch nur wenige IT-Unternehmer aus der KMU-Szene, die selber schon mal verklagt worden sind, und das ist vielleicht auch der Grund dafuer, dass sich wohl das Geruecht halten kann, Patente auf computer- implementierte Erfindungen waeren in DE nicht durchsetzbar. Die EU will nicht Patente auf computer-implementierte Erfindungen "einfuehren". Das braucht sie auch nicht, die sind naemlich schon laengst da. Der FFII e.V. etc. pp. wollen zumindest Patente auf computer- implementierte Erfindungen, wahrscheinlich sogar auf computer- implementierbare Erfindungen insgesamt, abschaffen. Diejenigen, die den Status Quo veraendern wollen, sind die Anti- Patent-Protestler, nicht die Kreise, die den EU-Richtlinienentwurf stuetzen. In der Anti-Patent-Propaganda von FFII e.V. etc. pp. wird das aus Zweckmaessigkeitserwaegungen heraus gerne wahrheitswidrig andersherum dargestellt. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
