* [EMAIL PROTECTED] schrieb am 19.Aug.2003:
> man k�nnte die Sache von der anderen Seite angehen! Nehmen wir SCO ernst! > Untersuchen wir wie der deanstandete Code in den Linux-Kernel kam! Der war > nicht pl�tzlich da drin, dieses St�ck Program muss von jemandem eingepflegt > worden sein, es sollte m�glich sein festzustellen von wem. Und wenn der Name > > (die Namen) bekannt sind kann man bei diesenKernelentwicklern nachfragen > ob/wie sie an die Quellen von SCO Unix kamen! Dieser Quellcode lag ja nicht > (!) frei auf FTP Servern rum. Nehmen wir an SCO hat Recht: Dann jemand mit > Zugang zum SCO Quellcode diese Zeilen gestolen und rechtswidrig (oder wie > auch immer) kopierte dann hat sich eine Person strafbar (oer wie auch immer) > > gemacht. Nicht die Nutzer m�ssen Geb�hren von 600 USD zahlen! Strafrechtlich ist es kein Problem. Die Nutzer sind auch fein raus, das ist richtig. Aber wie sieht es mit den Entwicklern aus? Angenommen, zehn oder meinetwegen auch hundert Entwickler s��en in Deutschland, und sie erstellten ganz alleine ein Produkt, dann stellten sie, wenn sie nichts anderes vereinbaren, eine Gesellschaft �ffentlichen Rechts dar und jeder einzelne haftet Gesamtschuldnerisch. Das hei�t, der Gesch�digte, etwa SCO, kann sich an einem Gesellschafter, also irgendeinen beliebigen Entwickler halten, und ihm f�r den Schaden zur Rechenschaft ziehen. Der Gesch�digte braucht nicht nachzuweisen, inwieweit dieser eine Gesellschafter f�r den Schaden verandwortlich ist. Es reicht, wenn der Gesch�digte nachweisen kann, da� die Gesellschaft, also hier etwa die Entwickler, f�r den Schaden verantwortlich ist. Gelingt ihm diesen Nachweis, so mu� der Gesellschafter f�r den gesamten Schaden aufkommen, auch wenn er pers�nlich gar nichts damit zu tun hat. Im konkreten Beispiel hei�t das, w�rde SCO beweisen k�nnen, da� Code gestohlen wurde, so kann SCO einen beliebigen Entwickler verklagen und er mu� alles bezahlen, auch wenn es nicht er war, der den Code gestohlen hat. So ist jedenfalls die Rechtslage bei einer Gesellschaft �ffentlichen Rechts. Derjenige kann dann nat�rlich sich in einem weiteren Zivilproze� an dem wahren Verursacher schadlos halten. Aber wenn der nicht bezahlen kann, so hat er Pech gehabt. Ob im Falle von Linux von einer Gesellschaft �ffentlichen Rechts ausgegangen werden kann wei� ich auch nicht. Ganz davon abgesehen, da� da viele nicht dem deutschen Recht unterliegen. Bernd -- Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/ Zum AUSTRAGEN schicken Sie eine Mail an [EMAIL PROTECTED] mit dem Subject "unsubscribe". Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)

