[EMAIL PROTECTED] (Bernd Brodesser) schrieb:

> * [EMAIL PROTECTED] schrieb am 19.Aug.2003:
>
>
>> man könnte die Sache von der anderen Seite angehen! Nehmen wir SCO ernst! 
>> Untersuchen wir wie der deanstandete Code in den Linux-Kernel kam! Der war 
>> nicht plötzlich da drin, dieses Stück Program muss von jemandem eingepflegt 
>> worden sein, es sollte möglich sein festzustellen von wem. Und wenn der Name
>> 
>> (die Namen) bekannt sind kann man bei diesenKernelentwicklern nachfragen 
>> ob/wie sie an die Quellen von SCO Unix kamen! Dieser Quellcode lag ja nicht 
>> (!) frei auf FTP Servern rum. Nehmen wir an SCO hat Recht: Dann jemand mit 
>> Zugang zum SCO Quellcode diese Zeilen gestolen und rechtswidrig (oder wie 
>> auch immer) kopierte dann hat sich eine Person strafbar (oer wie auch immer)
>> 
>> gemacht. Nicht die Nutzer müssen Gebühren von 600 USD zahlen! 
>
> Strafrechtlich ist es kein Problem. Die Nutzer sind auch fein raus,
> das ist richtig. Aber wie sieht es mit den Entwicklern aus?
> Angenommen, zehn oder meinetwegen auch hundert Entwickler säßen in
> Deutschland, und sie erstellten ganz alleine ein Produkt, dann
> stellten sie, wenn sie nichts anderes vereinbaren, eine
> Gesellschaft öffentlichen Rechts dar und jeder einzelne haftet

GbR, bürgerlichen Rechts, meinst du, oder?

Gruß, Frank
-- 
Frank Küster, Biozentrum der Univ. Basel
Abt. Biophysikalische Chemie


--
Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ):
http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/

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