Hi,

das Ganze könnte sowohl unter das urheberrechtliche Zitierrecht fallen. Alternativ denke ich auch, dass Screenshots von OOo-Software unbedenklich sind, denn ob für die MS-Designelemente die notwendige Schaffenshöhe erreicht ist (d.h. die Designs überhaupt schutzfähig sind) ist fraglich. Für Screenshots von MS-Produkten haben wir ja durch die Webseite eine Lizenz.

Was problematisch ist, das sind Screenshots von Drittprogrammen oder von Desktops mit geschützten Hintergrundbildern.

Ich mache mich in der Uni mal schlau, wenn ich einen Urheberrechskommentar in die Finger bekomme, aber alles in allem denke ich, dass das recht unproblematisch sein sollte.

Viele Grße
Flo

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## Florian Effenberger
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