* [EMAIL PROTECTED] schrieb am 19.Aug.2003:

> man k�nnte die Sache von der anderen Seite angehen! Nehmen wir SCO ernst! 
> Untersuchen wir wie der deanstandete Code in den Linux-Kernel kam! Der war 
> nicht pl�tzlich da drin, dieses St�ck Program muss von jemandem eingepflegt 
> worden sein, es sollte m�glich sein festzustellen von wem. Und wenn der Name
> 
> (die Namen) bekannt sind kann man bei diesenKernelentwicklern nachfragen 
> ob/wie sie an die Quellen von SCO Unix kamen! Dieser Quellcode lag ja nicht 
> (!) frei auf FTP Servern rum. Nehmen wir an SCO hat Recht: Dann jemand mit 
> Zugang zum SCO Quellcode diese Zeilen gestolen und rechtswidrig (oder wie 
> auch immer) kopierte dann hat sich eine Person strafbar (oer wie auch immer)
> 
> gemacht. Nicht die Nutzer m�ssen Geb�hren von 600 USD zahlen! 

Strafrechtlich ist es kein Problem. Die Nutzer sind auch fein raus,
das ist richtig. Aber wie sieht es mit den Entwicklern aus?
Angenommen, zehn oder meinetwegen auch hundert Entwickler s��en in
Deutschland, und sie erstellten ganz alleine ein Produkt, dann
stellten sie, wenn sie nichts anderes vereinbaren, eine
Gesellschaft �ffentlichen Rechts dar und jeder einzelne haftet
Gesamtschuldnerisch. Das hei�t, der Gesch�digte, etwa SCO, kann sich
an einem Gesellschafter, also irgendeinen beliebigen Entwickler
halten, und ihm f�r den Schaden zur Rechenschaft ziehen. Der
Gesch�digte braucht nicht nachzuweisen, inwieweit dieser eine
Gesellschafter f�r den Schaden verandwortlich ist. Es reicht, wenn
der Gesch�digte nachweisen kann, da� die Gesellschaft, also hier
etwa die Entwickler, f�r den Schaden verantwortlich ist. Gelingt ihm
diesen Nachweis, so mu� der Gesellschafter f�r den gesamten Schaden
aufkommen, auch wenn er pers�nlich gar nichts damit zu tun hat.

Im konkreten Beispiel hei�t das, w�rde SCO beweisen k�nnen, da� Code
gestohlen wurde, so kann SCO einen beliebigen Entwickler verklagen
und er mu� alles bezahlen, auch wenn es nicht er war, der den Code
gestohlen hat. So ist jedenfalls die Rechtslage bei einer
Gesellschaft �ffentlichen Rechts. Derjenige kann dann nat�rlich sich
in einem weiteren Zivilproze� an dem wahren Verursacher schadlos
halten. Aber wenn der nicht bezahlen kann, so hat er Pech gehabt.

Ob im Falle von Linux von einer Gesellschaft �ffentlichen Rechts
ausgegangen werden kann wei� ich auch nicht. Ganz davon abgesehen,
da� da viele nicht dem deutschen Recht unterliegen.


Bernd



-- 
Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): 
http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/

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