Hallo.

> Und damit kommen wir zum Kern des Problems: Man kann nur Nutzungsrechte für
> etwas einräumen, das man selbst geschaffen hat oder für das man
> entsprechende Rechte eingeräumt bekommen hat (Lizenzierung). Und die
> Lizenz, auf die man sich für die Nutzung von Microsoft-Screenshots
> berufen /muss/, gewährt einem nicht die für eine Veröffentlichung unter
> einer freien Lizenz notwendigen Rechte.

> Ich fasse zusammen: Das Problem ist der Akt der Lizenzgewährung durch den
> Autor einer Dokumentation an sich, weil er damit für etwas eine Lizenz
> gewährt, an dem er keine bzw. keine dafür ausreichenden Rechte hält.

Es geht hier um Urheberrecht. Und derjenige, der den Screenshot
anfertigt, ist der Urheber - nicht derjenige, der die Software
geschrieben hat (was in diesem Fall ja auch nicht Microsoft, sondern
OpenOffice.org wäre). Urheber eines Fotos ist ja auch der Fotograf und
nicht derjenige, der das fotografierte Objekt geschaffen hat.

My 2 cents, Franz



---------------------------------------------------------------------
To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]

Antwort per Email an