Am 26.10.2017 um 20:38 schrieb Günter Feierabend:

> Tatsächlich weiß ich nicht, inwieweit das Führen des Namens „OpenOffice" im 
> Titel der Internetseite erlaubt ist, wenn diese von Trittbrettfahrern 
> eingerichtet wurde, die nichts mit der offiziellen Seite (egal ob Apache oder 
> damals .org) und der mit ihr verbundenen Arbeit zu tun haben. Dies wird wohl 
> auch mit (nicht-)eingetragenen Marken- oder Produktnamen zusammenhängen?
> 
> <snip>
> 
> Vielleicht weiß Michael etwas dazu?
> 
Nunja:

1. Es ist Sache des Rechteinhabers gegen die Verletzung seiner
Markenrechte oder "unlauteren Wettbewerb" unter Ausnutzung seines guten
Rufes vorzugehen.

Rechteinhaber ist, soweit ersichtlich, die ASF.

2. Apache hat Regeln aufgestellt, die eine Nutzung ihrer Bezeichnungen
etc. erlauben. Diese sind wohl als Lizenz zu werten.

Es wäre daher zunächst im Einzelfall penibel zu prüfen, ob und wodurch
diese Regeln verletzt wurden.

3. Dann ist eine adäquate Reaktion zu überlegen: Eigentlich will man ja
nicht, dass diese Downloadmöglichkeiten verschwinden, sondern dass die
Regeln (s.o.) eingehalten werden.

All' diese Überlegungen und Maßnahmen erfordern Ressourcen.

4. Schließlich ist zu bedenken, dass jahrelang die Nutzung einer
"openoffice"-Domäne durch einen Privaten geduldet wurde, unter der man
dann das Debiananwenderhandbuch fand.

5. In Fällen, die als Betrug zulasten der Verbraucher gewertet werden
können, ist es jedem unbenommen, die zuständigen Behörden oder
nichtstaatlichen Organisationen (Verbraucherverbände etc.) zu
informieren und um eine Prüfung der Angelegenheit zu bitten.

Gruß
Michael


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